Viele offene Fragen...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Viele offene Fragen, bitte um Hilfe

 
(@dreamcatcher)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle bei Vatersein!
Ich bin neu hier, lese mich aber schon seit einiger Zeit durch die verschiedenen Foren.

Ich hätte eine Bitte:
Ich habe einen guten Freund, der ist Vater einer zweijährigen, unehelichen Tochter. Der Mann hat irgendwie seltsame Vorstellungen, was seine Rechten und Pflichten angeht. Darüber gibt es jedes Mal eine rege Diskussion und er bat mich, ihm "Beweise" vorzulegen, die meine Argumente untermauern. Jetzt bräuchte ich Eure Hilfe, denn einiges ist mir beim Lesen nicht so klar geworden (vielleicht stehe ich aber auch nur auf der Leitung). :redhead: Sind also einige Fragen offen...
Ich versuche meine Fragen so übersichtlich wie möglich zu halten...

1. Frage: Bei einem unehelichen Kind stehen dem betreuenden Elternteil doch 3 Jahre lang Unterhalt (ich meine jetzt nicht den Kindesunterhalt) zu. Was muß denn gegeben sein, damit das zutrifft - oder steht das der betreffenden Person auf jeden Fall zu, komme was wolle?

2. Frage: Ich habe irgendwo hier (sorry, weiß leider nicht mehr genau wo und bei wem) gelesen, dass seine Exfreundin Hartz4 bezieht. Sie hat Anspruch auf Unterhalt für sich und hat dem Sozialamt diesen Anspruch/ Titel(???) übergeben. Geht das, dass das Sozialamt für eine(n) Hartz4empfänger/in den Unterhalt einfordert oder ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden....oder habe ich da was falsch verstanden/gelesen??? :knockout:

3.Frage:  Auf Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden, aber auf den Unterhalt für den betreuenden Elternteil schon, gilt das auch bei Hartz4 Empfängern oder müßen die den Unterhalt für sich auch unbedingt einfordern?

4. Frage: Wenn die Partnerin/der Partner mit dem gemeinsamen Kind zu Besuch über das Wochenende bleibt (jedes oder jedes 2.WE, man hat getrennte Wohnungen) kann der andere das nicht vom Unterhalt oder Kindesunterhalt abziehen, mit der Begründung, weil er einkaufen muss. Auch wenn er Geld für Kleidung, Spielzeug etc. gibt, darf er/sie das nicht vom Kindesunterhalt abziehen. Habe ich das richtig verstanden? :question:

5. Frage: Mir ist noch etwas unklar, was den Selbstbehalt angeht. Wenn Mann/Frau arbeitet und der andere betreut das uneheliche Kind (man wohnt getrennt). Was hat der arbeitende, nicht betreuende Elternteil (was Unterhalt und Kindesunterhalt betrifft)denn jetzt für einen Selbstbehalt? Irgendwo steht was von 850 €, aber auch etwas mit 1000€. Was trifft denn zu?

Ich weiß, das waren jetzt sehr viele Fragen, aber was die Rechte und Pflichten angeht beim Paragraphendschungel werde ich alleine noch ganz gagga :knockout:.
Ich möchte mich schon mal bedanken bei all denjenigen, die mir meine und die Fragen meines Freundes beantworten.

Ich wünsche Euch allen noch ein schönes, ruhiges und hoffentlich zufriedenes Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue (bessere) Jahr!

I

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2006 08:45
(@papi74)
Registriert

Hallo,

mal ein paar Antworten...alles weiss ich aber auch nicht so genau.

1. Frage: Bei einem unehelichen Kind stehen dem betreuenden Elternteil doch 3 Jahre lang Unterhalt (ich meine jetzt nicht den Kindesunterhalt) zu. Was muß denn gegeben sein, damit das zutrifft - oder steht das der betreffenden Person auf jeden Fall zu, komme was wolle?

Sobald kein Einkommen vorliegt, so kann das betreuende Elternteil bis zu 790;00€??? für sich verlangen.

2. Frage: Ich habe irgendwo hier (sorry, weiß leider nicht mehr genau wo und bei wem) gelesen, dass seine Exfreundin Hartz4 bezieht. Sie hat Anspruch auf Unterhalt für sich und hat dem Sozialamt diesen Anspruch/ Titel() übergeben. Geht das, dass das Sozialamt für eine(n) Hartz4empfänger/in den Unterhalt einfordert oder ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden....oder habe ich da was falsch verstanden/gelesen???

