Was darf das Jugend...
 
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Was darf das Jugendamt?

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 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@tacheles
Nein. Aber ich war nicht alleine am Telefon.

Wenn ich eine weitere Frage stellen darf:

Wenn sie eine Zahlungsaufforderung kommt, genügt es dann, wenn da steht, zahle ab dann und dann Soundsoviel oder muss da auch eine Berechnung beigefügt sein, damit man das kontrollieren und auch Widerspruch einlegen kann?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2025 17:17
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

...und kommt das dann per Einschreiben und nennt sich irgendwie besonders ("Bescheid") oder kommt das als ganz normaler Brief?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2025 17:19
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo AFK,

Geschrieben von: @afk

und kommt das dann per Einschreiben

Die amtliche Variante des Einschreibens ist die förmliche Zustellung, umgangssprachlich wegen ihrer auffälligen äußeren Gestaltung gerne auch als "gelber Brief" bezeichnet.

Wenn du so etwas im Briefkasten findest, dann müssen bei dir alle Alarmglocken läuten.

Viele liebe Grüße,

Malachit


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2025 18:17
tacheles reacted
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@malachit
Dankeschön. So etwas habe ich nur einmal erhalten, als nach meinem Einkommen gefragt wurde. Alles andere waren normale Briefe.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2025 18:52
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @afk

Aber ich war nicht alleine am Telefon.

Ob das helfen wird???

Geschrieben von: @afk

Wenn sie eine Zahlungsaufforderung kommt, genügt es dann, wenn da steht, zahle ab dann und dann Soundsoviel oder muss da auch eine Berechnung beigefügt sein, damit man das kontrollieren und auch Widerspruch einlegen kann?

Bis zur Höhe des Regelunterhalts ist das Kind von der Darlegungs- und Beweislast für seinen Bedarf sowie für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten befreit (BGH XII ZR 20/00). Es muss also auch keine Berechnung vorlegen.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2025 18:56
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @afk

So etwas habe ich nur einmal erhalten, als nach meinem Einkommen gefragt wurde. Alles andere waren normale Briefe.

Eine Zustellung (die 1.) dürfte reichen.

 

Wann habe ich dich AFK erstmals auf die Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG-RL) hingewiesen? 🙄 

Lese JETZT in der ab 1. Januar 2025 geltenden Fassung ab Seite 116 den Punkt 7.1.2. komplett.

Und weiter unten finden sich auch einige nützliche Infos für den seltenen Fall "reiche Exen". 😎 


AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2025 19:25
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@tacheles
Ich weiß, du hast Recht. Aber ich verstehe das einfach nicht. Da bin ich wohl zu blöd zu. Ich lese das und verstehe es einfach nicht. 🫤
Deshalb, was bedeutet das? Das Amt schreibt einfach, ich schulde dies und das, und ich muss zahlen? Auch, wenn sie mir irgendwelche Zahlen einwerfen, dir überhaupt nicht begründet sind?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2025 21:26
(@stronglife)
Rege dabei Registriert

Geschrieben von: @afk

Alle Fragen nach meinen Einkommen habe ich so umfangreich wie möglich beantwortet, selbst Kassenzettel für mein zehn Jahre altes Fahrrad, damit ich auch bloß nicht versehentlich einen Wertgegenstand unterschlage. Deshalb: es gibt nichts, was ich da hätte.

Das war vor drei Jahren. Was hat sich seitdem an deiner Einkommenssituation geändert?


AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2025 09:52
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @afk

...
Deshalb, was bedeutet das? Das Amt schreibt einfach, ich schulde dies und das, und ich muss zahlen? Auch, wenn sie mir irgendwelche Zahlen einwerfen, dir überhaupt nicht begründet sind?

Die Frage nach dem Titel hast du noch nicht beantwortet. Gibt es einen oder nicht?

Und ja, natürlich darf das Amt dir Zahlen einwerfen, die es für richtig hält. Nur weil du sie für falsch befindest, bedeutet das ja nicht dass du Recht hast. 

Meine "Bescheide" zum Unterhalt und zur Zahlungsaufforderung kamen übrigens immer als einfacher Brief. Nix förmliche Zustellung oder Einschreiben. Es gab auch nie eine beigefügte Berechnung. Nie! Und falsch war die Berechnung obendrein auch jedesmal. 

 


AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2025 11:34
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@pappaleo Es gibt keinen Titel. Nichts, was greifbar oder gar nachvollziehbar wäre.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2025 12:29




 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@stronglife
Nichts wesentliches. Du verstehst, dass ich im öffentlichen Bereich keine Zahlen nenne.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2025 12:30
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@pappaleo
Darf ich fragen, wie du auf falsche Zahlen reagiert hast?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2025 12:41
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @pappaleo

Meine "Bescheide" zum Unterhalt und zur Zahlungsaufforderung kamen übrigens immer als einfacher Brief. Nix förmliche Zustellung oder Einschreiben.

