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Volljährig, kein Ausbildungsplatz, arbeitssuchend -> Unterhaltsanspruch?

 
(@steini_1)
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Hallo,

ich habe ein paar Fragen, auf die ich noch keine konkreten Antworten gefunden habe.
Leider muss ich das etwas ausführlicher erläutern (sorry!):

Situation nach Ehescheidung:
Zwei Kinder, die bei der Mutter wohnen, gemeinsames Sorgerecht.
Vater (ich) zahlt Unterhalt für beide Kinder (jeweils tituliert bis zum 18. Lebensjahr) an die Kindesmutter (KM),
Kind1 wird in 06/2011 volljährig (und damit Eltern barunterhaltspflichtig),
Kind2 ist minderjährig und geht noch zur Schule.

Die KM hat eine langjährige Anstellung aufgegeben, dann zweimal Probezeit in neuer Anstellung nicht bestanden. Ist jetzt arbeitslos, obwohl es genügend Stellenangebote in ihrem Beruf gibt. Ich halte diese Arbeitslosigkeit für selbst herbeigeführt.

Die KM wohnt im eigenen Haus (Wohnvorteil?), hat zudem Mieteinnahmen aus Immoblienbesitz, ist aber auch verschuldet (Hypotheken).

Ich selbst bin in Festanstellung.

Kind1
- hat zweimal Schule abgebrochen, ist seit 09/2010 nicht mehr zur Schule gegangen - wurde in 02/2011 abgemeldet,
- hat bis heute keine Ausbildungsstelle, da es sich vermutlich nicht intensiv darum bemüht hat,
- verdient sich vermutlich Geld durch kleine Jobs (was auch verschwiegen wird),
- hat sich arbeitssuchend gemeldet,
- beansprucht nun Unterhalt nur von mir,
- ist der Meinung, dass die KM keinen Barunterhalt bezahlen muss, weil die zu arm ist und Kind1 bei ihr wohnt.

Mir wurden bisher keine Nachweise über abgelehnte Bewerbungen, Bescheinigung der Arbeitsagentur, Informationen über eine Tätigkeit (eigenes Einkommen) vorgelegt.
Es wird zudem schwierig werden, von der KM eine wahrheitsgemäße Aufstellung aller Einkünfte zu bekommen, um eine korrekte Unterhaltsberechnung durchführen zu können.

Ich möchte hier noch anmerken, dass ich mein Kind unterstützen will, sofern es sich um sein Vorankommen bemüht. Allerdings möchte ich auch nicht nur "Zahlmeister" sein.

Nun meine Fragen:

1.) Hat Kind1 einen berechtigten Unterhaltsanspruch?
Ich habe gelesen, dass das volljährige Kind nur einen Rechtsanspruch auf Unterhalt hat, sofern es eine Ausbildung oder ein Studium macht - sowie für Überbrückungszeiten von höchstens vier Monaten.
Das Kind macht aber (noch) keine Ausbildung und die vier Monate sind vorbei.

2.) Falls Unterhaltsanspruch besteht, wird aus den Einkommen der Eltern der Unterhalt anteilig berechnet.
Was kann ich tun, wenn die KM aber keine Aufstellung ihrer Einkünfte vorlegt oder Angaben verschweigt?
Kann bei selbst herbeigeführter Arbeitslosigkeit der KM ein fiktives Einkommen angerechnet werden?
Muss sich die KM einen Wohnvorteil anrechnen lassen?

3.) Ich zahle noch Unterhalt an das minderjährige (privilegierte) Kind2.
Kann dieser Betrag vom bereinigten Nettoeinkommen abgezogen werden?

4.) Wie sollte man sich verhalten, wenn das Kind eigene Einkünfte verschweigt?

5.) Sollte man zunächst einen Betrag x (als Unterhalt oder Taschengeld) an das Kind überweisen, um die Bereitschaft zur Unterstützung zu signalisieren?
Wieviel könnte das sein?

Meinen Dank im Voraus für jede hilfreiche Antwort!

Grüße an alle!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2011 12:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Steini,

zu 1.)

Grundsätzlich haben Verwandte 1. Grades immer einen Utnerhaltsanspruch.
Aber ein volljähriges Kind hat nur dann Anspruch, wenn es sich in der Erstausbildung oder Schulausbildung befindet oder aus Gründen, die es nicht selbst verschuldet (Behinderung) nicht für sich selbst sorgen kann. Das Kind muß nachweisen warum es Unterhalt begehrt und seine Bemühungen um Ausbildung/Arbeit darlegen.

zu 2.)