Ich denke mal, dass die Arge Sie auffordern wird Unterhalt für sich einzuklagen. Macht Sie das nicht so werden die Leistungen reduziert bzw. ganz und gar gestrichen.

3.Frage:  Auf Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden, aber auf den Unterhalt für den betreuenden Elternteil schon, gilt das auch bei Hartz4 Empfängern oder müßen die den Unterhalt für sich auch unbedingt einfordern?

In der Regel muss eingeklagt werden. Sobald der (KV) zahlfähig ist, so muß er das auch machen. Das ist auch richtig so, wieso soll die Allgemeinheit dafür blechen?!

4. Frage: Wenn die Partnerin/der Partner mit dem gemeinsamen Kind zu Besuch über das Wochenende bleibt (jedes oder jedes 2.WE, man hat getrennte Wohnungen) kann der andere das nicht vom Unterhalt oder Kindesunterhalt abziehen, mit der Begründung, weil er einkaufen muss. Auch wenn er Geld für Kleidung, Spielzeug etc. gibt, darf er/sie das nicht vom Kindesunterhalt abziehen. Habe ich das richtig verstanden?

KU hat als Geldleistung zu erfolgen. Nur wenn er nachweisen kann, dass er "übernartürlich" mit Naturalunterhalt die Unterstützung leistet kann das ggf. angerechnet werden.

Aber ich denke in diesem Fall nicht. Das er die EX_Freundin mit durchfüttert ist sein Ding. Kosten des Umgangs sind selber zutragen fürs Kind in besonderen Fällen kann man eine Reduzierung des KU's beantragen.

5. Frage: Mir ist noch etwas unklar, was den Selbstbehalt angeht. Wenn Mann/Frau arbeitet und der andere betreut das uneheliche Kind (man wohnt getrennt). Was hat der arbeitende, nicht betreuende Elternteil (was Unterhalt und Kindesunterhalt betrifft)denn jetzt für einen Selbstbehalt? Irgendwo steht was von 850 €, aber auch etwas mit 1000€. Was trifft denn zu?

Bei KU im Osten 820€ und im Westen 890€. Dazu kommen noch Arbeitsaufwand etc.

Ich hoffe das hilft ein wenig und wenn ich mich irgendwo vertan habe...werden die Anderen mich hoffentlich korrigieren:-)

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2006 10:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus dreamcatcher,

Ich denke mal, dass die Arge Sie auffordern wird Unterhalt für sich einzuklagen. Macht Sie das nicht so werden die Leistungen reduziert bzw. ganz und gar gestrichen.

Die Erfahrung durfte meine bald-Ex machen, ARGE hat sie freundlich-amtlich darauf aufmerksam gemacht, daß KU der ARGE nichts angeht und daher die Leistung um den Mindest-KU geküzt wird.
Dein Freund kann laso damit rechnen, daß das JA mit ins Spiel kommt, weil
a) KM evtl. eine Beistandschaft beim JA beantragt, JA will dann Einkommenszahlen zur Festlegung des zu zahlenden KU anfordern. Wenn dies vorliegt, gibts ´nen Titel über den zu leistenden KU.
b) JA zahlt möglicherweise bereits Mindest-KU an KM (als Vorschuß) und wird früher oder später dies vom KV erstattet haben wollen.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2006 11:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Traumfänger(in ?),

1. Frage: Bei einem unehelichen Kind stehen dem betreuenden Elternteil doch 3 Jahre lang Unterhalt (ich meine jetzt nicht den Kindesunterhalt) zu. Was muß denn gegeben sein, damit das zutrifft - oder steht das der betreffenden Person auf jeden Fall zu, komme was wolle?

Jep, das nennt sich Betreuungsunterhalt. Derzeit sind es noch drei Jahre. Durch die neueste Rechtsprechung ist es schon aufgeweicht und wird durch die Unterhaltsrechtsreform im kommenden Jahr in der Laufzeit nach oben angepasst werden an den nachehelichen Unterhalt.

