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volljährigen Unterhalt

 
(@sun75)
Schon was gesagt Registriert

Ein freundliches Hallo in die Runde 🙂

ich hab da so das ein oder andere Problem bzw Frage, hab mich schon den ganzen tag durchs inet gewühlt aber irgendwie nichts gefunden was mir wirklich weiterhilft, vll gibt es ja hier den ein oder anderen der schon so seine Erfahrung gemacht hat oder einfach so mehr weiß....

Mein Mann hat einen unehelichen Sohn der in diesem Jahr 21 Jahre alt wird. Wie in so vielen Fällen besteht leider kein Kontakt auch wenn wir dies sehr gerne hätten und uns auch in den letzten Jahren drum bemüht haben, aber dies ist ein anderes Thema....

Bis zum 18ten Lebensjahr haben wir den Unterhalt an das JA überwiesen, danach an die ARGE. Ab November 09 hat der Sohn sein Zivi geleistet, eine Ausbildung hat er noch nicht abgeschlossen da er erst im Juli 09 sein Abi abgeschlossen hat.
Heute war es dann wieder mal so weit und uns flatterte ein Brief der ARGE ins Haus. Da der Sohn ab Sep Leistungen über die ARGE bezieht, sollen wir mal wieder Auskunft erteilen, daran gewöhnt man sich im laufe der Jahre ja schon 😉 Was mich allerdings verwirrt ist das mit dem in der Anlage beigefügten Blatt Auskunft für das Jahr 09 und Jan - Sep 10 verlangt werden, ist es nicht so das es normalerweise die letzten 12 Monate betrifft? Zumal wir bereits in 08 Auskunft über das Gesamte Jahr 07 gegeben haben.... Leider war auch kein Grund angegeben warum Leistungen gezahlt werden. Es wäre schön wenn ab dem 01.09. eine Ausbildungsstelle angetreten wird, allerdings denke ich das dann die ARGE nichts mit dem Vorgang zu tun hätte oder ist dies vll bei rein Schulischen Ausbildungen der Fall??? Müssen wir Auskunft erteilen obwohl wir nicht wissen was der Sohn zur Zeit tut? Wäre schön wenn mir vll jmd weiterhelfen könnte denn wir sind uns nicht sicher ob wir einfach so die Auskunft erteilen sollen und dann abwarten was kommt oder ob wir zuerst Kontakt zur ARGE aufnehmen sollten um zu erfragen wie der momentane Stand ist. Irgendwie fühlt man sich bei diesem Thema immer mit all seinen Fragen, Sorgen und Gedanken allein gelassen... :exclam:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2010 23:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Sun75
Herzlich Willkommen

Steht in dem Schreben von der Arge, weshalb ein UH-Anspruch des 21 Jahre alten Kindes bestehen soll? Und diese Information hat schriftlich durch Belege (Schulmeldung, Ausbildungsvertrag o.ä.) zu erfolgen. Einfach eine selbst formulierte Auskunft hat keine Anspruchsfolge. Macht der Junge nichts, gibt es auch kein Geld von Papa - schon gar nicht über die Arge.

Und richtig. Für einen nichtselbstständigen Arbeitnehmer erfolgt die Auskunft für die letzten 12 Monate. Was wird denn als Grund für die Aktivitäten der Arge mitgeteilt?

Während der Zeit des Zivildienstes bestand übrigens kein Anspruch auf KU. Ich hoffe mal, er (der KV) hatte das auch berücksichtigt

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2010 17:50