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vollzahler unterhalt und immer noch mehr

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(@teufelseltern)
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hallo zusammen

ich bin zwar auch von der anderen seite..gg..aber dennoch gehöre ich zu den "opfern" der unterhaltspflicht..

bei uns ist folgender hintergrund:

mein mann ist geschieden und hat aus der ersten ehe 2 jungs von 11 und 13. für die beiden zahlt er vollen unterhalt von 606euro im monat- der unterhalt ist getitelt.

nun hat mein mann mit mir auch noch ein kind von knapp 1,5 jahren.

aus meiner vorigen beziehung habe ich ebenfalls einen jungen mitgebracht. für den bekomme ich nur das kindergeld.

nun zahlt mein mann vollen unterhalt, und bringt uns irgendwie über die runden. wie weiß ich nicht-- ich hab keine ahnung wie wir das jeden monat schaffen....

nun haben wir ein schreiben vom jugendamt bekommen, dass der große auf klassenfahrt geht. diese kostet 150 euro und daran hätten wir uns hälftig zu beteiligen.

müssen wir das zahlen oder kann das jugendamt das im nachhinein noch zurückfordern, wenn wir uns "weigern"?

ich krieg ne krise, wenn ich die 80euro jetzt auch noch aufbringen soll. denn wir haben den 10. und ich hab noch 200euro für uns vier--bis ende des monats.

ich hoffe ihr könnt uns helfen..

lg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2012 12:27
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo,

die Beteiligung des Barunterhaltspflichtigen an Klassenfahrten wird hier immer wieder diskutiert. Wie so vieles im Unterhaltsrecht ist das nicht eindeutig geregelt. Grundsätzlich wird zwar davon ausgegangen, dass es sich bei solchen Unternehmungen um vorhersehbare Ausgaben handelt, so dass diese von den laufenden UH-Zahlungen angespart werden können. Dies sehen die Gerichte dann meist so, wenn UH nach den höheren Einkommensstufen bezahlt wird. Dein Mann leistet aber "lediglich" den Mindestunterhalt, und da ist die Tendenz eher so, dass eine Kostenbeteiligung ausgeurteilt wird.

Könnte es sein, dass bei eurer Konstellation eigentlich eine Mangelfallberechnung durchgeführt werden müsste? Dein Mann ist ja, wie es aussieht nicht nur für seine beiden Söhne aus der früheren Beziehung UH-pflichtig sondern auch für euer gemeinsames Kind und für dich.
Wie hoch ist denn sein bereinigtes Nettoeinkommen?

Gruß
Emilian

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 12:47
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,
und die Frage muss auch erlaubt sein: wieso bekommt du nur Kindergeld für dein Kind aus einer vorherigen Beziehung? Da müsste entweder auch noch ein zahlender Vater sein (unterstellt....) oder dein Mann hat das Kind adoptiert......
Grüße
Matthias

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 13:05
(@teufelseltern)
Schon was gesagt Registriert

sein bereinigtes durchschnittseinkommen liegt bei 1900euro. das hat das jugendamt berechnet. deswegen zahlen wir ja 606euro...

tatsächlich bringt er aber teilweise max. 1600euro mit nach hause. und da sind dann schon viele überstunden und bereitschaften mit drin.

laut dem jugendamt können wir erst dezember 2012 eine neue berechnung machen lassen, da der unterhalt tituliert ist.

ich weiß langsam nicht mehr weiter. ich hab so angst, dass wir das wirklich zahlen müssen, denn dann könnte es bei dem anderen kind auch noch kommen..

dazu kommt bei mir auch noch meine krebserkrankung, die uns finanziell dazu noch runterzieht. wir kommen durch diverse zusatzkosten '(zuzahlungen für haushaltshilfe und medikamente, krankenhausaufenthalte etc pp) immer mehr ins schleudern..

weserfrosch: mein ex hat die vaterschaft nicht anerkannt und nach langer überlegung mit sämtlichen familienteilen haben wir es dabei belassen und nicht weiter um unterhalt etc gekämpft. (er ist alkoholiker und arbeitslos). er hat keinen kontakt zu dem kind (weil er das nicht will). aber ja, die adoption ist beantragt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2012 13:07
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

OK.....
wenn man das so überschlägig betrachtet, dann riecht das ganz extrem nach eine unauskömmlichen finanziellen Situation insgesamt; da sind letztendlich 4 Kinder + eine Frau und ein Mann, die von 1600 Euronen leben sollen....das kann nicht wirklich funktionieren. Da ist dies Thema Klassenfahrt nur noch ein Auslöser oder der berühmte Tropfen im vollen Fass.....ich denke, ihr habt insgesamt ein finanzielles Problem, das ganz anders angegangen werden muss als über die Klassenfahrt des Juniors....oder?

