Hallöchen,
die Ex meines LG zahlt seit Januar keinen KU mehr für die bei uns lebende Tochter. Diese war im Mai 08 zu uns gezogen. Ab Juni zahlte die KM 222,-€, diesen Betrag hätte der KV in 2004 zahlen müssen für die Tochter, und die KM meinte wohl, mehr bräuchte sie auch nicht zu zahlen (nach meinem bisherigen Erkenntnisstand würde sie wohl mindestens in Stufe 5 rutschen). Dann überredete sie den großen Sohn (fast 20J) seine Wohnung aufzugeben und in ihren Haushalt zurück zu ziehen. Danach stellte sie die Zahlungen für die Tochter ein und erklärte, solange sie keinen KU für den Jungen bekommt, würde sie auch für die Tochter nichts mehr zahlen.
Seit Juni 08 versucht mein LG nun Auskunft über die Einkünfte zwecks Berechnung des KU-Anspruchs zu erhalten. Inzwischen läuft auch seit 1 Jahr ne Stufenklage. Die Ex zögert seitdem die Abgabe der erforderlichen Unterlagen extrem hinaus, hat rückwirkend ihre Lohnerhöhung für 3 Monate in eine Überstundenpauschale umgewandelt und ab Folgemonat ganz rausgenommen, im Steuerbescheid für 2007 stehen Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmerin, sie behauptet aber weiterhin nur Lohn aus nichtselbstständiger Tätigkeit zu haben und verweigert jegliche Auskünfte zum Gewerbebetrieb.
Unser Gericht hier scheint nicht sonderlich arbeitsfreudig zu sein. Obwohl unsere RAin bereits 2x um terminierung zur mündlichen Verhandlung gebeten hat, passiert nichts.
Wie kann man der Sache etwas mehr Geschwindigkeit verleihen?
Kann man eigentlich hier auch ne Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung machen, obwohl bisher kein Titel erstellt werden konnte?
Grüße Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hallo Daisy,
Um das Gericht zu treten gibt es die sog. Untätigkeitsklage bzw. Untätigkeitsbeschwerde. Ich persönlich denke aber das es keine gute Idee ist dem/der zuständigen Richter(in) ans Bein zu pinkeln.
Zum zweiten Punkt. Meiner Kenntnis nach ist das nicht möglich. Aber was hast Du davon? Dadurch kommst Du doch auch nicht schneller an den Unterhalt bzw. die Unterlagen.
Hallo,
na das ist ja ganz klasse. Die Dame zieht absichtlich das Verfahren in die Länge und hat mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen? Super! Also wenn das ein Vater wäre, säße er bestimmt schon hinter schwedischen Gardinen.
Wenn so eine Anzeige möglich wäre, würde der Staatsanwalt schon ziemlich zügig rauskriegen, was die Gute so vehement zu verschweigen versucht und außerdem würden ihr dann wohl auch sehr schnell die Folgen für ihr Verhalten aufgezeigt, das wäre mal ganz dringend nötig.
Aber anscheinend dürfen sich manche Damen alles erlauben und kommen auch noch ungestraft davon. Dann werden wir sicher noch ein paar Jahre auf Unterhalt warten.
Grüße Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Ich kann deine Wut sehr gut nachvollziehen auch aus eigenen Erfahrungen...
Ich war auch schon mal an dem Punkt wo Du bist inzwischen habe ich wohl ein wenig resigniert und warte einfach nur noch ab und ich versuche seit 2005 Unterhalt zu bekommen. Manchmal denke ich das es durchaus wahr sein kann das Frauen ein wenig erfinderischer sind als Männer wenn uns um finanzielle Dinge geht. Das ging über selbständig sein und letztes Jahr ist Sie auf die Idee gekommen nochmal ein paar Jahre in die Schule zu gehen (sie ist inzwischen 29). Der einzige Kommentar von Ihr zu Thema Unterhalt ist: "ich brauche erstmal das Geld für mich".
Und ich denke so wie uns geht es auch einigen anderen. Von daher, Zähne zusammen beißen und durch. So besch.... das auch ist.
Moin,
sollte es zu zu zahlendem Unterhalt rückwirkend kommen, so wäre dieser mit 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen und das ist wirklich nicht zu verachten.
Die Zeit bei entsprechendem Ergebnis wird's euch also vergolden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
hast ja recht, bei ihrem Einkommen wird das ne schöne Summe! wenn wir selbst nicht so klamm wären, wäre es mir ja auch egal, aber wir brauchen jeden Cent und die Dame fährt 4x im Jahr schick auf Auslandsurlaub und macht einen auf dickes Bankkonto, da kann man schon das ko.... kriegen.
Zumal das bei uns ganz eindeutig an der mangelnden Arbeitsfreude des Gerichts liegt, denn auch bei meiner Großen läuft das Verfahren bereits seit 2 Jahren und es ist einfach kein Ende in Sicht.
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
hast ja recht, bei ihrem Einkommen wird das ne schöne Summe!
Hallo,
da müsst ihr aber erst mal drankommen, an ihr vermutetes Einkommen. Ich verstehe an der Sache nicht recht, wieso da nichts vorangeht. Ist eurr Anwalt da so schlaff, hat er wirklich nicht schon längst einen Eilantrag hinterhergeschoben?
/elwu
Hallo Elwu,
also ihr Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit hat sie ja inzwischen vorgelegt, nach einem halben Jahr kam dann auch endlich der Steuerbescheid. Aus diesem geht nun aber hervor, dass sie auch noch Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat als Einzelunternehmer, und nicht gerade wenig. Hierzu will sich die Dame aber nicht äußern und behauptet vehement, keine anderen Einkünfte zu haben als ihren Lohn.
