Was bedeutet Beista...
 
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Was bedeutet Beistandschaft???

 
(@bruder-jakob)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

hatte ein Gespräch mit dem JU wegen dem Vaterschaftstest. In diesem Zusammenhang hat mir der gute Mann gesagt, dass die KM eine Beistandschaft beantragt hat.
Was bedeutet das???

Gruß
BJ

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2010 10:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi BruderJakob,

das bedeutet, das die KM das JA damit beauftragt hat die Unterhaltsangelegenheiten im Namen des Kindes mit dir zu regeln.

Sie darf nun weder selbst dich zum Unterhalt auffodern, noch einen RA damitbeauftragen, solange das JA die Beistandschaft hat.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 10:45
(@bruder-jakob)
Schon was gesagt Registriert

Alles klar, danke für die schnelle Antwort.

Gruß
BJ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2010 00:47
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Generell bedeutet eine „Beistandschaft“ immer, dass die alle am längeren Hebel sitzen gegenüber Deiner Person und es auch gnadenlos durchsetzen wenn Du unwillig bist!

Wichtige Dinge in Bezug auf die Beistandschaft:

Gesundes Misstrauen gegen alles was Sie Dir vorschlagen! Insbesondere bei Unterhaltsberechnungen und wie dies vorgenommen werden.

Aufpassen bei Dokumente  die Sie Dir zur Unterschrift vorlegen, insbesondere bei der Festsetzung vom Kindesunterhalt, nennt sich  Titulierung, denn gerne wird in solchen Titel, der Unterhalt sowie auch neuerdings der zu erwartende  Mehrbedarf für das Kind und Unterhalt für die Kindsmutter  zusammengefasst tituliert.
Hat den Nachteil bei späteren Abänderungen dass der Aufwand weitaus höher ist für Dich und mehr an Ressourcen wie Geld und Nerven kostet. Insbesondere wegen den Unterhalt nach §1615l BGB für deine EX wenn dieser mit tituliert wurde.

Lieber Kindesunterhalt getrennt vom Unterhalt der KM titulieren lassen, mit einer Laufzeitbegrenzung!

Keine voreiligen Beurkundungen oder Zusagen tätigen, insbesondere wenn Dein Vaterschaftstest noch offen ist.

Betreffend Vaterschaftstest solltest aufpassen, dass die Zustimmung der Kindsmutter auch erfolgte bzw. vorliegt, da es ansonsten rechtliche Probleme geben könnte. Lieber auch beim Test mehr investieren für ein rechtskonformes Abstammungsgutachten, da dort alles dokumentiert wird auch die Probenentnahme wird von externen Personen durchgeführt, schützt vor genetischer Konterminierung

Eine Anerkennung der Vaterschaft kannst du dann auch beim Standesamt durchführen.

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2010 16:56