Hallo,
hoffe das ich hier eine Hilfestellung bekommen.
Mein Freund hat einen 15Jährigen Sohn und zahlt auch pünktlich jeden Monat den Unterhalt.
Neulich sind wir aber darüber gestolpert das der Selbstbehalt ab Januar auf 950€ steigt, da mein Freund unter die 900€ SB bisher schon viel, wollten wir uns jetzt darum kümmern, das gleich ab Januar alles richtig mit 950€ neu berechnet gilt.
Situationsdarstellung: Das Verhältnis mit der Kindesmutter ist nicht gerade rosig, da Sie Hartz4 bekommt läuft sämtliches zwecks Unterhalt über das Arbeitsamt.
Heißt wir haben erst im Januar 2010 eine Neuberechnung von denen bekommen. Also dachten wir, für eine Neuberechnung müssen wir uns ans Arbeitsamt wenden, haben wir auch gemacht und da hieß es, die wären nicht zuständig, sondern das Jugendamt, also da anrufen.
Hier hieß es dann er als Väter hätte kein Recht, den Unterhalt neu berechnen zu lassen, wenn muss die Kindesmutter das anzuleiern (klar, die macht das aber ganz sicher, mal so aus Nettigkeit für Ihn :mad:) Aber das interessante kam dann erst. Die Dame vom Jugendamt fragte ob er den keinen vollstreckbaren Titel hätte, auf dem die Zahlbeträge feststehen. Ja hat er und der ist seit 15 Jahren unverändert. Wir erwähnten also das er mehr zahlt als der Titel sagt, da das Arbeitsamt die Zahlung so immer festgelegt hat. Aber Ihr war das egal, Sie kann für uns nichts machen, also Vater steht doof da, soll doch bei Kindesmutter betteln gehen.
Meine Frage ist jetzt, da er diesen vollstreckbaren Titel hat und dort ja auch Zahlbeträge stehen, müsste er nur diese bezahlen und nicht die Beträge nach der Düsselsdorfer Tabelle? Wenn nein, wozu soll der Titel mit den Beträgen den überhaupt gut sein.
Gibt es nicht doch eine Lösung ohne Kindesmutter, falls die Beträge des Titels nicht zählen sollten, eine Neuberechnung anstellen zu lassen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
Hallo Nucki,
wenn es tatsächlich nur den 15 Jahre alten Titel, mit feste Zahlbetrag gibt, muss er auch nur den bezahlen.
Das Arbeitsamt kann da auch nichts anderes bestimmen.
Das kann nur ein Gericht.
Er hat also vermutlich die letzten Jahre zuviel bezahlt.
Wenn er nun plötzlich nur noch den titulierten Betrag bezahlt, wird er aber vermutlich relativ schnell eine Aufforderung bekommen, sein Einkommen mitzuteilen und anschließend eine Aufforderung, mehr KU zu bezahlen.
Am besten wird es sein, er berechnet den "richtigen" KU selbst, unter Anwendung des neuen SB und zahlt den ab Januar.
Dafür kann er sein Einkommen hier rein stellen und wir rechnen mal für ihn.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
noch ein anderer Aspekt: Ein 15 Jahre alter Zahlbetrag, der weder von zwischenzeitlichen Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle noch von mindestens zwei Alterssprüngen beeinflusst wurde, kann auch so "günstig" sein, dass eine Abänderungsklage wenig Sinn macht, weil am Ende ein höherer Zahlbetrag dabei herauskäme. Das wäre dann "sparen - egal, was es kostet".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Da er die Beträge immer an die Kindesmutter zahlt, wird diese sich dann also an Arbeitsamt wenden müssen, und die kommen dann wieder bei Ihm an, richtig?
Nach der Berechnung, und auch unserer hat er ein durchschnittliches Netto von etwas mehr als 1500€, dann kommen ja die Abzüge, (berufsbedingte, Altersvorsorge, BU, ZusatzKV, Unfall+KV fürs Kind) es bleiben am Ende 1223, davon dann wieder Kindergeld weg zur Hälfte (warum eigentlich nur die Hälfte).
