Hallo!
Lange habe ich nur mitgelesen, nichts geschrieben, da hier alles friedlich war. Junior ist seit Anfang des Jahres 18 und das hat sich vom Jugendamt wegen des Unterhalts beraten lassen. Ergebnis: Mama ist zu arm (Schulden auf das Haus, weiteres Kind unter 18) und kann keinen Unterhalt leisten, Papa soll so weiterzahlen, wie bis zum 18ten (386 € inclusive halbes Kindergeld).
Wie wir von Junior gelernt haben, nimmt Mama jetzt für das Bewohnen des Zimmers und die Verpflegung 186 € von Junior und behält das volle Kindergeld.
Nun hat Junior Abitur und geht studieren, wohnt weiter bei Mama, hat Bafög beantragt und bekommt noch mal 170 € oben drauf. Das Bafögamt geht von 422 € Bedarf aus.
Das sind in Summe 386+188+170=744 € für Junior (bzw. Mama 388 € für Mama und 356 € für Junior für Klamotten, Reisen, Extrawünsche beim Essen und alles andere).
Jetzt ist Papa am Grübeln: Junior das Geld und den festen Glauben, dass ihm das alles zustünde lassen oder Junior einiges vom Unterhalt abziehen: zweite Hälfte des Kindergeldes, Bafög?
Wie würdet Ihr da ran gehen?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen
Flo
Hallo,
wenn der Student zu Hause bei Mama wohnt, dann entsprich sein Unterhaltsbedarf der 4. Altersstufe DDT. Da Mama nicht leistungsfähig ist entspricht das dem Unterhaltsanspruch nach Deinem Einkommen. Davon abzuziehen ist das gesamte Kindergeld und eigenes Einkommen = Bafög, d.h. DDT (gemäß Deinem Einkommen) minus volles KG minus Bafög = Dein Zahlbetrag.
Nachlesen kann man das und auch Dein Sohn z.B. <a href="http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php?seite=3>hier.</a>"
Was Mutter und Sohn wie regeln ist nicht Dein Problem.
VG Susi
Hi,
irre ich mich, oder schmälert der Unterhalt nicht das BaföG? Wie kann er 422€ erhalten, wenn er 386 € von dir bekommt?
Hat er etwa den Unterhalt nicht angegeben?
MfG
Wenn das Kind NICHT zuhause wohnt, beträgt der max. Bedarf inkl Kindergeld 670 €. D.h. dass max. 189 € BaföG fließen würden...oder?
Hallo,
Nun hat Junior Abitur und geht studieren, wohnt weiter bei Mama, hat Bafög beantragt und bekommt noch mal 170 € oben drauf. Das Bafögamt geht von 422 € Bedarf aus.
Bafög ist vorrangig zu beantragen und reduziert den Unterhaltsbedarf. Aber wenn Papa zahlt ....
VG Susi
Moin Zusammen
irre ich mich, oder schmälert der Unterhalt nicht das BaföG? Wie kann er 422€ erhalten, wenn er 386 € von dir bekommt?
Genau andersrum: Bafög schmälert den Unterhalt.
Wenn das Kind NICHT zuhause wohnt, beträgt der max. Bedarf inkl Kindergeld 670 €.
Schön wärs. Ab 2016: 735 Euronen Quelle: Düsseldorfer Tabelle
Jetzt ist Papa am Grübeln: Junior das Geld und den festen Glauben, dass ihm das alles zustünde lassen oder Junior einiges vom Unterhalt abziehen: zweite Hälfte des Kindergeldes, Bafög?
Wie würdet Ihr da ran gehen?
Wenn das Verhältnis zu Junior gut ist: Junior zum Gespräch einladen. Bafög Bescheid soll er mitbringen. Im Gespräch ihm erklären, wie gerechnet wird. (dein bereingtes Netto, Zahlbetrag aus der DüTab ermitteln, komplettes Kindergeld und Bafög abziehen) Wenn du dann freiwillig was drauflegst, sollte er wissen das das freiwillig ist.
Wenn das Verhältnis zu Junior schlecht ist: Zahlung einstellen bis er den Bafög Bescheid und Einkommensauskunft der KM vorlegt. Der Fairness halber kann man ihm das vorher mitteilen. Was das JA sagt, interessiert nicht mehr seit Junior volljährig ist. Voraussetzung für die sofortige Zahlungseinstellung wäre natürlich dass kein Titel besteht.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo und danke an alle.
Was er beim Bafögantrag angegeben hat, weiß ich nicht, den Bescheid haben wir, daher kenne ich die Zahlen. Na, dann schauen wir mal, wie wir weiter machen. Leider geht es wieder einmal mehr darum, was von Mama angeimpft wurde, als um das Recht von Papa und die Einsicht, dass ein Weiterzahlen von Papas Seite nicht selbstverständlich ist und damit schlicht um das weitere Verhältnis zwischen Papa und Junior. Da helfen klare Argumente und Links zu externen Quellen hoffentlich mehr.
Viele Grüße und allen ein schönes neues Jahr
Flo
Moin
Dann vergleiche Deine Annahmen bzgl. Bafög-Antrag. Es gibt Bafög-Rechner, wo Du nachprüfen kannst, ob zumindest der Rahmen stimmt. Die Schulden der KM interessieren eher nicht, das minderjärhrige Kind sehr wohl. Ab diesem Jahr definieren die URL den Bedarf eines Studierenden auf 735€ (fast 10% mehr als zuvor). Woher die betreffenden OLG's diese Einschätzung nehmen, kann ich nicht sagen. Vermutlich könnte der Armutsbericht des zuständigen Ministeriums hier eine Antwort liefern, wenn er nicht öffentlichgkeitswirksam nicht nur unterschlagen, sondern medienwirksam heuchlerisch schön dargestellt werden würde. Schönes neues Jahr Euch allen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.