Moin,
wie erwartet war heute ein Schreiben im Briefkasten mit Auskunftsverlangen Einkommen und sofortiger Inverzugsetzung für meinen Mann.
Die Kinder sind 12, 14, 16 und 18 Jahre alt.
Es gab nur einen Brief, hinten hing einmal die Vollmacht der KM und eine Vollmacht vermutlich vom Volljährigen dran, beide mit der Überschrift X./.X wegen Unterhalt ohne Nennung von Vornamen.
Ich krieg ja immer die Krise bei Vermischungen. Ist es hier noch statthaft oder muss der Volljährige einen eigenständigen Auskunftsanspruch geltend machen? Schließlich verdient nicht nur er, sondern auch seine Mutter.
eskima
Hi Eskima,
die Mutter kann nicht nur nicht mehr für den Volljährigen sprechen (außer dieser bestimmt das, was euch aber nachgewiesen werden muß), sie muß ebenfalls Auskunft einreichen. Das enthebt euch allerdings nicht von eurer Auskunftspflicht (genauer: der deines Anglers), wird aber interessant bei der zu errechnenden Höhe des Unterhaltes. Denk auch an die unterschiedliche Rangfolge der Minderjährigen und des Volljährigen.
Mit welcher Summe seid ihr denn in Verzug gesetzt worden?
Gruß, Xe
Moin,
ergänzend noch:
Unterhaltsschuldner- und Gläubiger müssen schon genau benannt werden, außerdem der Grund (Unterhalt) für das Auskunftsbegehren.
Ich tippe mal, der Unterhaltsanspruch wurde dem Grunde nach geltend gemacht, Bezifferung kommt dann evtl. später.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Xe,
vorab: es war ein Brief von der RA der KM, hatte ich in der Aufregung vergessen zu schreiben :redhead:
Mit welcher Summe seid ihr denn in Verzug gesetzt worden?
"auf der Basis Ihres Einkommens gemäß DT" ohne konkrete Zahlen.
Denk auch an die unterschiedliche Rangfolge der Minderjährigen und des Volljährigen.
...und an die verschiedenen SBs bei K und seinen Geschwistern. K ist (so wie es für uns aussieht, wird die Auskunft aber dann zeigen) nicht mehr privilegiert :rofl2:
Nun mal zur Auskunft. K, der volljährige Sohn, hat einen Anspruch auf Auskunft gegen den Angler. Um seinen Unterhalt neu berechnen zu können, muss der Angler K zur Auskunft auffordern über das Einkommen von K und über das Einkommen der KM. Wenn die KM nun die gewünschte Auskunft nicht erteilt, dann müßte K seine Mutter auf Auskunft verklagen, somit sehe ich hier den Interessenkonflikt, wenn die RA die Mutter und K vertritt.
Ergo müßte der Angler einmal Auskunft an die KM erteilen und einmal an K und im Gegenzug Auskunft fordern. Oder erst fordern und die Frist ausnutzen?
@ sky (grad noch gelesen)
Zitat:...geben wir bekannt, dass wir die rechtlichen Interessen Ihrer Kinder (Namen) vertreten. Ihre gesch. Ehefrau und Ihr Sohn K haben uns mit der Überprüfung und Neuberechnung der Kinderunterhaltsansprüche für Ihre Kinder beauftragt.
Gruß
eskima
Hallo eskima,
vorab: es war ein Brief von der RA der KM, hatte ich in der Aufregung vergessen zu schreiben :redhead:
Originalvollmacht?
Ergo müßte der Angler einmal Auskunft an die KM erteilen und einmal an K und im Gegenzug Auskunft fordern. Oder erst fordern und die Frist ausnutzen?
Frist ausnutzen natürlich und selbst zur Auskunft auffordern. Die Bedürftigkeit muss doch nachgewiesen werden.
Grüsse
sky
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Hallo sky,
es sind Originalvollmachten in Kopie mit dem selben Vermerk oben rechts.
Muss der Angler seine Unterlagen schon hinschicken um nach der Bedürftigkeit von K zu fragen, oder kann diese Frage auch vorab gestellt werden?
eskima
Hallo eskima,
es sind Originalvollmachten in Kopie mit dem selben Vermerk oben rechts.
