Wäre eine Klage übe...
 
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Wäre eine Klage überhaupt rechtmäßig?

 
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

mir stellt sich heute morgen die frage, ob eine unterhaltsklage meiner tochter überhaupt rechtmäßig wäre. im netz habe ich dazu leider nichts gefunden, was auf mich passen könnte.

ich habe mal gerechnet und wenn ich alle beträge zusammenrechne komme ich auf einen unterhalt pro monat auf knapp 800 €. 😮

von mir will sie 335 € haben, den teil, den ich max. zahlen müßte wenn ich leistungsfähig wäre und alleine für ihren unterhalt sorgen müßte.

es existiert noch ein gültiger titel in höhe von 304 € gegenüber dem vater. er ist nicht abgeändert worden und besteht weiterhin. sie könnte ihn pfänden und hätte dann erst einmal diesen betrag zusätzlich. die leistungsfähigkeit oder unfähigkeit des vaters lasse ich hier mal außen vor.

dazu käme noch einmal das kindergeld von 154 €, macht insgesamt 793 € unterhalt pro monat.

das kanne s doch nicht sein, oder? was meint ihr?

gruß
tortour

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2006 16:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tortour,

nee, ich meine, dass außerhäusig untergebrachte Kinder einen Anspruch i.H.v. 640 Euro haben, m.M. nach lt. Tabelle.

Wie kommst Du denn auf die von Dir berechnete Summe?

Wenn Deine Tochter KG bekäme, müßte der von den 640 Euro abgerechnet werden. Aber wie sollst Du überhaupt zahlen, wenn Du a) nicht leistungsfähig bist und b) ihr Deine Tür offen steht?

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 17.04.2006 16:22
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo LBM,

wie ich auf die summe komme, steht oben. ich habe einfach mal alles zusammengerechnet.

das was sie fordert von mir, der gültige titel und das kindergeld. macht insgesamt die summe aus von fast 800 €, die sie, zwar fiktiv erst einmal, hätte wenn alles zum tragen kommen würde einschl. der pfändung gegen den vater.

was mich darüber nachdenken lässt, ist einfach die tatsache, daß der titel gegen den vater noch gültigkeit hat und besteht und dies erst einmal ein zusätzlicher unterhaltsanspruch ist, solange er nicht abgeändert wird von irgendeiner seite.

gruß
tortour

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

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Themenstarter Geschrieben : 17.04.2006 16:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das haut aber nicht hin. Geschrieben hast Du das, nur wie kommst Du auf die einzelnen Summen?

Sie hätte:

640-154= 486 Euro :2 (bei ca. gleichem EK der Eltern)= 243 Euro Anspruch gegen Dich.

Die 640 Euro stehen in BT/DT als Anspruch volljähriger Kinder gegen ihre Eltern.

Ihre Rechnung stimmt nicht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 17.04.2006 16:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke, Papas Titel müßte abgeändert werden.

Wie alt ist sie noch mal?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 17.04.2006 16:38
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

das ist auch richtig was du schreibst, daß das der anspruch wäre, den sie normalerweise hätte.

deswegen machte mich das zusammenrechnen der beträge heute morgen etwas stutzig, wieviel geld sie theoretisch zur verfügung hätte

die summen, die ich geschrieben habe, sind die summen, die im raume stehen, die entweder durch titel noch gültig sind oder aber noch zusätzlich von mir gefordert werden, zzgl. kindergeld, welches sie auch noch für sich beansprucht....

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

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Themenstarter Geschrieben : 17.04.2006 16:42
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

sie ist fast 19....

deswegen auch meine frage, ob die forderung gegen mich bzw. eine klage überhaupt rechtmäßig wäre, wenn der titel noch gültig ist, sich keiner um die abänderung kümmert oder kümmern will und sie im gesamten dann fast 800 € hätte

lg
tortour

[Editiert am 17/4/2006 von tortour]

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

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Themenstarter Geschrieben : 17.04.2006 16:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also, wenn so eine Forderung kommt, dann würde ich doch mal frech sagen:
640-KG-Titel vom Vater= Restzahlung von Dir.

Dein SB liegt ja ihr gegenüber bei 1100 Euro. Und wenn Du die nicht hast... Fordern kann sie doch erst mal viel. Vielleicht bist Du ja "so doof" und bezahlst einfach...

