Hallo zusammen......hab ne ziemliche Wut im Bauch... 😡
möchte euch auch mal befragen.... :puzz:
Heute flattert die Rentenrechnung von der Ex ins Haus...
Da seh ich doch, dass die im Trennungsjahr 2007 von Januar bis ende Mai geringfügig beschäftigt war und 1440 euro verdient hat.
Bei sämtlichen Berechnungen und Streitereien des TU im letzten Jahr wurde immer lauthals verkündet dass sie nicht arbeiten ginge....
desweiteren wurde an das Gericht vor 4 wochen ein Schreiben gefertigt wo sie sogar noch Nachforderungen stellt für den TU(Jahr 2007) und wo wieder diese Beschäftigung unerwähnt blieb.
Meine Frage ...darf das Gericht derart belogen werden?
Muss nicht selbst eine geringfügige Beschäftigung angegeben werden?
Was kann ich machen beim baldigen Gerichtstermin..ca. 4-6 wochen....
danke im voraus....
gruss
ZoE
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Hallo
Hmm, hört sich nach Prozessbetrug an. Das zu prüfen, obliegt deinem Anwalt. Ich befürchte allerdings, dass es keinerlei Auswirkungen, für dich, haben wird.
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo Meister,
Hallo zusammen......hab ne ziemliche Wut im Bauch... 😡
Wieso denn das? Ich hätte eine Flasche Sekt aufgemacht.
Ich würde mit einem gescheiten RA prüfen, ob Madame nicht ihre Pflichten als Unterhaltsempfängerin grob verletzt hat und daher der TU / EU zu mindern ist. Da ihr anscheinend noch nicht geschieden seid, ist das sicherlich mit in die EU-Diskussionen zu nehmen. Unter Urteile findest Du bestimmt auch geeignete Entscheidungen, die klar machen, in welche Richtung das gehen kann.
Freuen, ausschlachten. Warum ärgerst du dich über einen Elfmeter?
Gruß,
Michael
Hallo Ihr beiden...
Ich ärgere mich...weil ich damals bereits 2000 an TU gezahlt habe und das unterschlagen hat ...einen auf *arme* machen...
Prozessbetrug ist es denke ich nicht...der war ja noch nicht.......aber sie hat es unterlassen mitzuteilen dass sie beschäftigt war.
Ich habe nur Angst dass sie das durfte ....da man ja als Frau zum TU dazu verdienen darf....ohne das es angerechnet wird in der Trennungszeit(oder doch nicht??)
Zumal noch folgendes hinzukommt.......sie hat PKH beantragt.....der ist Ihr sogar zugesagt worden.......ich denke nicht, dass sie die Beschäftigung da angegeben hat.
mal sehen was man draus drehen kann...
lg
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Prozessbetrug ist es denke ich nicht...der war ja noch nicht.......
Ich denke schon. Und in den von mir durchgelesenen Urteilen sahen Richter das bei ähnlichen Fällen genau so. Such mal!
Gruß,
Michael
Meine Frage ...darf das Gericht derart belogen werden?
Muss nicht selbst eine geringfügige Beschäftigung angegeben werden?
Hallo,
die Antworten sind: nein, darf es nicht, und ja, muss sie. Ob allerdings der Richter der guten Frau dafür eine Mitgibt, steht in den Sternen. Du soltlest deinen Anwalt die Sache ausarbeiten lassen.
/elwu