Original ist Original und nicht Kopie. Ihr könntet die Originalvollmacht verlangen, bringt lediglich etwas Zeit.
Muss der Angler seine Unterlagen schon hinschicken um nach der Bedürftigkeit von K zu fragen, oder kann diese Frage auch vorab gestellt werden?
Erst fragen natürlich, das erhöht die Motivation bei K Auskunft zu erteilen, nach § 1605 BGB ist klar, gelle?
Grüsse
sky
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rehi sky,
Zeit brauchen wir grad auch, denn eine Tochter macht im Sommer ihren Realschulabschluss und fängt danach möglicherweise eine Ausbildung an und die hätten wir dann schon gern "richtig" berechnet 😉
Aber noch mal für ganz Dumme: wenn wir jetzt auf das Schreiben reagieren, haben wir dann später noch die Möglichkeit, auf den Interessenkonflikt aufmerksam zu machen oder haben wir damit dann deren "Bedingungen" akzeptiert?
eskima
Moin eskima,
rein rechtlich KANN dieser Anwalt gar nicht (mehr) Mutter und volljährigen Sohn gleichzeitig vertreten, da der Sohn einen Auskunftsanspruch gegen Mutter UND Vater hat. Er muss also einen eigenen Anwalt beauftragen (wenn's denn nur per Anwalt gehen soll), der die Einkünfte der Mutter bei deren Anwalt anfordert und diese wiederum Deinem Angler offenlegt. Danach wird der Volljährigen-Unterhalt gequotelt. Wenn der volljährige Sohn sich mit seiner Mutter darauf einigt, dass sie ihre Unterhaltsleistungen ganz oder teilweise in Naturalien (Kost, Logis etc.) erbringt, ist das nicht zu beanstanden, aber zuvor muss der Betrag festgelegt werden.
Ihr könnt daher zumindest diesbezüglich die Auskunft verweigern, bis das entsprechend installiert und der Interessenskonflikt aus der Welt geschafft ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo eskima,
ihr braucht Zeit? Ich kenne einen Fall, da hat es 4 Jahre bis zur dann immer noch unvollständigen Auskunft gebraucht. Da hab ich also Erfahrung :wink:.
Erstmal Originalvollmacht verlangen. Wenn die da ist, zur Auskunft auffordern....
Beim Interessenkonflikt bin ich mir nicht so ganz sicher. Hier mal ein Auszug aus den Berufsregeln der Rechtsanwälte:
3.2. Interessenkonflikt
3.2.1. Der Rechtsanwalt darf mehr als einen Mandanten in der gleichen Sache nicht
beraten, vertreten oder verteidigen, wenn ein Interessenkonflikt zwischen den
Mandanten oder die ernsthafte Gefahr eines solchen Konfliktes besteht.
3.2.2. Der Rechtsanwalt muss das Mandat gegenüber allen betroffenen Mandanten
niederlegen, wenn es zu einem Interessenkonflikt kommt, wenn die Gefahr der
Verletzung der Berufsverschwiegenheit besteht oder die Unabhängigkeit des
Rechtsanwaltes beeinträchtigt zu werden droht.
3.2.3. Der Rechtsanwalt darf ein neues Mandat dann nicht übernehmen, wenn die
Gefahr der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht bezüglich der von einem
früheren Mandanten anvertrauten Information besteht oder die Kenntnis der
Angelegenheit eines früheren Mandanten dem neuen Mandanten zu einem
ungerechtfertigten Vorteil gereichen würde.
Muss ich auch erstmal drüber nachdenken.
Grüsse
sky
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Moin eskima & sky,
ich habe dieses "Problem" aktuell (Sohnemann wird in den nächsten Tagen 18) und bin deshalb im Thema: Seine Mutter lässt mich im Namen unserer minderjährigen Kinder zur Auskunft auffordern; sehr offensichtlich, um einen Unterhaltsanspruch noch vor dem 18. Geburtstag von Sohnemann zu zementieren und damit der Auskunft über ihre eigenen Auskünfte zuvorzukommen.
Mein RA und ich haben jetzt ein bisschen auf Zeit gespielt und werden das Verfahren mühelos über den Geburtstag hinaus ausdehnen - natürlich mit dem Hinweis, dass die gleichzeitige Vertretung von Mutter und Sohn durch die selbe Kanzlei dann nicht mehr möglich ist....
