Hallo
ich möchte euch mal wieder um Rat fragen.
Das Kind meines Mannes ist fast 19.
Der Titel stammt noch aus der Minderjährigenzeit und ist unbefristet. Das nun volljährige Kind hat ihn vor kurzem auf sich übertragen lassen und sich eine vollstreckbare Ausfertigung geholt.
Das Kind hat nach der Ausbildung (Ende Juni) einige Monate Übergang bis in Kürze ein Studium beginnt.
Da die Ausbildung 2 Jahre im Ausland stattfand, und er es unterstützen wollte, hat mein Mann während der Ausbildung keine Neuberechnung angestrebt und seine 365 € jeden Monat pünktlich gezahlt. Mal abgesehen davon wäre das auch eine unendliche, nervenaufreibende Geschichte geworden, weil die KM sowieso denkt sie käme zu kurz, solange mein Mann nicht unter einer Brücke schläft.
Die Übergangszeit bis zum Studium ist ja grundsätzlich unterhaltsrelevant, und deshalb bedient mein Mann nun zwangsläufig weiter den Titel, da es bisher zu einer Abänderungsklage noch nicht gekommen ist.
Mein Mann hat darauf gesetzt wenn das Kind 18 wird, dann kann er es mit dem Kind vernünftig regeln. Leider weit gefehlt. Mit dem Kind ist leider kein vernünftiges Gespräch zustande gekommen. Erstens besteht es auf den Titel und zweitens sieht es den Betrag darin (aus der Minderjährigenzeit) noch als zu niedrig an und drittens würden die Einkünfte der KM nur der Mutter allein gehören, und die Einkünfte des Kindes während der Übergangszeit sind sowieso nur für das Kind allein ohne dass es den Bedarf ändern würde. Nur der Vater ist zum Zahlen da (und zwar eben nur zum Zahlen).
Wenn das Kind nun Bafög beantragt, wird das Bafög-Amt ja auch einen Vater-Anteil berechnen. Anhand unserer ersten Berechnungen wird dieser sehr viel geringer ausfallen als der derzeitige Titel-Betrag, da Bafög ja ganz anders berechnet wird, als man im Unterhaltsrecht rechnet. Konkret geht es (jedenfalls vermuten wir das) um 150 -200 € weniger Unterhalt).
Nun meine Frage, wenn mein Mann eine Abänderungsklage einreicht, wird es relativ einfach sein, den Titel auf den Betrag abändern zu lassen, den das Bafög-Amt ausrechnet? Logisch wäre mir das, da der Bedarf anhand der Bafög-Berechnung ja ansonsten gedeckt ist. (hinzu dürften nur die evtl. Studiengebühren oder KV oder sogar Sonderbedarf kommen, das lassen wir mal außen vor; es geht nur um den regelmäßigen Unterhaltsbetrag laut Titel). Oder ist es anders herum, das Bafög-Amt nimmt den Unterhaltsbetrag laut Titel und nimmt einfach diesen als Vater-Anteil? Das wäre ja fatal und die Sonderausgaben kämen noch oben drauf, gedeckelt nur von seiner Leistungsfähigkeit und dem Selbstbehalt??
Wer kann dazu etwas sagen? Mein Mann hat bald einen Termin beim Anwalt, und würde gern dort vorbereitet sein und die Richtung kennen.
(die Grundlagen wie normalerweise Volljährigenunterhalt berechnet wird sind uns soweit bekannt...Problem ist hier ja eher der unbefristete Titel, den mein Mann nun angehen muss)
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Ihr.
ich kann zwar zu der eigentlichen Frage nach der Baföganrechnung nicht so viel beitragen, möchte aber dennoch ein wenig dazu sagen.
Fangen wir mal hinten an:
(die Grundlagen wie normalerweise Volljährigenunterhalt berechnet wird sind uns soweit bekannt...Problem ist hier ja eher der unbefristete Titel, den mein Mann nun angehen muss)
Genau das sehe ich eigentlich nicht als Problem sondern als Chance.
Gerade bei bockigen Kindern.
Ich hätte bei dieser Haltung und absoluter Gesprächsverweigerung keine Hemmungen, den Titel einfach per förmlichem Schreiben zurück zu fordern.
