Ja, er zahlt Unterhalt, nicht ich, sorry für das wir
Für mich mal zum Verständnis.
Wozu gibt es dann den Selbstbehalt?
Es gibt doch eine Berechnung und da ist ja ein Unterhalt festgesetzt worden, der mit anzurechnendem Einkommen und einem Sb von 900€ momentan 323€ beträgt.
da kann er doch nicht mehr bezahlen.
Zur Information, er ist zwar mein LG, wir haben aber keine gemeinsame Wohnung, also kann man beim SB auch nicht kürzen.
Gilt denn die Berechnung laut Düsselsdorfer Tabelle, wegen Mindestunterhalt doch nicht?
Wenn er nun zur ARGE geht und nur mal nachfragt, warum der Titel nicht bedacht wird, kann ja nur rauskommen, das es so rechtens ist, oder das er ja so nur zahlen kann und durch die Mutter dann eine Neuberechnung veranlasst wird. Da wären dann wohl doch die Berechnungen mit 1223€ nettoeinkommen, 950€ SB usw. anzustellen oder etwa nicht?
Da hat ein Gericht ja noch nichts mit zu tun.
Moin nucki,
das mit dem Selbstbehalt ist kein Selbstläufer à la "wenn auf dem Marmeladenglas ein Preis von 1,99 € steht, darf es an der Kasse auch nicht mehr kosten". Das Unterhaltsrecht hat bei strittigen Auseinandersetzungen eine ganze Menge Auslegungsmöglichkeiten. Es steht da jedenfalls nirgends "der Selbstbehalt wiegt in jedem Fall schwerer als der Mindestunterhalt fürs Kind" (und dieser Mindestunterhalt stellt ja auch eine Untergrenze dar). Deinem LG kann bei einer gerichtlichen Klärung daher durchaus nahegelegt werden, sich einen Nebenjob zu suchen oder sich bundesweit um einen besser bezahlten Job zu bemühen. Machen muss er das natürlich nicht; das Stichwort heisst dann "fiktives Einkommen".
Eine Diskussion darüber, ob das nun "fair" ist, bringt wenig; das Familienrecht nimmt nicht für sich in Anspruch, fair zu sein oder alle Eventualitäten zu berücksichtigen. Abgesehen davon ist es vielleicht auch nicht "fair", dass Dein Nachbar einen Porsche hat und dreimal im Jahr in Urlaub fährt, obwohl er viel weniger arbeitet als Du. Es ist dann aber trotzdem einfach so.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
also ich denke er wird das mal mit dem weg zum arbeitsamt versuchen, schaden kann da das fragen ja wohl nicht.
Gerichtsverfahren möchten wir ja nicht anstreben. und wenn er zum arbeitsamt geht kann es ja dann so ablaufen wie oben beschrieben, nehme ich mal an
habe doch noch eine Frage.
Habe mir nochmal den Bescheid vorgenommen.
Hier steht :
verpflichte mich den regelunterhalt zuzüglich eines Zuschlages von 19 von hundert des Regelbedarfs zu zahlen
Danach folgt dann genau in zahlen für die drei Altersstufen und halt aktuell bis zum 18.Geburtstag 437DM ~ 224€
Was hat das mit dem Zuschlag zu bedeuten?
verpflichte mich den regelunterhalt zuzüglich eines Zuschlages von 19 von hundert des Regelbedarfs zu zahlen
Regelunterhalt = 100 % der DDT
19 von 100 = 19% über dem Regelunterhalt ergo 119% des Regelunterhalts
Damit ist das ganze ein dynamischer Titel. Es scheint aber wohl noch niemanden richtig aufgefallen zu sein. Die 119% aus müßten allerdings mittels Formel (über die Suche hier zu finden) auf heutigen Standart umgeschrieben werden.
IMO hat dein LG 2 Möglichkeiten. Entweder er hält die Füße still und zahlt ab Januar 334 €, oder er reicht Abänderungsklage ein (wie wahrscheinlich auch keinen anderen Betrag bringen wird). Zahlt er ab Januar weniger, könnte bei genauen Nachsehen der KM (der ARGE oder einem RA) einfallen das er laut Titel zu wenig gezahlt hat. Der titulierte KU darf für 12 Moante nachgefordert werden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Okay, das ist langsam alles echt kompliziert.
Zählt der SB denn nun doch gar nicht? Weil auch mich 334€ würde er unter den alten und unter den neuen erst recht fallen.
Bisher wurde der Selbstbehalt ja auch beachtet bei den Berechnungen.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht mal ob die ARGE etwas von dem Titel weiß, woher auch.