Du kannst gar nichts machen. Wenn das Kind Unterhalt möchte, muß es bei beiden Eltern nachfragen und dem jeweils anderen das eigenen Einkommen, sowie das des anderen Elternteils offenlegen. Es kann nicht nur einseitig von einem Elternteil fordern. Zur Not wird ein Gericht es diesem Kind kostenpflichtig erklären. Da der Titel ja mit 18 endet, hast du ja den Vorteil nicht mehr zahlen zu müssen, bis das Gegenteil festgestellt wird. Dein Kind muß sich bewegen. Zu fiktiven Einkünften wird es nicht kommen, das das Kind ja nicht priveligiert ist.

zu 3.)

Ja dieser Betrag wird abgezogen. Das Kind steht im Rang hinter dem minderjährigen Kind und ggf. auch hinter einer neuen Ehefrau. Der SB ggü. dem volljährigen Kind beträgt 1150 €.

zu 4.)

Um Unterhalt zu bekommen, muß auch das Kind alle Einkünfte offenlegen. Verschweigt es diese kann hier mit fiktiven Einkommen gerechnet werden. Wobei sich die Frage ja nur dann stellt, wenn überhaupt eine Anspruch auf Unterhalt besteht.

zu 5.)

Warum? Bekommst du von deinem Arbeitgeber Geld, wenn du nichts tust? Nur um dich bei Laune zu halten oder in der Hoffnung, das du dann im nächsten Monat ieder zur Arbeit erscheinst?
Ich würds andersrum machen. Wenn das Kind nachweist, das es ernsthafte Bewerbungen schreibst und von mir aus Fritten brät oder Zeitungen austrägt kann man anbieten das Einkommen um ein Taschengeld aufzustocken.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 12:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin

- ist der Meinung, dass die KM keinen Barunterhalt bezahlen muss, weil die zu arm ist und Kind1 bei ihr wohnt.

Richtig aber du auch nicht!

1.) Hat Kind1 einen berechtigten Unterhaltsanspruch?
Ich habe gelesen, dass das volljährige Kind nur einen Rechtsanspruch auf Unterhalt hat, sofern es eine Ausbildung oder ein Studium macht - sowie für Überbrückungszeiten von höchstens vier Monaten.
Das Kind macht aber (noch) keine Ausbildung und die vier Monate sind vorbei.

Nein. Sofern das Kind nicht nachweisen kann, dass eine Ausbildung, gibt es keinen Unterhalt.

2.) Falls Unterhaltsanspruch besteht, wird aus den Einkommen der Eltern der Unterhalt anteilig berechnet.
Was kann ich tun, wenn die KM aber keine Aufstellung ihrer Einkünfte vorlegt oder Angaben verschweigt?
Kann bei selbst herbeigeführter Arbeitslosigkeit der KM ein fiktives Einkommen angerechnet werden?
Muss sich die KM einen Wohnvorteil anrechnen lassen?

Richtig. Ist zwar hier wegen 1. irrelevant aber der Vollständigkeit halber:
Wenn die Mutter keine Auskunft gibt es auch von dir nichts.
Das Kind muss von beiden Eltern Auskunft fordern und dem jeweils anderen vorlegen.
Wenn da nix kommt, gibt es nix.
Fiktives Einkommen gibt m.W.n. in diesem Konstrukt nicht mehr. Es könnte ja Mütter treffen.
Wohnvorteil aber schon.

3.) Ich zahle noch Unterhalt an das minderjährige (privilegierte) Kind2.
Kann dieser Betrag vom bereinigten Nettoeinkommen abgezogen werden?

Nein. Nur als Zählkind.
Einzig im Mangelfall und wenn das Kind nicht mehr privilegiert ist, steht es dem Minderjährigen im Rang nach.

4.) Wie sollte man sich verhalten, wenn das Kind eigene Einkünfte verschweigt?

Nachweise sammeln.
Ggf. eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte verlangen.

5.) Sollte man zunächst einen Betrag x (als Unterhalt oder Taschengeld) an das Kind überweisen, um die Bereitschaft zur Unterstützung zu signalisieren?
Wieviel könnte das sein?

