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Vorgehen: wer berechnet KU und Trennungsunterhalt nach StKlassenwechsel

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(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,

immer mal wieder kommt das Thema bei meiner Noch-Frau und mir auf den Tisch. Wer muss den Unterhalt berechnen und was passiert bei Einkommensveränderungen?
Kurz zur Situation:
- getrennt seit Januar 2018
- 2 Kinder (7+10), Betreuung ca. 40% bei mir, 60% bei der Frau
- gemeinsames Haus im Sommer verkauft, jeder hat eine eigene Wohnung

Bislang hatte ich die Berechnung gemacht (nach bestem Wissen inkl. geldwerter Vorteil Auto, Mietvorteil während ich noch im Haus wohnte etc. und ihr zur Prüfung zur Verfügung gestellt). Alles war okay, bis das Haus verkauft war und ich die Zahlungen (Mietvorteil fiel weg) anpasste. Daraufhin kam ein Anwaltsschreiben bzgl. Offenlegung des Einkommens und die anschließende Aussage meiner Noch-Frau, dass ich zu wenig KU zahlen würde (ich hatte mich eine Stufe niedriger eingruppiert, da ich gegen drei Personen unterhaltspflichtig bin, ihr RA aber wohl nicht?!)
Nun habe ich vor zwei Monaten die StKlasse auf IV/IV gewechselt und im letzten Monat sogar noch mal den alten (auf Basis StKl 3/5) Überweisungsbetrag gezahlt. Für diesen Monat bat ich darum, ob mir dann der aus der Sicht meiner Noch-Frau korrekte KU und Trennungsunterhalt genannt werden kann. Dies geschah nicht, im Gegenteil, sie forderte mich auf, dass ich einen Anwalt zur Berechnung fragen sollte.

Grundsätzlich ist das Miteinander zwar etwas angespannt, aber die gemeinsame Übergabe und Erziehung der Kinder klappt sehr gut. Nur beim finanziellen fühlt sie sich benachteiligt. Ich möchte gerne vermeiden, dass sich nachher nur RA darüber streiten und es zu Lasten der Kinder geht. Zugleich will ich aber auch nicht dumme Fehler machen, die für mich Konsequenzen haben.

Nun zu den Fragen:
- soll ich den KU nach der aus meiner Sicht richtigen Höhe einfach weiterzahlen (so habe ich es in disem Monat fristgerecht gemacht)
- wie soll ich mit dem Trennungsunterhalt vorgehen (den habe ich noch nicht überwiesen, sie nur zwei mal angesprochen mir doch bitte die Höhe zu nennen)
- was passiert eigentlich nach dem Trennungsjahr
- darf KU und Trennungsunterhalt der vergangenen Monate "spitz" abgerechnet werden wenn ich zu viel oder zu wenig bezahlt habe

Viele Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2018 19:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im wesentlichen hast Du alles richtig gemacht. Auch eine Berechnung bei einem Anwalt oder dem JA ist nicht rechtsverbindlich. Das kann nur ein Gericht. In diesem Fall müsste Deine DEF (Demnächst-Ex-Frau) auf Unterhalt vor dem Familiengericht klagen.

Die Berechnung des Unterhalts richtet sich nach Unterhaltleitlinien der OLG und entsprechenden Gesetzen. (Die Unterhaltsleitlinien sind auch leicht im Netz zu finden.)

Wenn ein Steuerklassenwechsel von 3/5 auf 4/4 erfolgt ist, dann ist Dein Einkommen zwar gesunken, dass Deiner DEF aber gestiegen (frag doch mal nach!)
Nach Ablauf des Trennungsjahres geht es für Dich automatisch in dier Stkl. 1 und da ist die Stkl. 4 schon in Ordnung. Es gibt keine Verpflichtung im Trennungsjahr in der 3/5 zu bleiben, ihr könntet auch Einzelveranlagung festlegen.

Kritisch bei einer Unterhaltsberechnung ist immer der geldwerte Vorteil (Dienstwagen), alles andere ist aber Standard. Wenn das Haus verkauft ist, dann gibt es keinen Wohnvorteil mehr, dafür sollte aber Deine Frau entweder am Erlös beteiligt sein oder aber keine Schulden mehr haben.