Er ist schlicht nicht mehr richtig und muss nicht mit einer komplizierten Änderungsklage mitsamt umfangreicher Argumentensammlung geändert, sondern schlicht zurück gefordert werden. Und zwar einzig mit dem Argument der Volljährigkeit.
Und dass ist nämlich das Problem von Junior, zu zappeln und Argumente für einen Unterhaltsanspruch zu sammeln und nicht mehr das von deinem Männe.
Und auch in dem Sinne muss er sich dann eben um das Bafög bemühen, wenn es sich in der Verhandlung keine Fehler vorwerfen lassen will.
Und in diesem Falle würde ich immer schriftlich sachlich aber streng vorgehen und mündlich Konzilianz und Gesprächsbereitschaft signalisieren.
Fast unnötig zu sagen, dass dieser schmutzige Trick diese ungültigen Titel nicht automatisch verfallen zu lassen, sondern künstlich am Leben zu halten, nicht etwa dem Kindeswohl, sondern ausschließlich der Umsatzschinderei der widerwärtigen Justizmafia.
Nur zur Erinnerung: Das ist ein letzter Gruß der ehemaligen Anwaltsministerin und jetzt wieder Anwältin Brigitte Zypries/SPD.
Ceterum censeo SPDCDUCSUGRÜNELINKEFDP sunt delendam.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo beppo
der Titel wurde mehrmals sehr konsequent, erst in Form von Gesprächsangeboten, dann vom Anwalt zurückgefordert. Und zwar sofort als Kind 18 wurde.
Nur, Tochter hat dem Vater schriftlich mitgeteilt dass sie den Titel behalten will und dass er sowieso nur ein Betrüger ist.
Nun hilft eben nur eine Abänderungsklage. Der bisherige Anwalt hat gerade das Handtuch geschmissen. Das zu erklären geht nur über PN.
Mal sehen ob der neu gesuchte nun die Sache in die Hand nimmt.
wie meinst du denn das hier?
Und auch in dem Sinne muss er sich dann eben um das Bafög bemühen, wenn es sich in der Verhandlung keine Fehler vorwerfen lassen will.
Kind hat ihm vor kurzem den Teil des Bafög-antrages, der meinen Mann betrifft, zugeschickt mit der Bitte seinen teil auszufüllen und an Kind zurückzuschicken. Hahaha. Er hat Kind mitgeteilt dass es dem Bafögamt seine Adresse mitteilen soll, das Amt wird sich dann an ihn wenden, und er wird nur dem Amt die Angaben mitteilen, nicht dem Kind. Denn dem Kind stehen die Angaben ja nunmal nicht zu. Auskunft über 2010 wurde der Km bereits erteilt, als Kind noch minderjährig war,und das Bafög-Amt will ja sowieso 2009 wissen.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi Ginni
Naja, vielleicht wird es Zeit, dass Töchterchen ein paar Dinge (vielleicht nicht alles in Klartext :wink:) geschrieben werden.
1.) Ein Kind zu bekommen bedeutet Verantwortung. Wir leben im Jahr 2011. Wir haben die Gleichberechtigung (theoretisch) Gleichberechtigung bedeutet, das ab 18 auch Mütter finanziell für die Ausbildung der Töchter verantwortlich sind. Klar kann man sich drücken, nur dann ist die Frage, wer der Betrüger ist. Übrigens muss auch sie Ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen und Töchterchen dies von Ihr fordern.
2.) 18 Jahre alt zu sein bedeutet jedoch zu allererst, selber für sein Leben verantwortlich zu sein. Wenn die Herausgabe gerichtlich gefordert werden muss, muss nicht mehr Ihre Mutter, sondern sie selber ganz aleine die Konsequenzen zu tragen. Sie sollte sich gut überlegen, ob die "Tipps" Ihrer Mutter von Objektivität geprägt sind oder nicht, denn jetzt ist es Ihre Entscheidung und Ihre Mutter muss die Konsequenzen einer Fehlentscheidung nicht mehr tragen, sondern sie alleine.