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 13:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das Einkommen berechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate. Wenn also jetzt Sonderbedarf gefordert wird, kann auf die letzten 12 Monate zurück gegriffen werden. M.E. ist es sinnvoll, ganz genau zu prüfen, was da tatsächlich zusammen kommt. Denn Emilians Vermutung eines potentiellen Mangelfalls teile ich. Schon allein der Mindest-KU für die 3 Kinder beträgt 225 + 272 + 334 = 831€. Da bleiben bis zum SB nur 119€, wenn ein bereinigtes Durchschnittseinkommen von 1900€ zugrunde gelegt wird.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 10.04.2012 13:18
(@teufelseltern)
Schon was gesagt Registriert

weserfrosch natürlich haben wir ein finanzielles dilemma..denn nach abzug von miete und unterhalt bleiben vom gehalt ca 200euro übrig. da ist noch kein kindergarten von 120euro bezahlt und dann is feierabend.

das problem würde ich gerne anders angehen..wenn du mir sagst wie..

denn summa sumaro bleiben uns nur das kindergeld für die beiden kinder zum leben - da ist noch keine krankenhausrechnung und kein medikament für mich bezahlt..

nur mehr wie arbeiten kann mein mann auch nicht. und ich bin arbeitsunfähig und darf zur zeit durch die chemo keinen meter arbeiten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2012 13:24
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hej...
ich komme aus Niedersachsen und kenne daher die Zuständigkeiten z.B. in Hessen nicht so genau....aber so wie du es beschreibst, seid ihr nahe dran, ergänzende Hilfe aus den Sozialleistungen dieses Staates beziehen zu können bzw. zu müssen. Bei deiner Stadtverwaltung gibt es sicherlich Beratungsstellen.....hier ist es z.B. so, dass Eltern mit geringem Einkommen die KiGa-Gebühren ganz oder teilweise erlassen bekommen, dass muss gegenüber dem Landkreis nachgewiesen werden, läuft aber ziemlich reibungslos. Und so gibt es schon eine Menge Unterstützungen...hierhaben z.B. die Schulen auch durchweg ein Budget, aus dem Familien mit geringem Einkommen solche Klassenfahrten bezahlt werden können....das ist ne Menge eRnnerei, lohnt sich aber...

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 13:32
(@teufelseltern)
Schon was gesagt Registriert

das ist alles auch schon beantragt. ich hab das glück, die kindergartenleitung gut zu kennen und die hilft mir das sehr mit solchen sachen. die weiß, wo ich was beantragen muss..

das problem gerade beim kiga ist aber, dass da wie beim unterhalt auch die steuer etc eingerechnet werden. und da wir letztes jahr eine sehr hohe steuerrückzahlung hatten, durch unsere hochzeit, kriegen wir diese dieses jahr nicht.

nächstes jahr kann ich es laut der kigastelle wieder versuchen.

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Themenstarter Geschrieben : 10.04.2012 13:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Dass der Unterhalt erst wieder im Dezember neu berechnet werden kann ist natürlich eine der zahlreichen Lügen des JA.
Wenn man den Meldungen hier Glauben schenken darf, ist beim JA die Lüge üblicher als die Wahrheit.

Ob es sich nun aber lohnt. dieses Problem Familienrechtlich in Angriff in Angriff zu nehmen oder sich lieber gleich an das Jobcenter wegen aufstockendem H4 zu wenden, hängt von der Gesamtsituation ab.

Familienrechtlich spielst du und dein Kind keine Rolle. Sein Geld wird auf seine 3 Kinder verteilt. Ob ihr anderen vom Rest noch leben könnt, interessiert die Familienmafia nicht.

Sozialrechtlich zählt ihr aber alle zur Bedarfsgemeinschaft.