2. Frage: Ich habe irgendwo hier (sorry, weiß leider nicht mehr genau wo und bei wem) gelesen, dass seine Exfreundin Hartz4 bezieht. Sie hat Anspruch auf Unterhalt für sich und hat dem Sozialamt diesen Anspruch/ Titel(???) übergeben. Geht das, dass das Sozialamt für eine(n) Hartz4empfänger/in den Unterhalt einfordert oder ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden....oder habe ich da was falsch verstanden/gelesen???

Das kann über eine sog. Abtretung erfolgen. Heißt, die KM tritt ihren Anspruch an den Staat ab. Letztlich ist es ja egal, ob an die Kommune gezahlt wird und die KM erhält volles ALG-II oder ob an die Ex gezahlt wird und ide erhält vermindertes ALG-II.

3.Frage:  Auf Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden, aber auf den Unterhalt für den betreuenden Elternteil schon, gilt das auch bei Hartz4 Empfängern oder müßen die den Unterhalt für sich auch unbedingt einfordern?

Der Unterhaltsverzicht darf nicht dazu führen, dass die berechtigte Person staatliche Leistungen in Anspruch nehmen muss. Als ALG-II-Empfänger ist man verpflichtet, seinen Unterstützungsbedarf zu reduzieren. Daher wird man behördlicherseits aufgefordert, Unterhaltsansprüche ggf. gerichtlich geltend zu machen oder über einen Prozess Beweis zu führen, dass man keinen Unterhalt bekommen kann mangels Leistungsfähigkeit.

4. Frage: Wenn die Partnerin/der Partner mit dem gemeinsamen Kind zu Besuch über das Wochenende bleibt (jedes oder jedes 2.WE, man hat getrennte Wohnungen) kann der andere das nicht vom Unterhalt oder Kindesunterhalt abziehen, mit der Begründung, weil er einkaufen muss. Auch wenn er Geld für Kleidung, Spielzeug etc. gibt, darf er/sie das nicht vom Kindesunterhalt abziehen. Habe ich das richtig verstanden? :question:

Der KU ist nicht zu kürzen, sofern nicht das sog. Wechselmodell gelebt wird. Das stösst permanent und berechtigt auf Unverständnis, ist aber leider so.

5. Frage: Mir ist noch etwas unklar, was den Selbstbehalt angeht. Wenn Mann/Frau arbeitet und der andere betreut das uneheliche Kind (man wohnt getrennt). Was hat der arbeitende, nicht betreuende Elternteil (was Unterhalt und Kindesunterhalt betrifft)denn jetzt für einen Selbstbehalt? Irgendwo steht was von 850 €, aber auch etwas mit 1000€. Was trifft denn zu?

Beides trifft zu. Hingegen gibt es keinen SB von 850 €. Alles Wissenswerte hierzu kannst du den maßgeblichen unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2006 11:27
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

1. Frage: Bei einem unehelichen Kind stehen dem betreuenden Elternteil doch 3 Jahre lang Unterhalt (ich meine jetzt nicht den Kindesunterhalt) zu. Was muß denn gegeben sein, damit das zutrifft - oder steht das der betreffenden Person auf jeden Fall zu, komme was wolle?

http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html ("..soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann").

2. Frage: Ich habe irgendwo hier (sorry, weiß leider nicht mehr genau wo und bei wem) gelesen, dass seine Exfreundin Hartz4 bezieht. Sie hat Anspruch auf Unterhalt für sich und hat dem Sozialamt diesen Anspruch/ Titel(???) übergeben. Geht das, dass das Sozialamt für eine(n) Hartz4empfänger/in den Unterhalt einfordert oder ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden....oder habe ich da was falsch verstanden/gelesen??? :knockout:

Ein Fall, wo so ein Anspruch an die ARGE übergegangen ist, wurde hier kürzlich diskutiert ( http://www.vatersein.de/forum-topic-8208.0.html )

4. Frage: Wenn die Partnerin/der Partner mit dem gemeinsamen Kind zu Besuch über das Wochenende bleibt (jedes oder jedes 2.WE, man hat getrennte Wohnungen) kann der andere das nicht vom Unterhalt oder Kindesunterhalt abziehen, mit der Begründung, weil er einkaufen muss. Auch wenn er Geld für Kleidung, Spielzeug etc. gibt, darf er/sie das nicht vom Kindesunterhalt abziehen. Habe ich das richtig verstanden? :question:

Also wenn sie ("Partnerin/der Partner") sich so gut verstehen, können sie das unter sich regeln. Aber die ARGE wird wohl kaum auf Geld verzichten, weil Mama und Papa zusammen Kaffee trinken.