3.) Ausbildungsunterhalt gibt es nur sehr kurz, (Regelstudienzeit kurz :phantom:), einen Vater hat man ein ganzes Leben. Es gibt bei Erwachsenenunterhalt eine Menge Anforderungen und Regeln. Erstmal ist schon mal generell fraglich, ob Betrüger überhaupt Unterhalt zahlen müssen. Dann muss man seine Bedürftigkeit nachweisen, eigenes Gehalt nachweisen und regelmäßige Leistungsnachweise erbringen. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück. Die Behandlung des Vaters könnte sich direkt auf seine Handlungsweise auswirken. Dazu kommt, dass vielleicht mal der Punkt im Leben kommt, in dem man einen Vater auch mal brauchen könnte. Ob das einen Zahlvater interessiert? Auch das Testament eines reichen Zahlvaters könnte anders aussehen und wenn jemand, der wenig Geld hat mal pflegebedürftig wird, ist Unterhalt keineswegs nur eine Einbahnstraße... Übrigens wird das Risiko größer, je weniger ein Mensch arbeitet und in entsprechende Sicherungssysteme, Rentensysteme und Versicherungen einzahlt. Papa arbeitet, wie sieht das denn bei Mama aus? Doppeltes Risiko? Ob sich das Studium da wirklich lohnt?
lg
Hallo dantes
du schreibst mir sozusagen aus dem Herzen. Darüber sind wir aber schon weit hinaus.
Denn leider sind diese Wege des Appells an die Vernunft oder Vater-Kind-Beziehung alle ausgeschöpft, und mein Mann hat wirklich lukrative Angebote gemacht ...also quasi auch dem Kind vor Augen geführt dass bei diesem Weg, den es geht, natürlich ab sofort alle freiwilligen Zusatz-Papa-geldgeschenke entfallen (Antwort: das sei Erpressung, denn Geschenke hätten mit dem Titel oder dem Unterhalt nichts zu tun, denn der Unterhalt stünde dem Kind sowieso zu). Mein Mann hat auch erläutert, dass Kind nur verliert, hat auch den emotionalen Aspekt beleuchtet.....er hat alles was du da aufführst, mehrfach und eindringlich kommuniziert, natürlich in seinen Worten und passend zu seinen Verhältnissen.
Mein Mann dachte ja immer wenn Kind erstmal 18 ist, dann hört es ja vielleicht mal zu, aber weit gefehlt. Seine ganzen Versuche ziehen sich ja nun schon 10 Monate hin.
Vielleicht erkläre ich es mal so, Kind führt den Kampf der KM gegen meinen Mann fort. Das verwundert nicht denn Kind macht auch dieselbe Ausbildung wie die KM, und führt somit das Leben udn macht die Karriere, die KM gern für sich gehabt hätte, aber nicht geschafft hat .. du ahnst warum...weil sie ja vor langer Zeit mal dummerweise meinen Mann geheiratet hat :phantom: Und Kind ist zu voreingenommen, zu mutterlastig, als dass es das durchschauen würde. Kind denkt imemr noch nur Km hat in allem recht und KV ist der Betrüger, der gauner und dass er immer püntklichst gezahlt hat oder viele andere Nachgiebigkeiten von ihm, die werden nicht gesehen oder es wird gedacht dass er doch mindestens doppelt so viel zahlen würde, wenn er ein anständiger Vater wäre.
Tja und nun stehen wir da, mein Mann kämpft mit den emotionalen Folgen, ein Kind "zu verlieren" denn auf dieser Basis ist ja kein Kontakt möglich. Aber er will nun auch Nägel mit Köpfen machen, den blöden Titel loswerden, und ernsthaft nur noch das zahlen, "was Kind tatsächlich zusteht"
:nagelaufkopf:
und dafür braucht er noch Unterstützung. Wenn also jemand noch dabei helfen kann ---> wir freuen uns über jeden Tipp.
Denn den neuen Anwalt müssen wir gleich die richtige Spur zeigen...
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi
Vielleicht erkläre ich es mal so, Kind führt den Kampf der KM gegen meinen Mann fort. Das verwundert nicht denn Kind macht auch dieselbe Ausbildung wie die KM, und führt somit das Leben udn macht die Karriere, die KM gern für sich gehabt hätte, aber nicht geschafft hat .. du ahnst warum...weil sie ja vor langer Zeit mal dummerweise meinen Mann geheiratet hat :phantom: Und Kind ist zu voreingenommen, zu mutterlastig, als dass es das durchschauen würde. Kind denkt imemr noch nur Km hat in allem recht und KV ist der Betrüger, der gauner und dass er immer püntklichst gezahlt hat oder viele andere Nachgiebigkeiten von ihm, die werden nicht gesehen oder es wird gedacht dass er doch mindestens doppelt so viel zahlen würde, wenn er ein anständiger Vater wäre.
