Volljährigenunterha...
 
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Volljährigenunterhalt

 
(@nacktschnecke)
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Nabend,
meine Tochter(wird im September 18)hat mich gerade angerufen,sie war beim JA,wegen dem Unterhalt,hat ein Schreiben mitbekommen,welches ich bis diese Woche Freitag ausfüllen und wieder dort abgeben muß!Da Exi auch arbeitet(voll)müßte sie mir ja auch ihre Gehaltsabrechnungen vorlegen,welches sie aber ablehnt-ich habe allein den Unterhalt weiterzuzahlen-basta!Kurze telefonische Nachfrage bei Tochter/Exi-sie verweigert mir ihre Unterlagen,was soll ich jetzt tun?
Ich bitte um Hilfe,danke.

Gruß    Schneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2012 23:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

gibts denn einen Titel über das 18. Lebensjahr hinaus?

Wenn nicht, dann biete deiner Tochter an, du würdest die Hälft dessen, was du alle zahlen müßtest ihr auf IHR Konto überweisen. Wenn ihr das nicht genügt muß sie sich mit der Mutter auseinander setzen, um eine korrekte Berehcnung zu bekommen.

Also bei Stufe 1 der DDT wären das z.B. 152 €. Betrag ohne KG 304 €, und davon ahlt eben die Hälfte.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2012 23:16
(@nacktschnecke)
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Hallo,
es gibt eine Titel,der natürlich nicht bis zum 18.Lebensjahr befristet ist,ich zahle momentan 105 % der DDT also 365 Euro.Darf ich von diesem Betrag ab dem 18.Lebensjahr das ganze Kindergeld abziehen?Da Exi den Titel auch nicht rausrücken wird(es ändert sich ja nichts...)habe ich Angst vor einer Pfändung....

lg  Schneckchen 

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2012 23:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Wie ist denn das Verhältnis zu deiner Tochter?
Davon würde ich meine Hifsbereitschaft bei der Unterhaltsbeitreibung auch abhängig machen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 30.07.2012 23:29
(@nacktschnecke)
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vertippt-356 Euro :redhead:

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2012 23:29
(@nacktschnecke)
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Hallo Beppo,

eigentlich ist das Verhältnis zu meiner Tochter gut,sie läßt sich aber zu sehr von ihrer Mutter beeinflussen und will mir andererseits auch nicht wehtun....sie steht zwischen den Stühlen...

lg Schneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

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Themenstarter Geschrieben : 30.07.2012 23:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Darf ich von diesem Betrag ab dem 18.Lebensjahr das ganze Kindergeld abziehen?Da Exi den Titel auch nicht rausrücken wird(es ändert sich ja nichts...)habe ich Angst vor einer Pfändung....

Nur wenn nicht drin steht, "abzüglich des halben Kindergelds.
Der Titel ist nämlich wörtlich zu nehmen.

Wenn Ex (Töchti) den Titel nicht freiwillig rausrückt wirst du klagen müssen. Oder Töchti unterschreibt eine Vollstreckungsverzichtserklärung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 30.07.2012 23:33
(@nacktschnecke)
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Okay,
kann ich so eine Verzichtserklärung selber aufsetzen?Das mit dem halben Kindergeld steht im Titel drin...
Dann werde ich jetzt mal in Ruhe abwarten,was Töchterchen unternimmt.Ich kann ja sicherheitshalber schon mal Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen,müßte klappen,da wir Leistungen nach dem SGB II bekommen,wegen dem hohen Unterhalt für beide Kinder.

lg  Schneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

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Themenstarter Geschrieben : 30.07.2012 23:56
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Frage: Wann wurde das letze mal Auskunft über Dein Einkommen  erteilt und besteht darüber hinaus eine Beistandschaft (wurde Dir mal schriftlich mitgeteilt) durch das JA in Unterhaltsangelegenheiten? Es könnte sonst sehr unruhig beim "Abwarten in Ruhe" werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 31.07.2012 01:08
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

brrr, mich schüttelt's gerade:

Das mit dem halben Kindergeld steht im Titel drin...

Unbefristeter Titel, also auch über das 18. Lebensjahr hinaus; aber dabei den Abzug nur des halben Kindergeldes festschreiben ... diese Verbrecher in unseren Amtsstuben beugen, biegen und brechen das Recht, dass es nur so raucht im Karton, und fühlen sich vermutlich auch noch so richtig wohl dabei.