Höhere Unterhaltszahlungen werden am Ende nicht herauskommen, aber meine Ex lernt bestimmte Dinge nur, wenn sie Geld kosten. Und zwei Anwälte kosten mehr als einer...
Grüssles
Martin
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Moin,
google ist mein Freund und hat was zum Thema Interessenkonflikt gefunden, Seite 5 oben: http://www.rak-zw.de/downloads/kammerreport-4-2003.pdf
eskima
Hallo eskima,
ok,
1. Originalvollmacht verlangen, wenn die da ist,
2. auf den Interessenkonflikt hinweisen. Wenn das geklärt ist,
3. Auskunft verlangen.
Da hast Du doch Deine Zeit :).
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
rehi sky,
1. Originalvollmacht verlangen, wenn die da ist,
2. auf den Interessenkonflikt hinweisen. Wenn das geklärt ist,
3. Auskunft verlangen.
4. Klären, ob K den Unterhalt verwirkt hat, weil er seit vier Monaten den Umgang verweigert und seinen Vater als Person ablehnt. :crash:
eskima
Hi Eskima,
würden dann nicht wieder Unterhalt und Umgang in einen Topf geschmissen oder zählt das bei volljährigen Kindern anders?
Ich finde das zwar auch schäbig, kann mir aber nicht wirklich vorstellen, dass das ein Verwirkungsgrund wäre, weil der Staat ja dann einspringen müßte, ggf.
Manchmal überleg ich, ob man im nächsten Leben nicht einfach Single ohne Kids bleiben sollte... 🙁
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
schau mal hier: http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=8775.msg83763#msg83763
Und mach dir keine Sorgen, wir haben uns heute selbst davon überzeugen können, dass K seit 7 Monaten bei der gleichen Firma arbeitet, der fällt nicht in die Sozialhilfe 😉 Es war nur nötig, dass wir uns selbst davon überzeugen, denn uns wurde offiziell gesagt, dass K ab Januar wieder zur Schule geht und eine ehemalige Nachbarin hatte ihn aber vor kurzem dort arbeiten gesehen.
Tja, manchmal ist auch eine mittelgroße Stadt ein Dorf 🙂
eskima
Update:
es wurden einige Briefe geschrieben. Beim Volljährigen wird behauptet, dass er ein Praktikum absolviert hat und nunmehr nur noch Einkommen vom Zeitungen austragen erwirtschaftet. Er wird aber regelmäßig beim Arbeiten in einem Discounter gesehen, mittlerweile haben wir den 10. Monat "Praktikum". Belege darüber, ob er Einkommen aus dieser Tätigkeit erzielt, werden verweigert. Es wurde eine Schulbescheinigung geschickt, aber ohne Aussage über die wöchentliche Stundenzahl, eine darüber hinausgehende Auskunft wird verweigert.
Die KM schickte die Jahresabrechnung fürs Finanzamt, Verdienstabrechnungen werden verweigert. Sie behauptet, dass sie ihren Anteil durch Unterhalt und Naturalunterhalt gewährt, ohne Zahlen zu benennen.
Die Tochter und der Sohn werden im Juli die Schule verlassen. Auskunft mit Nachweisen über die Zeit danach wurde verweigert.
Und wird eine Titulierung gefordert, eine Frist dazu wurde sehr kurzfristig gesetzt (1 Woche). Es wird behauptet, dass es müßig ist, sich darüber zu unterhalten, was in zwei Monaten ist, dann könne man ja neu rechnen. Klageandrohung.
Kann die Anwältin in dieser Situation überhaupt klagen? Sie vertritt ja die minderjährigen Kinder und die Mutter ist ja "nur" sorgeberechtigt (nicht selbst Kläger) und den volljährigen Sohn. Als erstes fällt mir der Interessenkonflikt ein (so es denn einer ist?) und als zweites, dass wichtige Unterlagen von ihrer Seite fehlen. Göga hat voll umfassend Auskunft gegeben.
Wenn Göga nun neu titulieren lassen würde (auch befristet bis August), dann würde er ja hinnehmen, dass vieles unklar ist und die Belege fehlen. Zudem würde sich bei Klage die ganze Sache über den August hinausziehen.
