Volljährigenunterha...
 
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Volljährigenunterhalt

 
(@peto68)
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Hallo VSler,

nachdem ich nun seit vier Jahren AE-Vater bin und  meine Ex gestern endlich die von ihr gewählte Berufsausbildung abgeschlossen hat ( und sie zum 01.10. einen Job anfängt), kann ich nun damit rechnen, dass sie für meinen inzwischen fünfzehnjährigen Sohn Unterhalt zahlt.
Darüber hinaus lebt auch meine inzwischen volljährige Tochter bei mir.
Sie besucht derzeit eine Berufsfachschule mit dem Ziel, einen Abschluss als Staatlich geprüfte Heilerziehungshelferin zu erlangen.
Tochter hat noch keine abgeschlossene Brufsausbildung, es handelt sich aber wohl auch nicht um eine sog. allgemeine Schulausbildung ( oder doch?).
Bestünde hier evtl. auch eine Unterhaltspflicht seitens der Mutter ?

Vielen Dank,
Peter

Et hät noch immer jot jejange!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2009 09:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, aber erstens nachrangig, also nur wenn genug Geld ist und zweitens bist du ihr ebenfalls Unterhaltspflichtig. Un zwar nach Einkommen gequotelt.
KG wird auch voll vom Bedarf abgezogen.
Ob da noch was für euch rum kommt, halte ich für fraglich.

Sie müsste schon deutlich über 1.000,- Netto verdienen, damit da noch was hängen bleibt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2009 09:34
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

KG wird auch voll vom Bedarf abgezogen.

Guten Morgen,

was bedeutet diese Aussage eigentlich genau? Ich lese das immerwieder.
Eins meiner Kinder ist zwar erst 16, dennoch interessiert es mich was auf mich/uns zukommt.

Also, Kind hat Bedarf X (Unterkunft, Essen, Klamotten, Ausbildung, elterlichen Umgang usw)

Frau bekommt das KG. Muß Sie das KG dem Kind auszahlen, womit sich deren Bedarf mindert? Also X minus KG? Der Rest
von X wird dann gequoteld, gemäß Eltern Einkommen?

Was ist wenn das Kind noch bei einem Elternteil lebt? Der Naturalbedarf wird dann ja dadrüber gedeckt. Wer bekommt/behält dann das KG und wieviel?

Würde mich über Beispiele freuen,

Dank Euch

Gruß
Papa4Five

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2009 11:36
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Beppo

Hat sich erledigt. Ich hab gegoogelt und alles gefunden.
Sorry für den Post.

Gruß

Topic OFF
P.S.
Wie kann eigentlich in diesem Forum seine Beiträge editieren?
Finde den entsprechenden Knopf nicht *schäm*
Topic ON

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2009 14:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie kann eigentlich in diesem Forum seine Beiträge editieren?
Finde den entsprechenden Knopf nicht *schäm*

Kein Grund zum schämen.
Den gibt es nämlich nach einer bestimmten Zeit, bzw. nachdem andere geantwortet haben nicht mehr!

Bis dahin steht er dick und breit unter dem Beitrag.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2009 14:31
(@peto68)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja, aber erstens nachrangig, also nur wenn genug Geld ist und zweitens bist du ihr ebenfalls Unterhaltspflichtig. Un zwar nach Einkommen gequotelt.
KG wird auch voll vom Bedarf abgezogen.
Ob da noch was für euch rum kommt, halte ich für fraglich.

Sie müsste schon deutlich über 1.000,- Netto verdienen, damit da noch was hängen bleibt.

Gruss Beppo

Hallo Beppo,

erst einmal Dank ( wenn auch verspätet, aber eine fiese Nebenhöhlenentzündung hat mit die Lust am Internetsurfen vermiest) für deine Antwort.
Nach meinem bescheidenen Kenntnisstand ( Hörensagen über Dritte) werden da so 1400 EUR netto bei meiner Ex rauskommen.
Ziehe ich davon erst mal die berufsbezogenen Aufwendungen ab und rechne noch den Unterhalt für den  Sohnemann  raus ( 1.Stufe DT), dann wird' s knapp bei 1.035 EUR liegen.

Da wäre ja noch Luft für so 25 - 30 EUR  :rofl2:
Aber ob ich dafür juristisch in die Bütt steigen sollte.....(bzw. meine Tochter)  :exclam: - ich weiss' nich........

Gruß,
Peter

Et hät noch immer jot jejange!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2009 15:01
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

hi ,
nicht ganz der selbstbehalt gegenüber kinder lieg bei 900 euro  😉

lg lupina

[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2009 15:08
(@peto68)
Zeigt sich öfters Registriert

hi ,
nicht ganz der selbstbehalt gegenüber kinder lieg bei 900 euro  😉

Hallo Lupina,

das schon, aber der Unterhalt wird ja anhand beider einkommen "geqoutelt" - und meine (zugegeben) Berechung zuhause mit'm Taschenrechner hat diesen Betrag für Ex'chen ermittelt......

Gruß.
Peter

Et hät noch immer jot jejange!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2009 15:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Da Tochter eine Berufsausbildung macht und volljährig ist, ist sie nicht privilegiert und somit nachrangig. Ebensfalls erhöht sich der SB der UH-Zahlers ihr ggü. auf 1100€. Ich sehe keinen Spielraum für eine durchsetzbare UH-Zahlung für die vollj. Tochter.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2009 15:19