Ich denke mir, das die Mutter im Hintergrudn die Fäden zieht, darauf zielte ja auch die Antwort ab. Deswegen sage ich ja, man sollte der Tochter eben sagen, das sie nun als Erwachsene behandelt wird, die eigenen Entscheidungen trifft und eben dafür auch die Verantwortung trägt. Wenn sie also den Kampf für die Mutter fortführt, muss sie die Konsequenzen tragen, nicht Ihre Mutter, nicht Ihr Vater sondern sie alleine. Und dass Ihr der Kampf Ihrer Mutter nicht nur jetzt, sondern auch in ferner Zukunft schaden kann und wahrscheinlich auch wird. Es könnte vielleicht helfen, wenn man das schriftlich macht, damit sie später noch mal sehen kann. Sehen kann, dass Ihr Vater durchaus fair und verhandlungsbereit war und Ihr erklärt hat, das sie an einem Scheideweg steht und sie die Entscheidung alleine hat.
Das Verhältnis zum Vater kann sich wohl erst dann ändern, wenn sie nicht mehr bei Mama lebt und alle Abhängigkeitsverhältnisse beendet sind. Dann ändern sich so manche Sichtweisen.
Alle Tipps, die mir einfallen hab ich schon geschrieben. Zunächst: Hat sie den Betrüger verschriftlicht? Muss man sich sowas gefallen lassen oder ist das eine Verwirkung? Wenn sie studiert, sollte man Studienordnung und Leistungsnachweise fordern. Ohne Leistung gibt es weder Bafög, noch ein Recht auf Unterhalt. Jobben? Kann angerechnet werden. Wenn Töchterchen sich so benimmt, wie sie es tut, könnte man das auch tun und ansonsten bekommt sie eben nur, was Ihr zusteht und muss dies einfordern.
Hi und danke...
na im Moment ist ja noch der Titel gültig und sie bekommt Unterhalt ohne Gegenleistung...aber das ändert sich ja hoffentlich bald.
Erst dann wird sie begreifen was mein Mann meinte... aber im Moment braucht sie eben keinen Vater, bzw. glaubt dass es so ist... das Schicksal der entsorgten Väter eben
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo ginnie,
vielleicht eine absurde Idee:
1. Zahlt doch einfach keinen Unterhalt mehr. Begründung: Kind bekommt ausreichend BAFÖG, hat evtl. eigenes Vermögen (Sparbücher) und Mama muss jetzt auch mit zahlen.
2. Dann müsste der Sprössling doch auf Unterhalt klagen und dann wisst ihr doch wieviel die Ex dazu tun muss und das Kind bekommen muss. :redhead:
Ist vielleicht keine "weiche" Methode, aber sicherlich eine wirksame. Und man hat letztendlich Gewissheit, wie lange man noch den "Zahlvater" geben muss... 😉
Hallo flieder
diese Idee funktioniert leider nicht, weil das Kind ja eine vollstreckabre Ausfertigung des Titels auf seinen Namen in den Händen hält. Dies hat sich das Kind vom Amtsgericht austellen lassen, also hat den Titel, der bis dato der Mutter "gehörte" auf sich umschreiben lassen. Das heißt, sobald die Summe nicht eintrudelt, wird vollstreckt. Und da der Titel gültig ist, wäre auch gegen eine Vollstreckung nix zu machen.
Nee wir müssen den Weg der Abänderungsklage gehen und das war ja auch meine Frage, wie da bei der Berechnung verfahren wird.