Ist eine Klage zum jetzigen Zeitpunkt nicht auch Verschleudern von Steuergeldern? Bei Aussicht auf Erfolg hätten alle Parteien einen Anspruch auf PKH
Gruß
eskima
Moin eskima,
zunächst mal darf ein und derselbe Anwalt nicht mehr Madame UND eines ihrer volljährigen Kinder vertreten, da dieses Kind auch einen Unterhaltsanspruch gegen die Mutter hat und mithin ein Interessenkonflikt bestünde (auch wenn Mutter und Sohn im Innenverhältnis vereinbaren können, dass sie ihren Unterhaltsanteil durch Kost und Logis erbringt). Insofern wären überhaupt nur zwei getrennte Klagen zulässig - Sohnemann wird nicht mehr von seiner Mutter vertreten, sondern ist - rein juristisch - sogar ihr Verfahrensgegner.
Desweiteren ist es nicht den Unterhaltsbegehrenden überlassen, welche Unterlagen sie beibringen; da gibt es klare Vorgaben. Das erfahren die Herrschaften aber spätestens, wenn die Klage vorliegt. Die KM ist verpflichtet, hier an einer ordnungsgemässen Berechnung mitzuwirken. Keine Unterlagen vorlegen und dann Klage einreichen kommt jedenfalls nicht gut.
Drittens: Ein unbezahltes Praktikum, das 10 Monate dauert, würde ich mit Nichtwissen bestreiten und eine "handelsübliche Vergütung" zugrunde legen. Es ist dem Sohn ja unbenommen, dann eine schriftliche Bescheinigung seines Arbeitgebers vorzulegen, aus der hervorgeht, warum dieses "Praktikum" so lange dauert und dass eine Vergütung hierfür nicht vorgesehen sei (Hint: Dieser Arbeitgeber wird sich hüten, sowas auf Papier zu schreiben, denn wenn eine Gewerkschaft das in die Finger kriegt, brennt seine Hütte).
Ich an Stelle Deines Göga würde einen Zweizeiler schreiben, dass eine Titulierung möglich ist, sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen; falls nicht, würde ich einer Klage mehr als gelassen entgegensehen.
Und dann ganz ruhig abwarten 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Eskima,
GENAU das gleiche Problem hat mein LG auch. Er hat auch den Kammerreport ausgedruckt und mit zum Anwalt genommen. Sein Anwalt meint, dass sei eine Kammerentscheidung und generell nicht immer so anzuwenden ist.
Viele Grüße
Feta
rehi,
ich hab jetzt erstmal darüber nachgedacht, dass es zwei Klagen sein müssen. Macht Sinn, weil es ja auch zwei Vollmachten gibt. Bei zwei Klagen kann wird dann der Volljährige aufgefordert werden, seine und die Unterlagen seiner Mutter in vollem Umfang beizubringen. Oder kann die RA es als "Gemeinschaftsklage" laufen lassen? (hihi, Interessengemeinschaft gegen Göga :rofl2:)
@ feta
solange "nur" geschrieben wird, mag man den Interessenkonflikt ja noch wegreden können. Wenn nun aber Göga vom Volljährigen Auskunft in Form von Verdienstbescheinigungen der Mutter fordert, dann schreibt die RA Sohn an: Verdienstbescheinigungen von KM müssen gebracht werden. Sohn an Mutter: Verdienstbescheinigungen bitte. Mutter an Sohn: gibt es nicht, ich hab schon genug vorgezeigt. Sohn an RA: KM sagt, sie rückt die Unterlagen nicht raus. Nun muss die RA im Auftrag des Sohnes die KM auf Auskunft verklagen. Die RA kann aber nicht in einem Fall gleichzeitig die KM vertreten und sie gleichzeitig auf Auskunft verklagen.
Um diesen Fall zu umgehen, hat die RA eine Berechnung "der Einfachheit halber" vorgenommen. Deshalb wunder ich mich ja auch, dass die sich jetzt so aufplustern.
Aber unser RA sträubt sich auch noch, den Interessenkonflikt anzusprechen.
Mir ist noch was eingefallen: für Volljährige kann man nicht mehr beim JA titulieren lassen, da muss man zu Notar, oder? Würde dann ja auch noch Gögas Geld kosten.
Gruß
eskima