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Was bleibt mir über?

 
(@docxx)
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Hallo Leute,
auf Grund meiner Geschichte mache ich hier auch gleich noch einen Traed auf.
Ich habe 2 Kinder von 2 und 4 Jahren und eine noch Ehefrau mit eigenem Einkommen. Ich habe 1480 Euro Netto bei Vollbeschäftigung zur Verfügung. Dabei ist mir schon klar, das das nichtmal für den Kindsunterhalt reichen wird. Eine Wohnung für 360 Euro/warm zu finden, sehe ich auch eher als Hoffnungslos an.
Daher meine Frage nach dem, was bleibt mir am Ende zum Leben?
Was bleibt mir, wenn beide Kinder im wöchentlichen Wechsel von beiden Elternteilen versorgt werden?
Wie wirkt sich die Mietbelastung auf den Unterhalt bzw. meinen Selbstbehalt aus?

Ich glaub, das sind fürs erste genug Fragen. Ich bin für jeden Lösungsansatz unheimlich dankbar.

LG Jan

Was hat es bisher gebracht, wenn man immer nur gibt? Jetzt habe ich das Los immer nur geben zu müssen. Ich danke an dieser Stelle all den Gesetzesdichtern. Ich liebe euch doch alle 😀

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2011 00:42
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jan,

das ist 'ne verhältnismäßig einfache Rechnung. Mit 1.480 Euro netto bist du in Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle, d.h. beim Mindestunterhalt. Der Zahlbetrag beträgt bis zum sechsten Geburtstag für jedes Kind 225 Euro (Kindergeld geht an deine Frau); insgesamt hast du also 450 Euro monatlich an Kindesunterhalt zu zahlen. (Allerdings, sicherheitshalber nachgefragt: Kommt zu diesem monatlichen Netto noch so etwas wie Weihnachtsgeld dazu? Das wird nämlich bei der Unterhaltsberechnung ebenfalls anteilig berücksichtigt!)

Eigentlich hätte ich dein Einkommen noch um berufsbedingte Kosten usw. bereinigen müssen, aber das kann ich hier im Moment auch bleiben lassen: Mit 1.480 Euro abzüglich 450 Euro Kindesunterhalt gleich 1.030 Euro bist du noch zu weit weg vom Selbstbehalt gegenüber den Kindern (der beträgt 950 Euro), als dass du durch den Kindesunterhalt zum Mangelfall werden könntest (sobald der Mangelfall droht, streichen Deutschlands Familienrichter ohnehin sämtliche Abzugsbeträge zusammen, also keine realistische Chance, wenn du nicht besonders hohe und unvermeidbare berufsbedingte Kosten hast). Auf der anderen Seite ist damit aber der Selbstbehalt gegenüber deiner Ex bereits ohne weitere Bereinigung unterschritten (der beträgt nämlich 1.050 Euro), und das heißt im Klartext: Kein Trennungsunterhalt für Madame.

Ergebnis: Dir bleiben nach Unterhaltszahlung noch 1.030 Euro übrig. Madame muss sich und die Kinder durchbringen mit 450 Euro Kindesunterhalt, zweimal 184 Euro Kindergeld, und dem was sie selbst verdient.

Allerdings, wenn in ein paar Jahren die beiden Kinder im Abstand von zwei Jahren die Altersgrenze von sechs Jahren überschreiten und somit der Mindestunterhalt steigt, kannst du durchaus noch zum Mangelfall werden. Brauchst deswegen jetzt und in diesem Moment keine Panik zu schieben, aber bitte im Hinterkopf behalten, dass es diese altersbedingte Unterhaltssteigerung geben wird.

Wie wirkt sich die Mietbelastung auf den Unterhalt bzw. meinen Selbstbehalt aus?

Wirkt sich gar nicht aus. Der Selbstbehalt enthält einen rechnerischen (!) Anteil für die Wohnkosten; ob du billiger wohnst oder teurer, ist für den Selbstbehalt und für die Unterhaltsberechnung egal. Wohnst du billiger, hast du Glück gehabt und kannst das gesparte Geld für irgendwas anderes ausgeben; wohnst du teurer, hast du ein Problem und musst an anderer Stelle sparen.

Was bleibt mir, wenn beide Kinder im wöchentlichen Wechsel von beiden Elternteilen versorgt werden?

Alles, was ich oben beschrieben habe, gilt für das leidige Standard-Modell: Kinder zu Mutti, Papa ist Unterhaltszahler.

