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was beinhaltet eigentlich der KU ?

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 Liko
(@liko)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Fragen zum KU.

Was ist durch dem Ku eigentlich alles abgedeckt?

Mein LG geht gerade mal wieder durch die Hölle, weil die Ex ihn über die Kinder dauern erpresst.

Die Kinder (5+9) sind gerade für 3 Wochen in den Ferien bei meinem LG. Beim Abholen hatten die Mäuse für die 3 Wochen gerade eine Hose und ein paar verschlissene Shirts im Koffer. Die Ex wußte, dass er mit den Kindern Ferien auf einem Bauernhof machen wollte, ...keine Regenjacken, keinen Pullover...nix. Auf Nachfrage sagte sie, dass sie kein Geld für neue Kinderklamotten hätte (EX bekommt TU und KU von 1780 € und verdient selber 1440€) - WAHNSINN !!!!

So, nun haben wir erstmal Klamotten für die Mäuser gekauft....UND die gesamten Schulbücher für die Große......denn die KM hat meinem LG gesagt,
"Wenn du nicht willst, dass deine Tochter nach den Ferien ohne Schulbücher zu Schule gehen muß, dann mußt Du sie abholen und bezahlen!"
...und das alles vor den Kindern....

Er hat die Bücher gekauft und ärgert sich jetzt tierisch über sich selbst, weil er sich wieder mal hat erpressen lassen.

nun meine Frage, was deckt denn der KU eigentlich alles ab und kann mein LG der Unterhalt um den Betrag der Schulbücher kürzen ?

Hier geht es nicht darum den Mäusen irgend etwas zu kürzen, aber er kann sich doch nicht immer erpressen lassen. Sie benutzt ständig die Kinder um ihn unter Druck zu setzen ...und er will eigentlich nur, dass die Kleinen nicht leiden müssen und er seine Ruhe hat. Leider geht es bei ihm nun leider an die Substanz..sowohl seelisch, als auch finanziell.

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen ?!

Viele Grüße

Liko

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2005 19:39
(@Aniram)

Hallo Liko !

nun meine Frage, was deckt denn der KU eigentlich alles ab und kann mein LG der Unterhalt um den Betrag der Schulbücher kürzen ?

Nein, kann er leider nicht und wenn er es versuchen würde und sie einen Titel auf
den KU hat, könnte sie eine Pfändung bei ihm einleiten lassen. Davon würde ich
also die Finger lassen.

Aber auch davon, sich weiter erpressen zu lassen.

Im KU sind in Prinzip alle Kosten des täglichen Lebens gedeckt. Also auch die
nötige Kleidung etc. Ich glaube auch nicht, daß die Kinder nicht ausreichend
Kleidung haben und noch weniger, daß sie kein Geld dafür hat.

Ich vermute eher, daß sie Deinen LG und Dich mit solchen Aktionen nur
ärgern will und es scheint ihr auch vortrefflich gelungen zu sein.. Was auch
kein Wunder ist, mich würde es zerreissen an eurer Stelle.

Am besten könnt ihr dem ganzen einen Riegel vorschieben, wenn ihr euch
selbst mit Kleidung für die Kinder eindeckt und die bei euch laßt. Nur nicht
mitgeben, ihr seht sie wahrscheinlich nie wieder. Da sollen sie lieber zu
klein werden, als sie der Mutter noch zusätzlich in den Rachen zu werfen.

Die andere Möglichkeit ist, ihr laßt das über einen RA klären, was und wieviel
die KM bei Besuchswochenenden oder Ferien mitzugeben hat. Steht aber
nicht wirklich dafür. Kostet nur Nerven und Geld.

Und sei Dir eines sicher. Sie hätte das Mädchen bestimmt nicht ohne Bücher
in die Schule geschickt, weil das wäre auf sie zurückgefallen. Bedürftigkeit
kann sie nämlich bei dem Betrag, der ihr monatlich zur Verfügung steht,
kaum anmelden.

Sie hat geblufft und sie hat gewonnen.

Diesen Mal.... laßt es zu keinem weiteren Mal kommen !!!

