Vollstreckbarer Unt...
 
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Vollstreckbarer Unterhaltstitel Jugendamt

 
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Hallo

Ich hatte ja vor kurzem nach 2 Jahren die Aufforderung meinen Unterhalt neu berechnen zu lassen (Gehaltszettel zum RE... usw)

Da gabs dann einige Schreiben hin und her Wobei es eigentlich nix geändert hat.

ich zahle nach Düsseldorfer Tabelle Stufe 2 meine Kinder sind 7 und 12 Somit bezahle ich 647 EURO Brav an meine Ex

Angeblich gab es jetzt einen Rückstand von 165 EURO.. das lasse ich gerade von der Bank klären. Sollte das so sein zahle ich die natürlich auch sofort "Nach"

Jetzt hat der Antwalt mich aufgefordert einen Vollstreckbaren Unterhaltstitel für die Unterhaltspflicht in aktueller Höhe beizubringen.

Versteh ich jetzt zwar so nicht aber angeblich ist es ja Recht meiner Kinder (Wobei die glaube ich gar nix davon wissen) naja. Das geht beim Jugendamt anscheinend ganz einfach und hat für mich soweit dann nur das MItbringen des Scheidungsurteils und mein Personalausweis zur folge.

Jetzt meine Frage:

Eigentlich passiert mir doch gar nix dadurch. Ich zahle meinen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und lasse jetzt auch meinen Betrag auf 647 EURO festsetzen. Somit hat das doch gar keine Folgen. Ob das Papier da steht oder nicht ist doch eigentlich total egal. Sicherlich zahle ich nicht hätte das folgen. Aber das will ich ja gar nicht rausfordern.

Soll ich das so einfach machen oder es doch per GEricht rausfordern lassen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2012 14:37
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Soll ich das so einfach machen oder es doch per GEricht rausfordern lassen?

Willkommen, MyJe!

Da du grundsätzlich deine Unterhaltspflicht bejahst, kannst du mit einem vollstreckbaren Titel gegenüber der jetzigen Situation wenig verlieren.

Mit einem Familiengerichtsverfahren zu dieser Frage wirfst du ganz schnell dem schlechten Geld gutes hinterher. Ein Antrag Minderjähriger auf einen Unterhaltstitel ist bei Gericht ein Selbstgänger.

Ein möglicher Weg "am Titel vorbei" geht über die KM. Wenn du dort ein wenig "Süßholz raspelst", kommst du vielleicht nochmal 'raus aus der Nummer. Vor Gericht mit Sicherheit nicht.

Alles Gute!  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2012 15:06
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Nein bei der Mutter hilft nur eine Doppellauf. Da gibs nix zu Reden.. Alles läuft über Gerichte und Anwälte. Liegt an ihrme Macker (Übrigens mein bester Ex-Freund)

Somit erspare ich mir den Ärger und lass den Titel über die Summe jetzt festsetzen.. Schönes Papier, aber egal

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2012 15:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MyJe,

sieh es ähnlich wie einen Mietvertrag: Auch dort kannst Du Dich nicht dagegen wehren, dass Dein Vermieter ihn schriftlich haben will; auch wenn Du Deinen Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit immer nachgekommen bist und eine blütenweisse Schufa-Weste hast: Mit einem schriftlichen Mietvertrag erübrigen sich spätere Diskussionen über Zahlungsbeträge und -daten; auch eine Räumungsklage bei Ausbleiben der Miete ist einfacher durchzusetzen.

Insofern: Wenn mit Deiner Ex über dieses Thema nicht zu reden ist, lohnt sich kein Streit. Du kannst ihr höchstens in Aussicht stellen, dass eventuelle Extras dann auch kein Thema mehr sind und Du mit einem Titel nur und genau das bezahlen wirst, was drinsteht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2012 16:15
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Danke Brille.. wie immer sehr genau und klar.

Naja diese "Extras" bezahlt man eh.. Wer mag schon das zwei Mädchen im Alter von 7 und 12 mit Hochwasserhosen und Jacken von vor 2 Jahren zur Schule müssen... oder ordentliche Badeanzüge, Schuhe und so....

Eigentlich keiner.

