Zum Thema Interessenkonflikt hab ich noch was gefunden:
Die Stellung des auf Kindesunterhalt klagenden Elternteils ist mit derjenigen einer Partei kraft Amtes nicht vergleichbar. Partei kraft Amtes sind Personen, die zwar als Prozeßpartei auftreten, dabei aber kraft des ihnen übertragenen Amtes nur die Belange anderer vertreten und nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Kosten aufzukommen haben, z. B. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker oder Nachlaßverwalter. Die Partei kraft Amtes wird deswegen im Regelfall ausschließlich im Interesse der von ihr vertretenen Vermögensmasse tätig. Demgegenüber verfolgt der in gesetzlicher Prozeßstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB klagende Elternteil jedenfalls auch eigene Interessen. Das ergibt sich schon daraus, daß dieser Elternteil, der seine Unterhaltspflicht im Regelfall nach § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB durch die Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt, nur dann von der zusätzlichen Barunterhaltspflicht befreit ist, wenn andere leistungsfähige Verwandte vorhanden sind. Regelmäßig lebt dieser Ehegatte auch im gleichen Haushalt mit seinen minderjährigen Kindern, so daß sich die Höhe des Kindesunterhalts letztlich auch auf das vorhandene Familieneinkommen auswirkt (vgl. OLG Köln FamRZ 1993, 1472, 1473 und OLG Dresden OLGR 2002, 152).
Quelle: BGH, Beschluss vom 11. 5. 2005 - XII ZB 242/ 03; OLG Dresden (Lexetius.com/2005,1077)
Damit wäre der Interessenskonflikt doch belegt, oder?
Gruß
eskima
Interessant in dieser Frage ist auch diese Stellungnahme, auf die man sich durchaus berufen kann - Zitat:
Vertretung widerstreitender Interessen bei gleichzeitiger Vertretung von Mutter und Tochter gegen unterhaltspflichtigen Vater
Der Kammervorstand hatte sich in seiner Sitzung am 11. 10. 2003 mit der Frage zu befassen, ob ein Rechtsanwalt gleichzeitig sowohl Mutter als auch volljährige Tochter gegen den unterhaltspflichtigen Vater vertreten kann. Dies ist nach Auffassung des Kammervorstandes jeweils im Einzelfall zu überprüfen.
Ist die Tochter volljährig, berechnet sich der Unterhalt des volljährigen Kindes - wenn die Mutter ein über dem Selbstbehalt liegendes Nettoeinkommen verfügt - nach Quoten. Dies gilt auch für privilegierte Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 BGB. Während das Interesse der volljährigen Tochter dahin geht, das Nettoeinkommen beider Eltern möglichst hoch in Ansatz zu bringen, ist es das Interesse der Ehefrau wegen ihres eigenen Unterhaltsanspruches gegenüber dem geschiedenen Ehemann, ihr Einkommen möglichst gering anzusetzen. Somit liegt in diesem Fall eine Vertretung widerstreitender Interessen vor.
Zu beachten ist, dass es bei Vorliegen dieser Konstellation nicht ausreicht, lediglich ein Mandat niederzulegen. Bei einer Vertretung widerstreitender Interessen ist der Rechtsanwalt verpflichtet, alle Mandate niederzulegen. Prüfen Sie daher rechtzeitig vor Übernahme eines Mandats, ob eventuell widerstreitende Interessen vorliegen. Die Prüfung zahlt sich aus. Sie spart Ihnen Arbeit und Geld. Sollten Sie nämlich während der Mandatsbearbeitung feststellen, dass widerstreitende Interesse vorliegen und Sie beide Mandate niederlegen müssen, haben Sie auch keinen Gebührenanspruch!
Mit einem anders gelagerten Fall hatte sich der Kammervorstand einige Sitzungen vorher zu befassen. Dort hatte die volljährige Tochter auf Unterhaltsansprüche gegenüber der Mutter verzichtet. In diesem Fall war der Kammervorstand der Auffassung, dass wegen der speziellen Fallgestaltung ein Interessenkonflikt nicht vorliegt.