Nun meine Frage, wenn mein Mann eine Abänderungsklage einreicht, wird es relativ einfach sein, den Titel auf den Betrag abändern zu lassen, den das Bafög-Amt ausrechnet? Logisch wäre mir das, da der Bedarf anhand der Bafög-Berechnung ja ansonsten gedeckt ist. (hinzu dürften nur die evtl. Studiengebühren oder KV oder sogar Sonderbedarf kommen, das lassen wir mal außen vor; es geht nur um den regelmäßigen Unterhaltsbetrag laut Titel). Oder ist es anders herum, das Bafög-Amt nimmt den Unterhaltsbetrag laut Titel und nimmt einfach diesen als Vater-Anteil? Das wäre ja fatal und die Sonderausgaben kämen noch oben drauf, gedeckelt nur von seiner Leistungsfähigkeit und dem Selbstbehalt??
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Servus ginnie,
Hier habe ich ua. folgende Stelle gefunden:
Sofern Eure Eltern kein besonders hohes Einkommen haben und Ihr eine Ausbildung absolviert, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert werden kann, werdet Ihr Euren Lebensunterhalt in der Regel mit einer Kombination aus BAföG und Unterhalt bestreiten. Beides ist insofern aufeinander abgestimmt, als beim BAföG das Einkommen Eurer Eltern Berücksichtigung findet und im Unterhaltsrecht die BAföG-Leistung Euren Bedarf senkt, also im Ergebnis zu einem geringen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern führt. Damit tut das BAföG genau das, was es tun soll, nämlich Euch in Eurer Ausbildung fördern, sofern das Einkommen Eurer Eltern dazu nicht ausreicht.
Evtl. findes Du auf der Seite noch mehr Infos dazu....
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi staengler,
ja danke!!!! Sowas habe ich gesucht. Ein Fünckchen Hoffnung dass das Bafögamt den Elternanteil ausrechnet und dieser dann als Unterhalt genommen wird statt der Uraltbetrag aus Minderjährigenzeit 🙂
Muss nun nur noch a) der Antrag gestellt werden und b) der Richter bei einer Abänderungsklage genau davon überzeugt werden.
Hartes Stück Arbeit nur weil dieses Kind so stur und geldgeil ist. Ich denke nämlich das Kind hofft Bafög zu erhalten und obendrauf den bisherigen Unterhaltsbetrag...
Und nein, alle Überzeugungsversuche sind zum Scheitern verurteilt. Die werden erst dann was werden wenn Kind sich von der Meinung der Mutter lösen kann. Da die aber quais ihre Karrieremanagerin darstellt, ist genau das unmöglich.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin Ginnie
Die Übergangszeit bis zum Studium ist ja grundsätzlich unterhaltsrelevant, und deshalb bedient mein Mann nun zwangsläufig weiter den Titel,
Nein, ist es nicht. Es gibt zw. Ausbildung und Studium keine Orientierungsphase oder ähnliche Mechanismen. Da das vollj. Kind eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, kann es auch arbeiten - oder ALG2 beantragen. Der Titel hätte sofort per EA auf ruhend gestellt werden sollen inkl. einer Klage, eine Neuberechnung wegen geänderter Bedingungen durchzuführen.
Bafög wird generell aus dem Einkommen der Eltern berechnet, ohne die eigene bisherige UH-Leistung zu berücksichtigen, aber inklusiv anderer UH-Verpflichtungen der Eltern. Da das Kind nicht mehr privilegiert ist, ist es in der Rangfolge ziemlich weit hinten einzuordnen. Dann - nach Abzug von Bafög-Leistung und KG - berechnet sich der Unterhalt. Da das Kind wahrscheinlich auswärtig untergebracht ist, wäre der Bedarf vermutlich 670€ KU + KV + Studiengebühren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie und danke, das rundet mein Verständnis für die Angelegenheit ab!
Der Titel hätte sofort per EA auf ruhend gestellt werden sollen inkl. einer Klage, eine Neuberechnung wegen geänderter Bedingungen durchzuführen.
das ist mir bekannt. Es ist daran gescheitert dass der Anwalt sich "tot" gestellt hat. Und zwar weil er nur noch auf Honorarbasis weiterarbeiten wollte, wie wir aber erst nach ein paar Wochen erfahren haben. Der nächste Anwalt, den wir dann aufgesucht haben, genauso. Die Rechtsanwaltsgebühren nach Streitwert reichen denen einfach nicht...Das macht dann allerdings betriebswirtschaftlich keinen Sinn mehr, denn es gibt ja keine Erfolgsgarantie und Pokern ist hier einfach zu teuer ;(
Mit anderen Worten, wenn mein Mann mehrere tausend Euro Anwaltkosten zahlen muss und keine wesentliche Unterhaltsabsenkung durchkommt, dann hat er erst recht die A*karte.