Nein.
Das Einzige was du ihranbieten solltest ist ein vernünftiges Gespräch unter erwachsenen Leuten, in dem du ihr erklären kannst, dass du sie lieb hast und sie gerne bei der Suche nach ihrem zukünftigen Leben unterstützt, dass zum Erwachsen werden aber auch die Übernahme von Verantwortung gehört. Zumindest für das eigene Leben.

Berate sie ehrlich. Erkläre ihr, wie das mit dem Unterhalt funktioniert und dass sie darauf nicht bauen kann, wenn sie keine Ausbildung macht. Sprich mit ihr über ihre Interessen und Möglichkeiten und biete ihr an, dass du sie auch mit Geld unterstützt, wenn es für ihre Ausbildung erforderlich ist.
Das könnte auch ein Auslandsaufenthalt wie z.B. "Work and Travel" sein, der nicht offiziell als Ausbildung gilt aber das entscheidest dann du und nicht ein Anwalt oder Richter.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 13:13
(@steini_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für diese raschen Antworten.

Bei der 3. Frage gibt es (nach meinem Verständnis) zwar unterschiedliche Meinung, aber grundsätzlich ist erstmal die Aussage, dass hier kein klarer Unterhaltsanspruch besteht, hilfreich.

Die Meinungen, dass bei arbeitssuchenden Volljährigen, die (nachweislich) noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, Unterhalt gezahlt oder nicht gezahlt werden muss, sind wohl sogar bei RAs unterschiedlich.

Mein Ziel ist es, mich mit meiner Tochter vernünftig und sachlich zu verständigen, ihr meine Unterstützung anzubieten. Leider ist da eine grundlos hasserfüllte KM im Hintergrund, der jedes Mittel recht ist, mir das Leben schwer zu machen.

Gruß,
Steini

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2011 13:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

bei 3.) würde ich mich auf den Standpunkt stellen, sofern es überhaupt einen Anspruch gibt, das das minderjährige Kind im 1. Rang steht, das volljährige aber im 3., da es nicht mehr priveligiert ist. Es ist über 18 und besucht keien Schule um einen allg. Schulabschluß zu erwerben. Selbst wenn eine Ausbildung gemacht würde, wäre es nicht priveligiert. Insofern muß erst der Anspruch des minderjährigen Kindes vollständig befriedigt werden und somit vom ber. Netto abgezogen werden.

Wenn das Kind arbeitssuchend gemeldet ist hat es Anspruch auf Leistungen des ALG II. Diese könnten dann von den Eltern wiederum fordern. Aber das Kind direkt hat keinen Anspruch. Es kann seinen BEdarf durch Aushilfsjobs o.ä. finanzieren.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 13:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei der 3. Frage gibt es (nach meinem Verständnis) zwar unterschiedliche Meinung, aber grundsätzlich ist erstmal die Aussage, dass hier kein klarer Unterhaltsanspruch besteht, hilfreich.

Hier gibt es keine unterschiedlichen Meinungen sondern nur unterschiedliche Annahmen über die Umstände.

Wenn die Kohle nicht für alle reicht, wird der Unterhalt für das minderjährige Kind vorher abgezogen.
Sonst nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 14:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

- hat sich arbeitssuchend gemeldet,
- beansprucht nun Unterhalt nur von mir,

Das hier ist ein absoluter Widerspruch. Wenn das Kind arbeitssuchend ist, kann es höchstens ALG2 beantragen und ein UH-Anspruch fällt weg. Wenn das Kind arbeitssuchend gemeldet ist, ist dies ein Beweis dafür, dass es weder zur Schule geht noch eine Ausbildung anstrebt. Ansonsten hätte es sich ausbildungssuchend gemeldet. Aber auch hier hat es i.d.R. keinen UH-Anspruch, lediglich bei der ALG2-Beantragung fordert die Arge keine Bewerbungsbemühungen um einen Arbeitsplatz bzw. bietet keine an, da nicht vermittelbar.

Die Meinungen, dass bei arbeitssuchenden Volljährigen, die (nachweislich) noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, Unterhalt gezahlt oder nicht gezahlt werden muss, sind wohl sogar bei RAs unterschiedlich.

Dann sollten die mal einen Blick in die Gesetze werfen. Habe das bereits hinter mir und kann zumindest in meinem Fall sagen, die Arge hat nicht mal versucht zu zucken und sofort ALG2 geleistet.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2011 14:10
(@steini_1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

nachdem ich in Gesprächen mit meiner Tochter versucht habe, gemeinsam mit ihr zu einer Lösung zu kommen und sie bei der Ausbildungsplatzsuche unterstütze so gut ich kann, bin ich heute aus allen Wolken gefallen, als ich einen Brief vom Jugendamt von der sog. "Jungen Volljährigenberatung" bekommen habe.