Aber: Grundsätzlich gilt, dass bei gleichzeitiger Vertretung der Ehefrau und volljähriger Kinder von einem Vorliegen widerstreitender Interessen auszugehen ist.
Quelle: http://www.rak-zw.de/downloads/kammerreport-4-2003.pdf
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille,
bei uns wird ja die geschiedene Frau (KM) eigentlich nicht vertreten, denn die KM vertritt ja nur die Kinder. Das war nämlich mein großes Fragezeichen, ob die KM als Partei für die minderjährigen Kinder zu sehen ist oder ob sie sozusagen als Verwalter für ihre minderjährigen Kinder agiert.
In deinem Statement geht es ja auch noch um Unterhaltsansprüche, welche die Frau gegen den Mann stellt, da finde ich es viel eindeutiger. Und auch, wenn die Tochter auf den Unterhalt der Mutter verzichtet, so müssen doch erstmal Zahlen vorliegen, damit die Quote berechnet werden kann.
Ist aber wirklich bannich kompliziert :knockout:
eskima
Moin eskima,
Ist aber wirklich bannich kompliziert :knockout:
Dann macht es doch einfach und lasst den Käse auf Euch zukommen. Um Volljährigen-Unterhalt einzuklagen müssen ihre Unterlagen vollständig vorliegen; der Sohn hat da einen eigenen Auskunftsanspruch gegen sie. Zusätzlich muss er seine eigenen Einkünfte wahrheitsgemäss (!) belegen.
Das wirkt sich dann auch auf den Unterhalt der minderjährigen Kinder aus, denn deren Anspruch lässt sich nur berechnen, wenn zuvor klar ist, ob und wieviel für den volljährigen Sohn zu leisten ist - sprich: Madame hat es selbst in der Hand, ob Unterhaltsansprüche berechnet werden können.
Das erfährt sie aber von ihrem eigenen Anwalt - und falls nicht von dem, spätestens vom Gericht. Also lasst sie doch mit Klage drohen; man muss nicht ständig vorauseilend einknicken, nur weil jemand das Wort "Klage" in den Mund nimmt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille,
genauso sehen wir das ja auch.
Unser Anwalt hatte im Brief vorher geschrieben, dass die Auskünfte der Gegenseite nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Umso sprachloser war ich heute über das Schreiben mit Fristsetzung.
Naja, Ex durfte ja schon öfter trotz PKH zahlen, unter anderem auch für unseren RA, manche lernen es eben nie 🙂
eskima
update *wo ist der K*tzsmilie :puzz:
Unser RA findet all unsere Gedanken völlig berechtigt und wird sich auch dementsprechend äußern. Aber er hat ein großes Problem:
K hat eine Schulbescheinigung (ohne Stundenanzahl, aber das scheint zweitrangig) und sagt, dass er kein Einkommen erzielt. Er bestreitet ja nicht, dass er bei XXX beschäftigt ist und dort unter anderem auch selbständige Kassentätigkeit ausführt. Er erwirtschaftet offiziell kein Einkommen mit seiner Tätigkeit.