Nimm die Unterhaltsleitlinien und rechne den Unterhalt entsprechend aus. Beim TU ist auch das Einkommen Deiner DEF zu berücksichtigen, der KU ist vorher zu berechnen und bei Dir abzuziehen, dann wird erst der TU bestimmt.

Die Forderung, dass es ein Anwalt machen muss, musst Du nicht nachkommen.
Du bist aber verpflichtet dem Anwalt Deiner DEF Auskunft über Dein Einkommen zu gewähren damit ein Unterhaltsanspruch bestimmt werden kann. Den musst Du prüfen und ggf. ablehnen, wenn es nicht den Unterhaltsleitlinien und der DDT entspricht.
Lass Dich nicht verrückt machen.

Allerdings ist es schon nicht einfach, wenn es plötzlich 2 Wohnungen gibt und die Scheidung Geld kostet. Dann wird ganz schnell ums Geld gestritten. Das ist einfach so.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2018 20:22
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und herzlichen Dank für die erste Einschätzung!

Da eine Trennung sehr bedeutend für die weitere Zeit ist, habe ich mich bereits sehr damit beschäftigt und im Netz viele Informationen gesammelt. Einiges ist dann wohl aber auch Auslegungssache.

Den verbliebenen Hauserlös haben wir hälftig aufgeteilt, weshalb neben den Einkommen auch etwas Rücklage vorhanden ist. Den Dienstwagen habe ich in Höhe eines alternativen Autos Full-Leasing, welches ich ansonsten privat nehmen würde, angerechnet. Da ich aber kaum Kilometer im Jahr fahre, sollte ich da nicht ganz verkehrt liegen.
Beim KU habe ich ansonsten nur noch das Netto um die Pauschale Werbungskosten bereinigt, die DDT genommen und um eine Einstufung herabgesetzt (2 Kinder plus DEF).
Beim TU habe ich noch Altersvorsorge, BU und Werbungskosten neben dem KU berücksichtigt, die gleichen Posten (außer KU) auch bei meiner DEF mit der 3/7 Regelung. Ihre Gehaltsabrechnungen hatte sie mir auch ohne Probleme gegeben. Insgesamt ging ich davon aus, dass es über den Daumen gesehen passt.

Wenn ich meine DEF zu finanziellen Dingen wieder an den Tisch bekomme, ist es sinnvoll gewisse Punkte auf Dauer notariell zu schließen?
Was passiert nach dem Trennungsjahr? Bleibt der TU gleichbleibend bis zur Scheidung?

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2018 21:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Trennungsjahr bleibt zunächst alles so wie es ist, d.h. es gibt insbesondere keine Verpflichtung eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszubauen. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres kann eine angemessene Erwerbstätigkeit erwartet werden.

Wenn es bisher 3/5 war, dann hat Deine Frau also ein wesentlich geringeres Einkommen als Du gehabt. Die Frage ist ob sie ihre Erwerbstätigkeit ausdehnen kann. Dann könnte auch fiktiv bei ihr ein höheres Einkommen angerechnet werden.

Ansonsten bleibt es beim TU bis die Scheidung durch ist. Danach kann es nachehelichen Unterhalt geben, wenn dafür Gründe vorliegen.
In vielen Fällen wird deshalb die Scheidung verzögert um den TU länger zu bekommen. U.U. kannst Du Dich mit einer freiwilligen Vereinbarung "freikaufen", die ein stufenweises abschmelzen des Unterhalts für Deine Frau vorsieht.

Bekommt Deine Frau keinen Unterhalt mehr, dann steigt der KU voraussichtlich um eine Stufe, da es dann nur 2 unterhaltsberechtigte Personen sind.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2018 21:35
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Wenn es bisher 3/5 war, dann hat Deine Frau also ein wesentlich geringeres Einkommen als Du gehabt. Die Frage ist ob sie ihre Erwerbstätigkeit ausdehnen kann. Dann könnte auch fiktiv bei ihr ein höheres Einkommen angerechnet werden.