Die teilen mir mit, dass meine Tochter dort um "Klärung ihres Unterhaltsanspruchs nachgesucht" hat - mit Ziel einer einvernehmlichen Lösung.

Angemerkt wird, dass eine Volljährigkeit (bei entsprechender Bedürftigkeit) nichts an der Unterhaltspflicht der Eltern ändert.

Das ist mir ja klar, aber ich soll nun einen Fragebogen über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen und entsprechende Nachweise (Verdienstbescheinigungen, Steuerbscheid usw.) an das JA geben.

Es wird schon im Vorfeld mitgeteilt, dass die Mutter wg. nachgewiesener Arbeitslosigkeit nichts zum Unterhalt beitragen kann und ich allein für alles aufkommen muss. Kein Wort über Mieteinkünfte, Wohnvorteil, ... der Mutter.

Ich bin natürlich verunsichert, weil das JA ab Volljährigkeit doch eigentlich nicht mehr zuständig ist.
Wird hier das JA zum Anwalt?
Muss ich dem JA die verlangten Auskünfte erteilen?

Vielen Dank im Voraus für weitere Antworten.

Gruß, Steini

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2011 19:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Steini,

"ausbildungsplatzsuchend" ist - wie bereits geschrieben - bei Volljährigen kein unterhaltsauslösender Status. Überdies kann ein junger Volljähriger auch während der Suche nach einem Ausbildungsplatz jobben gehen und eigenes Geld verdienen; das ist ja kein 40-Stunden-Fulltime-Job. Alternativ kann Deine Tochter sich natürlich auch in die staatliche H4-Hängematte legen; das ist allerdings (Formulare ausfüllen, Ämter aufsuchen etc.) anstrengender als wie gewohnt bei Papa die Hand aufzuhalten.

Ich würde das JA fragen, auf welcher Rechtsgrundlage ihr Auskunftsersuchen beruht und die geforderten Auskünfte bis auf Weiteres NICHT erteilen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2011 21:11
(@nadda)
Registriert

Hallo Steini,

forden kann das JA in dem Fall viel, aber kriegen sollten Sie gar nichts.

Es ist Sache des volljährigen Kindes Unterhaltsansprüche mit seinen Eltern zu klären, das JA hat da eigentlich  nichts zu suchen. Ansprüche von dir Auskunft zu erhalten hat das JA sicher nicht.

Deine Tochter hingegen schon - wenn sie die Vorraussetzungen erfüllt. Allerdings ist das ja schon mal der Knackpunkt da sie ohne Ausbildung keinen Anspruch hat.

Jetzt könnte man als Vater natürlich der Tochter nochmal klarmachen das sie diese Dinge gerne persönlich mit dir besprechen kann. Vielleicht könntest du ihr ja auch in einer Überbrückungszeit finanziell unter die Arme greifen? Nur, wenn sie sich nicht aktiv um eine  Ausbildungsstelle bemüht würde ich als Elternteil mich da ehrlichgesagt querstellen, bei freiwilligen Zahlungen möchte ich auch sehen das was passiert.

Vielleicht hat die KM da ein wenig reingestiert, oder glaubst du deine Tochter kommt von selbst auf den Gedanken das Mama für Geld nicht zuständig ist? Unterhalt kann sauber berechnet werden und für so eine Berechnung ist bei einem volljährigen Kind nunmal eine Auskunft von beiden Eltern vorzulegen. Im besten Fall sollte das dann so aussehen das jeder Elternteil seine Zahlen auf den Tisch legt und man sich zu dritt einigt.
Ja, ich weis das ist in den meisten Fällen utopisch, aber es wäre die "vernünftige Regelung unter Erwachsenen".

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2011 22:58




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nadda,

das stimmt m. W. nicht ganz. Jungerwachsene kriegen soweit ich weiß beim JA noch kostenlos rechtliche Unterstützung.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2011 23:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beraten dürfen sie wen sie wollen und solange sie sich die Zeit dafür nehmen, nur ein Vertretungsrecht haben sie m.M.n. nicht.
Haben also auch nicht das Recht, irgendwelche Forderungen zu stellen.