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2005 20:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der KU deckt den gesamten regelmäßigen Bedarf eines Kindes ab (Ernährung, Kleidung, Hobbies, medizinische Grundversorgung, Schule, Mietanteil, ...) Es gibt Tatbestände, die wegen ihrer Unvorhersehbarkeit in den sog. >Sonderbedarf< fallen.

Soweit die rechtliche Sicht.

Die Ex scheint die Reaktionen deines LG exakt vorhersagen zu können. Meine folgende Empfehlung treffe ich nur, weil dein LG gem. deiner Ausführungen ordentlich Unterhalt bezahlt: Die Ausgaben für Kleidung und Schulbücher würde ich von der nächsten KU-Zahlung abziehen. Gleichzeitig einen netten Brief schreiben, dass er einen Teil des Barunterhaltes als Naturalunterhalt geleistet hat und im vermuteten Einverständnis vom KU abzieht. Die Quittungen fügt er bei und lässt sich von der Ex den Erhalt des Schreibens und der Originaleinkaufsbelege bestätigen Das ist zwar eine heikle Nummer, doch wenn sie mit der Zwangsvollstreckung kommt, dürfte sie leer ausgehen und das ann durchaus heilsam sein.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2005 20:05
(@Aniram)

@Liko

Oops... hätt ich nicht gedacht, daß so ein Vorschlag kommt, würde ich aber
echt klasse finden.

Ich wollt' ich wär ein Floh und könnte dabei sein, das Gesicht von der Ex würde
ich gerne sehen. *lach*

Bitte, bitte berichte davon, wenn ihr das so wie Deep es vorschlägt, durchzieht.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2005 20:14
 Liko
(@liko)
Schon was gesagt Registriert

Viel Dank für die schnellen Reaktionen !

Für den Unterhalt gibt es noch keinen Titel. Das Trennungsjahr ist jetzt gerade rum und der Scheidungsantrag ist gestellt. Über der TU sind sie sich ja auch nicht einig......

Tja, bis jetzt hat die Ex wirklich diesen Druck auf ihn ausüben können, weil er immer den Kopf in den Sand gesteckt hat, aber ich glaube, ihre Aktionen in den letzten 2 Wochen waren für ihn ziemlich "heilsam".
Bis auf ein paar Kommentare, habe ich mich aus der ganzen Sache ziemlich rausgehalten, aber nun ist auch mir der Faden gerissen. Er muß doch endlich mal anfangen sich zu wehren...oder ?!

Da es ja noch keinen Titel gibt, kann sie ihn dann trotzdem verklagen ? Sie will je sowieso noch mejr Unterhalt von ihm...ich habe ja schon geschriben was er bezahlt, ihm bleiben noc ca. 1400 € (damit kann man ja leben, aber gerecht finde ich das auch nicht - ergibt sich aus der uberobligatorichen Tätigkeit der "Noch-Gattin)....

Die Kleidung werden wir ganz sicher behalten !

Wie kann man ihr eigentlich begreiflich machen, was sie die Mäusen antut, wenn sie sie ständig "benutzt " ?

nochmal DANKE !

Liko

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2005 20:22
(@Aniram)

Hallo Liko !

Wie kann man ihr eigentlich begreiflich machen, was sie die Mäusen antut, wenn sie sie ständig "benutzt " ?

Meiner Meinung nach gar nicht. Weil Menschen die so sind, die wollen nicht denken.
Das einzige wonach denen der Sinn steht, ist andere ausnutzen und gut davon
leben.

Spart euch den Atem für wichtigere Dinge als gegen eine Wand zu reden und schaut
lieber darauf, inwieweit die Höhe dieses Betrages, den Dein LG da monatlich abgibt,
auch tatsächlich gerechtfertigt ist. Das würde ich mir an eurer Stelle schon einen
guten Rechtsanwalt kosten lassen.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2005 20:50
(@schmusepapa)
Registriert

Ich hatte / habe dasselbe Problem. Meiner "Ex" war es zu mühselig, für unsere Tochter Kleider für meine Besuchswochenenden einzupacken. Im Mai hat sie mir die Kleine dann nur in einer nassen Badehose und einer Tüte mit dreckigen Kleidern (nicht mal eine Unterhose war dabei!) übergeben. Ich habe mir auch schon einen "Vorrat" an Kleidern für meine Tochter angeschafft (die natürlich bei mir bleiben), aber eigentlich sehe ich auch nicht ein, dass ich neben dem Unterhalt fürs Kind auch noch monatlich Kleidung für die Kleine kaufen soll.