Die verbindlichste Antwort, die ich dir zu deiner finanziellen Belastung beim Wechselmodell geben kann, die lautet: Was immer du mit deiner Demnächst-Ex aushandelst! Hintergrund: Juristisch gibt es das Wechselmodell gar nicht, deswegen kann es auch kein Richter ausurteilen; du und deine Ex, ihr müsstet euch schon freiwillig darauf einigen, und zu so einer Einigung gehören eben auch die Finanzen. Es gibt durchaus Väter, die ihren Exen das Wechselmodell durch vergleichsweise üppige Zahlungen "abgekauft" haben, aber das Ziel sollte natürlich eine faire finanzielle Regelung sein. Wenn beide die gleiche Stundenzahl pro Woche arbeiten und damit in etwa gleich viel verdienen, dann ist "fair" ziemlich einfach zu definieren: Da jeder sich zur Hälfte der Zeit um die Kinder kümmert und da beide es genau so schwer oder leicht haben, die damit verbundenen Kosten zu stemmen, gibt es hier bei einer fairen Regelung keine Unterhaltszahlungen in die eine oder andere Richtung; übergreifende Kosten (z.B. Kindergartengebühr) werden halbe-halbe geteilt.

Bei deutlich unterschiedlichen Einkommen sieht das ein bisschen anders aus. Eine faire finanzielle Regelung könnte dann z.B. so aussehen: Wir wissen schon, dass du ihr 450 Euro Unterhalt schulden würdest, wenn die Kinder bei ihr leben. Genau so könnte man ausrechnen, wie viel Unterhalt sie dir schulden würde, wenn die Kinder bei dir leben würden. Nehmen wir mal an, sie verdient deutlich weniger als du, sie wäre also beim Kindesunterhalt ein Mangelfall, und müsste dir somit nicht 450 Euro zahlen, sondern z.B. nur 250 Euro (jeweils für beide Kinder zusammen). Da ist also ein Unterschied von 200 Euro, und zum Ausgleich zahlst du ihr 100 Euro (dann hast du 100 Euro weniger, sie aber 100 Euro mehr, und somit ist die Lücke von 200 Euro wieder ausgeglichen).  Im übrigen trägt halt jeder die Kosten, die während "seiner" Kinderzeit anfallen, und übergreifende Kosten werden z.B. halbe-halbe oder im Verhältnis der beiden Einkommen geteilt. Aber, wie gesagt: Verhandlungssache zwischen dir und Ex.

Die gute Nachricht ist, dass deine Ex eigenes Einkommen hat - vielleicht kannst du ihr das Wechselmodell u.a. damit schmackhaft machen, dass sie beruflich einfacher durchstarten kann, wenn ihr euch die Kinderbetreuung halbe-halbe teilt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2011 01:36
(@docxx)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

menno das sind ja echt ausführliche Infos. Vielen Dank.

Der Selbstbehalt enthält einen rechnerischen (!) Anteil für die Wohnkosten; ob du billiger wohnst oder teurer, ist für den Selbstbehalt und für die Unterhaltsberechnung egal.

Ich dachte da was von Ausnahmeregelungen gelesen zu haben. Auch das scheint wohl im Ermessen der Gerichte zu liegen und die, wie ich leider immer wieder lesen muss, von keinem Spielraum gebrauch machen.
Ist der Anteil für Wohnkosten eigentlich dynamisch? Weil eines schon im Voraus klar ist, das ich von Anfang an über dem rechnerischen Anteil liegen werde und die Mieten ja auch einer gewissen Dynamisierung unterliegen. Nebenkosten wie Heizkosten und Strom steigen ja die letzten Jahre unverhältnismässig an. Eine zu kleine Wohnung macht ja auch keinen Sinn, weil ich die Kinder gerne bei mir haben möchte und ich ein abgespecktes Wechselmodell für sehr realistisch halte.

Die gute Nachricht ist, dass deine Ex eigenes Einkommen hat - vielleicht kannst du ihr das Wechselmodell u.a. damit schmackhaft machen, dass sie beruflich einfacher durchstarten kann, wenn ihr euch die Kinderbetreuung halbe-halbe teilt.

Ist besser wie nix. Sie arbeitet aber verkürzt und hat dementsprechend weniger zur Verfügung. Ich arbeite voll und habe betreuungstechnisch recht ungünstige aber sehr regelmäßige Arbeitszeiten. Die allerdings mit den Öffnungs- und Schließzeiten der Betreuungseinrichtungen nicht zusammenpassen. Das Problem ist, das Sie sich keine Gedanken macht wo man das ganze finanziell günstig gestalten kann. Hauptsache eine Wohnung und wech. Ich starte dann alleine mit der alten, viel zu großen und teuren Wohnung in die Zukunft. Naja, vielleicht tun sich ja doch noch zeitnah ein paar annehmbare Möglichkeiten auf.