Wenn man von seinem Einkommen die Unterhaltszahlungen für die 2 Ältesten abzieht, liegt ihr unter dem H4 Satz für Aufstocker.
Also ab zum Jobcenter. Sofort! Nicht erst wenn alle Unterlagen beisammen sind.
Der Monat des Antragseingangs zählt. Nicht die vollständige Abgabe!

Dem Ja würde ich erstmal schreiben, dass sie eine Einkommensauskunft der Mutter beibringen sollen (sowas ist immer interessant und zeigt, dass man kein Schaf ist), damit die Verteilungsquote ermittelt werden kann und wenn sie das geliefert haben, würde ich ihnen kurz mitteilen, dass für eine Beteiligung seinerseits an den Kosten der Klassenreise mangels Leistungsfähigkeit leider kein Spielraum besteht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 14:18




(@friese)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
das Thema Sonderbedarf Klassenfahrt hatte ich auch schon mal vor ca. 4 Jahren. Meine Erfahrung war: Klassenfahrten sind normalerweise lang im Vorraus bekannt und deshalb kann jeden Monat ein kleiner Betrag vom Unterhaltsempfänger angespart werden. Dazu gibt es auch Entscheidungen von OLG's und damit wurde die Sache bei mir beendet.
Und wie Beppo schon sagte, 50/50 wird da nicht gerechnet, es spielt das Einkommen der KM eine Rolle wg Quotelung.
Ich glaube auch nicht, dass das JA in dem Fall überhaupt was zu fordern hat, sie probieren es halt.
Im Gegensatz zu Beppo bin ich aber schon der Meinung, dass Dein Mann auch Dir unterhaltverpflichtet ist. Also 3 Kinder + Frau. Das ist dann ein absoluter Mangelfall und ich denke, dass er für seine 2 Kinder jetzt schon zuviel zahlt
Grüße Friese

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 15:25
(@teufelseltern)
Schon was gesagt Registriert

laut dem jugendamt falle ich aus der berechnung des unterhalts raus. warum auch immer.

ich danke euch aber für eure beiträge. ihr habt mir einiges weitergeholfen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2012 16:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Er ist zwar auch dir zum Unterhalt verpflichtet aber im Mangelfall tritt dein Anspruch hinter den Kindern zurück.
Allerdings nicht bei Sonderbedarf wie Klassenreisen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 18:00
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Also wenn ich das so lese, hab ich folgende Eindrücke:
1. Das Jugendamt hat das Einkommen sehr seltsam bereinigt. Wie kommt es zu einem Ek von 1900€? Könnten da nicht gravierende Berechnungsfehler vorliegen? Wurden da etwa Einmaleffekte falsch eingerechnet?
Vielleicht solltet Ihr das z.B. hier von den Experten mal überprüfen lassen.
2. Dass eine Neuberechnung nicht möglich ist, stimmt natürlich auch nicht.
3. Vielleicht ist für das jüngste ein Unterhaltsvorschuss möglich? Da könnte man auch mal nachfragen...
Ansonsten hat Beppo alles gesagt.

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 18:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

3. Vielleicht ist für das jüngste ein Unterhaltsvorschuss möglich? Da könnte man auch mal nachfragen...

Nein, die Eltern leben doch zusammen. Da gibt es keinen Unterhaltsvorschuss.

Ich würde parallel Wohngeld und Hartz4 beantragen. Ich denke, wenn der Unterhalt für die Kinder zu hoch berechnet sein sollte, wird da die ARGE ihrerseits auch darauf drängeln, dass das realitätsnah angepasst wird.

Eine Neuberechnung bzw. Abänderung bei bestehendem Titel ist zugunsten des Zahlungspflichtigen auch nur möglich, wenn der Titelinhaber der Unterhaltsänderung nach unten zustimmt, anderenfalls muss geklagt werden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 18:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

3. Vielleicht ist für das jüngste ein Unterhaltsvorschuss möglich? Da könnte man auch mal nachfragen...

Nein, da sie mit einem Partner zusammen lebt.

Auch das gehört zur Logik des Familien"rechts".
Er ist zwar nicht unterhaltspflichtig für dieses Kind aber es wird trotzdem erwartet, dass er dann zahlt.
Diese Zahlung bei seinen eigenen berücksichtigen darf er aber auch nicht.

Ein durch und durch verrottetes System.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 18:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für das jüngste ist er durchaus Unterhaltspflichtig, da es das gemeinsame ist. Nur für ihr älteres Kind nicht.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 19:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jupp, du hast naürlich Recht.

