Moin Tina,
Denkt aber dran das ihr das Ding auch noch per Post Einschreiben mit Rückschein rausschickt und mit Fristsetzung bis zum xx.xx.xxxx. Vor Gericht werden mails immer noch nicht so gerne gesehen und ihr müßt ja nachweisen d,as er das Schreiben erhalten hat.
Wir haben eigentlich gedacht, dass der RA dann mit Fristsetzung schreibt, weil Göga dann schon dreimal nachgefragt hat und immer noch kein Echo kam. Die Unterhaltssache an sich hat der RA ja schon auf dem Tisch und für die Berechnung des Unterhaltsanspruches fehlen noch diverse Nachweise der Bedürftigkeit. Von daher ist das Zeugnis auch Teil der Unterhaltsbaustelle.
Und vielleicht ist die Klage gegen Göga ja auch schon raus. Wenn wir bis August keine Neuigkeiten haben, dann wird Göga Nägel mit Köpfen machen.
Das hört sich echt nach Chaos an. Sind denn die Noten so das ein Abi überhaupt realistisch wäre oder sind sie in nem Bereich wo eine freiwillige Wiederholung für nen besseren Realschulabschluß angesagt war?
Das ist so eine Gewissensfrage. Wir interpretieren die Sache so, dass das Kind gern das Jahr in der Schule wiederholen wollte (Göga wurde vorher angefkündigt, wenn Tochter keinen Ausbildungsplatz findet, wiederholt sie halt die Zehnte), aber die Lehrer ihr keinen höheren Abschluss als die Mittlere Reife zutrauen.
Sie hat in Deutsch eine 4 mit dem Hinweis auf eine LRS, die Rechtschreibleistungen entsprechen nicht den Anforderungen. Englisch dementsprechend eine 5, Mathe als Ausgleich eine 3. Vielleicht kann sie sich in Mathe verbessern und eine 2 erreichen. Eine Verbesserung im sprachlichen Bereich halten wir für relativ unwahrscheinlich. Ansonsten hat sie ein Zweier/Dreier-Zeugnis.
Und last not least ist es ja auch gut, dass Tochter die Zehnte lieber wiederholt, bevor sie untätig zu Hause sitzt. Nur diese ganze Art passt so voll ins Chaos-Bild.
eskima
Hallo eskima,
klar ist es besser sie versucht es anstatt einfach nur daheim zu sitzen. Und eine Verbesserung wäre ja auch gut. Da drück ich die Daumen das sie die Zeit in der Schule auch nutzt und nicht nur absitzt und das sie weiterhin fleissig Bewerbungen schreibt, sonst steht sie ja nächstes Jahr wieder vor dem gleichen Problem. Nein, nicht ganz, denn dann würde u.U. der KU wegfallen ,wenn sie keine Ausbildung macht 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen,
ist zwar schon nicht mehr aktuell, aber der Ordnung halber: Wenn der Titel mit einer Abänderungsklage angegriffen wird, ist § 707 ZPO maßgeblich. Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgt meist gegen Sicherheitsleistung. Zuständig ist nicht das Vollstreckungsgericht, sondern das Gericht des ersten Rechtszuges. Abänderung und Vollstreckungsschutz können in einem Antrag gestellt werden.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse