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viele, viele ???? z.B: sind Unterhaltsleistungen sozailversicherungspflichtig?

 
(@mascha)
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Hallo allerseits,
viele offene Fragen und die Zeit drängt auf einmal.
Mein Freund hat im August 2006 ein Unterhaltsurteil bekommen, welches unserer Meinung nach (und auh der Meinung der Anwältin ) schlecht für ihn ausgefallen ist.
Er hat eine Tochter(7J.), war immer bereit Unterhalt für die Tochter und die Ehefrau zu bezahlen, was er auch getan hat (nur zu gering).
Seine Anwältin hat ihn unserer Meinung nach nur teilweise richtig beraten. Der gegnerische Anwalt hatte mit Einkommenszahlen um sich geworfen, die nicht stimmten.
So kam es zu einer Unterhaltklage, welche sich ein Jahr lang hinzog bis ein Gerichtstermin überhaupt stattfand - = unnötige Kosten zusätzlich -hätte mit den Anwälten oder im Scheidungsverfahren abgeklärt werden können.

So Stand jetzt
Anwältin rät zum OLG (Hamm) zu gehen, Freund will nicht mehr, ist es leid
sehr hohe KOsten an Nachzahlungn und doppelter Anwaltgebühr kommen auf ihn zu, weit über 10.000€,
verliert er am OLG kommen noch mehr Kosten....

- er zahlt einen Kindesunterhalt + Ehegattinnenunterhalt
- die Ex muss die Anlage U mit unterschreiben, geht nicht arbeiten, Kind gerade eingeschult,
- Unterhalt und Kindergeld sind einziges Einkommen von ihr
- momentan Trennungsunterhalt in Kürze Ehegattenunterhalt

bis her wurde der Ex das fehlende Geld vom Sozialamt/ALG2 ausgeglichen, dies fällt wohl zukünftig komplett weg, durch die Unterhaltszahlungen

Fragen

Müssen für Unterhaltseinkünfte (der Ex)  Sozialabgaben (Rentenvers.+Krankenvers.) gezahlt werden?
Muss die Ex selbst nach Scheidung Krankenkassenbeiträge bezahlen?
Ist es so, wie jetzt erst seine Anwältin schreibt, dass er ihre Sozialabgaben durch das unterschreiben der Anlage U mitübernehmen muss?

nächste Frage
-praktisch ist mein Freund mit ca. 600€ unter dem Selbstbehalt jeden Monat
- wenn man Weihnachtsgeld und Steuererstattung berücksichtigt und monatlich umrechnet läge er im Mittel bei ca. 930€.
ist das so richtig?

Liebe Grüße
Mascha

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2006 17:07
(@mascha)
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Ergänzung zu obrigen Text von mir:

Es ist zu viel an Informationen , die jetzt noch fehlen und was alles gelaufen ist.
Jedenfalls hatten wir erst ein gutes Gefühl bei der Anwältin. Meine Befürchtungen, und auch durch einiges Lesen auf diese SEHR informativen Seite , hatten sich dann im Unterhaltsurteil bestätigt.
Einges von dem Unterhaltsurteil stimmt auch zahlenmäßig wirklich nicht.
Wir bekamen viele Antworten von der Anwältin, welche stimmten und auch wiederum nicht und irreführend waren.
Nach dem Urteil hatte mein Freund wieder einen Termin bei der Anwältin, wo sie ihm so nahe gelegt hat zum OLG zu gehen.
Wie schon oben geschrieben - er/wir sind es leid und die Kosten würden evtl.noch mehr.
Es ist nicht mehr überschaubar!
Uns beschleicht in etlichen Dingen das Gefühl, dass die Aussagen der Anwältin nicht so ganz stimmen und auf seinem Kopf jetzt die Niederlage von der Anwältin am OLG ausgefochten werden soll.

Wir dachten wir hätten eine Lösung gefunden, wie er die Schulden evtl. nach und nach abzahlen könnte und da kam das mit dem Sozialversicherungen für die Ex noch mit ins Spiel (heute per Post) . Das er diese über den Unterhalt hinaus noch für die Ex mitbezahlen muss, wenn dem so wäre, wäre das gesamte Konzept seiner Schuldenabzahlung (Unterhaltsnachzahlung, Anwälte, Gericht) das wir uns gemacht haben hinfällig.