Tschuldigung, ich weiß, dass das jetzt überhaupt nicht hilfreich war, aber ich frage mich gerade mal wieder, in was für einer Bananenrepublik wir hier eigentlich leben!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 31.07.2012 01:18




(@nacktschnecke)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Oldie,

die Beistandschaft für meine Tochter besteht beim Jugendamt,das letzte Mal überprüft wurde mein Einkommen vor ca.3 Jahren.Ich kann also davon ausgehen,das ich Anwaltlichen Beistand benötige?Exi hat mir gestern abend noch einmal am Telefon mitgeteilt,sie werde ihre Gehaltsbescheinigungen dem Jugendamt vorlegen,was ich gefälligst auch tun soll!Dann würde das Gericht?(warum auch immer)den Unterhalt neu berechnen.Einen Anwalt wolle sie,bzw.Töchterlein auf keinen Fall einschalten,nicht bezahlbar.
Jetzt warte ich mal ab,ob Töchterlein sich die nächsten Tage meldet,noch zahle ich artig den titulierten Unterhalt.Die Reaktion von Exi ließ gestern darauf schließen,das sie wie vermutet, nicht gerade wenig verdient,sie ist ja auch kaum zuhause und kann sich eine neues Auto leisten.

lg    Schneckchen

ich nehme alles,was man mir noch läßt...

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Themenstarter Geschrieben : 31.07.2012 15:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die Beistandschaft hat ab Volljährigkeit des Kindes nur noch beratende Funktion. Ich vermute, dass das Kind das JA gebeten hat, mit den vorgelegten Einkommensnachweisen der Eltern den Unterhalt zu berechnen. Das darf auch das JA m.E.n., aber es darf nicht ggü. Dir oder der KM irgendwelche Forderungen oder Auflagen stellen.

Wenn die Sache vor Gericht gehen sollte, besteht in Unterhaltsangelegenheit Anwaltszwang. Also ohne Anwalt geht vor Gericht nichts. Vermutlich baut die KM hier nur Druck auf, um Dich "gefügig" zu machen. Um den Unterhalt zu berechnen ist es Dein Recht, vom Kind einen Einkommensnachweis der KM zu verlangen. Darauf solltest Du unbedingt bestehen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 31.07.2012 16:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nacktschnecke,

falls das nicht ganz klar rübergekommen ist: Mit dem 18. Geburtstag sind grundsätzlich beide Eltern barunterhaltspflichtig (sofern die Voraussetzungen für Unterhalt noch vorliegen), weil ab diesem Tag die Betreuung des "Kindes" entfällt. Eure Tochter kann sich auch nicht aussuchen, wen von Euch sie jetzt auf Bares in Anspruch nimmt.

Das notwendige Procedere:
- Zuerst muss jetzt mal dieser blöde Alttitel aus der Welt; entweder durch Herausgabe des Originals oder durch eine schriftliche (!) Erklärung des Vollstreckungsverzichts durch die Tochter. Ansonsten kann auch aus dem alten Titel munter weiter gepfändet werden.
- Danach muss Töchting Dir darlegen, aus welchem Grund sie noch UH-berechtigt ist (Schule, Studium, Ausbildung mit entsprechenden Nachweisen) und welche Einkünfte sie hat (Nebenjob, Zinsen etc.)
- Gleichzeitig muss sie von beiden (!) Eltern die Einkommensunterlagen verlangen und diesen wechselseitig vorlegen, damit die jeweilige "Haftungsquote" berechnet und geprüft werden kann, ob sie ggf. einen BaFÖG-Antrag stellen muss. Ob Muddi hinterher mit Töchting vereinbart, ihren Anteil cash auszuzahlen oder ihr dafür Kost und Logis anzubieten, muss Dich nicht interessieren.

Für all diese Vorgänge braucht man keinen Anwalt und kein Gericht, sondern einen Tisch und zwei Stühle. Solange Du natürlich "brav weiterzahlst", gibt es für Muddi und Tochter keinen Grund, etwas zu ändern. Erst wenn Du das Versiegen des Geldflusses ankündigst, wird sich etwas bewegen. Eine Klageandrohung braucht Dich nicht zu schrecken: Muddi kann Dich nicht mehr auf UH verklagen, und Töchting würde als erstes erfahren, dass sie eine Mitwirkungspflicht hat, deren Umfang sie nicht selbst bestimmen kann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2012 18:57