Ich habe nun (da ich aufgrund des Verhaltens meiner "Ex") den Umgang leider gerichtlich regeln lassen muss gleich noch einen Antrag gestellt, dass sie mir das Kind mit ausreichenden Kleidern mitgeben muss.

Der erste Effekt war, dass sie sich jetzt an die Abhol- und Bringzeiten hält und dass ich jetzt Kleider (wenn auch knapp bemessen) für ein Wochenende bekomme.

Wie das Gericht entscheidet weiss ich noch nicht. Wird auch noch dauern, Gericht schreibt Brief an Jugendamt, Jugendamt schreibt Brief an mich mit der Bitte um Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch, danach muss Jugendamt einen Bericht erstellen, dann muss Gericht einen Verhandlungstermin festlegen und das alles dauert halt ewig.

Die Idee von Deep Thought, mal mit "Unterhalt in Naturalien" zu agieren, gut.

Lasst Euch nicht unterkriegen, übt Gegendruck in irgendeiner Form aus. In meinem Fall hat es zumindest gewirkt.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2005 22:01
(@Aniram)

@Schmusepapa

Die Idee von Deep Thought, mal mit "Unterhalt in Naturalien" zu agieren, gut.

Oh... gut finde ich die Idee von Deep auch und wie gut noch dazu.

Nur ich hab das bisher so verstanden, als ob das sonst nicht so eine
gute Idee wäre. Es gibt einige Fälle, wo ich das mehr als angebracht
finden würde.

Ich kann nur vermuten, daß Deep in dem Fall aufgrund des hohen
KU + TU dieser Ansicht ist.

Auf alle Fälle würden mehr solche Aktionen einigen Damen rasch ihre
Flausen austreiben.

Bin mal gespannt, ob wir hören werden, was dabei rausgekommen
ist.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2005 22:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich kann nur vermuten, daß Deep in dem Fall aufgrund des hohen KU + TU dieser Ansicht ist.

Korrekt. Jedem Regelbetragszahler kann ich nur schärfstens davon abraten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2005 22:38
(@mascha)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Liko,
meine Faszination für Zahlen hat mich hier mal wieder getroffen...
mir scheint in der Berechnung wurde ihr eigenes Einkommen nirgendwo berücksichtigt zu sein.
Du schreibst kompletter Unterhalt da bekommt sie

(EX bekommt TU und KU von 1780 € und verdient selber 1440€)

und er hat noch 1400 € für sich selber

dann würde er ja 1400€+1780€ = 3180€ verdienen
abzüglich 150€ Werbungskosten = 3030€
347€ + 420€ KU = 767€
verbleiben 2263€

So und irgendwo an der Stelle wird ihr Einkommen miteinberechnet, was augenscheinlich hier nicht erfolgt worden ist!!!

Macht mich do wirklich mehr als stutzig 😮

Würde ich doch wirklich nochmals überprüfen lassen - von wegen noch mehr Unterhalt forden!
Puh.....
Und dann die Kinder mit so wenig Kleidung für den Urlaub bei euch abgeben.

Da würd ich mir auch lieber einen kleinen Vorrat an Kleidung für die Mäuse hinlegen und nicht mit zurückgeben.

Liebe Grüße
Mascha

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2005 22:38




 Torx
(@torx)
Schon was gesagt Registriert

Moin Liko,

Deeps Vorschlag ist zwar gut, ich würde trotzdem davon abraten.
Behaltet die Sachen und gut ist. Die Sache mit den Büchern ist euer Fehler - betrachtet es als Lehrgeld.

Solltet ihr trotzdem den KU kürzen, unbedingt bei der Überweisung mit angeben:

"KU_name_05/09 zzgl. yx.- € in bar.", oder so ähnlich.

Im Streitfall habt ihr dann immer noch die Rechnungen und das stillschweigende Einverständnis der Ex, mit dem Kauf der Bücher und der notwendigen Urlaubsbekleidung beauftragt worden zu sein.