Sollen wir nun wirklich den Bezirksleiter kontaktieren und ihm vorwerfen, dass er einen Behinderten seit 10 Monaten ohne Entgeld beschäftigt, dass er ihn Kassentätigkeit verrichten lässt und der Konzern daran verdient? Sollen wir dem Bezirksleiter mit der Presse drohen, damit er uns die Wahrheit sagt, oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
Verarschen lassen ist keine Alternative *nur mal so angemerkt*
eskima
Sollen wir nun wirklich den Bezirksleiter kontaktieren und ihm vorwerfen, dass er einen Behinderten seit 10 Monaten ohne Entgeld beschäftigt, dass er ihn Kassentätigkeit verrichten lässt und der Konzern daran verdient? Sollen wir dem Bezirksleiter mit der Presse drohen, damit er uns die Wahrheit sagt, oder gibt es noch eine andere Möglichkeit
Morgen eskima,
schwierig. Die Frage ist halt ob er tatsächlich nicht verdient oderob es irgendwie verschleiert wird. Wäre es ne Möglichkeit erstmal bei der Industrie-und Handelkammer nachzufragen wie solche Praktikas gehandhjabt werden und dann mit diesem Wissen mal beim Filialleiter nachfragen warum und wieso... gleich mit Vorwürfen zu komemn wäre IMO ungeschickt. Die kann man ja durchaus nachschieben, wenn er dort tatsächlich ausgebeutet wird (denn nichts anderes wäre es dann).
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
mein Mann hat einen Spielpartner im Internet, der auch bei dieser Discounterkette arbeitet. Ich habe eine Freundin, die eine Bekannte in einem Büro dieses Discounters sitzen hat und für die Jugendlichen zuständig ist. Mir wurde hier auch schon per pn sehr geholfen (danke :thumbup:) und alle Aussagen stimmen überein, dass es keine denkbare Situation gibt, in der Sohnemann unbezahlt über viele Monate an der Kasse sitzt. Das würde dieses Unternehmen niemals machen, weil es darauf bedacht ist, keine schlechten Schlagzeilen zu bekommen.
Ergo werden wir belogen. Aber wir sind beweispflichtig.
eskima
edit: die beiden Jüngsten haben vor Weihnachten berichtet, dass K jetzt auch genug Geld hat, sich abends mit den anderen Erwachsenen Pizza zu bestellen.
Hallo eskima,
Ergo werden wir belogen. Aber wir sind beweispflichtig.
Schöner Mist. Beweisen könnt ihr das ja nur, wenn ihr einen Arbeits- oder was auch immervertrag vorlegen könnt, der besagt das er soundsoviel verdient.
Eigentlich müßte der Sohn dazu aufgefordert werden besagten Vertrag vorzulegen. Denn auch für ein unentgeldliches Praktika muß ja ein Vertrag vorliegen.
Ich glaub am einfachsten wäre es vielleicht wirklich zum Filialleiter zu gehen und ihn höflich zu fragen. Laut den Aussagen von xyz wird er hier seit 10 Monaten unentgeldlich beschäftigt. Leider wird uns dieser Vetrag nicht gezeigt. Vielleicht könnten sie das freundlicherweise tun, ansosnten müßten wir uns wohl an die IHK wenden bzw. die Presse informieren... irgendwie sowas. Der Filialleiter wird sich auf die Vertraulichkeit solcher Verträge berufen.
Oder könnte man sowas per Gericht einklagen?
LG Tina *die sich fragt warum ihr das beweisen müßt*
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina
LG Tina *die sich fragt warum ihr das beweisen müßt*
So wie unser RA meint, hat K seine Bedürftigkeit durch die Schulbescheinigung belegt, damit ist er sogar privilegiert. Und wenn K sagt, dass er kein Einkommen erzielt, dann ist das grundsätzlich erstmal zu glauben.
Es bleibt wirklich abzuwarten, wie der Richter das sieht. Vielleicht haben wir ja Glück (von wegen auf hoher See und vor Gericht) und der Richter will auch einen Vertrag (in welcher Form auch immer) mit dem Discounter sehen.
Wo ich jetzt noch am Überlegen bin, ist die Schule. Über schulische Belange gibt es doch eine Auskunftspflicht, ob man über den Weg mehr erreichen könnte? Ein Halbjahreszeugnis gab es nicht (letztes Jahr auch schon nicht, ist also wohl okay so). Eine detaillierte Schulbescheinigung mit Angabe der wöchentlichen Unterrichtsstunden wurde verweigert.
Könnte in die Richtung noch was gehen?
LG
eskima
Also nee Eskimomädchen...
