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Was darf das Jugendamt?

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 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

Mal wieder nach langer Zeit eine Frage... folgender Sachverhalt:

Noch immer laufe ich als Mangelfall durch die Gegend, der seiner viel reicheren Ex-Frau keinen KU zahlen braucht. Zumindest hat das JA drei Jahre lang nichts von sich hören lassen. Nun ein Doppelschlag:

1. Meinem diesjährigen Steuerbescheid lag ein Brief bei, dass der Ertrag (zweistellig) dem JA zugeht. Auf meine Nachfrage, wieso das, erhielt ich lediglich die Antwort, dass das JA ihnen einen Brief geschickt hätte, den sie mir aber nicht zeigen würden. Ich könnte ja beim JA nachfragen.

2. Die Personalabteilung meines Arbeitgebers rief mich an, da sei ein Brief vom JA gekommen, seit wann ich hier beschäftigt bin, was ich verdiene, ob Kontopfändungen vorlägen usw.

Ich wurde seit Jahren nicht mehr vom Jugendamt angeschrieben. Es handelt sich immer um den gleichen Sachbearbeiter.

Dürfen die das eigentlich? Ohne mich zu kontaktieren? Falls nicht, was kann man dagegen machen? Denn immer, wenn ich vom JA angeschrieben wurde, habe ich alles angegeben. Diese Situation, dass da Briefe über mich geschrieben werden, über die ich nicht einmal informiert werde, sondern vor vollendeten Tatsachen stehe, empfinde ich als ziemlich finster.

 

Danke für Antworten.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2025 22:01
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @afk

Noch immer laufe ich als Mangelfall durch die Gegend, der seiner viel reicheren Ex-Frau keinen KU zahlen braucht.

Für sich allein genommen liest sich das als hätte dir eine geeignete Stelle bescheinigt, dass du aufgrund einer viel reicheren Ex dauerhaft keinen KU zu zahlen brauchst. 😉 

Der Rest des Beitrages lässt mich allerdings UVG vermuten. Kennst du eigentlich schon die UVG-RL 2025?


AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2025 23:22
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@tacheles
Das kann ich dir nicht sagen, denn ich weiß einfach nichts. Niemand vom JA, der mich darüber informiert hätte.
Die Ex-Frau erhält Unterhaltsvorschuss.
Wie gesagt, ich finde es merkwürdig, dass da Briefe geschrieben und Entscheidungen gefallt werden, ohne dass ich überhaupt davon erfahre.
Liest sich wie ein Stück von Kafka.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2025 06:38
(@stronglife)
Rege dabei Registriert

Geschrieben von: @afk

Noch immer laufe ich als Mangelfall durch die Gegend, der seiner viel reicheren Ex-Frau keinen KU zahlen braucht.

Hast du dazu ein Urteil, eine Bestätigung, dass du freigestellt bist, hat sich seit Feststellung des Mangelfalls und der Verneinung deiner Unterhaltspflicht etwas an deinen Einkommensverhältnissen geändert? Die Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss. Die Aufgabe des Sachbearbeiters ist, festzustellen, ob deine Kinder weiterhin aus öffentlichen Mitteln alimentiert werden müssen oder ob du inzwischen leistungsfähig bist. Kafkaesk ist das Vorgehen des JA-MA aus meiner Sicht keinesfalls, eher etwas übermotiviert. Was sich allerdings daraus erklären lässt, dass du als Papa ganz offensichtlich gar keinen Unterhalt zahlst. Ruf ihn doch einfach an und klär mit ihm, wieso er dich vorher nicht kontaktiert hat und wie ihr zukünftig solche Abläufe optimieren könnt. 

Vielleicht hilft es dir, KU nicht als Leistung an deine Ex -"viel reichere Frau"- anzuerkennen, sondern die an eure gemeinsamen Kinder, die von ihr betreut werden. Manchmal hilft die Sachebene, wenn die Paarebene auch nach Jahren emotional noch nicht abgeschlossen ist. 


AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2025 10:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus AFK,
sehr verwirrend das Ganze:
ist Dein Mangelfall "amtlich" dokumentiert?
Gibt es einen Titel oder ein Urteil, aus dem gepfändet werden könnte? Meines Wissens können die nicht -mir nichts, dir nichts- einfach pfänden.

Vielleicht solltest Du Dich als erstes mal um Pfändungsschutz kümmern (und mit dem SA des JA oder dessen Vorgesetzten unter vier Augen sprechen).

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2025 10:23
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @82marco

Meines Wissens können die nicht -mir nichts, dir nichts- einfach pfänden.

Das sieht aber sehr nach einem Rückgriff aus. Siehe UVG-RL 2025 (7.9.2.)


AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2025 10:29
Stronglife reacted
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Problem ist, ich weiß nichts. Aller Schriftverkehr wird vom JA an mir vorbei geführt. Ich wurde aufgefordert, meine Verhältnisse offzenzulegen. Das habe ich getan, es ist ungefähr drei Jahre her. Es gab dann einmal eine Zahlungsaufforderung, ohne irgendeine Berechnung. Es war auch kein amtlicher Bescheid, nur ein Brief, in dem stand, zahl doch bitte mal. Als ich nachfragte, hieß es, man würde mir das schon noch zustellen, bis dahin bräuchte ich nichts zahlen. Und es wurde mir am Telefon angedroht, dass man mich dann evtl. richtig rannehmen würde. Es war schon sehr bedrohlich. Seitdem habe ich nichts gehört, gar nichts.

Meine Frage ist, ob das so in Ordnung ist, dass das Amt einfach heimlich und still an mir vorbei Gelder von mir abzieht und ich nicht einmal weiß, ob oder was ich eigentlich zahlen soll. Sofern ich denn zahlen soll.

 

 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2025 11:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschrieben von: @afk
Als ich nachfragte, hieß es, man würde mir das schon noch zustellen, bis dahin bräuchte ich nichts zahlen.
Hast Du das schriftlich?

Geschrieben von: @afk
Meine Frage ist, ob das so in Ordnung ist, dass das Amt einfach heimlich und still an mir vorbei Gelder von mir abzieht und ich nicht einmal weiß, ob oder was ich eigentlich zahlen soll
Du bist Dir absolut sicher, dass Du nichts übersehen hast?

 

 


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AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2025 13:17
Stronglife reacted
(@stronglife)
Rege dabei Registriert

Geschrieben von: @afk

Noch immer laufe ich als Mangelfall durch die Gegend, der seiner viel reicheren Ex-Frau keinen KU zahlen braucht.

Geschrieben von: @afk

Es gab dann einmal eine Zahlungsaufforderung, ohne irgendeine Berechnung. Es war auch kein amtlicher Bescheid, nur ein Brief, in dem stand, zahl doch bitte mal.

Geschrieben von: @afk

Und es wurde mir am Telefon angedroht, dass man mich dann evtl. richtig rannehmen würde. Es war schon sehr bedrohlich. Seitdem habe ich nichts gehört, gar nichts.

Ist das nicht reichlich widersprüchlich? Du sagst, du "brauchst" keinen KU zu zahlen, bekommst trotzdem eine Zahlungsaufforderung, die kein amtlicher Bescheid ist -was denn sonst, eine kleine Caprice des Jugendamts?-, du wirst eindringlich vor Konsequenzen gewarnt und wunderst dich tatsächlich, dass deine Vogel-Strauss- Methode irgendwann ein Ende findet. Statt zu fragen, ob der Mitarbeiter das darf, solltest du ganz schnell Kontakt aufnehmen und versuchen, die Angelegenheit zu klären. 


AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2025 13:26
82Marco reacted
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@82marco 

Ja. Der Brief, den ich seinerzeit erhalten hatte, war kein amtliches Schreiben. Ich solle vorläufig usw. stand darin. Da es kein Bescheid war, gab es auch keine Möglichkeit eines Widerspruchs. Stell es dir in etwa so vor, dass ich dir schreibe: "Lieber Marco, es liegt noch keine Berechnung vor und kein Bescheid, aber zahl mir bitte Geld."


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2025 13:51




 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@stronglife 

Sie mir bitte nicht böse, aber ich glaube, du verstehst die Zusammenhänge nicht, auch schon in deinem vorangegangenen Post. Vergleiche, was ich eben Marco schrieb. Ein weiteres Beispiel, das zu verdeutlichen: Ohne einen Bescheid oder irgendeine Nachricht an mich wurde der Ertrag meines letzten Steuerbescheids eingezogen. Nichts liegt gegen mich vor, nichts, worauf das gründet.

Trotzdem danke für deine Gedanken.

 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2025 13:55
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

@afk 

Ruf den Mitarbeiter des JA doch einfach mal an. So hab ich das auch immer gemacht. 

Das würde den Sachverhalt ganz schnell ein gutes Stück weit erhellen. Dann kannst du immer noch prüfen, ob "die das eigentlich dürfen". 


AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2025 09:46
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@pappaleo
Prinzipiell würde ich das sogar, aber nachdem er am Telefon oft bedrohend wurde, lasse ich das lieber. Ich möchte mir auch nicht schon wieder anhören, was für ein schlechter Mensch ich bin.
Besser nicht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2025 13:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschrieben von: @afk
Prinzipiell würde ich das sogar, aber nachdem er am Telefon oft bedrohend wurde, lasse ich das lieber. Ich möchte mir auch nicht schon wieder anhören, was für ein schlechter Mensch ich bin.
So wird das nix mit der Aufklärung...es gibt bestimmt auch einen Amtsleiter oder Vorgesetzten, an den Du Dich wenden kannst! 🙄 Du hörst Dich an wie ein Karnickel vor der Schlange, menno!
Wir können Dir nicht gezielt helfen, wenn Du uns im Nebel rumstochern lässt...daher nochmal:
Geschrieben von: @82marco
Du bist Dir absolut sicher, dass Du nichts übersehen hast?

