wahrscheinlich bald...
 
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wahrscheinlich bald arbeitslos - was nun????

 
(@hugo23)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Abend,

bin neu hier und hoffe jemand von euch kann mir mit  ein paar Tips weiterhelfen, damit ich nichts verkehrt mache.
Meine Ex-Frau nutzt leider jede Möglichkeit mich zu schikanieren und gönnt mir nicht das  Mindeste, am besten alles fürSie und nichts für mich.

Ich habe 3 Kinder 14 und 17J. einTitel besteht und ich zahle regelmäßig Unterhalt. Die letzten drei Monate etwas Verzögert, da die Gehaltszahlungen  meines Arbeitgebers verzögert oder garnicht kamen. Nun zeigt es sich ab, das die Firma wohl Konkurs anmelden wird.
Wasi st zu tun????? Möchte nichts falsch machen,da meine  EX mir aus allem einen Strick dreht.

Läuft während der Zeit der Arbeitslosigkeit das Geld vom Titel auf??? Kann dann überhauptein neuer Titel erhoben werden???
Bin da etwas planlos,oder wo kann ich mir Hilfe holen oder mich erkundigen???

Wer weis da etwas, bin für jeden Tip dankbar!!!!! 🙂

Gruß
Hugo23


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2009 23:28
(@jemmy)
Registriert

Hallo hugo

Willkommen bei VS.de

Arbeitslosigkeit wird für sechs Monate als "vorübergehendes Ereignis " angesehen und du must davon ausgehen, das du solange den titulierten KU zahlen must. Danach bleibt dir nur eine Abänderungsklage einzureichen, wenn dei KM den Titel nicht freiwillig raus gibt.

LG Jemmy

ps.: Wenn eine Insolvenz wahrscheinlich ist, solltest du dich schon jetzt als arbeitsuchend bei der Argentur für Arbeit melden. Bei Insolvenz werden fehlende ( vom Arbeitgeber geschuldete ) Gehälter nur drei Monate rückwirkend von der Argentur für Arbeit ersetzt. Alles darüber hinaus ist futsch.


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2009 18:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch eine kleine Randbermerkung.

Der/die 17-jährige(n) sind noch in der allg. Schulausbildung oder bereits in einer Lehre oder was?

Das wäre noch wichtig, um zu sehen, ob der bisherige KU überhaupt noch gerechtfertigt ist.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2009 18:52
(@hugo23)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jemmy,

danke für die schnelle Antwort.
Kurze Frage dazu, kann denn die KM die Herausgabe des Titel verweigern, trotz Arbeitslosigkeit, um so den alten Titel länger laufen zu lassen ????
Heißt das das die Schulden trotz Arbeitslosigkeit auflaufen?? Auch wenn ersichtlich ist das das Einkommen nicht mehr in der Höhe ist???

Gruß
Hugo23


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2009 11:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie darf es nicht aber sie kann.

Und in solchen Fällen musst du dann zum Gericht und auf Herausgabe klagen.
Solange läuft der KU weiter.
Evtl. kannst du Pfändungsschutz beantragen aber das dauert auch und es ist nicht sicher, dass du ihn bekommst.

Ein Titel gilt immer unabhängig von der Richtigkeit des zugrunde liegenden Anspruchs.

So ähnlich wie die Polizei bei einem Haftbefehl auch nicht nochmal prüft, ob der Delinquent wirklich schuldig ist. Sie verhaften einfach.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2009 11:36
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Hugo!

..... und wenn du nicht jeden Monat mindestens 20 Bewerbungen vorlegen kannst, wird es auch mit der Abänderung nicht klappen. Du musst nachweisen, dass du alles versucht hast wieder Arbeit zu finden (gesteigerte Erwerbsobliegenheit).

Während du arbeitslos bist, hast du einen niedrigeren Selbstbehalt.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2009 16:07