Frage:
Ab wann ist der Unterhaltszahlende verpflichtet eine Einkommenserhöhung zu melden nach dem Urteil?
(ich frage es, damit nicht wieder etwas in Zukunft auf einen nachträglich zukommt - wie es trotz zahlungswilligkeit meines Freundes bisher der Fall war)

die nachzuzahlenden Unterhaltsleistungen werden an die Ex gehen und diese muss sie ans Sozialamt/ALG2 weiterleiten.
Weiß jemand, ob diese mit kleinen Raten und Einmalzahlungen (in Form vom Weihnachtsgeld) einverstanden sind??

Entschulidgt bitte , wenn irgendetwas nicht deutlich geschrieben ist, ich bin sehr aufgwühlt.
Liebe Grüße
Mascha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2006 17:26
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Mascha,
Zu der eigentlichen Frage kann ich leider nichts sagen.

Aber ich würde dringend überlegen, ob man nicht doch zum OLG geht.

Das OLG hat im Gegensatz zum AG einen sehr hohen Detaillierungsgrad. Die schauen Sachen sehr genau nach. Wenn also Fehler aufgelaufen sind, ist vielleicht genau das OLG der richtige Weg. Bei Interesse kann ich Dir die Nr. meines Anwalts geben, mit dem ich mehr als zufrieden war.

Die 10 riesen sind ja wahrscheinlich 3-4 fürs Gericht, 6 an Nachzahlungen, daher ist der Effekt sehr hoch, wenn man eine kleine Änderung am Monatsunerhalt erreichen kann.

Einkommensänderungen werden nach dem Urteil alle 2 Jahre geprüft. Ich weiss nicht, ob ich immer Änderungen sofort kundtun würde.

Ratenzahlung geht übrigens, allerdings sollten die Anwälte vereinbaren, dass ihr direkt mit dem Sozialamt verhandeln könnt.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2006 18:57
(@mascha)
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Hallo Michael.

danke für deine Antwort und die Tel. Nr. des Anwaltes.....wir wissen noch immernicht, was wir tun sollen.
Es sind schon etwas über 10 Riesen, wie du so schön schreibst....ca. 12-14.000 , deine Verteilung kommt aber grob hin.
Klar wäre ein Effekt recht hoch, wenn man schon kleiner Summen pro Monat hätte, nur nach den bisherigen Erfahrungen und mit den doch so verschiedenen Auskünften dazu ist einfach eine zu große Muffe vorhanden.
Auch dauert es doch sicherlich lange bist man ein Urteil am OLG bekommt oder?
Dies hieße dann die Nerven liegen weiterhin platt.
Aber vielleicht erkundigt sich mein Freund nochmal zusätzlich bei deinem Anwalt.
Mir sind die Aussagen und das letzte Schreiben, welches heute gekommen ist zu kurios.
Wenn man wüßte, was jetzt gut ist.
Deep meinte, dass keine Sozialversicherungen vom Unterhaltspflichtigen zusätzlich für die Ex bezahlt werden müßten und die Anwältin hat genau das Gegenteil heut geschrieben,w as uns sehr verwundert und bestürzt hat.
Weil, dann der ganze Abzahlungsplan (Möglichkeit) zu nichte gemacht würde.
Seufz...wir dachten, wir hätten es fast durch...und nun wieder alles ziemlcih Unklar...

Liebe Grüße
Mascha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2006 22:19
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die Ex Anlage U unterschreibt muss er ihr alle finanziellen Nachteile ausgleichen. Dazu gehört auch, wenn sie aus der Familienversicherung fällt (wegen zu hohem EU) die Krankenkassenbeiträge.

Wenn sie Sozialleistungen bezieht kann es sein, dass sie die zurückzahlen muss und sie die von ihm zurückfordert.

Er muss seine Ex vor der Unterzeichnung der Anlage u auffordern alles offen zu legen. und das würde ich mir auch unterschreiben lassen. Was sie nicht offen legt ist dann ihr persönliches Problem.

