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Von Kindesunterhalt befreien lassen!? Folgen?

 
(@ricarda-rosario)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mein Lebenspartner bezahlt für seine neunjährige Tochter Kindesunterhalt.

Trotz seines geringen Einkommens i. H. v. 1070 € netto möchte er weiterhin Kindesunterhalt zahlen. Allerdings ist das finanziell für uns nicht wirklich leicht, weil ich leider nur ähnlich "viel" verdiene. Er sieht auch immer mehr ein, dass es finanziell wohl das Beste wäre, wenn er, zumindest vorübergehend, keinen Kindesunterhalt zahlen würde.

Er hat eine 5-Tage-Arbeitswoche und fährt täglich hin und zurück 50 km.

Seitens des Jugendamts liegt eine Urkunde vor, nachdem mein Lebenspartner zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist. Diese Urkunde müsste aus 2013 sein und damals hatte er noch einen etwas besser bezahlten Job.

Er hat ein wenig Scheu, diese löschen oder ändern zu lassen. Er hat nämlich Angst davor, was die Folgen davon sein könnten, weil seine Ex eine Furie ist und einen guten Amwalt hat.

Bevor er jetzt also diese Urkunde ändern lässt, möchten wir wissen, mit welchen Konsequenzen er zu rechnen hat?

Für die Änderung dieser Urkunde dürften doch die Einkommensnachweise ausreichen, oder!?

Was kann aber dann alles danach kommen?

Welche Unterlagen für welchen Zeitraum muss er unter Umständen offenlegen, wenn der Anwalt der Ex oder das Gericht sowas verlangt?

Zur Kindesunterhaltsberechnung wird nur das durchschnittliche monatliche Einkommen herangezogen und evtl. Erspartes bleibt außen vor?

Müsste sich mein Lebensgefährte evtl. auch rechtfertigen, warum er so wenig verdient und könnte er dazu verpflichtet werden, einen Job zu suchen, auch bundesweit, damit er den Kindesunterhalt zahlen kann? Müsste er dann Bewerbungsbemühungen nachweisen?

Ist mein Einkommen auch irgendwie relevant?

Welche Fragen können noch alle kommen und was ist unsererseits sonst noch zu beachten?

Vielen lieben Dank.

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2016 06:10
(@nadda)
Registriert

Hi,

erstens ist das nur eine Angelegenheit deines Freundes. Und zweitens solltest du dir wohl erst einmal Gedanken machen wovon dann das Kind leben soll!

Vermutlich zahlt er Mindestunterhalt? In diesem Fall ist eine Abänderung der Urkunde nach unten kein Kinderspiel. Das klappt nur übers Gericht. Und da wird sehr genau gerechnet werden.

Lebt ihr zusammen? Kann er einen Nebenjob annehmen?

Bitte ihn sich selbst hier zu melden und seine Zahlen einzustellen, dann werden ihm unsere Rechenkünstler gerne ausrechnen wie seine Chancen sind.

Aber, so nervig es sein mag: Dich als Partnerin geht der Unterhalt an sein Kind nichts an. Natürlich  mag das nervig und blöd sein, aber es ist einzig und allein seine Entscheidung. Und bitte, mach dir bewusst, dass eine Unterhaltskürzung für die KM und das Kind problematisch sein können. Du klingst hier so, als würdest du ihn dazu beeinflussen den Unterhalt zu kürzen.

Und ja, ich weis wovon ich rede. Ich bekam von meinem Ex für unsere gemeinsamen Kinder jahrelang kein Geld, während mein Mann für seinen Sohn Unterhalt in einer höheren Stufe zahlt als er müsste - seit Jahren weil seine Ex einer Herabstufung nicht  zustimmt und er das Risiko eines Gerichtsverfahrens (verständlicherweise) nicht eingehen möchte. Es fühlt sich für mich schon seltsam an (und ist ein Problem unseres Unterhaltssystems) wenn ich weis, das er für ein Kind monatlich mehr bezahlt als ich jahrelang für zwei Kinder bekommen habe. Aber, seinem Kind gönne ich das Geld. Das ich es seiner Ex eigentlich nicht gönne (noch dazu für ihre miese Leistung als Trennungselternteil) ist ein anderes Ding.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2016 08:48
(@ricarda-rosario)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Nadda,

vielen Dank für deine Anfwort.