________
Torx

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2005 23:52
(@snowflake)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

da fällt mir doch gerade alles aus dem Gesicht. Ich bin anscheinend doch sehr naiv!
Ich habe gedacht, dass unsere KM ein ABSOLUTER Einzelfall ist. Aber dem scheint ja wirklich nicht so zu sein.
Schämen diese Frauen sich eigentlich gar nicht?????
Scheidung/Trennung... klar kann passieren. Aber dann ist doch gut, wenn der KV den Unterhalt zahlt, vor allem wenn es um solche Beträge geht, und wenn der KV sich ordentlich um die Kinder kümmert. Und dann so ein Theater vor den Kindern!!!! Haben die ihr Gewissen im Schrank versteckt?

Barunterhalt als Naturalunterhalt ist als Regelsatzzahler NICHT möglich. Da läuft das JU sofort sturm. Es obligt allein der KM was sie mit dem KU tut. So ist scheinbar leider die Gesetzeslage, womit man sich abfinden muss.

Schönes WE
Snowflake

Für manche Exemplare meiner Spezies muss man sich wirklich schämen!!

Für manche Exemplare meiner Spezies muss man sich wirklich schämen!!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2005 12:19
 Liko
(@liko)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

so, jetzt habe ich mal die Zeit, die ganze TU und KU-Berechnung aufzulisten. Der Fall meines LG ist etwas koplizierter.....

Also als Info vorweg....mein LG bekommt im Mai jeden Jahres einen Bonus, der in der Höhe stark schwanken und auch wegfallen kann. In der folgenden Rechnung ist der Bonus, den er in 2005 für das Jahr 2004 bekommen hat mit eingerechnet. Ob dieses Einkommen überhaupt "eheprägend" ist, stelle ich sowieso in Frage, weil er einen "kleinen" Bonus erstmalig in 2004 bekommen hat und die Zahlung kam einen Monat bevor er ausgezogen ist. Die Trennung war aber schon 4 Monate vor dem Auszug beschlossene Sache.
Die Ex (oder besser "Noch-Gattin") lebt mit den Kindern im gemeinsamen Haus und zahlt also auch die Hypothek weiter (darum der Vorababzug in der Aufstellung).

So, nun ist die Aussage, dass mein LG nur noch 1.400 € zum Leben hat, ja nicht ganz richtig, da er aber ein vorsichiger Mensch ist (Gott sein Dank!) will er an das Geld aus der Bonuszahlung nicht ran, weil er ja nicht wissen kann, ob er im nächsten Jahr so eine hohe Bonuszahlung erhält bzw. überhaupt etwas bekommt.

Sicher wir sich die Situation entspannen, wenn dass Haus verkauft werden kann, aber darüber will die Ex überhaupt nicht diskutieren. Naja, dass wird sich dann alles im Scheidungsprozess regeln (hoffen wir jedenfalls).

So, nun bin ich mal auf die Kommentare zur Berechnung gespannt.

LG Ex
Monatliches Gehalt 3.100 € 1.445 €
monatlicher Bonus 850 € - €
gesamt netto 3.950 € 1.445 €
Erwerbsaufwendungen - 150 € - 72 €
Dienstwagenanrechnung 150 € - €
3.950 € 1.373 €
1. Kind 8 Jahre - 411 € - €
2. Kind 5 Jahre - 339 € - €
3.200 € 1.373 €
Hypotheken - € 877 €
Wohnwertanrechnung Ex - € 450 €
Rest netto 3.200 € 946 €
Anreiz 1/7 457 € 135 €
anrechenbares Einkommen 2.743 € 405 € (50%)

Gemeinsames Einkommen 3.148 €
/2 1.574 €
Unterhalt EX 1.169 €
Unterhalt Kind 1 411 €
Unterhalt Kind 2 339 €
Kindergeld /2 154 €
Gesamtunterhalt 1.765 €
Monalticher Rest LG (inlk. Bonus) 2.185 €
Monalticher Rest LG(exkl.. Bonus) 1.335 €

Viele Grüße

Liko

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2005 17:31
 Liko
(@liko)
Schon was gesagt Registriert

Ach du Schreck, jetzt sind die ganzen Zahlen verrutscht.....ich hoffe, mann kann das noch lesen.

in der ersten Zahlenspalte stehen die Zahlen meines LG und in der zweisen der der Noch-Gattin....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2005 17:33
 Liko
(@liko)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

am Nachmittag habe ich nur schnell die Zahlen zusammen geschrieben, aber nun habe ich mehr Zeit zum schreiben.