Sie kann im Scheidungsverfahren sogar noch fordern, dass er die KV und Altersvorsorge für sie zahlt. Da wäre ich vorsichtig. Das kann er natürlich von seinem netto-einkommen abziehen bevor der Eu berechnet wird.

Und wieso wird jetzt schon Eu berechnet wenn sie noch gar nicht geschieden sind? Dann geht es doch normalerweise um TU?!

Und ihm muss ein Selbstbehalt von 890 € bleiben, im Jahresnetto.

An seiner Stelle würde ich aber auch zum OLG gehen und versuchen eine Befristung des Eu zu erreichen. Seine Ex ist verpflichtet ab einem bestimmten Zeitpunkt (steht in den OLG Leitlinien) arbeiten zu gehen. Zu diesem Termin würde ich das max. befristen lassen. Danach muss sie einen Job haben bzw. dann kann ihr ein fiktives Gehalt angerechnet werden.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2006 10:52
(@mascha)
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Hallo Sophie,
einen lieben Dank für deine Antworten.

Sie hat bisher Sozialleistungen bezogen....die müssen auch zurückgezahlt werden, ca. 8500€ sie werden an dei Ex gezahlt und die muss es dem Sozialamt bzw. ALG2 zurückzahlen. Diese Summe ist vom Gericht in derm Unterhaltsverfahren/klage festgelegt worden.
- da sind doch hoffe ich jetzt die KV und RV schon berücksichtigt!?

sie hat die Anlage U jetzt vor kurzem unterschrieben - die Unterhaltsklage hat 1 Jahr gedauert und das Urteil wurde Mitte August 2006 gesprochen, das war der Trennungsunterhalt!

Im September soll jetzt die Scheidung statt finden _ und so weit ich weiß, ist der Trennungsunterhalt in etwa eine Richtlinie für den EU + KU.
daher das drängen der Zeit, was man machen soll.

Es war bisher noch keine Rede davon ,w as sie im Scheidungsverfahren noch so fordern könnte und da erreichte und halt gestern der Brief von seiner Anwältin, welche unbedingt weiterklagen möchte, aber mit einem anderen Anwalt (also Klagen auf das Trennungsunterhaltsurteil).
Sie meinte in dem Brief, wenn er sich darauf einlässt, dann müsse er noch zusätzlich ca. 150€ für die KV + RV der Ex zahlen.
Es war kein Hinweis, dass er dieses von seinem Netto erst abziehen könne und dann erst wieder der EU + KU berechnet werden würde. Und dann wäre es nicht mehr möglich die Rückzahlungen zu leisten.

Nun, wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, dann müßte er bei der Scheidung im September darauf achten, dass evtl. aufkommende Beträge der KV + RV für seine Ex von seinem Netto erst abgezogen werden. Hätte dann zur Folge, dass die Ex evtl. wieder zum Sozialamt muss , da sie ja dann weniger EU beziehen würde!?
Aber mein Freund würde in Summe ja "nur" den jetzt ausgerechneten Unterhalt zahlen. oder?

Und die Befristung des EU könnte doch evtl. auch in dem Scheidungsverfahren geklärt werden oder?
sprich - falls nicht, dann wäre es ja vielleicht sinniger, je nach dem wie das Scheidungsurteil ausfällt eher dagegen zu klagen oder?

seufz, es geht so an die Nerven....
man ist gewillt, und doch kommen immer wieder neue Dinge, man meint man hätte es verstanden und ist schon nicht ganz dumm im Kopf, und dann wieder viele ???
Uns geht es hauptsächlich darum, dass Ruhe einkehrt, er die hohen Nachzahlungen in überschaubarer Zeit abzahlen kann, er im Monat in der Realität (mit Abzügen der Nachzahlungen ) so viel Geld noch hat, dass wir unsere Wohnung behalten können.

Liebe Grüße
Mascha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2006 11:30
(@mascha)
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Hallo Michael,

wir haben letzten Freitag mal deinen Anwalt angerufen - er selber ist nicht mehr zuständig - das macht jetzt eine Frau. Jedenfalls soll die Anwältin meines Freundes die Akte und das Urteil zur Prüfung dorthin weiterleiten. Sie würden uns dann sagen, ob es sich lohnt zu klagen - also in Teilen zu klagen.Mal sehen, was die dann meinen.