Entgegen meiner Worte meinte ich das Kind der TO.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 19:15
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Er ist zwar nicht unterhaltspflichtig für dieses Kind aber es wird trotzdem erwartet, dass er dann zahlt.
Diese Zahlung bei seinen eigenen berücksichtigen darf er aber auch nicht.

Das regt mich ebenso auf wie viele andere Ungereimtheiten und Inkonsistenzen im Sozial- und Familienrecht, die meist eine unheimliche Gemeinsamkeit haben:

Sie entlasten den Staat bzw. dessen Vertreter - sogar von sonst üblichen Darlegungs- und Beweispflichten - und sie treffen die Schwächsten und Wehrlosesten.

Wer sich einen durchsetzungsfähigen Anwalt leisten kann, gerät selten in solche Zwangslagen. Wer 50 bis 60 Stunden pro Woche schuften geht um 1600 oder 1900 EUR netto zu erhalten, hat Brutto oft ein Vielfaches dessen erwirtschaftet - ohne dass ein gewiefter Steuer- und Vermögensberater ihm dazu irgendwelche Schlupflöcher auftun könnte. Für abhängig beschäftigte Normalverdiener sind keine Ausnahmen vorgesehen.

Der Staat (hier konkret: Die Unterhaltsvorschusskasse) nimmt mit hanebüchenen Argumenten von denen, die eh nichts haben. mein Ex hat jehrelang seine Stieftochter (meine Tochter) mit durchgefüttert. War sowohl steuerlich als auch gegenüber seinem leiblichen Nachwuchs sein Privatvergnügen. Im Gegensatz zum Partner der TO konnte er sich den "Spaß" leisten, ohne dass irgendwer in existenzielle Not geraten ist.

Hier sehe ich wirklich Raum für eine Verfassungsklage.  Gruß  :yltype: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 21:36
(@redwood)
Rege dabei Registriert

Also wenn ich das mal zusammenfassen darf:

Für den Sohn aus früherer Beziehung gibts nur Kindergeld, keinen Unterhalt und keinen Unterhaltsvorschuss.

Zwei Kinder aus früherer Beziehung des Mannes sind betitelt mit 600 Euro Unterhalt - somit wird auch die KM nicht wirklich reich damit, wenn ich das mal so hart ausdrücken darf.

Es gibt ein gemeinsames Kind mit 1,5 Jahren und nach Abzug von Miete und Unterhalt für die früheren Kinder des Vaters bleiben 200 Euro.

Es stellen sich mir folgende Fragen:
Warum gibts für deinen ersten Sohn weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss (klar, wenn die Eltern zusammenleben.., aber du lebst ja nicht mit dem KV zusammen)? Und warum habt ihr nicht schon vor 1,5 Jahren H4 beantragt, wenn ihr nur 200 Euro zum Leben habt? Der Selbstbehalt ist halt, wie ich leidvoll erfahren muss grad, bei Geschiedenen bei 1050. Davon kann man schlichtweg als Mann nicht alleine eine neue Familie ernähren...

Ich weiß, es ist hart, 80 Euro zusätzlich aufzubringen für eine Klassenfahrt. Und ich kenne nicht die Situation der KM (eigenes Einkommen etc.), aber ich weiß, wie es sich anfühlt, wenn man sich für sein Kind die Klassenfahrt nicht leisten kann. Ich kann die "Forderung" verstehen, dass KV was dazu zahlt, weils nunmal ab von der Norm ist (rechtlich mags umstritten sein, das weiß ich nicht. Als Mutter wird einem das ja, wenn man mal googelt, als Mehrbedarf verkauft, zu dem der KV die Hälfte zuzahlen muss). Aber so wie es für euch außer der Norm=normaler Unterhalt ist, ist es auch für die KM außer der Norm.

Als kleinen Tipp kann ich noch geben: Die meisten Schulen haben Beauftragte für Soziales (wie sich das jetzt im Einzelnen genau nennt, weiß ich nicht). Diese Leute haben einen Fond für genau solche Kinder mit finanzschwache Eltern, wo durchaus auf Antrag schonmal eine Klassenfahrt gesponsert wird. Evtl. redet dein Mann mal mit der KM darüber. Dann wäre zumindest DAS Problem vom Tisch...

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 22:13




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