...ich hab ja schon viel hier gehört, aber das kann ich
mir nun wirklich nicht vorstellen, daß das ein Richter
durchgehen läßt.
Da könnte künftig dann ja jeder daher kommen und
mal flapsig behaupten, er arbeite wo nur aus reiner
Menschenliebe und um die Stunden zu füllen. Und
das grad von jemanden, dem es bisher soweit ich
das mitgekriegt hab' eh um nix anderes als Geld
geht.
Mal eben so "dann glauben wir ihm das mal", kann
es nicht wirklich geben.
So lächerlich kann sich noch nicht einmal ein Richter
machen.
Es wird die Angabe der Wochenstunden verweigert
und der Nachweis, unentgeltlich zu arbeiten und das
soll durchgehen ?
Nein und nocheinmal nein !!!
*umärmel*
Marina
Hallo Eskima,
bin zu langsam beim Tippen, Text gelöscht ---> Martina war schneller.
Sagt mal, werden die Schulbescheinigungen überall anders ausgestellt?
Bei mir stand nämlich immer die Klasse, Wochenstunden etc... drauf.
Und um nicht allzuviel zu wiederholen der hier --> :exclam: geistert mir schon die
ganze Zeit bei Deinem Thread im Kopf rum.
lg, paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Hallo Eskima,
komme mir gerade vor wie ne völlig Blöde.
1. Schulbesuch: welche Schule stellt keine Zeugnisse oder Certifikate aus? Der Schulbesuch muss ja was bringen irgendwie...versteh ich nicht.
2. volljähriger Sohnemann hat Forderungen und muss demzufolge seinen Anspruch begründen und nachweisen können (ähhh, wenn jemand viele Bewerbungen schreibt, kann er ja auch nicht sagen, ich kann das nicht nachweisen, ich hab die doch weggeschickt)
3. Behinderte sind meines Wissens nach arbeitsrechttechnisch besonders geschützt. Somit wird wohl auch ein gieriger AG sich gut überlegen, was er tut. Soll heißen, abgesehen davon, dass ein AG verpflichtet ist einen Praktikums bzw Arbeitsvertrag "rüberzureichen", kann ich mir ein so langes Praktikum nicht vorstellen (oder hab ich nicht richtig gelesen?)
Eine Beweispflicht eurerseits kann ich mir nicht vorstellen-er muss nachweisen was er wann tut und wie sich seine Einnahmen zusammensetzen.
Mit einem Blabla wird er wohl keinen Erfolg beim Richter haben, für den zählen eigentlich Fakten.
Lieben Gruß und Kopf hoch, riviera
Hallo paulina,
Sagt mal, werden die Schulbescheinigungen überall anders ausgestellt?
Bei mir stand nämlich immer die Klasse, Wochenstunden etc... drauf.
Ich kenne die Schulbescheinigungen auch nur mit der Anzahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden, besonders bei Volljährigen ist dies doch auch wichtig, damit nachvollzogen werden kann, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitausbildung handelt...
@ Marina
danke, das tat gut :winkewinke:
eskima
Eine detaillierte Schulbescheinigung mit Angabe der wöchentlichen Unterrichtsstunden wurde verweigert.
Könnte in die Richtung noch was gehen?
Ein Versuch wäre es wert. Es muß ja irgendwie ne bestimmte Stundenzahl in der Schule verbracht und bestimmte Leistungen erbracht werden. Mir würde sich die Frage aufdrängen, ob er diese erfüllen kann, wenn er so ein stundenintensives Praktikum leistet. Vielleicht könnte das ein Ansatzpunkt sein. Wie sahen denn die Noten im Jahreszeugnis aus?
Und wenn K sagt, dass er kein Einkommen erzielt, dann ist das grundsätzlich erstmal zu glauben.
Aha und wenn der Vater sagt sein Einkommen wäre nicht hoch genug. Wird das auch ohne jegliche Belege als wahr angenommen? :knockout:
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo riviera,
komme mir gerade vor wie ne völlig Blöde.