Sie hat Ihre Arbeitszeit Mitte des letzten Jahres bereits auf 50% ausgeweitet, was aber nur durch meine vermehrte Kinderbetreuung funktioniert. Wenn ich den TU mal rausnehmen würde, steht uns monatlich etwa gleich viel zur Verfügung (Kindergeld und KU bei ihr zugerechnet).

Ansonsten bleibt es beim TU bis die Scheidung durch ist. Danach kann es nachehelichen Unterhalt geben, wenn dafür Gründe vorliegen.
In vielen Fällen wird deshalb die Scheidung verzögert um den TU länger zu bekommen. U.U. kannst Du Dich mit einer freiwilligen Vereinbarung "freikaufen", die ein stufenweises abschmelzen des Unterhalts für Deine Frau vorsieht.

Das hatten wir beide sogar mal besprochen, nun aber (ggf. auf Anraten Ihrer RA) ist davon keine Rede mehr. Wir wollten auch mal eine Vereinbarung zum TU aufsetzen, aber den kann man ja, so wie ich es verstehe, nicht rechtsicher abgelten. Im Moment habe ich das Gefühl, man rät ihr auf das Pferd nachehelicher Unterhalt zu setzen. Ich kann schlecht einschätzen ob sie da wirklich gute Chancen hätte. Ist das sehr vom Gericht abhängig oder kann das ein guter RA auch einschätzen?

Bekommt Deine Frau keinen Unterhalt mehr, dann steigt der KU voraussichtlich um eine Stufe, da es dann nur 2 unterhaltsberechtigte Personen sind.

So habe ich auch die DDT verstanden, kommt den Kindern ja zu Gute!

Gibt es zum Thema "Freikaufen" hier schon Erfahrunsberichte?

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2018 22:17
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

eine mögliche Variante wäre noch, dass Ihr eine Mediation macht.

Hat bei mir/uns damals gut funktioniert.

Ihr tauscht Euch gemeinsam mit dem Mediator über die einzelnen Streit- bzw. Klärungspunkte aus und findet Kompromisse. Der Mediator schreibt das auf und Ihr unterschreibt. Letztlich nicht zwingend bindend, aber wenn sich beide dran halten...

Auf der Basis haben wir angefangen und es im Laufe der Folgejahre selbst geschafft, den Unterhalt für EX nach und nach zu reduzieren, aber auch den KU anzupassen auf Basis der sich bei mir verändernden Gehaltshöhe.

Mediator damals war ein Rechtsanwalt.

Ich meine, wir hatten insgesamt so um die 6 Stunden ca. Die Kosten für die Mediation (Stundensatz) haben wir uns geteilt...

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2018 11:36
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Das ist eine erneute Idee wert. Wir saßen vor langer Zeit schon mal mit zwei doch neutralen Freunden paar mal am Tisch, hatten auch gute Ansätze und dann plötzlich von heute auf morgen hat meine DEF es abgebrochen.
Ich schlage ihr mal einen erneuten Versuch mit einem offiziellen Mediator vor. Mal schauen was sie dazu sagt.
Auch wenn ich in Summe ggf etwas mehr oder länger als rechtlich nötig zahlen müsste, wäre mir eine einvernehmliche finanzielle Trennung wesentlich lieber als ewige Anwaltspost. Das habe ich ja nur leider nicht alleine in der Hand.
In welcher Größenordnung liegen die Stundensätze?

Güße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2018 19:23
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

wegen der Stundensätze müsste ich heute abend mal schauen.

Ist schon um die 13 Jahre her, deswegen habe ich das nicht direkt auf dem Schirm.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2018 10:54
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen nochmal,

sorry, vergessen nachzuschauen...

Hab´s mir jetzt notiert für heute abend.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2018 11:08
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo neuezeit,

herzlichen Dank erst einmal, dass du nachschaust.

Ich habe meine DEF heute im Gespräch gefragt. Sie schwankt noch zwischen alles ihrer Anwältin glauben (und die erzählt ihr leider mMn viel Mist und Halbgares) und vll der Idee mit einem Mediator folgen.

