Hallo liebe Community,
ich bin neu bei euch und wurde vom alt-schuldnerberatungs-forum zu euch geschickt , mit dem Hinweis das ihr mir vielleicht besser helfen könnt.
Also ich fang mal ganz vorne an:
Ich bin noch relativ jung (23) und hab eine 6jährige Tochter , sie lebt bei ihrer Mutter und wir waren nie verheiratet.
Die KM hat UHV bekommen, weil ich damals (17) noch zur Schule ging und erst mit 19 angefangen habe ab und zu zu arbeiten.
Somit bin ich leider immer mal wieder arbeitslos geworden, momentan wieder (im April 1 Jahr) arbeitslos und in den Zeiten wo ich gearbeitet habe,
habe ich nicht genug verdient.
Ich habe mit 17 eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen unter folgendem Schuldtitel:
1. Unterhaltsfestsetzungsbeschluss
2. Zwangsvollstreckungsverzicht vom JA.
Nun sind schon eine Menge Schulden dabei herrausgekommen und das JA hat mir eine Stundungsvereinbarung zugeschickt.
Ich bin aber ziemlich ratlos was diese angeht, da ich schon mehrfach in Foren gelesen habe ich solle sie nicht unterschreiben
und mir stattdessen einen Rechtshilfeschein beim Amtsgreicht holen und zum Anwalt gehen. Das hab ich nun am Dienstag gemacht,
aber die Rechtspflegerin wollte mir keinen Schein geben , weil sie der Meinung ist sie könnte mir dabei helfen. Zuvor hab ich dem JA eine Mail
geschickt in der ich darauf hingewiesen habe mir erst rechtliche Hilfe zu suchen.
Ich bin komplett ratlos und weiß mit meinen 23 Jahren nicht soviel mit Paragraphen- und Bürokratendeutsch anzufangen.
Die Summe auf der Stundungsvereinbarung sind knapp 17.000€, also so ziemlich der komplette UHV und was seitdem an normalem Unterhalt hinzu kam , obwohl ich wie gesagt nicht zahlen kann..
Jetzt haben die netten Leute aus dem Schuldnerforum mir gesagt ich könnte, weil ich momentan arbeitslos bin aufstockendes Hartz IV beantragen damit der Unterhaltsrückstand nicht noch größer wird und das Jobcenter den Unterhalt bezahlt, trifft das zu ?
Und ich habe etwas von "unverschuldeter Zahlungsunfähigkeit" gelesen wodurch der Unterhalt in meiner arbeitslosen Zeit(die nachweisen kann) erlassen werden kann, kann mir daraus aber keinen Reim machen, weil ich einfach so durcheinander bin und in meinem Kopf das reinste Wirr-warr herrscht.
Mein Anliegen an euch ist eigentlich , dass ihr mir vielleicht anhand meiner Schilderungen sagen könnt welche Möglichkeiten ich habe und wie ich vorgehen muss/kann. Welche Rechte habe ich (man wird nur über seine Pflichten aufgeklärt) und wie kann ich diese durchsetzen.
Mir geht es nicht darum keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen oder sonst etwas, ich will auch Unterhalt zahlen und hab auch eine neue Arbeit in Aussicht, mir geht es einzig darum irgendwie einigermaßen gut diese Angelegenheit zu klären und nicht durch so einen riesen Schuldenberg meine gsamte Motivation zu verlieren und nie wieder auf einen grünen Zweig zu kommen.
Aber ich hab einfach keine Ahnung von dem ganzen. Was genau passiert wenn ich es nicht unterschreibe und wie mach ich das mit der unverschuldeten Zahlungsunfähikeit und dem Erlass des Unterhalts in den Zeiten meiner Arbeitslosigkeit, ich kenne einfach meine Rechte nicht und weiß nicht wie ich vorgehen und irgendetwas bewerkstelligen soll.
Bitte helft mir und versucht eure Antworten leicht verständlich zu formulieren.
Immer auf die Kleinen
Moin Avaa,
aus meiner Sicht benötigst Du schon konkrete Beratung durch einen Rechtsanwalt, da es bei Dir ja schon um sehr hohe Forderungen geht. Dazu steht ja die Frage im Raum, ob Du überhaupt für die genannten Zeiten leistungsfähig (unterhaltspflichtig warst Du natürlich) warst. Hier können Dir sicherlich unsere Unterhaltsexperten mehr sagen, ein RA sollte aber Deinen Einzelfall mal genau anschauen.
Grundsätzlich ist für Dich wichtig (wie für jeden, der in Verantwortung für ein Kind steht) eine möglichst sichere und feste Arbeit aufzunehmen, damit Du in die Lage kommst zumindest den Mindestunterhalt (225 Euro) sicherstellen zu können. Hier geht es auch nicht um "Motivation", sondern um Pflichten, die man als Elternteil einfach hat.