Und ich erst. Kopfschmerzen gibt es bei mir gratis :redhead:
1. Schulbesuch: welche Schule stellt keine Zeugnisse oder Certifikate aus? Der Schulbesuch muss ja was bringen irgendwie...versteh ich nicht.
Es handelt sich um eine Förderschule für Geistigbehinderte. Angegeben ist Klassenstufe 12. Seit der 11. Klassenstufe gibt es nur noch einmal jährlich ein Zeugnis.
2. volljähriger Sohnemann hat Forderungen und muss demzufolge seinen Anspruch begründen und nachweisen können (ähhh, wenn jemand viele Bewerbungen schreibt, kann er ja auch nicht sagen, ich kann das nicht nachweisen, ich hab die doch weggeschickt)
Im letzten Brief der GEgenpartei schrieb die RA, dass jetzt zu titulieren sei und man ja gern im Juli neu verhandeln könne :knockout:
3. Behinderte sind meines Wissens nach arbeitsrechttechnisch besonders geschützt. Somit wird wohl auch ein gieriger AG sich gut überlegen, was er tut. Soll heißen, abgesehen davon, dass ein AG verpflichtet ist einen Praktikums bzw Arbeitsvertrag "rüberzureichen", kann ich mir ein so langes Praktikum nicht vorstellen (oder hab ich nicht richtig gelesen?)
Wir können uns auch kein so langes Praktikum vorstellen. Die Gegenpartei äußert sich auch nicht über die Art des Beschäftigunsverhältnisses, es wurde lediglich geschrieben, dass K ein Praktikum absolviert hat (Vergangenheit) und er daraus kein Einkommen realisieren konnte. :knockout:
Eine Beweispflicht eurerseits kann ich mir nicht vorstellen-er muss nachweisen was er wann tut und wie sich seine Einnahmen zusammensetzen.
Mit einem Blabla wird er wohl keinen Erfolg beim Richter haben, für den zählen eigentlich Fakten.
So hab ich bis gestern auch gedacht. Hoffentlich ist unser RA nur vom schlimmsten anzunehmendem Fall ausgegangen :note:
eskima
rehi Tina,
Ein Versuch wäre es wert. Es muß ja irgendwie ne bestimmte Stundenzahl in der Schule verbracht und bestimmte Leistungen erbracht werden. Mir würde sich die Frage aufdrängen, ob er diese erfüllen kann, wenn er so ein stundenintensives Praktikum leistet. Vielleicht könnte das ein Ansatzpunkt sein. Wie sahen denn die Noten im Jahreszeugnis aus?
Es handelt sich um ein Berichtszeugnis über zwei Seiten ohne Noten. Förderschulen haben auch viele Freiheiten. So können Schüler LangzeitEinzelPraktika absolvieren und müssen dann nur einmal in der Woche die Schule aufsuchen. Es wäre also durchaus möglich, dass K vier Tage beim Discounter und einen Tag in der Schule verbringt, deshalb haben wir ja eine Schulbescheinigung mit Angabe der wöchentlich geleisteten Unterrrichtsstunden verlangt.
Kassentätigkeit ist eine Arbeitsleistung die vergütet wird. Somit ist es dann egal, ob sich das Ding Praktikum nennt oder anders, Fakt ist, dass K Geld bekommt, sonst würde er nicht an der Kasse sitzen. Ich tippe mittlerweile auf eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach § 61 SGB III:
Aha und wenn der Vater sagt sein Einkommen wäre nicht hoch genug. Wird das auch ohne jegliche Belege als wahr angenommen? :knockout:
Der Vater verbringt sicherlich auch nur seine Freizeit bei der Arbeit, weil er so gern arbeitet und verlangt kein Geld dafür :knockout:
eskima
Hallo Eskima !