Mir scheint, das Problem besteht darin, dass diese RA hohe Erwartungen weckt, was ich alles und in welcher Höhe ich zahlen MUSS. Wie ich heute erfuhr erhalte ich diese Berechnung wohl in Kürze.

Ich weiß, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen kann, aber gibt es hier ein Unterforum, wo ich meine Zahlen zu KU und TU reinstellen kann? Vielleicht fällt ja jemand ein grober Schnitzer auf...

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2018 02:37




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Francois!

Ich weiß, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen kann, aber gibt es hier ein Unterforum, wo ich meine Zahlen zu KU und TU reinstellen kann? Vielleicht fällt ja jemand ein grober Schnitzer auf...

Du kannst Deine Zahlen (z.B. nicht cent-genau auf- oder abgerundet) anonymisiert hier rein stellen, es wird "vertraulich" behandelt, zudem Dich niemand hier im realen Leben kennt.
Wenn Du allerdings befürchtest, dass "Feind" hier mitliest, dann solltest Du bei DeepThought ein Sonderfallforum beantragen, hier können dann nur die Mods, Spezialgruppe und von Dir ausgewählte User mitlesen und schreiben...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2018 10:24
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

119 Euro je Zeitstunde.

War allerdings schon 2005.

Es hat sich für uns gelohnt, weil wir Kompromisse gefunden haben, uns daran gehalten haben und auf auf dieser Basis dann in den nächsten Jahren selbst weiter gekommen sind.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2018 10:44
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mir scheint, das Problem besteht darin, dass diese RA hohe Erwartungen weckt, was ich alles und in welcher Höhe ich zahlen MUSS. Wie ich heute erfuhr erhalte ich diese Berechnung wohl in Kürze.

Dieses Phänomen ist bekannt. Leider verdienen die Anwälte am Streit am meisten, daher wecken diese eben auch Begehrlichkeiten wo keine sind. Das Hauptproblem ist bei solchen Konstellationen, dass die Anwälte nach der Gebührenordnung ihr Geld immer bekommen. Das es auf dem moralisch verwerflichen Rücken der Familien/Kinder verdient wird, ist in dieser Zeit egal. Rechtsstaat halt!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2018 13:00
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Herzlichen Dank an alle Beteiligten! Ich möchte gerne die Chance nutzen und meine Zahlen hier reinstellen. Unterteilen muss ich in vor (ich verblieb im Haus) und nach Hausverkauf inkl. Steuerwechsel. Aber es kommt mir ja nur darauf an, ob ich einen groben Denkfehler habe.

KU StKl 3 und Haus
4450 € netto
250€ Geldwerter Vorteil Auto (dieser Punkt ist ggf strittig, aber ich fahre kaum dienstlich und privat und habe ein Fullleasing 1er BMW 10TKm wie meine Frau hat angenommen)
-150€ Werbungskosten (ich habe zwar keine Fahrtkosten, aber mein Arbeitszimmer ist anerkannt)
(1/2 Dahrlehensleistung -750€ bzw Mietvorteil 750€ heben sich auf)
-------
4550€ bereinigtes Netto --> 446€ je Kind (Einstufung 7 da Unterhaltspflichtig für 2 Kinder und DEF)

TU StKl 3/5
4550€ (siehe zuvor)
- 100€ Altersvorsorge und BU
- 0€ (Darlehn gegen Mietvorteil)
- 892€ KU
--------
3558€

DEF StKl 5
1400€ netto
- 60€ Altersvorsorge
- 40€ Werbungskosten
- 750€ 1/2 Darlehnsleistung
----------
550€

TU bei 3008€ Different nach 3/7: 1289€

KU StKl 4 nach Hausverkauf
3700 netto
250€ Geldwerter Vorteil
-150€ Webungskosten
(Darlehen bzw Mietvorteil eh entfallen)
------
3800€ bereinigtes Netto --> 382€ je Kind

TU StKl 4/4
3800€ (siehe zuvor)
- 100€ Altersvorsorge und BU
- 0€ nach Hausverkauf
- 764€ KU
--------
2936€

DEF StKl 5
1650€ netto
- 60€ Altersvorsorge
- 50€ Werbungskosten
- 0€ nach Hausverkauf
----------
1490€