Nachdem ich nun meine letzten "Beitrag" noch einmal gelesen habe, denke ich, dass es sich so anhören könnte, dass es nur ums Geld geht......! um Gottes Willen!

es ist nur so, dass diese Terrorattaken der "Noch-Gattin" in der ganzen Zeit einen Rahmen angenommen haben, dass einfach das Maß voll ist !

Mein LG ist wirklich ein unheimlich lieber Vater und die angst, dass er an den Wochenenden nicht alles abfangen kann, was den Mäusen sonst zugemutet wird, macht ihn manchmal fast verrückt.

Nun waren die 3 nach der Trennung zum 1. Mal allein für eine Woche im Urlaub auf einem Bauernhof. Hat auch alles prima geklappt. Samsatag kamen sie zurück und ich kann nur sagen, dass die Mäuse wied ausgewechselt sind. Kann natürlich auch daran liegen, dass sie nun mal länger zusammen waren und sie sich nicht so hin und her gerissen fühlen. Sie sind nun noch 1 1/2 Wochen bei meinem LG. Wir wohnen nicht zusammen, aber ich bin an den Wochenenden tagsüber da, schlafe aber eigentlich zu Hause. Gestern haben die Süßen dann solange auf mich eingeredet, dass ich doch da schlafen soll, dass ich auch nachgegeben habe. Sie waren so ausgeglichen und schmusig, wie ich sie noch nie erlebt habe. Nach diesem Wochenende tut es mir noch mehr weh, dass sie von der Mutter ständig benutzt werden!

Ups, ich glaube, jetzt wird langsam "Meine Geschichte" aus diesem Post.....naja, ich schreibe trotzdem mal weiter.....

Immer wieder schafft es die Ex, die Situation zwischen ihr und meinem LG vor den Kindern so auszunutzen, dass mein LG, um des Friedens will vor den Kindern, zu solchen Aktion wie mit den Schulbüchern hinreißen läßt.
Was soll er denn der Kleinen sagen, wenn sie danach fragt, wann er denn die Bücher holt???
Ehrlich gesagt, wußte ich auch nicht, ob ich an seiner Stelle nicht genauso reagieren würde ?!

Ach nee aber auch, dass ist alles so kompliziert ! Wie kommen wir denn aus der Zwickmühle raus, ohne dass es zu Lasten der Mäuse geht ?

Ich muß mir wohl wirklich mal die Ziet nehmen, um die ganze Geschichte aufzuschreiben....

Was ich bis lang in diesem Forum geschrieben/gefragt habe, waren ja immer nur einzelne Punkte, aber

"Das Ganze ist größer, als die Summe seiner Teile!"

Meisten lese ich ja nur in den Posts und das hilft mir ja schon.
Uns geht es ja noch ganz gut (auch finanziell), aber was ich hier schon so alles lesen konnte, hat mich schon fürchterlich erschreckt.

naja....ich werde mal die ganze Geschichte schreiben.......

Viele liebe Grüße

Liko

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2005 02:23
(@mascha)
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Hallo Liko,

grob scheint die Rechnung richtig zu sein, die du da geschrieben hast.
Der Bonus ist sehr hoch und ich habe es so verstanden, dass er pro Monat erfolgt.
Dein LG hat somit ein sehr hohes Einkommen und wenn der den Bonus aus Sicherheitsgründen nicht anrührt (kann ich nachvollziehen), dann ist das seine Privatsache.
Wenn der Bonus nicht so hoch ausfallen wird, dann muss halt eine Neuberechnung her.
Verständlich dass er das Haus verkaufen möchte.
Ach ja und der Bonus ist noch in der ehezeit entstanden folglich wird er auch mitberechnet.

