Volljährigen-UH übe...
 
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Volljährigen-UH über Jugendamt berechnen lassen - wie?

 
(@neuesglueck)

Hallo Gemeinde,

da meine "liebe" Ex es hinbekommen hat, dass meine Tochter (wird diesen Monat 18) auf einer KU-Berechnung durch das JA besteht, habe ich eine Frage zum Ablauf:

Wird das JA auf mich zukommen, damit ich meine Einkommensverhältnisse offenlege, oder muss ich aktiv werden?

Es geht ja auch um solche Dinge wie Vorsorgeaufwendungen und den Unterhalt an die Ex, von daher reicht es doch sicher nicht, der Tochter die Gehaltsabrechnungen mitzugeben.

Danke und Gruß

NG


Zitat
Geschrieben : 04.01.2008 14:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

der Tochter gibst du eh nix mit. Das Ja wird dich zur Offenlegung aufforden und du forderst vom Töchterchen oder dem JA ??? die Einkomemnsverhältnisse der KM und die vom Töchterchen. Den zum einen ist ja nun auch Mama in der Pflicht und Einkommen des Kindes wird midnernd angerechnet. Und nicht vergeßen, wenn Mama keinen Barunterhalt leistet wird das volle KG bei dir abgezogen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 15:04
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ab Volljährigkeit darf die Beistandschaft das Kind nur nocht beraten, aber nicht mehr nach außen vertreten. Auf Verlangen also der Tochter Auskunft erteilen und ggf. selbst Auskunft von Tochter und Mutter verlangen.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 16:25
(@neuesglueck)

ähm... was denn nun? JA berät Kind oder berechnet KU?

Danke und Gruß NG


AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 21:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

< siehe hier >

Junge Volljährige können sich in Unterhaltsangelegenheiten bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vom Jugendamt beraten lassen.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 21:13
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

JA kann beraten und auch anhand der Unterlagen, die das Kind mitbringt, den KU berechnen. Diese Beratung ist quasi intern zwischen Kind und JA. Nur darf JA das Kind nicht nach außen vertreten, also keine Auskunft verlangen oder zur Zahlung auffordern, oder Klage im Namen des Kindes erheben. Das muss Kind jetzt selbst erledigen, oder eben einen Anwalt beauftragen.

Alles klar?

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 21:24
(@neuesglueck)

Ja, alles klar! DANKE!  :thumbup:


AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2008 01:24