Um eins klarzustellen, mir isr seine Tochter nicht egal, mein Freund ist eben "gebraucht" und stellt für mich kein Problem dar.

Glaub mir, die Tochter und die Ex haben ausgesorgt, weil die Ex einen neuen Freund hat, der gut Geld verdient. Darun gehts aber nicht. Das wollte ich gar nicht thematisieren, damit nicht das Gefühl von finanziellem Neid aufkommt. Diesen gibts nämlich nicht!

Seine Tochter ist nun einmal da, und das ist auch gut so, für die er eben Unterhalt zahlen muss.

Nach dem die Ex sich damals von ihm getrennt hat, war er arbeitslos und konnte keinen Unterhalt zahlen. Sie bekam Unterhaltsvorschuss. Dieser Anspruch ist aber aufgebraucht. Als er dann selbst Unterhalt zahlen konnte, war er unheimlich stolz. Vielleicht ist es jetzt dieser (falsche) Stolz, der ihn weiterhin zahlen lassen möchte.

Ich drängd ihn zu nichts. Wenn dem so wäre, hätte er mir schon gezeigt, wo die gemeinsame Haustür ist. Wir wohnen zusammen. Ich habe ihm lediglich aufgezeigt, dass er evtl., zumindest vorübergehend, nicht zahlen müsste und er dann auch kein schlechtes Gewissen haben müsste, wenn dem so wäre, weil er ja dann offiziell befreit wäre. Es ist ja auch nicht so, dass ihm sage, dass er einfach nicht mehr überweisen soll, was dann ohnehin Konsequenzen hätte.

Einen Nebenjob? Theoretisch ist das ja wohl immer möglich, allerdings ist das bei wechselnden Schichten 1. auch nicht so einfach und 2. muss der Arbeitgeber damit einverstanden sein.

LG

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Themenstarter Geschrieben : 31.01.2016 10:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

da ein Unterhaltstitel besteht, müsste die Ex entweder einverstanden sein oder er muss klagen. Einfach die Gehaltsnachweise hinlegen und ändern funktioniert tatsächlich nicht.

Einen Nebenjob darf der AG nicht einfach verweigern. Er darf tatsächlich bis zu 48h in der Woche arbeiten. Er dürfte also bspw. noch ein paar Stunden die Woche bei Mc Doof arbeiten, um sein Einkommem aufzubessern. Der aktuelle AG zahlt knapp Mindestlohn, oder?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 31.01.2016 10:47
(@Mrs_Mima)

Hi,

Nochmal: es liegt ein Titel über den Mindestunterhalt vor.
Den einfach nicht oder weniger zu bedienen kann auch dazu führen,  dass die Ex die Rückstände beim AG deines Freundes pfändet.
Kostet sie mit Titel nur ein müdes Lächeln.

Und einen Titel über Mindestunterhalt aus der Welt zu schaffen ist sehr schwer. Da wird deinem Freund eher vorgeschlagen,  sich einen Nebenjob zu zuchen.

Das einfachste wäre, ihr beisst due Zähne zusammen und geht als Paar durch due mageren Zeiten durch.

Ich finde die Einstellung deines Freundes im Übrigen sehr gut, auch für dich. Stell dir vor, du hättest in ein paar Jahren ein Kind mit ihm und ihr wärt getrennt.

Ausserdem, wenn du ähnlich verdienst habt ihr doch ca. 2.000 netto im Monat, da kann man doch gut Unterhalt zahlen.
Von dem Betrag lebe ich mit 3 Kindern.

Mima

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Geschrieben : 31.01.2016 10:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So, und nun schmeissen wir mal mir ein paar Zahlen rum 😉

Der SB deines Freundes beträgt 1080 €.

Zu seinem Nettoeinkommen zählen zusätzlich zum eigentlichen Gehalt noch Weihnachts-, Urlaubsgeld (sofern es gezahlt wird) und Steuerrückerstattung.

Im Mangelfall ( und dieser liegt vor) kann ein Gericht seinen SB sogar kürzen, da ihr zusammenlebt.