TU bei 1446€ Different nach 3/7: 620€

So ist mein Verständnis der Lage. Die RA meiner DEF hatte ihr gesagt, ich hätte bei StKl 3/5 noch 510€ je Kind zu zahlen gehabt. Das kann ich gar nicht nachvollziehen, denn dann sieht die mich doch in der höchsten Einkommensgruppe 10, oder? Aber mir liegt ja noch immer keine wirkliche Berechnung der Gegenseite vor.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2018 00:40
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo@Francois74,

Du schreibst bei Deiner Aufstellung etwas von "Werbungskosten" Was sind das für Kosten? Die Frage deshalb, weil die auch bei Deiner DEF auftauchen...

Bei der Ermittlung von KU können regelmäßig 5% des Nettolohnes vom Nettolohn als berufsbedingte Aufwendungen angesetzt (in Abzug gebracht) werden (in Abhängigkeit der Leitlinien des zuständigen OLG = Wohnsitz der Kinder)
Diese 5% -Klausel ist dann meistens noch auf max 150,- € gedeckelt. Bei Einzelnachweis kann man auch mehr in Abzug bringen.
Allerdings gibt es auch OLG´s (zB. OLG Köln), die erkennen nur an, was auch tatsächlich nachgewiesen wird.
Also hier mal etwas genauer in den Leitlinien oder Grundsätzen des zuständigen OLG nachlesen...
Weiterhin können bis zu 4% des Jahresnettoeinkommens für Altersvorsorge (z.B Pensionskassen) aufgewendet und in Abzug gebracht werden (hier ist aber ein Nachweis erforderlich).
Ebenso z.B. private Zusatzkrankenversicherungen.
Die Ermittlung des Trennungsunterhaltes erfolgt nach Abzug des Kindesunterhaltes (so mein Kenntnisstand)
KU von minderjährigen Kindern und volljährigen priveligierten Kindern haben unterhaltsrechtlich immer Vorrang. Erst dann wird- von dem was übrig bleibt - der TU ermittelt (im Übrigen mit anderen Selbstbehalten) - aber da hat ja schon @Susi64 was dazu geschrieben

PS; Edith: welches OLG wäre denn bei Dir zuständig?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2018 09:32
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

warum ziehst du bei deiner DEF die 750,- € Darlehen ab? Sie hat dadurch doch auch einen Wohnvorteil und diesen würde ich auch so berechnen.
Versuch die Betreuung von 40/60 auf 50/50 zu erhöhen, das wäre dann das Wechselmodell.

Die Darlehenssumme müsste aufgeteilt werden in Tilgung und Zinsen. Tilgung wird bei der AV (gesamt alle AV 4% vom Jahresbrutto) berücksichtigt, die Zinsen werden bereinigend beim Wohnvorteil angerechnet.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2018 10:07
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Bei der Ermittlung von KU können regelmäßig 5% des Nettolohnes vom Nettolohn als berufsbedingte Aufwendungen angesetzt (in Abzug gebracht) werden (in Abhängigkeit der Leitlinien des zuständigen OLG = Wohnsitz der Kinder)
Diese 5% -Klausel ist dann meistens noch auf max 150,- € gedeckelt. Bei Einzelnachweis kann man auch mehr in Abzug bringen.
Allerdings gibt es auch OLG´s (zB. OLG Köln), die erkennen nur an, was auch tatsächlich nachgewiesen wird.
Also hier mal etwas genauer in den Leitlinien oder Grundsätzen des zuständigen OLG nachlesen...

Ich habe sowohl bei mir 5% (somit 150€ gedeckelt) als auch bei meiner DEF (anteilig nach Teilzeitarbeit) die Pauschale angesetzt. Mein OLG wil den Nachweis haben laut Leitlinien. Mein Arbeitszimmer (anteilig nach WOhlfläche) ist anerkannt, sie hat ein paar Fahrtkosten. Kann ich noch mal genauer durchrechnen, die Größenordnung sollte aber stimmen.