Bafög wird generell aus dem Einkommen der Eltern berechnet, ohne die eigene bisherige UH-Leistung zu berücksichtigen, aber inklusiv anderer UH-Verpflichtungen der Eltern. Da das Kind nicht mehr privilegiert ist, ist es in der Rangfolge ziemlich weit hinten einzuordnen. Dann - nach Abzug von Bafög-Leistung und KG - berechnet sich der Unterhalt. Da das Kind wahrscheinlich auswärtig untergebracht ist, wäre der Bedarf vermutlich 670€ KU + KV + Studiengebühren.
Gruss oldie
Mal sehen was der Bafög Bescheid ergibt. Die KM hat kein anrechenbares EK denn das wahre EK ist unbeweisbar im Moment. Die Ausgangssituation ist also bescheiden. Der Bedarf wird auch sehr viel höher sein als 670 € weil z.B. die Wohnkosten den Anteil im Bafögsatz bei weitem übersteigen werden (teure Studiengegend...) und auch nahc abzug des Minderjährigenunterhaltes für Kind 2 bleibt noch Luft zum Selbstbehalt von ca. 100 € mehr als bisher. Und somit scheitert der ganze Kampfgeist meines Mannes am lieben Geld bzw am betriebswirtschaftlichen Risiko. Denn die Anwaltsrechnung muss auch bezahlt werden, und mein Mann hat noch anderer hobbies bzw. würde sie gern haben
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Ginnie,
habe mir gerade mit Interesse die Beiträge durchgelesen, da ich im Moment in einer ähnlichen Situation bin.
Aktuell bitte ich meine Tochter, auf alle Rechte aus dem unbefristeten Titel zu verzichten (Antwort steht noch aus),
ansonsten wird eine Abänderungsklage eingereicht.
Wie sieht es inzwischen mit der Abänderungsklage deines Mannes aus?
War es erforderlich, dass das Kind den Titel auf seinen Namen umschreiben ließ? Geht der nicht automatisch auf das
Kind über? Hätte es sonst nichts fordern können? Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber das müsste ich dann bei mir auch noch mal prüfen.
Hallo
der Titel ging auf das Kind über, und das Kind hätte netterweise auf den Titel verzichten können. Er hätte ihm sogar einen neuberechneten ausstellen lassen (muss er ja auch). Statt dem zuzustimmen hat Kind ihrem Vater den finanziellen Krieg erklärt und sich eine vollstreckbare Ausfertigung beim Gericht ausstellen lassen, diese benötigt es, weil es aus dem Titel vollstrecken will, falls er nicht zahlt.
Mein Mann hat keine Abänderungsklage eingereicht. Ist zu teuer im Moment. Er hätte zwar Abänderungsklage mit gleichzeitigem Vollstreckungsschutz einreichen können und eine Klage auf Auskunft über die Einkünfte der Mutter, aber da hätte er erst mal einen RA finden müssen der das nur für die Rechtsanwaltsgebühren macht... die wollten aber einen Honorarvertrag. Und was kommt am Ende raus????? Die Rechtsanwälte haben auch keine Kristallkugel.
Nun denkt er das Kind soll mit dem Geld glücklich werden... er hat aber seitdem und deshalb null Kontakt zum Kind... scheint die aber nicht zu stören... ganz Mutters Kind eben. Schade eigentlich, dass dem kind das geld über alles geht.
wünsche dir mehr Glück!
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo
der letzte Eintrag hier ist schon eine Weile her, aber ich möchte euch ein update nicht vorenthalten:
Mein Mann hat den Titel ausgehändigt bekommen!!!!
Und das kam so:
seitdem das Kind nicht auf den Titel verzichtet hat, kühlte sich das Verhältnis von vorher schon wenig auf unter Null ab.