5. Frage: Mir ist noch etwas unklar, was den Selbstbehalt angeht. Wenn Mann/Frau arbeitet und der andere betreut das uneheliche Kind (man wohnt getrennt). Was hat der arbeitende, nicht betreuende Elternteil (was Unterhalt und Kindesunterhalt betrifft)denn jetzt für einen Selbstbehalt? Irgendwo steht was von 850 €, aber auch etwas mit 1000€. Was trifft denn zu?

In den Leitlinien des OLG Frankfurt steht 995,- (Kapiltel D, "Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB" ).

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2006 13:25
(@dreamcatcher)
Schon was gesagt Registriert

Wow, das ging aber schnell! Danke nochmals an alle!

Mich wunderts, das ARGE hat sie NIE aufgefordert Unterhalt für sich von ihm einzufordern.

Naja, KU läßt sie sich anrechnen vom ARGE, aber er hat im Leben nie gezahlt.
Am Anfang hatten sie sich darauf geeinigt (naja, er hat gesagt das macht er so), dass er Windeln und was weiß ich noch alles kauft. Allerdings dürfte sie damit schlechter gefahren sein, auf die Summe des Mindestunterhalts ist er nach meiner Überlegung nie gekommen.

Um mal kurz zu erklären (ich fürchte mal die Lawine der Empörung, die darauf kommt), nach der Geburt hat er sich darauf besinnt, er wechselt mal die Windeln am WE und evtl trägt er seine Tochter auch genervt herum, wenn sie denn mal unruhig war, er verlangt, dass er beide da auch um sich hat (das ist sein Recht - um seine Worte damals mal zu zitieren) und macht sie am laufenden Band fertig (ich erzähle jetzt keine Märchenstunde, das hat er selbst zugegeben). Wenn sie gesagt hat, dass sie und ihre Tochter dann ja auch zu Hause bleiben können, wenn er keine Lust hat sich zu kümmern, kam nur eines: Sollte sie gehen, würden sie und die Tochter ihn für ein paar Wochen nicht mehr wiedersehen.

Tja, die Frau hat, weil sie der Meinung war, das Kind braucht seinen Vater unbedingt gekämpft wie eine Löwin, ist dabei über ihre Kräfte hinausgeschossen (ihr ging es sehr mies, milde gesagt, in der Zeit), aber eines hat sie erreicht: Mittlerweile hat er nicht nur kurze lichte Momente, in denen er einsieht, was er für Schrott gebaut hat. Nein, seit ein paar Monaten hat er es ganz kapiert (es soll ja noch Wunder geben), kümmert sich jetzt total um die Kleine und die freut sich mittlerweile auch immer riesig, wenn ihr Papa kommt. Um die ganze Situation mal nur kurz zu umranden, sonst gäbe es hier einen Roman.

Also, ich habe ja einige Beiträge hier in den Foren gelesen, wie als Beispiel: Da wird ein Vater ausgezogen bis auf´s Hemd, aber sein(e) Kind(er) darf er nicht sehen, das wird mit allen Mitteln verhindert. Da hat es mein Freund, meiner Meinung nach, gut erwischt.
Er kann kommen, wann er Zeit hat (er muß ja auch viel arbeiten und ein regelmäßiger Umgang hat immer bestanden), auch wenn das Kind krank ist, er kann unangemeldet kommen, sie bezieht ihn in alles ein (sie hat das alleinige Sorgerecht, auf dem JA hat man zwar gdamals gefragt, ob sie es teilen würde, er meinte aber, das müßten die beiden erst überlegen. Sie hat es ihm angeboten, aber dem ist er ausgewichen...er wollte es nicht), wenn er zeitlich kann, darf er zu jeder Vorsorgeuntersuchung mit, sie informiert ihn über alles.
Wenn ich das vergleiche mit dem, was ich hier gelesen habe - ich muß echt sagen, der Mann hat echt Schwein gehabt.

Und nochmals vielen, vielen Dank für die schnellen und vielen Antworten!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2006 15:40