Hallo zusammen,
ich bin neu hier und bräuchte bitte Eure Hilfe.
Mein Fall ist etwas verzwickt, aber vielleicht kennt sich ja doch jemand von Euch aus.
Meine Tochter, die jetzt kommenden September am 15. volljährig wird, war bis letzten Monat in einer
städtischen WG untergebracht. Meinen Unterhalt zahlte ich bis jetzt an die Stadt.
Heute erreicht mich ein Schreiben des Jugendamtes, Beistandschaft - dass meine Tochter
nun wieder bei der Mutter wohnt und ich den Unterhalt auch dort wieder hin überweisen soll.
Nun zu meinen drei Fragen:
Soweit ich weiß und ich wurde wahrlich von allen Seiten (Jugendamt, Tochter,Mutter) dumm gehalten,
hat meine Tochter dieses Jahr die Abschlußklasse der mittlere Reife besucht.
Ob sie letztendlich bestanden hat, sagt mir niemand aus DATENSCHUTZ? Mein Problem ist,
ich kann nicht beurteilen, ob sie jetzt eine Ausbildung anfängt, ob sie weiterhin zur schule geht.
Kann ich verlangen - wenn ja von wem - Jugendamt? Meiner Tochter? Oder der Mutter der Tochter?
ob sie mir über das Zeugnis eine Kopie zukommen lassen kann, oder zumindest ich schriftlich bestätigt
bekomme, welchen Schulabschluss sie letztlich erreicht hat.
Ich finde ich habe nun 18 Jahre monatlich mein letztes Hemd gegeben, nun dürfte ich wohl erfahren,
was meine durch mich finanzierte Tochter so alles getrieben hat.
Muss ich für den gesamten Monat September noch den Unterhalt komplett an die Mutter überweisen?
Ab Volljährigkeit steht das Geld meiner Tochter direkt zu und die Mutter bekommt meines Wissens nicht's mehr,
da die Mutter selber barunterhaltspflichtig wird.
Und von wem kann ich verlangen zu erfahren, ob meine Tochter nicht schon eine Ausbildung begonnen hat,
bzw. schon ein Einkommen selbst erwirtschaftet, dass meinen Unterhalt schmälern würde? Gibt es da
eine Rechtsnorm aufgrund ich dies verlangen kann?
Ich steh jetzt wieder echt dumm da, ich krieg nur die Schreiben vom Jugendamt, überweisen - was meine
Tochter gerade macht, was sie vor hat, ob sie noch zur Schule will, oder schon längst arbeitet und eigenes
Geld verdient wird mir nicht mitgeteilt.
Vielleicht weiß jemand einen Rat, wie ich am besten und geschicktesten vorgehen kann.
Vielen DANK!
Claus
Hallo Claus.
Wichtigste Frage:
Gibt es einen Titel und ist der auf den September befristet?
Vermutlich nicht.
In dem Fall würde ich für den September an die Mutter bezahlen.
Mit dem 18 Geburtstag die Tochter zur Herausgabe des Titels auffordern notfalls gerichtlich, besser in einem Gespräch zum Anlass ihrer Volljährigkeit.
Danach kann deine Tochter dich zur Zahlung von Volljährigenunterhalt auffordern, jedoch muss sie dafür 1. ihre Bedürftigkeit mit Ausbildungsnachweis belegen, als auch 2. dir die Einkommensunterlagen der Mutter auszuhändigen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
aus gegebenen Anlass - für meinen Freund - wo kann ich nachlesen, das das Kind zur Berechnung des Unterhaltes die Einkommensnachweise der Mutter zur Verfügung stellen muss? - Ist mir schon klar das erst der Bedarf und dann die Quotung berechnet wird . Ich finde leider nur nichts wo steht , das der Unterhaltsberechtigte die Daten des anderen Unterhaltsschuldners zur Verfügung stellen muss.
Danke für deine Hilfe
Gruss Sukram
Danke Euch für die Antworten. 🙂
Beppo - der Titel ist bis zur Volljährigkeit BEFRISTET!
Ist mein geplantes Vorgehen ok - ich zahle nur noch genau die Hälfte des Unterhaltes für Spetember an die Mutter,
da meine Tochter auch genau in der Mitte des Monates Geburtstag hat und dann zahle ich solange nicht,
bis sich meine Tochter erklärt?
Ja die Rechtsquelle wäre echt nicht verkehrt.
1. ihre Bedürftigkeit mit Ausbildungsnachweis belegen, als auch 2. dir die Einkommensunterlagen der Mutter auszuhändigen.
Ist mein geplantes Vorgehen ok - ich zahle nur noch genau die Hälfte des Unterhaltes für Spetember an die Mutter,
da meine Tochter auch genau in der Mitte des Monates Geburtstag hat und dann zahle ich solange nicht,
bis sich meine Tochter erklärt?
Den September wirst du noch voll bezahlen müssen, weil im Unterhaltsrecht immer zuungunsten des Pflichtigen gerundet und ausgelegt wird.