3.950 € 1.373 €
1. Kind 8 Jahre - 411 € - €
2. Kind 5 Jahre - 339 € - €
3.200 € 1.373 €

Nach dem neuesten STand der Düsseldorfer Tabelle müßte er für die Kinder eigentlich noch etwas mehr bezahlen
8 Jahre - 445€
5 Jahre - 368€
= 813 € KU

3.200 € 1.373 €
Hypotheken - € 877 €
Wohnwertanrechnung Ex - € 450 €
Rest netto 3.200 € 946 €
Anreiz 1/7 457 € 135 €
anrechenbares Einkommen 2.743 € 405 € (50%)

die 405€ mit 50% verstehe ich nicht

macht aber nicht wirklich was, denn bei meiner Grobüberschlagung stimmt der zu zahlende Unterhalt in etwa
813€ KU - 154€ Kindergeldanteil = 659€ KU
3950€ LG - 659€ KU = 3291€ - 1/7 470€ = 2821€
946€ EX - 1/7 135€ = 811€
Jetzt kenne ich es so: (lass mich aber auch eines besseren belehren)
2821€ LG - 811€ EX = 2010 : 2 = 1050€ TU + 659KU = 1709€ zu zahlen (TU+KU)
Es differiert wenig von dem 1765€ Betrag den dein LG zu zahlen hat.
Und die hat ne Menge Geld zur Verfügung mann oh mann...
und dann so ein Theater! Puh!

Nachdem ich nun meine letzten "Beitrag" noch einmal gelesen habe, denke ich, dass es sich so anhören könnte, dass es nur ums Geld geht......! um Gottes Willen

hat sich für mich nicht so angehört, du bzw. ihr ärgert euch über die Art und Weise , wie sie den Kindern und euch gegenüber auftritt und dabei hat sie wirklich genügend zur Verfügung.

Schön, dass dein LG einen so schönen Urlaub mit den Kindern hatte und ihr zusammen ein so schönes WE. Das zeigt , dass die Kinder sich wohl fühlen und das ist das Wichtigste.

Immer wieder schafft es die Ex, die Situation zwischen ihr und meinem LG vor den Kindern so auszunutzen, dass mein LG, um des Friedens will vor den Kindern, zu solchen Aktion wie mit den Schulbüchern hinreißen läßt.
Was soll er denn der Kleinen sagen, wenn sie danach fragt, wann er denn die Bücher holt???

Deinen Ärger über das Verhalten der Ex kann ich gut nachvollziehen.
Einzige Möglichkeit ist nochmals mit der Ex zu reden und zu klären, dass auch Schulbücher mit dem Unterhalt abgedeckt sind.
Und den Kindern mal in einer ruhigen Situation die Lage sachlich erklären.
Damit meine ich nicht, dass er über die Ex wettern soll. Sondern ihnen nochmal erklären, dass der Papa der Mama Geld bezahlt und zwar für die Mamma und für die Kinder und dieses Geld ist für Essen, Kleidung, Schulbücher, Haus und das Geld reicht dafür aus.
Und deshalb wird der Papa jetzt nicht mehr die Schulbücher bezahlen es aber nochmals mit der Mamma besprechen. (Besser noch er hat es dann schon besprochen, dass er jetzt so reagieren wird und es auch den Kindern erklären wird)
Grob in der Art....ist schwer für mich, dass hier schriftlich zu erklären, wie ich es meine.

Liebe Grüße
Mascha

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2005 10:58
 Liko
(@liko)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mascha,

vielen Dank für Deine Antwort.

Die Berechnung schein mir auch korrekt zu sein, wenn der Bonus tatsächlich einzurechnen ist.
Der Bonus wird nicht monatlich gezahlt, sonder einmal pro Jahr. Für die Berechnug wird er aber monatlich umgelegt.

die 50% bezieh sich auf des Gahalt der EX, weil ihre Tätigkeit ja "überobligatorisch ist, d.h. sie ja eigentlich nicht arbeiten müßte. Sie hat aber auch schon vor der Trennung gearbeitet. Mal sehen, wie das Gericht das sieht. Im Netz habe ich einige Urteile gefunden, in den steht, dass die Gattin, die vor der Trennung "ohne wirtschaftliche Not" gearbeitet hat, sich später nicht darauf berufen kann, dass die Tätigkeit "überobligatorisch" ist.
Wenn das der Richter/in auch so sieht und das Haus verkauft ist, dann gibt es für meinen LG finaziell auch mehr Luft.
Die 50%-Anrechnung ihres Einkommen würde ich ja auch nicht schlimm finden, wenn es ein geringes Einkommen wäre, aber sie verdient ja halbtag so viel wie manch einer vollzeit nicht !