Ich habe bislang jedes Jahr Schuhe, Hosen Jacken usw. dennoch gekauft. Man Ärgert sich zwar aber ich mag es nicht das meine beiden darum gehänselt werden....

Das ist die "Geheime" Macht der EX-Frau.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2012 16:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MyJe,

Das ist die "Geheime" Macht der EX-Frau.

ich weiss nicht, ob da überhaupt "geheime" Mächte im Spiel sind; die meisten Fragen im Umfeld von Scheidung und Unterhalt sind sehr real. Die Titelfrage solltest Du angesichts Eurer sehr beschädigten Kommunikation allerdings auch nicht zu hoch hängen. Beantworte Dir einfach die Frage: Würdest Du Deiner Ex heute noch per Handschlag Geld leihen - oder doch lieber einen Vertrag darüber machen?

Ein Unterhaltstitel ist nichts anderes. Niemand erweist sich als schlechter Mensch, wenn er einen solchen verlangt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2012 17:07
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MyJe,

wie gelegentlich, stimme ich zu 70% mit Biggi überein ...

In der Tat, das Recht auf einen Titel besteht, Du wirst nicht darum herumkommen.

[...] kannst du mit einem vollstreckbaren Titel gegenüber der jetzigen Situation wenig verlieren.

Naja, "wenig zu verlieren" mag ich nicht so stehen lassen ...
... Du unterwirfst Dich halt (gezwungenermaßen) der Vollstreckungsmafia, deshalb solltest Du darauf achten, dass Du
1. den Titel zeitlich auf die Volljährigkeit befristen lässt und
2. auf keinen Fall zuviel titulierst.

Entgegen einem Mietvertrag ist die einseitige Kündigung bei Unterhaltstiteln ein wenig schwieriger ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2012 17:17
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Jo danke für den Tip

Also muss drinstehen das bis zum 18 Lebensjahr .....

Oder gibs da einen genauen wortlaut?

Danke für Info

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2012 17:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

... und hat für mich soweit dann nur das MItbringen des Scheidungsurteils und mein Personalausweis zur folge.

Ich gehe mal stark davon aus, dass im Scheidungsurteil bereits der KU festgesetzt wurde. Ansonsten ist die obige Aufforderung unsinnig. Dieses stellt dann einen vollstreckbaren Titel dar. Das JA benötigt die Vorgangsnummer des Urteils, um die darin enthaltenen KU-Titel abzuändern. Von daher - nix ändert sich.

Das ist jedenfalls meine Vermutung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2012 20:20
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Nein wir hatten einen Vergleich.

Nun hat der Anwalt zumindest das gleiche Ergebnis für den Unterhalt wie ich das berechnet hab....

Eine Frage noch zum Titel

Das heisst also wenn jetzt meine Älteste Tocher zu mir möchte (Was sie schon erwähnt hat, sie ist 12 Jahre) dann unterschreibe ich so einen Titel und muss dann trotzdem zahlen für beide an meine Ex.. obwohl Sie dann bei mir ist?

Hab ich das richtig?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2012 10:16




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

HI,

den Titel erstellst du ja nicht für beide Kinder, sondern für jedes getrennt.

Der Titel gehört aber dem jeweiligen Kind. Wenn das Kind also nicht mehr bei der KM lebt ist diese auch nicht berechtigt aus diesem Titel vollstrecken zu lassen. Du kannst und musst ihn dann herausfordern. Die Unterhaltspflicht kehrt sich ja sozusagen um und dein Titel ist dann nicht mehr nötig.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2012 10:43
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

aso jetzt versteh ich ...

Danke dann geh ich zum Jugendamt und werde das so machen lassen. Damit ich Ruhe habe.

Gerichtskosten habe ich schon genug gehabt und ich hab auch keine Lust mehr auf mehr ärger. Meine Ex merkt ja immer mehr das in der Ruhe die Kraft liegt... und ich habe Ruhe und beide Kinder wollen zu  mir das sagen Sie andauernd bei Mir und bei Ihr.

Es fällt mir nur so schwer da meine Jüngste noch erst 7 Jahre alt ist und dann beide getrennt werden. Mittlerweile sehe ich beide fast Täglich und wir telefonieren auch jeden Tag.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2012 10:53