LG LBM

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dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 17.04.2006 16:50
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

die forderung ist ja schon gekommen von ihr bzw. ihrem anwalt, ich warte täglich auf die klageschrift.

nur ist es mir erst heute morgen aufgefallen, wie hoch der gesamtbetrag theoretisch wäre...

Vielleicht bist Du ja "so doof" und bezahlst einfach....

hat sie wahrscheinlich gedacht...

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Themenstarter Geschrieben : 17.04.2006 16:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na ja, Klage einreichen kann sie sicher erstmal, zugelassen wird die Klage wohl auch. Nur die Höhe die sie fordert ist halt nicht haltbar. Sie hat einen fixen Anspruch auf 640 Euro Punkt!

Wenn sie das KG bekommt wird das erstmal abgezogen, genauso, wie etwaige Einkünfte aus Ausbildung oder einem Job.

Da der Titel den sie gegenüber dem Vater hat ja nicht abgeändert wurde, wird der gesamte Betrag ja auch erstmal abgezogen.

Mit dem Selbstbehalt bin ich mir nicht sicher. Gelten die 1100 Euro generell für Kidner ab 18 oder nur dann, wenn es kein priviligiertes Kind mehr ist. Solange sie noch Ausbildung macht ist sie ja noch priviligiert. Allerdings wird ja dein Sohn (den du ja auch noch betreust) berücksichtigt.

Sag mal, mit deinem Ex kannst du ja anscheinden doch ganz gut reden. Du hast erzählt, das sie ihm den Titel nicht geben will, obwohl sie das ja eigentlich müßte. Wie wärs, wenn er ihr wiederrum eine Abänderungsklage bzw. eine Klage auf Herausgabe des Titels mal unterbreitet. Damit sie sieht, das sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat. Wenn er dann z.b. die 640 Euro - KG nicht zahlen kann, du nicht leistungsfähig bist, es keine Notwendigkeit gibt wegen einer Ausbildung nicht bei dir zu wohnen, wird sie sehr schnell nicht mehr allzuviel Geld haben. Im übrigen dürfen ja Kidenr nun bis 25, so soe für ihren Lebensunterhalt nicht aufkommen können bei den Eltern wohnen 😉

Sag mal, wie steht denn derzeit ihr Freund dazu? Von irgendwas muß sie ja leben. Und wenn ich mich recht erinnere kriegt sie ja derzeit nur den Unterhalt vom Vater, da du das KG ja eisntellen hast lassen. Kam da noch was vom Anwalt?

Gruß TIna

[Editiert am 17/4/2006 von midnightwish]

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 17.04.2006 17:02




(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo tina,

die 1.100 € selbstbehalt gelten nur, wenn das kind nicht mehr priviligiert ist wie in meinem fall.

mit meinem ex reden über das kind geht erst wieder, seit er in letzter zeit gemerkt hat, daß ich es nicht bin und ich kein anlaß für ihr verhalten bin, auch seit sie ihm mehrmals versichert hat, daß es keinen grund für ihren auszug gibt. fast ganz aus ist es bei ihm, seitdem sie ihm sagte, wenn er die taschengeldzahlung einstellen würde, hätte sie ja noch den titel in der tasche. quasi erpresst sie ihn damit jetzt. er hat mir so einige dinge erzählt, die ich noch abklären muß und die sie unbedingt verschweigen wollte, er es mir aber erzählt hat, um damit schaden abzuwenden.

ich habe ihm am we gesagt, daß die summen aus dem titel als schulden auflaufen wenn dieser aus irgendwelchen gründen nicht bedient wird. ich denke mal, dieser hinweis gepaart mit der erpressung unserer tochter an ihn wird ihn dazu bewegen sich mit seinem anwalt in verbindung zu setzen.

es kam nichts mehr vom anwalt, zahlungsfrist für den geforderten unterhalt war bis zum 27. märz, ansonsten wird klage eingereicht. darauf warten wir nun.

ich gehe davon aus, daß er stufenklage einreichen wird, da er auf den § 1360 BGB zugreifen will und daher das einkommen meines mannes haben will, welches er nicht kriegt. urteile mit diesen § in verbindung in unterhalt für minderjährige kinder gibt es genug, was auch für mich nachvollziehbar ist, aber nicht ein urteil mit diesem § in verbindung eines volljährigen, nicht mehr priviligierten kind.

abwarten ist nicht gerade eine tugend von mir, geb ich zu, aber hier muß ich das wohl...

lg
tortour

[Editiert am 17/4/2006 von tortour]

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2006 17:47