Ich würde sagen, du kannst jetzt wahlweise gar nichts tun oder das JA eben nach der Rechtsgrundlage ihre Begehrs zu fragen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 01:31
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Steini_1

Die teilen mir mit, dass meine Tochter dort um "Klärung ihres Unterhaltsanspruchs nachgesucht" hat - mit Ziel einer einvernehmlichen Lösung.

An einer einvernehmlichen Lösung bist du natürlich auch interessiert. Deshalb würdest du gern wissen, warum deine Tochter einen Unterhaltsanspruch gegen dich prüfen möchte, ob sie sich in einer allgemeinen Schulausbildung befindet oder einer Berufsausbildung.  Mögen sie doch bitte den Ausbildungsvertrag oder eine aktuelle Schulbescheinigung, Versetzungszeugnis, etc.  vorlegen.

Es wird schon im Vorfeld mitgeteilt, dass die Mutter wg. nachgewiesener Arbeitslosigkeit nichts zum Unterhalt beitragen kann und ich allein für alles aufkommen muss. Kein Wort über Mieteinkünfte, Wohnvorteil, ... der Mutter.

Da deine Tochter an einer einvernehmlichen Lösung interessiert ist, wird sie sicher keine Probleme damit haben, die Unterlagen ihrer Mutter über Arbeitslosengeld, Mieteinkünfte etc. zwecks Einsicht zur Verfügung zu stellen.

Ich bin natürlich verunsichert, weil das JA ab Volljährigkeit doch eigentlich nicht mehr zuständig ist.
Wird hier das JA zum Anwalt?
Muss ich dem JA die verlangten Auskünfte erteilen?

Das JA hat die Möglichkeit, bis zum 21. Lebensjahr tätig zu werden. Du bist zur Auskunft gegenüber deiner Tochter verpflichtet und wenn sie das JA rechtswirksam beauftragt hat, dann bist du dem JA gegenüber auskunftspflichtig. Deshalb ist deine Nachfrage wegen der Rechtsgrundlage an das JA wichtig.

Deine Tochter schuldet dir Auskunft über das Einkommen und Vermögen der Mutter, nur ein "hatnix" reicht da nicht aus.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 02:26
(@nadda)
Registriert

Hi,

Hallo Nadda,

das stimmt m. W. nicht ganz. Jungerwachsene kriegen soweit ich weiß beim JA noch kostenlos rechtliche Unterstützung.

LG LBM

Natürlich dürfen sie beraten, damit habe ich auch gar kein Problem. Nur, m. M. n. darf die Tochter Auskunft einfordern und der würde ich sie selbstverständlich auch erteilen. Aber dem JA würde ich keine Unterlagen vorlegen, die haben da keinen Anspruch darauf. Aber wenn die Tochter alle Unterlagen der KM zu einem Beratungsgespräch mit dem Vater beim JA mitnimmt kann man ja mal über die Sache reden.

Freundliche Antwort, mit bitte um Erklärung der Rechtsgrundlage, wäre wohl nicht verkehrt. Gesprächsbereitschaft in diesem Schreiben ankündigen. Es ist ja kein Problem sich mit der Tochter an einen Tisch zu setzten.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 08:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Natürlich dürfen sie beraten, damit habe ich auch gar kein Problem. Nur, m. M. n. darf die Tochter Auskunft einfordern und der würde ich sie selbstverständlich auch erteilen.

trotzdem gibt es eine bestimmte Reihenfolge: Zuerst muss die Unterhaltsberechtigung bestehen, bevor überhaupt Auskünfte eingefordert werden können. Die Tochter muss ihren Eltern also darlegen, warum sie ausserstande ist, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die gängigen Gründe sind der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, eine Ausbildung oder ein Studium. "Ich find halt nix" ist kein einleuchtender Unterhaltsgrund; eine vorübergehende Putzstelle oder ein Hilfsarbeiter-Job findet sich immer.

Selbstverständlich können Eltern ihre volljährigen Kinder auch in einer solchen "Orientierungsphase" finanziell unterstützen - mit der Betonung auf "können" und "freiwillig". Platz für "Forderungen" gibt es da nicht; höchstens für freundliche Bitten. Auch diese Erkenntnis gehört zum Erwachsen-Werden. Wer für eine solche Bitte das Jugendamt oder gar einen Anwalt braucht, um ihr ein "Ihr müsst!"-Mäntelchen umzuhängen, hat den Schuss noch nicht gehört.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2011 11:47