Problem ist aber zum einen der bestehende Titel und zum anderen die sog. gestigerte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass er alles unternehmen und nutzen muss, um den Mindestunterhalt leisten zu können. Das kann ein Nebenjob sein, die Annahme einer besser bezahlten Stelle (auch wenn das einen Umzug bedeuten würde), die Reduzierung von Fahrtkosten o.ä. Gerichte sind da recht erfinderisch.

Ob der neue Freund der KM genug verdient, um Mutter und Kind durchzufüttern spielt ebensowenig eine Rolle wie der Verdiesnt der KM, solange das KInd keine 18 ist. JA, das klingt und ist ungerecht, da ja im umgekehrten Fall du zumindest indirekt durch eine angenomme Haushaltsersparnis mit einbezogen wirst.

Wenn die KM nicht freiwillig den Titel herausgibt bleibt nur die Klage und die ist kein Spaziergang, wie die anderen schon geschrieben haben.

Ich hoffe nur, dass ihr unter den derzeitigen Umständen kein gemeinsamen Kind plant. Das ist im Moment so nicht finanzierbar

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 31.01.2016 11:21
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich hoffe nur, dass ihr unter den derzeitigen Umständen kein gemeinsamen Kind plant. Das ist im Moment so nicht finanzierbar

Dem kann ich nur zustimmen. Hinzu kommt es nach meiner persönlichen Forenbeobachtung meist genau dann zu diesen Fragestellungen, wenn schon eigner Nachwuchs auf dem Weg ist bzw. geplant ist.

Und auch von mir nochmal der Tipp, dass sich Dein Partner hier selbst anmelden sollte. Und ja, wir haben schon alle Ausreden durch, warum sich Partner hier nicht anmelden möchten. Wenn "Internetforen nichts für ihn sind" und " er nicht gerne schreibt" muss er halt seinen Verpflichtungen weiter wie bisher nachkommen. Gruß Ingo

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Geschrieben : 31.01.2016 14:35
(@Mrs_Mima)

nagut, mit Blick aufs Geburtsdatum von Ricarda ist es eher unwahrscheinlich, dass da Nachwuchs im Anmarsch ist/geplant ist (so das Geburtsjahr stimmt).

Mima

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Geschrieben : 31.01.2016 17:00
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
Ihr könntet prüfen lassen, ob ggf. für Euch ergänzendes H4 möglich ist.

Grüße Pinkus

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Geschrieben : 31.01.2016 17:47
(@Mrs_Mima)

Hallo,
Ihr könntet prüfen lassen, ob ggf. für Euch ergänzendes H4 möglich ist.

Grüße Pinkus

bei 2200€ netto für einen 2-Personenhaushalt????

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2016 18:05




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wir sollten nicht aus den Augen verlieren, dass das Einkommen des KV unterhalb des SB liegt (im übrigen in etwa gleich dem soziokulturellem Existenzminimum, welchem auch der Mindestunterhalt entspricht). Das vorausgeschickt dürfte klar sein, wer hier den Unterhalt bezahlen wird. Von daher finde ich es schon bemerkenswert, dies beim Pflichtigen + LG als selbstverständlich darzustellen, auf Seiten des Kindes die dortigen Lebensverhältnisse aber strikt von sich zu weisen (freilich in Übereinstimmung mit der Rechtssprechung). Von Bereinigung des Einkommens bei 25Km Arbeitsweg auch keine Spur, da gehen vermutlich fast 100€ beim KV drauf - oder der Job ist futsch.

@Ricarda
Mir stellt sich die Frage, wieso er jetzt weniger verdient als zuvor, wie kam es dazu? Wir hoch war sein EK, als der Titel erstellt wurde? Das müssten ja ca. 300€ mehr gewesen sein.
Wie schon gesagt, eine Titelabänderung nach unten oder gar eine Aufhebung ist sicher nicht einfach. Zuerst ist die Zustimmung des Titelinhabers notwendig. Wird diese nicht erteilt, muss ein Gericht entscheiden. Und dieses wird sehr genau hinschauen, warum der KV nicht zahlen kann.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2016 13:18