Tja, mit der EX reden, ist so eine Sache. Die Kiste ist so fest gefahren, dass mit ihr leider nicht mehr zu reden ist. Mein LG hat versucht, über seinen Anwalt einen Termin mit ihr und ihrer Anwältin zu vereinbaren, um vor der Scheidung vielleicht doch noch einige Dinge klären zu können, aber das hat sie abgelehnt.

Da wir eigentlich möchten, dass sie mit den Kindern im Haus bleiben kann, haben wir einen Vorschlag ausgearbeitet, den auch sein Anwalt recht größzügig findet.
Nur in Kurzform: Mein LG verzichtet auf die Auszahlung bezüglich des Hauses, aber sie läßt sich Ihr Geld voll auf den Unterhalt anrechnen, was so ungefähr bedeuten würde, dass er für sie kaum noch Unterhalt zahlen müßte. Naja, das hat sie auch abgelehnt, weil sie der Meinung ist, dass er sie über den Tisch zieht. Darum der Vorschlag, dass die Anwälte sich mit an den Tisch setzen und ihr erklären, welche Vor-/Nachteile dieser Lösungsvorschalg hat.

Mit dem KU müssen wir mal den Anwalt befragen, nicht dass sie da noch ne Möglichkeit findet wieder einen Krieg anzuzetteln. Dann lieber die paar Euro mehr bezahlen.......

Wenn man nur vernünftig mit ihr reden könnte, aber auch die Telefonate verlaufen immer irre. Sie schreit nur noch.

Übrigens, sie hat ja meine LG wegen eines Neuen vor die Tür gesetzt, mit dem sie ja auch zusammen ist (aber nicht zusammen lebt). Eigentlich müßte sie doch froh und glücklich sein...oder ?!

Mit den Kindern zu reden, ist ja die Aufgabe meines LG und er kriegt aber die Kurve auch nicht, sich mal in Ruhe, zumindest mit der Großen hinzusetzen und mal zu versuchen die Sache zu erklären. Ich kann und will das eigentlich auch nicht machen. Wenn ich mir vorstelle, dass die Große irgendwann man ihre Mutter erzählt, dass ich ihr das mit dem Unterhalt erklärt habe, dann flippt die total ab. Sie spuckt ja schon Gift und Galle, wenn die Kinder erzählen, dass ich irgendwas schönes mit ihnen gemacht habe.....

Für mich das manchmal alles eine ziemlich Gratwanderung....und macht mich manchmal unheimlich müde..........und hinzu kommt natürlich auch der Gedanke an unsere gemeinsame Zukunft. Die Ex kann uns ja bis zum Sankt Nimmerleins Tag terrorisieren...bis sich die Mäuse selber ein Bild machen können....

Liebe Grüße

Liko

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2005 12:07
(@mascha)
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Hallo Liko,
die monatliche Umlegung für einen Bonus ist korrekt.
Ahh....überoblogatorisch ihr Einkommen, weil sie auf Grund des Alters der Kinder nicht unbedingt arbeiten müßte. Aber gut, dass sie schon vor der Trennung gearbeitet hat, und hoffentlich habt ihr dann eine guten Richter/in!
Du hast vollkommen Recht, sie verdient eine Menge Geld für eine Halbtagsjob.
Kann noch in dem Haus wohnen bleiben, ein neuer Freund ....tja, warum ist sie nicht glücklich?!
Ehrlich gesagt ich kann dies immer wieder alles nicht wirklich nachvollziehen, was da dann so los ist bei manch einer Frau.
In eurem Fall ist sie und auch die Kinder finanziell ja wirklich gut versorgt.

Will sie die Kinder gar nicht?
Es ist doch leider immer wieder ein merk-würdiges Misch-Masch von allen möglichen und unmöglichen Gefühlen, die schwer nachzuvollziehen sind.