Weiterhin können bis zu 4% des Jahresnettoeinkommens für Altersvorsorge (z.B Pensionskassen) aufgewendet und in Abzug gebracht werden (hier ist aber ein Nachweis erforderlich).
Ebenso z.B. private Zusatzkrankenversicherungen.

Das ist bislang nicht so viel (das Haus war dazu gedacht), aber berücksichtigt bis auf meine Zusatzversicherung. Danke! Hier überlege ich nun, mehr abzuschließen, um den Betrag auszuschöpfen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2018 10:50
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

warum ziehst du bei deiner DEF die 750,- € Darlehen ab? Sie hat dadurch doch auch einen Wohnvorteil und diesen würde ich auch so berechnen.

Ich bin für ein Vierteljahr im Haus bis zum Verkauf verblieben. Darlehn haben wir uns beide mit je 750€ geteilt (also bei beiden abgezogen), und ich habe bei mir 750€ als "angemessenen Wohnwert" (OLG im ersten Jahr) fiktiv draufgerechnet.

Versuch die Betreuung von 40/60 auf 50/50 zu erhöhen, das wäre dann das Wechselmodell.

Mal abgesehen davon, ob ein Wechselmodell vor Gericht anerkannt würde (wenn ich hier so Dinge lesen...) wird das arbeitsbedingt schwierig. Zudem würde das meine DEF nicht machen wollen, da sie weiß, dass der Unterhalt dann insgesamt weniger wird.

Die Darlehenssumme müsste aufgeteilt werden in Tilgung und Zinsen. Tilgung wird bei der AV (gesamt alle AV 4% vom Jahresbrutto) berücksichtigt, die Zinsen werden bereinigend beim Wohnvorteil angerechnet.

So genau habe ich das nicht gemacht, aber wir sprechen letztlich auch nur von 3 Monaten. Zu dem Zeitpunkt wusste ich das noch nicht.

Insgesamt ist zur Arbeitssituation vielleicht noch folgendes wichtig:
Wenn ich die Kinder nicht zu locker 40% nehmen würde (was ich als Vater als Glücksfall ansehe), dann könnte meine DEF nicht ihre halbe Arbeitsstelle weiter führen auf Grund Ihrer Arbeitszeiten. Sie müsste reduzieren, ich zunächst mehr zahlen. Aber unbegrenzt wird es auch keinen nachehelichen Unterhalt geben, auch wenn vermutlich keiner sagen kann, ob und wie lange es diesen überhaupt gibt.
Da sie arbeiten will, braucht sie eine Absprache mit mir.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2018 11:08
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Francois74,
Bei der Ermittlung des KU ist der 5% Abzug bei der KM weder zu berücksichtigen noch relevant (da die DEF ja keine Barunterhalszahlerin ist).
Beim TU kenne ich mich nicht aus, ob von Seitens der KM der Abzug überhaupt legitim und/ oder vorgesehen ist.
Aber da gibt es hier im Forum mit Sicherheit noch ein paar Experten...
Im Übrigen sind 5% von 1400,- € = 28,- € und von 1650,- € = 33,- €
Dieser Hinweis scheint mir wichtig, zumal Deine DEF aktuell nicht davor "zurückschreckt" einen RA in der Sache zu beauftragen um mehr Unterhalt für sich (und die Kinder?) zu generieren.
Das Problem: festgelegter und titulierter Unterhalt ist zu zahlen (bei Nichtzahlen droht sofortige Pfändung).
Also lieber am unteren Limit mit den Verpflichtungen verbleiben (entsprechend Deines Einkommens). Wenn Du Deinen Kindern im Weiteren Verlauf freiwillig über Deine Verpflichtungen hinaus etwas zukommen lassen willst (weil Du es eben kannst/ könntest) bleibt Dir das selbstredend unbenommen!

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2018 11:10
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @Kakadu59,

beim KU ist doch die KM eh uninteressant. Mein Abzug bezieht sich bei ihr nur auf den TU (oder habe ich mich irgendwo verschrieben?).

Im Übrigen sind 5% von 1400,- € = 28,- € und von 1650,- € = 33,- €

Habe ich einen Denkfehler? Bei 28€ sind es doch nur 2%? Ich stehe auf dem Schlauch...

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2018 12:03




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