Unsere RAin ist eigentlich sehr gut, sie hat ja inzwischen schon 2x um Termin zur mündlichen Verhandlung angefragt, aber unsere zuständige Richterin ist nicht sonderlich fleißig. Es geht ja auch nicht um ihre Kohle.
Was ich auch nicht verstehe ist, dass sich die Arge da noch nicht bei der Km gemeldet hat. Auf Grund ihrer Nichtzahlung erhalten wir schließlich für die Tochter auch Leistungen. Sonst sind die doch immer so flink wenn es gilt Gelder zu streichen oder Auskünfte zu verlangen.
Eigentlich legen wir ja nicht so großen Wert darauf uns mit der Richterin anzulegen, hier bei uns sind nur 2 Richter für Familienrecht. Und da es nach Namen aufgeteilt ist, werden wir immer und bei allen Sachen die zum Familienrecht gehören dieselbe Richterin haben. Diese nun zu verärgern ist bestimmt nicht gerade schlau. Kann man denn so einfach bei Stufenklage nen Eilantrag hinterher schieben und was bewirkt der (außer ner stinkigen Richterin)?
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hallo Daisy,
bei einer Stufenklage müsstet Ihr bezüglich der Auskunft doch schon ein (Teil-)Urteil haben. Warum vollstreckt der Anwalt Deines LG nicht? Anhand des Steuerbescheides könnt Ihr die Existenz der weiteren Einnahmen ja nachweisen.
Zumindest bis die Auskunft vorliegt, sollte der Anwalt die Unterhaltsberechnungen anhand der vorliegenden Zahlen durchführen. Oder gleicht sich der zu zahlende und der zu erhaltende Unterhalt dann aus?
Bezüglich des Unterhalts für den Volljährigen Jungen sind beide Eltern barunterhaltspflichtig gegenüber dem Kind. Die KM hat insoweit m.E. überhaupt keine Ansprüche. Außerdem muss sie auch hier ihr Einkommen offenlegen.
LG
Sleepy
Sleepy
Hallo Sleepy,
nein es gibt eben noch kein Teilurteil. Und solange wie die Dame kein Urteil vom Gericht bekommt, wird sie auch keinen Cent bezahlen. Deshalb versucht unsere RAin ja schon die ganze Zeit nen Termin zur mündl. Verhandlung zu bekommen.
Richtig ist natürlich, dass der KM kein KU für den Großen mehr zusteht. Einmal weil er volljährig ist und selbst den Anspruch hätte, zweitens weil er Lehrlingslohn und Kindergeld erhält und damit überhaupt kein Bedarf mehr besteht. Dies weiß die KM auch, aber anscheinend weiß sie sehr wohl, dass wir ohne Titel garnichts ausrichten können und deshalb wird das Ganze schön in die Länge gezogen und sie zahlt erstmal garnichts.
Das mit der vorläufigen Berechnung könnte RAin wohl machen, nur wird das auch nichts nützen, denn wenn die Dame nicht zahlen will, wird sie es auch nicht tun solange es kein Urteil gibt. Deshalb ärgert es uns auch so, dass hier keine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung möglich ist, gerade weil die Dame ganz offensichtlich eine solche begeht.
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hallo,
hab da nochmal ne Frage an die Experten hier.
Ist es möglich, ein vorläufiges Urteil zu beantragen z.B. zunächst über den Mindestunterhalt? Denn den kann Madame schon allein auf Grund ihres bisher nachgewiesenen Einkommens locker zahlen. Und dann kriegt sie eben ne Frist die Unterlagen einzureichen um den Unterhalt korrekt zu berechnen.
Weiß jemand ob das geht und falls ja, kann man das beim Termin beantragen oder muss das vorher beantragt werden?
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hallo Daisy,
nur kurz, da Zeitdruck....
Der RA deines LG soll eine einstweilige Anordnung beantragen (wundert mich eigentlich, dass das noch nicht geschehen ist ....).
Nach wie vor verstehe ich nicht, dass Ihr hinsichtlich der Auskunft noch keinen vollstreckbaren Titel habt. Das ist ja eigentlich der Sinn der Stufenklage ...
LG
Sleepy
Sleepy
Hallo Sleepy,
wir haben ja noch nichtmal nen Termin beim Gericht, das ist ja das Problem. Und wenn wir den kriegen wird sie ja auch dann erstmal zur Auskunft verurteilt. Mir geht es ja darum, ob sie da nicht gleich auch zur vorläufigen Zahlung des Mindestbetrages verurteilt werden kann, damit erstmal überhaupt was gezahlt wird.
Der tatsächlich zu zahlende Betrag liegt ohnehin weit drüber und kann ja dann nach vollständiger Auskunft neu festgesetzt werden, sonst sehen wir die nächsten 3 Jahre noch nichts.
Gruß Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hallöle,
yeappiiiiii...... wir haben endlich einen Gerichtstermin !!!
Madame hat nun auch endlich ihre Steuererklärung eingereicht aus welcher erneut neben ihrer unselbstständigen Tätigkeit auch ein Gewerbebetrieb hervorgeht. War ja irgendwo auch klar.
Habe vorhin mit unserer RAin gesprochen, sie meinte es fehlen dann ja auch noch die Bilanzen. Haben ihr aber gesagt, sie möchte doch bitte erstmal den Betrag (Gewinn) aus dem Steuerbescheid nehmen und der Gutsten erstmal ne Berechnung hinschicken und sie zur Zahlung auffordern. Da der Termin ja leider erst Ende August ist, haben wir ja noch ein wenig Zeit und wir hoffen, dass wir bis zum Termin soweit sind, dass die Richterin den genauen Betrag festsetzen und nen Titel ausstellen kann.
Hoffentlich geht das jetzt endlich mal voran.
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!