Leider konnte oder wollte der Anwalt keine Auskünfte erteilen bezüglich der noch offenen Fragen.
- wenn Mitte September im Scheidungsverfahren ein nachehelicher Unterhalt festgelegt wird, ob von diesem dann nachträglich noch die KV + RV zu zahlen wären - oder ob sie diese automatisch erst vom Netto abziehen und dann den Unterhalt berechnen
-wann man eine Einkommenserhöhung melden muss,....mal heißt es erst bei 10% Unter- oder Überschreitung, dann heißt es die Ex müsse sich quasi melden und Einkunftseinsicht beantragen...hm...wenn sie es nicht tun würde, dann kann sie auch nichts nachträglich fordern
- wieviel jetzt in etwa diese Prüfung und ein evtl. Beratungsgespräch kosten wird
-ob es sinnvoll und machbar ist den nachehellichen Unterhalt im Scheidungsverfahren möglichst zeitlich zu begrenzen - sprich bis die Grundschulzeit vorbei ist

Wie so einige hier bin ich froh, wenn dieses Drama mal vobei sein wird. Diese vielen schwammigen Aussagen. Aber ganz vorbei, wird es nie sein, so lange eine Stelle immer noch Geld bekommt und man sich nicht vernüftig darüber einigen kann.

Lieber Gruß
Mascha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2006 20:02
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

evtl. könnt ihr den Eu befristen auf das ende der Grundschulzeit. Aber evtl. muss dann ja noch Aufstockungsunterhalt geleistet werden.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2006 14:11
(@mascha)
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Hallo,

Aufstockungsunterhalt - hm den höre ich jetzt leider zum ersten Mal. Was ist das bitte?

Was ist eigentlich bzw. passiert eigentlich, wenn wärend des Scheidungsverfahrens kein nachehelicher Unterhalt beantragt wurde?

Lieber 'Gruß
Mascha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2006 16:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mascha,

Aufstockungsunterhalt - hm den höre ich jetzt leider zum ersten Mal. Was ist das bitte?

Das ist, wenn Madame zwar genügend verdient, um ihr Leben selbst zu finanzieren, aber sagt "Früher war ich schliesslich Frau Dr. oder Frau Rechtsanwalt, und ausserdem habe ich ja einen Lebensstandard zu halten; irgendwer muss mir auch in Zukunft meine Friseurbesuche, meine Putzfrau und meinen Urlaub auf Teneriffa bezahlen".

Auf den früheren Lebensstandard des Unterhaltszahlers wird dabei wenig Rücksicht genommen; zumindest wird nicht gesagt, dass er in gleicher Absolutheit erhalten werden müsse.

Was ist eigentlich bzw. passiert eigentlich, wenn wärend des Scheidungsverfahrens kein nachehelicher Unterhalt beantragt wurde?

Was nicht beantragt wird, wird auch nicht verhandelt. Was Madame nicht hindert, auch irgendwann nach der Scheidung noch auf diese Idee zu kommen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2006 16:39




(@mascha)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Martin,
vielen, lieben Dank für deine Antwort.
Aufstockungsunterhalt kommt nicht in Frage.
Aber der nacheheliche Unterhalt wurde nicht beantragt - brrrr - also wird sich das ganze wieder mal in die Länge ziehen.
Wenn das Urteil nun schon gesprochen worden ist und die Wartezeit der Inkrafttretung vorüber ist, dann wird sie es wohl beantragen. Muss sie dann wieder zum Amtsgericht?
Der Antrag für nachehelichen Unterhalt - ist der wiederum eine Klage?
puh, finde ich das alles durcheinander?
Was ist denn gewonnen , wenn es bei einer Scheidungsverhandlung nicht beantragt wurde und dann aber danach?
Ich verstehe des alles nicht - ist es nur wieder unnützer Zeit- und Geldaufwand?
Es ist doch dann eigentlich ein Fehler ihres Anwaltes gewesen!
Verstehe dieses hin und her gezumpel nicht.

Liebe Grüße
Mascha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2006 11:14