Der Kinder wegen, würde dein Mann ihr das Haus überlassen....klar, dass er trotzdem etwas davon haben möchte, man kann schließlich nicht einfach ein halbes Haus so mir nichts dir nichts verschenken. Irgendwo hört es ja denn doch wohl auf!

Wirklich schade, dass sie in jeglicher Form nicht gesprächsbereit ist - kann ich nicht nachvollziehen - ist aber leider die Gegebenheit.

Mit dem Ku bin ich mir nicht ganz sicher, im Juli war ja eine Erhöhung von KU.

Mit den Kindern zu reden, ist ja die Aufgabe meines LG und er kriegt aber die Kurve auch nicht, sich mal in Ruhe, zumindest mit der Großen hinzusetzen und mal zu versuchen die Sache zu erklären.

sehe ich auch so - ist die Aufgabe deines LG - ganz offen und sachlich über die bestehende Lebnssituation kindgerecht zu sprechen
Damit scheinen sich etliche Menschen schwer zu tun - egal ob Mann oder Frau - entweder wollen sie alles von den Kindern fern halten (in dem Fall spüren die Kinder sowieso etwas auch wenn sie es nicht benennen können) oder es werden ihnen Lügen aufgetischt oder die Kinder als Spielball mißbraucht....für mich immer wieder schlimm zu lesen, was alles mit den Kindern direkt und indirekt so angestellt wird
Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass sich Offenheit kindgercht angesprochen auszahlt. Es gibt Verständnis, Vertrauen und sicherheit.

Ich kann und will das eigentlich auch nicht machen. Wenn ich mir vorstelle, dass die Große irgendwann man ihre Mutter erzählt, dass ich ihr das mit dem Unterhalt erklärt habe, dann flippt die total ab. Sie spuckt ja schon Gift und Galle, wenn die Kinder erzählen, dass ich irgendwas schönes mit ihnen gemacht habe.....

Ach...*seufz*.....da kommt dann auch noch eine Eifersucht seitens der Mutter durch...
Es ist aber auch nicht deine Aufgabe es den Kindern zu vermitteln, der Vater muß und sollte da zumindest den anfang machen - du kannst ihn dann dabei unterstützen.

Für mich das manchmal alles eine ziemlich Gratwanderung....und macht mich manchmal unheimlich müde..........und hinzu kommt natürlich auch der Gedanke an unsere gemeinsame Zukunft. Die Ex kann uns ja bis zum Sankt Nimmerleins Tag terrorisieren...bis sich die Mäuse selber ein Bild machen können....

Ja, diese Gradwanderung kenne ich selber.....und das müde machen hängt mit den Ohnmachtsgefühlen zusammen, die man verspürt. Man beschäftigt sich gedanklich viel mit diesem Thema und hat dann oft das Gefühl nicht recht von der Stelle zu kommen.
Das Thema und die Unberechenbarkeit der Ex werden immer wieder Anlass zur Sorge, Gedanken und Gespräche sein.
Es ist manchmal wichtig zu wissen, was kann man da noch machen und was will ich selber da machen und dann versuchen abzuschalten.
Sonst raubt man sich unnötig Kraft.

Liebe Grüße
Mascha...die auch noch kräftig übt :red:

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2005 12:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

kurz zur Ergänzung der Berechnungen: Deinem LG bleiben neben dem Resteinkommen ja dazu noch die 150 € für berufsbedingte Aufwendungn plus das anteilige KG. Die von Mascha richtig aufgeführten KU-Beträge sind ja die gem. DT. Gezahlt wird aber gem. Anlage A der DT. Macht nochmal 154 € bei zwei Kindern und der KU-Höhe.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2005 17:21
(@mascha)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Deep,
die 150€ berufsbedingte Aufwendungen des LG sind von Liko berechnet worden, gleichzeitig wiederum 150€ in Abzug wegen der Dienstwagenanrechnung.
Das anteilige Kindergeld habe ich irgendwo mitberücksichtigt.
Die Anlage A konnte ich leider nicht einsehen auf der Seite, wo ich die Düsseldorfer Tabelle gesehen habe 🙁 muss man sich für einloggen...
Aber da scheint meine Rechnung ja grob richtig zu sein 🙂

Liebe Grüße
Mascha

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2005 17:42




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