Auch das allererste Schreiben von der Abteilung Beistandschaft des Jugendamtes, mit dem du zur Auskunft über deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufgefordert wurdest? Ein Fragebogen müsste auch anbei gewesen sein. Von diesem ersten Schreiben lässt sich das Jugendamt eigentlich immer die Zustellung bestätigen. Allein schon wegen der Rechtsfolgen aus § 1613 Abs. 1 BGB.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2025 17:53
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@tacheles
Dieses Schreiben kam amtlich mit gelben Umschlag. Alles andere nicht . Ich habe alles komplett und lückenlos ausgefüllt, zurückgeschickt und bis heute keine Ahnung, ob die Damen und Herren das überhaupt zur Kenntnis genommen haben. Jedenfalls blieb das völlig unberücksichtigt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2025 18:18
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @afk

@tacheles
Dieses Schreiben kam amtlich mit gelben Umschlag. Alles andere nicht . Ich habe alles komplett und lückenlos ausgefüllt, zurückgeschickt und bis heute keine Ahnung, ob die Damen und Herren das überhaupt zur Kenntnis genommen haben. Jedenfalls blieb das völlig unberücksichtigt.

@AFK

Ich meinte pappaleo, um damit die "Zustellung von Briefen des Amtes" mal klarzustellen.

 


AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2025 09:03
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @tacheles

Auch das allererste Schreiben von der Abteilung Beistandschaft des Jugendamtes, mit dem du zur Auskunft über deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufgefordert wurdest? Ein Fragebogen müsste auch anbei gewesen sein. Von diesem ersten Schreiben lässt sich das Jugendamt eigentlich immer die Zustellung bestätigen. Allein schon wegen der Rechtsfolgen aus § 1613 Abs. 1 BGB.

Definitiv war das keiner dieser gelben Umschläge.
Ob das allererste Schreiben ein Einschreiben war kann ich ehrlich gesagt nicht mehr genau sagen. Auf jedenfall keines dessen entgegenahme man bestätigen muss. Ich denke auch dass Einschreiben zur Beweissicherung grundsätzlich überhaupt keinen Sinn machen. 
Alle schreiben danach, sei es zur Neuberechnung oder einfach zur jährlichen Anpassung des Unterhalts kamen immer als "normaler" Brief in den Briefkasten. 

 


AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2025 09:49
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @pappaleo

Definitiv war das keiner dieser gelben Umschläge.
Ob das allererste Schreiben ein Einschreiben war kann ich ehrlich gesagt nicht mehr genau sagen. Auf jedenfall keines dessen entgegenahme man bestätigen muss. Ich denke auch dass Einschreiben zur Beweissicherung grundsätzlich überhaupt keinen Sinn machen. 
Alle schreiben danach, sei es zur Neuberechnung oder einfach zur jährlichen Anpassung des Unterhalts kamen immer als "normaler" Brief in den Briefkasten. 

 

Ich ergänze meine erste Antwort, hab nochmal nachgeschaut.

Ganz am Anfang habe ich einen Bescheid bekommen, zusammen mit Termin zum Titel unterschreiben. Gefragt hat das JA bei mir überhaupt nicht, die haben damals die Angaben der KM übernommen und mir den Bescheid zugeschickt. Mein Anwalt hat das dann neu berechnet und dem JA zukommen lassen, was die dann auch anstandslos übernommen haben. 

Den Fragebogen habe ich zum ersten mal bei der Neuberechnung nach ungefähr zwei Jahren bekommen. 

 


AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2025 10:11
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @pappaleo

Ich denke auch dass Einschreiben zur Beweissicherung grundsätzlich überhaupt keinen Sinn machen. 

Ich auch. Damit, mit jeder Form eines Einschreibens, kann man nämlich lediglich nachweisen, dass ein Umschlag zugestellt wurde. Aber es kommt auf den Inhalt an, den der Absender notfalls beweisen muss! Und deshalb erhalten Unterhaltsschuldner vom Jugendamt in aller Regel auch keine Einschreiben.

Aber zumindest den 1. Brief (meist die Aufforderung zur Auskunft) an Unterhaltsschuldner versenden Jugendämter beweissicher, um vor Gericht keine Schlappe zu erleiden und sich nicht schadensersatzpflichtig zu machen. Danach wird meist mit normaler Briefpost versendet. Und die erneute Aufforderung zur Auskunft alle 2 Jahre wird m.E. auch wieder beweissicher versendet. Mglw. verzichtet man dabei aber bei "zuverlässigen Kunden" auf die erneute Beweissicherung? 😉 


AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2025 10:22
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @pappaleo

Ganz am Anfang habe ich einen Bescheid bekommen, zusammen mit Termin zum Titel unterschreiben.

Bescheid???


AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2025 10:25
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @tacheles

Geschrieben von: @pappaleo

Ganz am Anfang habe ich einen Bescheid bekommen, zusammen mit Termin zum Titel unterschreiben.

Bescheid???

Nur umgangssprachlich. Einfach ein Brief in dem ungefähr drin stand, "Sie müssen ab dem so und so vielten Betrag X überweisen, Termin dann und dann zwecks Titelierung."  

 


AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2025 10:36




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