Aber ansonsten kannst du es so machen.
Ich würde jedoch die Chance nutzen und der Tochter zu diesem Anlass zu schreiben und anzubieten die Unterhaltsfrage nun untereinander in einem vernünftigen Gespräch zu klären.
Eine Rechtsquelle habe ich dafür mal wieder nicht.
Kann mir sowas immer nicht merken. 🙂
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Moin Claus,
die Auskunftsverpflichtung für Unterhaltsverpflichtete ergibt sich aus §1605 BGB und die anteilige Haftung beider Eltern für den Unterhalt aus §1606 BGB.
Aber zur Klarstellung: nicht Du hast einen Auskunftsanspruch gegenüber KM, sondern Eure Tochter.
Deshalb ist die seitens Beppo vorgeschlagene Gesprächsaufforderung an Tochter der richtige Schritt.
In diesem kannst Du sie dann um ihre Konto-Nummer bitten, auf das Du ab Oktober einen anteiligen KU überweist.
Als anteilig kannst Du ihr die Hälfte vorschlagen, was im „Normalfall“ zu wenig ist, aber ohne Kenntnis der Einkommensverhältnisse von KM ein verhandelbarer Ansatz.
Besten Gruß
United
Danke United für die klasse Antwort!
Ich hab grade die Sachbearbeiterin von der Beistandschaft/Jugendamt angerufen.
Die Lage ist nun plötzlich folgende, meine Tochter hat bereits letzten Monat ein freiwilliges soziales Jahr begonnen.
Ich hab deshalb eine Neuberechnung bei der Beistandschaft angestoßen, da im Monat August bereits schon GEld geflossen sein muss und Ende des Monates September Geld für den September fliesen wird.
Das Problem wird nur sein, meinte die Sachbearbeiterin, dass das Einkommen vielleicht nicht angerechnet werden kann, da es irgendwie unter "Taschengeld" läuft.
Ich hab im Internet etwas gegoogelt und die Meinung einiger Rechtsanwälte ist die, dass auch dieses Geld regulär für die Unterhaltsberechnung herangezogen werden kann. Wichtig wären noch die Sachbezüge, wie freies Essen, Unterkunft usw. reinzurechnen. Nur hab ich das dumpfe Gefühl, dass damit das Jugendamt überfordert ist, zumindest machte die Sachbearbeiterin nicht grad den fittesten Eindruck in der Materie.
Echt blöd, jetzt hoff ich, dass die Neuberechnung zügig über die Bühne geht und ich endlich einen Einblick über die Tatsächlichen Einnahmen/Sachbezüge erhalte, so dass ich dies auch ggf. von einem Rechtsanwalt prüfen lassen kann.
Also wegen August und September würde ich jetzt kein Aufhebens mehr machen. Da kommt nix bei rum.
Kümmer dich um die Zukunft und vernünftiogen Kontakt ab Volljährigkeit.
Das ist wichtiger als jetzt noch Wochenlang 100,- € nach zulaufen, die du sowieso nicht kriegen wirst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Moin Claus,
das FSJ Deiner Tochter begründet keinen Unterhaltsanspruch, wenn die in diesem Kontext ausgeübte Tätigkeit nicht in direktem Sachzusammenhang zur anschliessenden Ausbildung steht (siehe beispielsweise >>>HIER<<<). Einen UnterhaltsANSPRUCH gibt es für diese Zeit daher in vielen Fällen überhaupt nicht. Salopp gesagt: Ein FSJ muss man sich leisten können.
Das hindert Dich natürlich nicht an freiwilligen Zahlungen. Voraussetzung für mich wäre jedoch ein Erwachsenen-Gespräch zwischen Vater und Tochter, in dem Deine Tochter klar vermittelt wird, dass Du Dinge tust, weil Du sie tun WILLST - aber nicht, weil irgendwer behauptet, dass Du das MUSST.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Servus Brille007 (cooler Name)
Das Gerichtsurteil hab ich auch gefunden.
Jetzt ist nur die Frage, wie beweist man bitte,
dass das FSJ nicht auf eine weitere Berufsausbildung
gerichtet ist?
Das ist ja schier unmöglich!?
Sie kann immer behaupten, sie wollte prüfen ob sie
z. B. für einen Pflegeberuf geeignet ist.
Ich werde nie dem Jugendamt/Gericht ein Gegenteil beweisen können,
dass sie einfach keine Lust hat richtig zu arbeiten.
Ich finds halt nur den Hammer, hier im Umkreis werden Pflegekräfte im Krankenhaus
in Altenheimen gesucht und es gibt massig Ausbildungsplätze und sie macht jetzt
das larifari Jahr, für das ich wohl noch brennen darf.
Das zieht nur die Zeit bis zu einer wirklichen Berufsausbildung unnötig in die Länge.
Andersrum!
Sie muss beweisen, dass das für ihre Ausbildung zwingend erforderlich ist. Nicht du.