Dann bleiben von eigentlichen 448€ nach DT, dann 356€, somit unter selbstbehalt von 900€, somit zahlt er momentan 323€.
Mit 950€ SB also, wären es dann 273€. Nach dem Titel wären es in Euro umgerechnet 224€.
Wenn er wirklich die letzten Jahre zuviel bezahlt hat, weil das Arbeitsamt einfach "falsch" berechnet hat, kann man das von denen zurückfordern?
Also macht es keinen Unterschied ob KM Hartz4 bekommt oder nicht, wenn Titel besteht, können die nichts rühren?
Wie sollte man sich nun am Besten verhalten?
Ist denn der Titel statisch oder dynamisch?
Oder anders gefragt: Steht in dem Titel ein Zahlbetrag oder zusätzlich noch eine % Angabe?
Wird auch für das Erreichen der nächsten Altersstufen etwas geschrieben.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
In dem Titel stehen genau abgegrenzte Zahlbeträge. Und der letzte Abschnitt gilt von 2007-2013 und das wären halt in Euro umgerechnet 224€
Ist also bis zum 18 Lebensjahr begranzt
Indem Falle würde ich tatsächlich nur den titulierten Unterhalt bezahlen und wenn einer nachfragt, den Selbstbehalt noch um das halbe Kindergeld aufstocken, da hiervon die Umgangskosten zu bestreiten sind.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Da bei der ganzen Geschichte das Arbeitsamt immer mitspielt, die Frage: wenn wir jetzt nun nur den titulierten Zahlbetrag zahlen, kann es da nicht für uns zu Ärger kommen?
An wen kann man sich eigentlich als Vater wenden, bei Unterhaltsfragen. Mütter können ja sich kostenlos vom Jugendamt beraten lassen.
Geht ein Titel also wirklich vor den Bestimmungen des Arbeitsamtes?Hat Hartz4 da wirklich keinen Einfluss?
Was genau will denn das Arbeitsamt von ihm?
Es geht doch um KU oder?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Da die KM Hartz4 empfängt, sie also mit dem Sohn eine Bedarfsgemeinschaft bildet, hat das Arbeitsamt den Kindesunterhalt berechnet und eingefordert.
Er zahlt also für das Kind und der Mutter werden dafür, wegen Bedarfsgemeinschaft, Abzüge beim Hartz4 gestellt, deswegen halt Arbeitsamt integriert
Servus,
der titulierte Zahlbetrag von 224.- € ist ja dem geringem Einkommen Deines Freundes geschuldet. Das Arbeitsamt hat diesen Betrag scheinbar immer auf das "übliche Maß" hochgerechnet und Dein Freund hat diesen dann auch so bezahlt. Schön für das Amt und schlecht für Euch.
Künftig würde ich das unterlassen und nur den titulierten Betrag zahlen. Sind sie damit nicht einverstanden, dann sollen sie klagen.
Denkt dran: nur weil ein Bescheid vom Amt kommt, muss er noch lange nicht richtig sein.
Auch dieser Satz
Hier hieß es dann er als Väter hätte kein Recht, den Unterhalt neu berechnen zu lassen, wenn muss die Kindesmutter das anzuleiern
ist so sicherlich nicht ganz richtig. Ein Recht auf Auskunft und Beratung hat er auf jeden Fall.
Natürlich kann er nicht ohne Weiteres einen geänderten Titel dort abholen und diesen der Mutter vor die Füße knallen, aber das will er ja auch nicht.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Wenn wir also jetzt dem zum Arbeitsamt gehen und denen den Titel zeigen, müssten die ja damit einverstanden sein, richtig?
Bei welcher Institution hat er denn ein recht auf Beratung und Auskunft? Jugendamt hat uns ja schon abblitzen lassen.
Nein, sie müssen damit nicht einverstanden sein, sie können aber nicht selbst etwas anderes beschließen.
Das kann nur ein Gericht, wobei die Arge aber auch nicht selbst klagen kann, sondern nur die Mutter dazu zwingen, indem sie ihr die Bezüge kürzen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Bei welcher Institution hat er denn ein recht auf Beratung und Auskunft? Jugendamt hat uns ja schon abblitzen lassen.