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2025 13:54
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@82marco
Hallo Marco, nein, ich habe nichts übersehen. Alle Briefe habe ich aufbewahrt und abgeheftet. Seit langem kamen keine mehr . Ich weiß doch auch nicht, was ich dazu sagen soll. Es gibt einfach nichts. Deshalb frage ich ja, ob das in Ordnung ist, was das passiert. Weil ich das so seltsam finde


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2025 18:24
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschrieben von: @afk
Deshalb frage ich ja, ob das in Ordnung ist, was das passiert. Weil ich das so seltsam finde
Sorry, solange Du nicht in die Puschen kommst und bei den betroffenen Stellen erkundigst, was mit welcher Rechtsgrundlage veranlasst wurde, wird keiner sagen können, ob in Ordnung oder nicht.
Mach Dich endlich gerade und kümmere Dich aktiv darum; alternativ kannst Du natürlich auch nix tun und die offensichtlich angekündigten Pfändungen damit absegnen...

Marco

 


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AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2025 08:37
Stronglife reacted
(@stronglife)
Rege dabei Registriert

Geschrieben von: @afk

Sie mir bitte nicht böse, aber ich glaube, du verstehst die Zusammenhänge nicht,

Du, ich bin dir nicht böse, denn das stimmt vollkommen. Ich verstehe nicht, wie du einerseits schreiben kannst, du müsstest nicht zahlen und einen Post weiter, dir seien telefonisch Maßnahmen angedroht worden, so dass du dich solchen Telefonaten nicht mehr aussetzen magst. Wenn diese Zahlungsaufforderung vor Jahren rechtlich einer Inverzugsetzung gleichgestellt ist, du darauf nicht weiter reagiert hast, weil die am Telefon blöd wurden, es sich gleichzeitig rausstellt, dass die Angaben deines Arbeitgebers dich als leistungsfähig zeigen, kann das ziemlich schmerzhaft für dich werden. Dass sie Informationen einholen "dürfen", ist hier nachzulesen:

Geschrieben von: @tacheles

Das sieht aber sehr nach einem Rückgriff aus. Siehe UVG-RL 2025 (7.9.2.)

Spätestens jetzt musst du aktiv werden, besser wird die Situation nicht mehr. Bist du leistungsfähig, seit wann? Hast du irgendwo schriftlich bestätigt bekommen, dass du Mangelfall bist und wegen der reichen Ex auch nicht leisten musst? 

 


AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2025 10:14
tacheles and 82Marco reacted
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@82marco
Ich habe jetzt einen Brief an das Amt geschrieben und um Aufklärung gebeten. Denn ich habe ja nichts, keine irgendwie verbindliche Erklärung, nur diese einmalige, dann zurückgenommene Zahlungsaufforderung. Alle Fragen nach meinen Einkommen habe ich so umfangreich wie möglich beantwortet, selbst Kassenzettel für mein zehn Jahre altes Fahrrad, damit ich auch bloß nicht versehentlich einen Wertgegenstand unterschlage. Deshalb: es gibt nichts, was ich da hätte.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2025 13:23
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@stronglife
Wie schön gesagt, besagte Post wurde zurückgenommen. Und es kann ohne Pfändungsbeschluss nicht gepfändet werden. Ich hae alles, was sie von mir wissen wollten, immer geliefert. Es gibt keinen Grund, meinem Arbeitgeber Briefe wie diesen zu schreiben. Ich habe mich zwischenzeitlich anderswo informiert, dort hieß es, das Jugendamt darf sich nur an den Arbeitgeber wenden, wenn ich keine Auskünfte erteile.
Ich habe keine Aussage, dass ich ein Mangelfall wäre. Ich habe aber auch keine Aussage, dass ich keiner wäre. Nur eine einmalige Zahlungsaufforderung, die dann zurückgenommen wurde. Und auf dieser Basis soll gepfändet werden? Das kann ich mir nicht vorstellen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2025 13:27
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @afk

Denn ich habe ja nichts, keine irgendwie verbindliche Erklärung, nur diese einmalige, dann zurückgenommene Zahlungsaufforderung.

Geschrieben von: @afk

Wie schön gesagt, besagte Post wurde zurückgenommen.

Geschrieben von: @afk

Nur eine einmalige Zahlungsaufforderung, die dann zurückgenommen wurde.

Meine dahingehende Frage wurde schon gestellt:

Geschrieben von: @82marco

Hast Du das schriftlich?

 


AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2025 16:55




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