Sie muss ihren Anspruch begründen. Nicht du das Nichtvorhandensein eines Anspruchs.
Sie darf soviel freiwillig und gratis arbeiten, wie sie möchte, jedoch nicht auf deine Kosten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nochmal moin,
kurzer Weckruf, ehe das Ding in die falsche Richtung läuft.
In der Vergangenheit wurde Deine Vaterrolle offenbar von einer Umgangsboykotteuse mit allen Unterstützungsorganen der Mütterindustrie verunmöglicht ...
Mit der Volljährigkeit Deiner Tochter hast Du eine Chance !!!
Deshalb die wichtigste Frage: Willst Du Vater sein ?
Wenn nein, kannst Du die Zahlungen per sofort einstellen und Deiner Tochter einen Rechtsstreit überlassen.
Deine Chancen stünden vermutlich gar nicht so schlecht.
Ergänzend zu Beppo:
Analog o.a. Urteil (das jeder Richter im Einzelfall auch anders sehen kann) müsste Tochter dann darlegen, dass das FSJ für ein bestimmtes Studium oder eine bestimmte Ausbildung zwingend erforderlich ist (und nicht Du das Gegenteil beweisen).
Wenn Du aber Vater sein willst, kann Dir das Vatersein (außer Deiner Tochter) keiner mehr verbieten.
Deshalb (noch mal): Vergiss den August und den September, biete ein Gespräch an, da Du sie gerne auch weiterhin unterstützt. Aber eben nur, wenn sie auch bereit ist, mit Dir entsprechenden Kontakt zu pflegen ...
Besten Gruß
United
Pünktlich zum Wochenende hab ich jetzt Post von der Beistandschaft bekommen.
In dem Schreiben wird auf den
OLG Stuttgart Beschluß vom 6.11.2006, 15 WF 275/06
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=9120
verwiesen, aufgrund doch Unterhalt bei einem FSJ zu zahlen wäre.
Hier im Forum wurde die Meinung vertreten, dass man bei einem
FSJ nicht mehr Unterhalt leisten müsse, das Jugendamt/Beistandschaft
beruft sich auf das o. g. Urteil.
Hallo Claus
Bis zum 18 Geburtstag ist die Unterhaltspflicht auch beim FSJ gegeben, danach eben nicht mehr.
Und ab dem 18 Geburtstag hat die Beistandschaft auch nichts mehr zu melden, da muss deine Tochter schon selber kommen.
Grüsse Roselladady
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hallo Claus,
du hast geschrieben, dass der Titel bis zur Volljährigkeit befristet ist. Eindeutiger geht es nicht. Wenn deine Tochter jetzt Unterhalt fordern sollte, dann muss sie ihre Bedürftigkeit belegen und von beiden Elternteilen Unterhalt fordern. Aber um ihre Bedürftigkeit abzuwenden müsste sie arbeiten gehen und nicht ein FSJ machen, welches die Bedürftigkeit erst hervorruft. Es sei denn... siehe oben.... das FSJ ist Voraussetzung für die weitere berufliche Laufbahn. Dies müsste dann belegt werden.
eskima
Hii
Der Beschluss des OLG begründet nirgendwo eine Unterhaltspflicht im FSJ. Vor dieser Aussagr drückt sich das OLG.
8
1. Wegen der Einwilligung der Eltern kann dahingestellt bleiben, ob der Beklagte seiner Obliegenheit zur zielstrebigen Ausbildung die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres nachkommt. Er ist aber nur in Höhe von 149,00 EUR monatlich bedürftig.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin.
Das JA hat sich mit dem Schrieb ja auch schon freundlich von dir verabschiedet, und Kund getan, dass es dich zukünftig nicht mehr belästigen wird.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
naja das Jugendamt hat mich heute wieder belästigt.
Man(n) sollte nicht den Tag vor dem Abend loben ...
Pünktlich zu meinem Geburtstag kam natürlich heute wieder der Gong.
Moin Claus,
Pünktlich zu meinem Geburtstag kam natürlich heute wieder der Gong.
naja, ein Gong ist das nicht: Man bestätigt Dir ein weiteres Mal, dass Du bis zum 18. Geburtstag in der titulierten Höhe unterhaltspflichtig bist - und dass die Beistandschaft des JA zu diesem Zeitpunkt endet. Nichts anderes haben die User Dir hier auch geschrieben.
Das FSJ als solches löst - egal, ob dafür eine Vergütung gezahlt wird oder nicht - höchstens dann eine UH-Verpflichtung aus, wenn die dort ausgeübte Tätigkeit in ursächlichem Zusammenhang zu einer direkt anschliessenden Berufsausbildung steht. Aber auch dann müsste Töchterlein erst einmal wechselseitig die Einkommensunterlagen von BEIDEN Eltern anfordern und dem jeweils anderen Elternteil vorlegen, denn ab dem 18. Geburtstag ist auch Muddi in Sachen Barunterhalt mit im Boot.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.