Hallo an Alle und ein Frohes Neues Jahr!
Ich möchte mich für das tolle Forum bedanken, habe viele nützliche Informationen gefunden, immer mal wieder... Nun möchte ich konkret nachfragen und hoffe auf ein paar Antworten.
Ich bekam heute ein Schreiben vom Anwalt meines nun volljährigen Sohnes, welcher nach einer Pause nun die Ausbildung begonnen hat und prüfen möchte, ob er noch Geld von mir bekommt. Die Anwältin bittet mich Verdienstnachweise einzureichen (was ich auch selbstverständlich machen werde). Sie schreibt, dass auch die Mutter zu Auskunft gebeten wird.
Nun meine Fragen:
1. Soll ich als erstes den Ausbildungsvertrag inkl. Ausbildungsvergütung des Sohnes anfordern? Dieses liegt dem Schreiben leider nicht bei.
2. Ab welchem Betrag ist das Volljährige Kind nicht mehr unterhaltsbedürftig? (Ausbildungsvergütung -90, EUR + 190, Kindergeld = Summe"X") Wie hoch muß "X" sein, damit er nicht bedürftig ist? Er lebt bei KM.
3. Habe ich einen Anspruch die Einkünfte der Mutter von der Anwältin einzusehen? Um die Berechnung zu kontrollieren/nachzuvollziehen? Wenn ja, gibt es da §§ oder ä. Sonst kann mir ja die Anwältin (die ja auch immer meine EX vertritt mir viel mitteilen).
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Huhu
kurzer Einwand:
das mit den 90 Euro ist so nicht richtig. OLG Frankfurt gibt 5% vom Brutto statt deiner 90 Euro.
Mehr später bin auch der Flucht 😉
Hi Peng,
folgende Fragen drängen sich zunächst auf:
1. Warum kommunziert Dein Sohn per Anwalt mit Dir? Wer ist der wirkliche Auslöser dahinter? Die KM oder der instrumentalisierte Sohn? Lass Dir mal die Vollmachtskopie vom Sohn schicken (falls noch nicht dabei).
2. Dein Sohn hat alle Unterlagen vorzulegen. Dazu auch die Gehaltsbescheinigungen der KM (wozu diese natürlich oftmals keine Lust haben, siehe Punkt 1). Gruß Ingo
Der Ingo hat natürlich Recht :rofl2:
Wohnt der Sohn bei einem von Euch oder allein?
Was macht den der Sohn ( Ausbildung Studium , Werdegang) und wie ist denn das Verhältniss sonst zu einander? Kontakt, Ärger etc...
Lg
Guten Morgen peng,
ob er noch Anspruch auf KU hat, hängt von mehreren Faktoren ab. Erstausbildung, Studium, ...
Zur Berechnung, wenn er Anspruch hat: Dein bereinigtes Einkommen und das der KM addieren, aus der Summe den Bedarf ab 18 in DDT ermitteln.
Sollte er eine Ausbildungsvergütung bekommen, von seinem Netto € 90,- (5%) abziehen, dann das ganze KG dazu addieren. Liegt diese Summe über dem Bedarf DDT, dann gibt es kein Geld von den Eltern. Liegt sie darunter, wird die Differenz gequotelt von den Eltern gezahlt.
Sollte die KM mit ihrem Einkommen nicht leistungsfähig sein, musst Du max. nur das zahlen, als würdest Du alleine nach DDT zahlen. Da der Sohn noch bei der KM wohnt, fällt der Bedarf von € 670,- schon mal weg.
Sollte er studieren, besteht sein "Einkommen" aus KG und BAFÖG (sofern er das bekommt). Auch diese Summe wird von seinem Bedarf abgezogen und der Rest gequotelt.
Du hast ein Recht darauf, die Einkommensnachweise der KM zu prüfen. Die Formulierung des RA kenne ich gut. Auch meine Ex "reichte ihre Nachweise bei ihrem RA ein", gesehen habe ich sie nicht. Also, keine Nachweise keine Kohle.
Zu Ingos Antwort: prüfe bitte, ob der Sohn oder die Mutter beim RA war. Bei mir wurde das ganze von der KM angeleiert und ist dann unnötig ausgeufert.