Einen schönen Tag und LG Jan

Was hat es bisher gebracht, wenn man immer nur gibt? Jetzt habe ich das Los immer nur geben zu müssen. Ich danke an dieser Stelle all den Gesetzesdichtern. Ich liebe euch doch alle 😀

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2011 10:52
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jan,

Ich dachte da was von Ausnahmeregelungen gelesen zu haben. Auch das scheint wohl im Ermessen der Gerichte zu liegen und die, wie ich leider immer wieder lesen muss, von keinem Spielraum gebrauch machen.

Sag uns, an welche Art von Ausnahmeregelung du gerade denkst, dann können wir dir eventuell weiterhelfen. Ein "ich glaube, ich habe irgendwann mal irgendwas gelesen" hilft hier nicht weiter.

Ist der Anteil für Wohnkosten eigentlich dynamisch? Weil eines schon im Voraus klar ist, das ich von Anfang an über dem rechnerischen Anteil liegen werde und die Mieten ja auch einer gewissen Dynamisierung unterliegen. Nebenkosten wie Heizkosten und Strom steigen ja die letzten Jahre unverhältnismässig an.

All dieses interessiert deinen freundlichen Familienrichter einen feuchten Kehricht ... nun ja, immerhin sind zu Jahresbeginn ja auch mal die Selbstbehalte gestiegen.

Eine zu kleine Wohnung macht ja auch keinen Sinn, weil ich die Kinder gerne bei mir haben möchte und ich ein abgespecktes Wechselmodell für sehr realistisch halte.

Oh-oh ... tue dir selbst einen Gefallen und nimm dir mal ein Wochenende Zeit, um dich kreuz und quer durch unsere diversen Forenbeiträge zu lesen; eine gute Zusammenfassung liefern übrigens unsere Nachbarn, d.h. schau auch mal auf http://www.trennungsfaq.de/ vorbei. Anscheinend hast du noch nicht wirklich verstanden, wie das deutsche Familienunrecht funktioniert.

Also: "abgespecktes" Wechselmodell. Wie ich schon sagte, juristisch gibt es kein Wechselmodell, somit gibt es insbesondere kein abgespecktes Wechselmodell. Ich vermute, du meinst damit so etwas wie "die Kinder sind zu 40% der Zeit bei dir und zu 60% bei ihr"? Dann lass dir gesagt sein: Die deutsche Justiz kennt nur Betreuungselternteil und Unterhaltszahler. Sobald einer von beiden die Kinder zu mehr als 50% hat, ist er Betreuungselternteil, und der andere damit automatisch zum Zahlesel degradiert. Im Grenzfall bedeutet das: Wenn du die Kinder zu 49% der Zeit hast und deine Ex die Kinder zu 51% der Zeit, dann ist sie damit bereits Betreuungselternteil und hat somit Anspruch darauf, dass du ihr 100% Unterhalt (!) zahlst.

Und erzähl' mir bitte nicht, dass das eine himmelschreiende Ungerechtigkeit ist, das weiß ich nämlich selber. Nur haben leider Deutschlands Politik und Justiz diese Art von Ungerechtigkeit zum Goldstandard im Familienrecht gemacht - das ist übrigens partei-übergreifender Konsens zwischen CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und Linkspartei, wenn auch aus unterschiedlichen ideologischen Gründen. Mach' also bitte bei kommenden Wahlen dein Kreuzchen wo immer du willst, nur nicht bei den großen Fünf, d.h. den männerfeindlichen Pestbeulen, die sich derzeit ihre Hinterteile an den Sitzbänken des Parlaments wund reiben.

Das Problem ist, das Sie sich keine Gedanken macht wo man das ganze finanziell günstig gestalten kann. Hauptsache eine Wohnung und wech. Ich starte dann alleine mit der alten, viel zu großen und teuren Wohnung in die Zukunft.

Was die zu große Wohnung betrifft - du wirst zusehen müssen, dass du sie so schnell wie möglich los wirst. Was deine Ex betrifft - versuche, sie so beiläufig (!) wie nur irgend möglich auf Folgendes hinzuweisen:

Madame muss sich und die Kinder durchbringen mit 450 Euro Kindesunterhalt, zweimal 184 Euro Kindergeld, und dem was sie selbst verdient.

Das wird also auch für Madame kein Sonntagsausflug ... dämlicherweise hat sich bei vielen Frauen die irrige Ansicht festgefressen, Trennung vom ungeliebten Ehemann sei auf alle Fälle gleichbedeutend mit Freiheit und unermesslichem Reichtum. Von diesem hohen Ross musst du deine Mamsell u.U. also erst mal wieder runterstoßen ;-(

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2011 11:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jan,

mal 'ne ganz andere Frage:

Ich habe 1480 Euro Netto bei Vollbeschäftigung zur Verfügung.