Ich kenne den Jungen nicht und kann mir natürlich auch
nicht wirklich ein Urteil erlauben. Ist also nur Bauchge-
fühl was ich da gerade wiedergebe.
Aber für mich beisst sich eine "geistige" Behinderung damit,
daß man ihm eine Kassentätigkeit zutraut und zumutet.
Ich frag mich ehrlich ob ihr in dem Bezug, vielleicht auch
weil aus dieser Begründung mehr aus GöGa herauszu-
holen ist, nicht irgendwie über den Tisch gezogen ist.
Und so manches andere was Du schon erzählt hast,
macht auf mich auch nicht den Eindruck als wäre er so
besonders behindert. Dazu ist er mir in einigen Dingen
viel zu berechnend.
Tut mir leid... ich hoffe, ich verletze da jetzt nicht eure
Gefühle, aber das denke ich nicht das erste Mal.
Oder ich bin mittlerweile so mißtrauisch hier geworden,
das ich langsam gar nix mehr glaube.
LG Marina
Der Vater verbringt sicherlich auch nur seine Freizeit bei der Arbeit, weil er so gern arbeitet und verlangt kein Geld dafür
Klar, der zahlt sicher noch Geld das er arbeiten darf und so nicht daheim auf nervende Frauen trifft :rofl2: :rofl2:
Oh mann, es muß doch irgendwie möglich sein Infos zu bekommen. Es kann doch nicht sein das man sich mit ein paar Brocken abspeisen lassen muß und gut ist.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@ Marina,
du triffst genau unser Gefühl. Wie kann jemand, der nachweislich zu 50, bzw. 60 Prozent behindert ist (es gibt zwei Ausweise mit zwei verschiedenen Angaben, die beide gültig sind, frag mich nicht, warum. Wir haben es für unsere Steuererklärung mal bekommen, um den Freibetrag eintragen zu lassen), eine selbständige Kassentätigkeit in einem Discounter ausfüllen? Die Sprachbehinderung merkt man, aber K kann sich durchaus gut verständigen.
Und so manches andere was Du schon erzählt hast,
macht auf mich auch nicht den Eindruck als wäre er so
besonders behindert. Dazu ist er mir in einigen Dingen
viel zu berechnend.
Ich empfinde K nicht mal als berechnend, ich empfinde ihn schlichtweg als "unterbelichtet" und "vom Staate NIMM", wie alle anderen Familienmitglieder auch. Zum Beispiel äußert sich das auch darin, dass K meinen Mann abends auf msn anfunkt mit den Worten: ich hab dich gesehen. Göga fragt zurück: wo denn? K: bei (K.s Arbeitsstelle) :knockout: Dies war zu der Zeit, als uns gesagt wurde, dass K nicht mehr beim Discounter beschäftigt sei. Fakt war aber, dass er die Filiale gewechselt hat und eine ehemalige Nachbarin uns darüber informierte. Göga wollte sich einfach selber davon überzeugen, dass K dort beschäftigt war und ging einkaufen :rofl2:
Ich bin mir nur nicht sicher, ob K weiß, was da zwischen den Anwälten abläuft oder ob er nur die Vollmacht unterschrieben hat und seine Mutter alles andere regelt.
@ Tina
Oh mann, es muß doch irgendwie möglich sein Infos zu bekommen. Es kann doch nicht sein das man sich mit ein paar Brocken abspeisen lassen muß und gut ist.
Genau darüber zerbreche ich mir seit Wochen den Kopf... Und mein Mann, der sich ja angeblich noch nie für seine Kinder interessiert hat, traf Anfang der Woche eine Mutter, die auch ein Kind in der Schule von K hat (die kann er ja nur kennen, weil er sich interessiert :wink:) Diese Mutter erzählte, dass K nach der Schule beim Discounter übernommen wird. Das finde ich richtig klasse. Einmal, weil ich das wirklich gut für K finde. Zum anderen aber, weil uns klar wurde, warum so schnell ein neuer Titel unterzeichnet werden sollte.
eskima