Trotzdem das Jugendamt. Geht dort mal zum Chef und steigt denen ein wenig auf die Füße. Dann wachen die ab und an schon mal auf.
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Wenn wir nun den Betrag kürzen und nur den laut Titel zahlen und dann alles bis vor ein Gericht geht, kommen doch auch enorme Kosten auf uns zu, oder?
ARGE kann dafür sorgen, das KM klagt und dann der Betrag des Titel doch nicht gilt? Wozu dann überhaupt der festgelegte Betrag?
Warum darf die ARGE denn bezüge kürzen, wenn wir das zahlen was festgelegt ist laut Titel?
Wer hat denn nun mehr Zuständigkeit in diesem Fall? Erst zur ARGE oder Jugendamt?
Anders als Staengler bin ich der Meinung, dass sich der Gang zum JA in diesem Fall nicht lohnt.
Die Beratung von denen kann man vergessen und die zur Titelsenkung überreden, muss er ja auch nicht, da er einen niedrigen Titel hat.
Wenn man einer Klage sicher aus dem Weg gehen will, muss man immer alles bezahlen, was irgendjemand verlangt.
Aber will man das?
Relativ sicher vor einer Klage wäre er, wenn er ab Januar jeden Monat den Mindest KU von 334,-€ bezahlt.
Egal wie viel ihm dann selbst bleibt.
Wenn er aber weniger bezahlen möchte, damit ihm der SB von 950,- bleibt, kann es passieren, dass er dafür vor Gericht kämpfen muss.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also doch mit dem Titel zum Arbeitsamt und den sagen hier steht schwarz auf weiß, was zu zahlen ist und dann weitersehen?
Warum sollte er ab Januar denn 334€ zahlen?Das ist ja mehr als bisher, also eine ganz neue Zahl, wie kommst du darauf?
Das ist der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder zwischen 12 und 18.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
na aber wir zahlen doch nicht einfach mehr als jetzt, wo doch auch der SB steigt, da wären wir ja doch etwas doof.
Und mehr zahlen, warum denn?
Also zum Arbeitsamt gehen mit dem Titel, oder einfach ab Januar nur den betrag des Titels zahlen?
Hi nucki,
ich glaub wir müssen mal ein paar Dinge zurechtrücken.
Aus Unterhaltstechnischer Sicht ist es so:
SEIN SB beträgt 950 €
Dein Einkommen ist erstmal völlig irrelevant.
Der Mindestunterhalt für ein Kind zwischen 12 und 18 Jahren beträgt aktuell 334 €.
Ggü. minderjährigen Kindern gilt für den Unterhaltspflichtigen die gest. Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet nichts anderes, als das der Pflichtige alles zu unternehmen hat, um den Midnestunterhalt sicher zustellen.
Ob er dazu einen besser bezahlten Job sucht und annimmt, einen Nebenjob ausübt, seine Fahrtkosten reduziert oder Kreditverbindlichkeiten in kleineren Raten zurückzahlt ist dabei egal.
Lebt er, wie bei euch, mit dir zusammen, dann kann sein SB sogar um bis zu 25% abgesenkt werden, damit er den Mindestunterhalt zahlen kann.
Da die Richter i.a. davon ausgehen, das ein Erwachsener den Mindestunterhalt wie auch immer erwirtschaften kann, werden Urteile, die weniger als diesen ausurteilen immer seltener.
Dein LG kann das natürlich versuchen und ab Januar nur den bisherigen Titel begleichen (nochmal: Da steht nirgends ein %-Satz drin?). Die KM wird dann sicher von der ARGE aufgefordert den Unterhalt neu festsetzen zu lassen und notfalls zu klagen. Ob dein LG dafür VKH bekommt ist dann wieder einer andere Frage. Im Zweifelsfall kommt zusätzlich zu den 334 € (die wahrscheinlich ausgeurteilt werden) noch die Prozeßkosten hinzu.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