Ist das Steuerklasse III, oder ist das Steuerklasse IV? Wenn Steuerklasse III, dann kommt da ggf. auch noch Ärger auf dich zu ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2011 11:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Wenn Steuerklasse III, dann kommt da ggf. auch noch Ärger auf dich zu ...

...ergänzt um den Rat, das umgehend zu ändern auf Stkl. 1.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2011 12:03
(@docxx)
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Also Ärger kommt da keiner auf uns zu. Ich habe eben meinem zuständigen Finanzamt telefoniert. Eine Steuerklasse 1/3 geht sowieso nicht. Möglich wäre eine 4/4. Zu dieser Änderung gibt es jedoch keine Fristen.

Gruß Jan

Was hat es bisher gebracht, wenn man immer nur gibt? Jetzt habe ich das Los immer nur geben zu müssen. Ich danke an dieser Stelle all den Gesetzesdichtern. Ich liebe euch doch alle 😀

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2011 15:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Also Ärger kommt da keiner auf uns zu. Ich habe eben meinem zuständigen Finanzamt telefoniert. Eine Steuerklasse 1/3 geht sowieso nicht. Möglich wäre eine 4/4. Zu dieser Änderung gibt es jedoch keine Fristen.

Eine typische Behördenantwort.
Zweifellos richtig aber völlig nutzlos.
Du bekommst tatsächlich keinen Ärger mit dem Finanzamt, wenn du weiter Geld verbrennst.
Das ist denen völlig wurscht.

Genauso wie dir auch dein Friseur keinen Ärger wegen deiner ungünstigen Steuerklassen machen wird

Wenn die Trennung im letzten Jahr statt gefunden hat, sind die Stkl. 1/1 bzw. 1/2 richtig.

Wenn dieses Jahr, dann 4/4.
Das musst du machen, bevor der Unterhalt auf Basis eines viel zu hohen Scheineinkommens festgelegt wird.
Deine Ex kann sich nämlich ihre aufgrund der Stkl. 5 zuviel gezahlten Steuern zurück holen und du musst bei Stkl. 3 fleißig nach zahlen.
Den zuviel bezahlten Unterhalt bekommst du aber nicht zurück.

Auch nicht von deinem schlauen Telefonjoker beim Finanzamt.
Und den Ärger habt nicht ihr, sonder du.

Aber wenn verschenktes Geld für dich kein Ärger ist, kannst du alles so lassen wie es ist.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2011 15:42
(@docxx)
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Hallo Beppo,
sorry ich bin halt noch ein blutiger Anfänger in Trennungsfragen und mit dem Finanzamt hatte ich bisher recht wenig zu tun.

Die Trennung findet dieses Jahr statt. (Das an sich klingt schon so total verblödet) Also werde ich die nächsten Tage die 4/4 beantragen und ab dem kommenden Jahr dann die 1/3.
Geld hatte ich noch nie zu verschenken und das werde ich in Zukunft erst recht nicht machen bzw. machen können. Bin ja froh wenn unterm Strich noch was für mich und meine Kinders bleibt.
Wie freue ich mich im Moment auf die nächststen 16 Jahre (mindestens). :knockout:

Gruß Jan

Was hat es bisher gebracht, wenn man immer nur gibt? Jetzt habe ich das Los immer nur geben zu müssen. Ich danke an dieser Stelle all den Gesetzesdichtern. Ich liebe euch doch alle 😀

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2011 16:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zur Erklärung:
Die Stkl. stellen praktisch nur eine Voreinstellung der tatsächlichen Steuerlast dar.

Diese wird erst im Steuerbescheid endgültig festgelegt.
Und dabei müssen Stkl. 3 Leute i.d.R. etwas nach zahlen und die 5er bekommen etwas raus.

Wenn ihr früher z.B. jedes Jahr 1.000,- zurück bekommen habt, kann das daran liegen, dass sie 3.000,- zurück bekommen hat und du 2.000,- nach zahlen musstest.
Das ist bloß nie aufgefallen, weil das gemeinsam ausbezahlt wurde.

Nun kann deine Ex sich die 3.000,- zusätzlich zum Unterhalt auszahlen lassen und du zahlst die 2.000,-, ohne das später noch geltend machen zu können.

OK?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2011 16:48




(@docxx)
Schon was gesagt Registriert

Danke Beppo. Das klingt überzeugend.

Gruß Jan

Was hat es bisher gebracht, wenn man immer nur gibt? Jetzt habe ich das Los immer nur geben zu müssen. Ich danke an dieser Stelle all den Gesetzesdichtern. Ich liebe euch doch alle 😀

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2011 17:14