Hallo zusammen,
hab folgendes von dem RA der KM erhalten:
"In der Familiensache ...wird die Klage bzgl. der Auskunftsstufe für erledigt erklärt."
Was bedeutet das genau? Heißt das evtl., dass die KM die Klage zurückgezogen hat?
Könnte jetzt noch was nachkommen? Wenn ja, was?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank.
DmL
Hi,
ich nehme an, dass die geforderte Auskunft erteilt wurde und sich das deswegen erledigt hat?
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Genau.
Einkommensnachweise von zwei Monaten wurden vorgelegt (ist eh immer fast dasselbe!). Darüber hinaus wurden Schulden, Verbindlichkeiten, Werbungskosten ... angegeben.
Und jetzt?
Hallo,
Die Auskunft wurde offensichtlich erteilt, so dass sich die Auskunftsstufe erledigt hat. Da offensichtlich eine sog. Stufenklage vorliegt, wird der Rechtsstreit jetzt in die nächste Stufe gehen, sprich: Du wirst einen konkreten Zahlungsantrag erhalte. Die Sache ist noch nicht komplett erledigt!
LG
sleepy
Sleepy
Die Sache ist noch nicht komplett erledigt!
Und wenn Erledigung erklärt wurde und um Entscheidung über die Kosten ebenfalls, dann bleibst du auf denen auch sitzen, wenn du bezüglich der Auskunft schon vor dem Prozess in Verzug warst.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Was genau bedeutet "konkreten Zahlungsantrag"? Ist das die nächste Stufe? Wie heißt die?
Ich habe vor diesem Verfahren einen Antrag auf VKH gestellt. Ist für die nächste und evtl. weitere Stufen auch ein Antrag auf VKH zu stellen oder gilt der eine, der erste für das komplette Verfahren inkl. aller Stufen?
Vor dem Verfahren war ich immer vom KU seitens des JAs und deren Berechnungen befreit.
Wie lange dauerts eigentlich i. d. R. bis man einen konkreten Zahlungsantrag erhält?