Hallo zusammen,
Ende Juli ist es endlich soweit,meine Frau zieht nach 17 Trennungsmonaten im gemeinsamen Haus aus.
Die Kinder bleiben bei mir,sind 14 jahre alt.
Meine Frau muß für beide Kinder 632€ Unterhalt bezahlen.
Ich soll im Gegenzug etwa 350€ Ehegattenunterhalt zahlen.Wo bleibt die Gerechtigkeit.
Meine Frau bekommt 51000€ Zugewinnausgleich obwohl sie nichts ins gemeinsame Haus investiert hat
und verdient etwa 1700€ netto abzüglich Kinderunterhalt bleiben 1050€ ,plus 350€ Ehegattenunterhalt sind 1400€.
Ich verdiene etwa 1900€ netto,plus Kindergeld,plus Unterhalt,minus Ehegattenunterhalt bleiben etwa 2450€
habe dabei 125000€ Schulden für das Haus.
Habe also pro Person Weniger Geld als meine Frau
Gibt es eine Möglichkeit weniger Ehegattenunterhalt zuzahlen?
Olli
Hallo Olli,
kurze Zwischenfrage:
Wer sagt, daß Du diesen Betrag an EU zu zahlen hast? Der Anwalt Deiner Frau, irgendein Gericht, Dein Anwalt, Deine Frau?
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo zusammen,
Ende Juli ist es endlich soweit,meine Frau zieht nach 17 Trennungsmonaten im gemeinsamen Haus aus.
Die Kinder bleiben bei mir,sind 14 jahre alt.
Meine Frau muß für beide Kinder 632 Unterhalt bezahlen.
Ich soll im Gegenzug etwa 350 Ehegattenunterhalt zahlen.Wo bleibt die Gerechtigkeit.
Meine Frau bekommt 51000 Zugewinnausgleich obwohl sie nichts ins gemeinsame Haus investiert hat
und verdient etwa 1700 netto abzüglich Kinderunterhalt bleiben 1050 ,plus 350 Ehegattenunterhalt sind 1400.
Ich verdiene etwa 1900 netto,plus Kindergeld,plus Unterhalt,minus Ehegattenunterhalt bleiben etwa 2450
habe dabei 125000 Schulden für das Haus.
Habe also pro Person Weniger Geld als meine Frau
Gibt es eine Möglichkeit weniger Ehegattenunterhalt zuzahlen?Olli
Hi Olli,
Gerechtigkeit bei Scheidung gibt es in Deutschland nicht für Männer.
Wer fordert diese Summe ? Die gegnerischen Anwälte ?
Darauf achten, dass die Ex keine Prozeßkostenhilfe beantragt, denn sie verfügt durch den Zugewinnausgleich über ausreichend finanzielle Mittel, die Prozeßkosten selbst zu tragen.
Dann muss nicht mal wieder der Steuerzahler für diese Scheidungskosten aufkommen.
Also: Ex zahlt nach DüTab den Unterhalt, geht Vollzeit arbeiten - Womit wird dieser Unterhaltsanspruch begründet ?
Tja, ist halt so ohne Gütertrennung und Eheverträge, die im Falle einer Scheidung den Zugewinnausgleich regeln.
Wenn Du Pech hast, wirst Du zur Zahlung des EU verdonnert. Kommt ganz auf den Richter an und ob Du einen guten, ENGAGIERTEN! Rechtsanwalt hast.
Sicherheit gibt es hier nicht. Ein paar Tränen rausgequetscht, schluchzend und die meisten Richter fällen Urteile, die einfach nur skandalös sind.
Gruss Harpyie
Darauf achten, dass die Ex keine Prozeßkostenhilfe beantragt, denn sie verfügt durch den Zugewinnausgleich über ausreichend finanzielle Mittel, die Prozeßkosten selbst zu tragen.
Hi,
wie ist das gemeint ,'darauf achten'? Generell git: Prozessparteien können PKH beantragen wie sie lustig sind, und der Richter entscheidet aufgrund des Antrags, ob die gewährt wird oder nicht. Da hat man als Gegenpartei nicht die Möglichkeit der Einrede.
cya,
elwu
Moin elwu,
warum habe ich dann vom Gericht eine Aufforderung zur Stellungnahme wegen des PKH-Antrages meiner Ex erhalten...
Gruß, Xe
Hi @etron,
erstmal Herzlich Willkommen bei vs!
Ich mu0 mich den Fragen der Vorredner anschließen.
ABER grob würde ich sagen, da würde ich dagegen angehen !
Für mich stimmt da was nicht.
Beantworte aber erstmal die Fragen der anderen, da kann man bestimmt mehr sagen.
Ach ja, das was sie an Zugewinn bekommt, hat nix mit EU/ KU zu tun. Man muß trennen.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
warum habe ich dann vom Gericht eine Aufforderung zur Stellungnahme wegen des PKH-Antrages meiner Ex erhalten...
Hi,
sowas bekam ich auch mal, weil die Richter rausfinden wollten, ob ich nicht den Anwalt der Ex finanzieren könne. Sozusagen meinen Möchtegernhenker bezahlen soll. In den anderen drei Prozessen um Umgang, Unterhalt und Scheidung wurde nur lapidar mitgeteilt, dass der Dame PKH antragsgemäß bewilligt worden sei. Einmal wies ich darauf hin, dass dies nicht gerechtfertigt sei, und belegte das auch - darauf kam nur das übliche wüste Geprolle ihres Anwalts, vom Gericht aber keine Silbe.
cya,
elwu
Ich bekam / bekomme in unregelmäßigen Abständen die Begründung für die Ablehnung der PKH meiner "Ex". So es denn die Einkommenssituation betriftt, dürfen der Gegenseite (sprich: mir) die Zahlen / Begründungen nicht vorgelegt werden.
Ich kann zu den PKH Anträgen eine Stellungnahme abgeben, was ich aber noch nie getan habe und auch nicht tun werde - wozu auch? PKH wurde ihr seit dem ersten Prozess nicht mehr bewilligt, und die PKH für diesen ersten Prozess musste sie in Raten zurückzahlen.
Gruß
Martin
Moin,
bei mir hat es durchaus gefruchtet, nämlich als drauf hingewiesen wurde, dass zwei der von Ex (genauer: Exens Anwältin) angepeilten Klagen mutwillig waren (einmal wurden Unterlagen gefordert, die bereits der Gegenseite vorlagen; das andere Mal wurde versucht, den unrechtmäßigen Bezug von UVG dadurch zu kaschieren, dass ich trotz ordnungsgemäßer Zahlung von KU die UVG-Forderung zu akzeptieren habe (=doppelte Zahlung)). Im ersten Fall wurde von meinem Anwalt eine Kopie der Unterlagen mit dem Hinweis, dass diese der Gegenseite bereits vorliegen hingefaxt (danach war Ruhe), beim zweiten Mal wurden von mir Kopien der Kontoauszüge hingeschickt, darauf wurde PKH für Ex wegen Mutwilligkeit abgelehnt.
Scheint tatsächlich stark abhängig vom Gericht oder Richter zu sein - die Auricher Richter scheinen aber durchaus wirtschaftlich zu denken.
Gruß, Xe