Papa zahlte weiter, stellte aber jegliche Kontaktversuche, oder gar Geldgeschenke ein. Das einzige was Papa noch versuchte war an den Bafögbescheid zu kommen, und Kind mailte ihn tatsächlich, der Betrag darin ergab dass Papa eigentlich 200 € weniger zahlen müsste um den Bedarf zu decken, aber was solls. Kind maulte nur rum dass es ja soviel Bafög bekäme, und alles Papas Schuld sei, weil sein Einkommen von 2009 statt 2010 genommen wurde. Dass das Bafög gesetzt dies so vorsah, kapiert Kind irgendwie überhaupt nicht. Versuche, den Titel einvernehmlich auf das jetzt doch offensichtliche Maß zu ändern, sogar vergleichsweise auf einen Betrag der 100 € übern Bedarf lag - Fehlanzeige. Kind verwies an einen Richter, der das doch klären konnte...Mein Mann war aber nicht auf Krawall gebürstet, scheute auch die Kosten, hielt still, und zahlte.
Dann passierte etwas, was meinen Mann zum Handeln animierte: die Ex forderte Auskunft über sein Einkommen, für das zweite, minderjährige Kind. Das hat ihn auf die Palme gebracht, denn der letzte Auskunftstanz lag erst ein Jahr zurück.
Nun sollte man ja nicht beide Themen mischen, denn das volljährige Kind hat ja - theoretisch - nichts mehr mit der Ex zu tun, aber praktisch war es ja immer noch so, dass das Geld für das volljährige Kind auf das Konto der Ex gehen musste, weil das volljährige Kind das so wollte.
So kam es, dass er zu seinem Anwalt ging, um beide Sachen zu klären: Minderjährigenunterhalt und Volljährigenunterhalt. Wenn schon, denn schon. Er unterschrieb den Honorarvertrag, und der Anwalt legte los: exellent, begnadet und auch erfolgreich:
Er drohte dem Volljährigen die Klage auf Titelherausgabe an, und die knickte plötzlich ein, unterschrieb dass das Geld auf ihr Konto und nicht mehr Mamas Konto gehen soll und gab den Titel zurück, ohne einen neuen zu verlangen. Papa und Kind einigten sich, ich sag mal wie Erwachsene es eben tun sollten, auf einen Bedarfsbetrag unter Berücksichtigung der Studiengebühren.
Der 18. Geburtstag ist eben nicht immer der Tag x an dem die Volljährigkeit auch im Kopf einsetzt. Hier hat es über ein Jahr gedauert, bis Kind endlich einsah dass der Papa nicht der Halsabschneider ist als den ihn die KM immer darstellt, sondern dass er sogar recht gehabt hat mit seinen Aussagen zum Bedarf und zur Unterhaltsberechnung. Und dass das "hohe Bafög" nicht dem Papa geschuldet ist, sondern daran liegt dass die KM nur ein Viertel ihres realen Einkommens offiziell angibt. Also wenn sich Kind schon beschweren will dass es später viel zurückzahlen muss, dann bitte zuallererst bei der KM.
ligr ginnie... erleichtert
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
:ausgezeichnet:
Es geschehen noch Zeichen und Wunder. 😉
DD WH
Und auch wenn ich die Geschichte schon kenne, sie liest sich einfach auch beim xten Mal wunderschön :heartpump:
Ich sag doch, irgendwann rächt sich dieses Verhalten immer und ich denke, so doof kann keine Studentin sein nicht zu raffen, dass auch die liebe Mami zu der Situation kräftig beigetragen hat.
Ich würde bei Mutter und Tochter zu gern mal Mäuschen spielen 😀
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Bin gerade über diesen Thread gestolpert, und erkenne im Verhalten der KM und des vollj. Kindes sehr viel von meiner Damenriege, da läufts exakt so ab. Ich werd als Alleinschuldiger und Alleinverantwortlicher angeprangert, die Tochter kann oder will sich nicht an normale Umgangsformen halten, nicht gescheit informieren geschweige denn mal mit mir sprechen, Bafög wird ebenfalls von vorne herein untern Tisch fallen gelassen, das sich sowas auf die komplett Zukunft auswirkt bzw das eh schon wackelige Vater-/Kindverhältnis massivst beeinträchtigt ist dort allen sowas von egal, bei denen bin ich nur Zahlvater/Bankautomat :thumbdown:
Aber gut zu lesen das es hier in diesem Fall eine Wendung zum Positiven gegeben hat, woher auch immer diese Einsicht gekommen sein mag. Das Ergebnis zählt.
MfG, Holley