Volljährigenunterha...
 
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Volljährigenunterhaltsfrage:

 
(@hajoco)
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Moin zusammen,

meine ExFrau (39) hat einen nichtehelichen Sohn, der im Januar 18 Jahre alt wird. Seitens des KV ist regelmäßig KU gezahlt worden. Die KM hat das ASR an das JA gegeben,da sie sich außerstande sah für das "Kindeswohl" zu sorgen.
Ich habe nun von einem Bekannten von der "Inobhutnahme durch das JA" erfahren.(nach "Gerichtsbekannten Vorfällen") Natürlich bekomme ich vom JA keine Auskunft, da ich ja "unbeteiligt" bin.
Der Sohn hat nach meinem Kenntnisstand keinerlei schulischen Abschluss - bzw. berufliche Perspektive.

Meine Frage:
Nach Erreichen des 18. Lebensjahres sind ja wohl "Vater und Mutter" zum Barunterhalt verpflichtet?
Wozu ist denn dann der Sohn verpflichtet?
Wann greift Hartz IV und in welcher Form?

Hintergrund meiner Frage ist die Tatsache dass ich mit ihr einen gemeinsamen Sohn (14) habe (für den ich KU zahle)und sie noch eine weitere Tochter (6) aus einer Beziehung hat, für die auch KU bezahlt wird.
Sie lebt inzwischen mit einem "Gefährten" zusammen.
Für sie kommt demnach aus "verschiedenen Quellen" Geld herein, dass nicht unbedingt zweckbestimmt verwendet wird.

Welche Situation tritt für die Beteiligten am 18. Geburtstag des dann volljährigen Sohnes ein?

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2006 08:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hajoco,

Welche Situation tritt für die Beteiligten am 18. Geburtstag des dann volljährigen Sohnes ein?

Eine Unterhaltspflicht greift nur, solange der junge Herr eine Schule besucht oder sich in der (ersten!) Ausbildung befindet. Herumgammeln ist nicht zuschussfähig. Der Knabe ist zudem volljährig; wovon er lebt, ist daher sein eigenes Problem. Notfalls muss er eben irgendwo einen Hilfsarbeiterjob annehmen.

Wenn Du Dir angesichts der etwas "verworrenen" Familien- und Lebensverhältnisse der KM Sorgen um Deine 14-jährige Tochter machst oder machen musst: Besteht die Möglichkeit der Betreuung durch Dich?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2006 11:07
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Brille,

habe mich eigentlich schon in "meine Geschichte - Freitag der 13." ausgek...
Richtige Sorgen mache ich mir daher, zumindest um meinen Sohn (14) nicht.

Zitat:
Eine Unterhaltspflicht greift nur, solange der junge Herr eine Schule besucht oder sich in der (ersten!) Ausbildung befindet.
Zitat Ende

Berufkolleg II das ist wohl eine Art letzte Rettung für solche Problemfälle - greift da Dein Zitat??

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2006 14:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jochen,

Berufkolleg II das ist wohl eine Art letzte Rettung für solche Problemfälle - greift da Dein Zitat??

Berufskolleg gilt oft als eine Art "Zeit totschlagen mit Schule spielen". Wenn es hart auf hart käme, würde das (reine Spekulation von mir) aber vermutlich als "Ausbildung" gewertet und eine Unterhaltspflicht bejaht werden. Zumindest dann, wenn es heissen würde, dass sich eine Ausbildung anschliesst.

Aber nachdem selbst Dir keine genaueren Informationen vorliegen, ist das wohl alles Kaffeesatzleserei. Und ob Deine Ex hier unterhaltspflichtig ist, kann Dir ja eigentlich auch wurscht sein.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2006 14:41
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Martin,

Zitat:
Und ob Deine Ex hier unterhaltspflichtig ist, kann Dir ja eigentlich auch wurscht sein.
Zitat Ende

eigentlich ist das Stichwort..
Habe einen Vergleich bzgl. KU geschlossen: statt 100% DT 291,00 € zahle ich an die EX 200,00 € und XXX,00 € als "stille Spende" an meinen Sohn. Damit es auch bei ihm ankommt.

So war`s gemeint

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2006 15:00