Wohnt die KM oder Du in Wohneigentum? Hast Du weitere Unterhaltsempfänger? Es spielt auch eine Rolle, ob er noch privilegiert ist.
Grüße Friese und noch ein gutes neues 2013 an alle
Hallo,
ja, warum ist er zum Anwalt? Eine gute Frage, er sagt "um alles korrekt zu berechnen". Das Verhältnis ist sonst ganz gut, nur wenn es ums Geld geht... Da hat er (woher wohl?) die Ansicht, wenn, für was auch immer das Geld nicht reicht, "muß der Papa zahlen". Wenn eine Berechnung von mir kommt und nicht paar grüne Scheine beinhaltet, wird er denken, es stimmt nicht. Daher in der Situation wahrscheinlich gar nicht so schlecht, dass der Anwalt seines Vertrauens ihn berät. Ich muß meinerseits nur aufpassen, dass diese Beratung auch korrekt abläuft.
Zu den anderen Fragen: es ist seine erste Ausbildung. Er bekommt Vergütung, die Höhe ist mir nicht bekannt (noch nicht). Das ist dann wohl das erste, was ich anfordere. Meine Ex und ich haben kein Eigentum, das Haus in dem ich wohne, gehört meiner LG. Mit meiner LG habe ich eine 2 Jahre alte Tochter, somit noch eine unterhaltsberechtigte Person.
Der Sohnemann wohnt noch bei der KM.
5% oder 90 EUR, - wovon hängt es ab? Es handlet sich um Amtsgericht Hamburg.
Jetzt möcht ich die Ausbildungsunterlagen anfordern. Ebenso mitteilen, dass ich die Verdienstnachweise meiner EX auch einsehen möchte (gibt es einen §, mit welchen ich auftrumpfen kann?)
Meine Zahlen kann ich noch nicht beziffern, 2012 ist ja gerade erst vorbei (ich bin Selbständig, bzw. Kleingewerbe), in den nächsten Wochen werde ich aber die Zahlen ermitteln können. Dann würde ich mich zwecks Berechnung gerne an Euch wenden.
Danke!
Gruß
Hi peng,
mach doch keine Panik. Der Junior bekommt jetzt Deine Unterlagen (wenn 2012 noch nicht fertig ist, dann eben 2009-2011), dann rechnet er und muss Dir darlegen, wieso er dann diesen und jenen Betrag haben möchte. Dazu gehört auch, dass er Dir das Einkommen der Mutter offenlegt. Vorher musst Du nicht zahlen.
Bis dahin beschäftige Dich mit den Unterhaltsleitlinien des OLG Hamburg, Punkt 13.
Gruss von der Insel
Hi peng
Du bist selbständig. Da wird Dein Einkommen der letzten 3 Jahre zu Grunde gelegt, Bilanzen, Steuererklärung etc ... und daraus Dein bereinigtes Netto berechnet. Zum Bereinigen kann man aber alles mögliche abziehen z.B. Altersvorsorge, private KV, Pflegeversicherung etc.
Wenn das Haus Deiner LG gehört, hast Du normalerweise keinen Wohnvorteil, der Dir angerechnet werden kann (auch wenn das Gericht in meinem Fall das anders sieht).
Dein Großer ist in mE nicht mehr privilegiert (Unterhaltsrang 4), somit kannst Du den KU Deines Kleinen auch vom Netto abziehen.
Einen § wegen der Gehaltsnachweise gibt es, ist aber mA nicht nötig, den anzuführen. Der RA der Gegenseite weiß auch, dass Du das Recht hast auf Einsicht. Einfach nur einfordern.
Es wäre noch zu klären, ob Du Deiner LG auch unterhaltspflichtig bist, die Kleine ist erst 2. Geht Deine LG arbeiten?
Wenn Du dann mal Zahlen hast, stell sie hier ein. Einer Berechnung des gegn. RA würde ich nicht trauen. Bei mir kamen € 180,- mehr raus, wie dann das Gericht in einer eA festgestellt hat. Also Vorsicht!
Viele Grüße Friese