Auch wenn Du dir schon Rat in verschiedenen Foren geholt hast, solltest Du aus meiner Sicht unbedingt auch mal eine reale Schuldnerberatungsstelle aufsuchen (auch wenn die Wartezeiten lang sind), um hier fachkundige Hilfe zu bekommen. Mit eidesstatlicher Versicherung dürfte auch Dein Schufa-Score so im Keller sein, dass sich hier wahrscheinlich mehr Probleme im Alltag (insb. Job) für Dich ergaben, als Du dir jetzt wahrscheinlich vorstellst (keine Funktionen mit besonderer Zuverlässigkeitsanforderung / kein Kassendienst / Probleme bei Mietverträgen / etc). Gruß Ingo
Nabend,
ich kann mich Ingo nur anschließen.
Bin aber noch darüber gestolpert:
Ich habe mit 17 eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen unter folgendem Schuldtitel:
1. Unterhaltsfestsetzungsbeschluss
2. Zwangsvollstreckungsverzicht vom JA.
Was genau meinst du damit?
Hast du mit 17 einen Titel unterschrieben, der dich zur Zahlung eines bestimmten Unterhaltbetrags verpflichtet? Wenn ja würde ic hdas nochmal sehr genau durch einen Anwalt prüfen lassen. Zum einen bin ich der Meinung, dass du mit 17 noch nicht voll geschäftsfähig warst und du so einen Titel gar nicht unterschreiben hättest dürfen, es sei denn deine Eltern haben dem ebenfalls zugestimmt, zum anderen hätte das JA deine Leistungsunfähigkeit festellen müssen und dich garnicht zu einer Unterschrift "zwingen" dürfen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Ingo,
erstmal Danke für deine Antwort.
Ja ich weiß das ich unbedingt Arbeit brauche, wobei das mit der Sicherheit eines Arbeitsplatzes heutzutage ja so eine Sache ist . Aber natürlich , ich bemühe mich auch und will auch meiner Pflicht nachkommen, allerdings will ich auch über meine Rechte bescheid wissen und sie durchsetzen.
Es kann ja nicht sein, dass ich ständig nur über meine Pflichten aufgeklärt werde, aber meine Rechte im Verborgenen liegen bleiben,
in der Hoffnung das ich unter Androhungen irgendwelcher Strafen, wie Behörden es gerne mal tun, aufgrund Unwissenheit nicht auf mein Recht bestehen kann.
Insgesamt meinst du also ich sollte das einfach mal hier stehen lassen und auf die Experten hier im Forum warten?
Zusätzlich werde natürlich noch mal zum Amtsgericht gehen und bei einer anderen Rechtspflegerin mein Glück versuchen einen Rechtshilfeschein zu bekommen.
@ Tina:
Hallo Tina,
ich hab noch einmal nachgeschaut und ich war doch schon 18.
Immer auf die Kleinen
Hi,
es ist Wochenende. Hab ein wenig Geduld, wenn jetzt nicht sofort Antworten kommen.
Am besten wäre es, wenn du mal anonymisiert hier reinschreibst was du tatsächlich unterschrieben hast und was das JA nun fordert. Grob überlagen würde ich nämlich auf 233 €pro Monat kommen, was du zahlen hättest sollen.
Ein Tipp aber schon jetzt. Wenn du Sozialleistungen bekommst und es einen gültigen Unterhaltstitel gibt, kannst du dir dieses Geld u.U. vom JC zusätzlich holen (abernur aktuell, nicht für die Vergangenheit)
Auch wenn es nicht unmittelbar damit zu tun hat, aber wie sieht denn der Kontakt zu eurem Kind aus?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hey Tina,
ja ich weiß , wenn ich den Kopf frei hätte wäre ich jetzt auch nicht am PC :knockout:
Also ich habe außer der Vaterschaftsanerkennung und der eidesstattlichen Versicherung noch gar nichts unterschrieben. Die Stundungsvereinbarung
habe ich wie gesagt noch nicht unterschrieben.
Also angefangen hab ich so:
die ersten 2 Monate 199€
dann 6 Monate 196€
18 Monate 202€
4Monate 199€
1Monat 149€
4Monate 199€
Dann kam die eidesstattliche Versicherung.
Begründung der Einladung zur eidesstattlichen Versicherung lautet wie folgt:
Nach beigefügten Unterhaltstiteln beträgt der Unterhaltsrückstand 5.546 €
jetzt (also heute) bin ich bei 272€ .. Falls dir das so nicht reicht, würde ich diese Abrechnungen mal fotografieren und hier hochladen
Immer auf die Kleinen
Ein Tipp aber schon jetzt. Wenn du Sozialleistungen bekommst und es einen gültigen Unterhaltstitel gibt, kannst du dir dieses Geld u.U. vom JC zusätzlich holen (abernur aktuell, nicht für die Vergangenheit)
Wie meinst du das ? Das JC übernimmt dann den Unterhalt? (ich bekomme gerade ALG II und es gibt einen gültigen Titel)
Immer auf die Kleinen
Wie meinst du das ? Das JC übernimmt dann den Unterhalt? (ich bekomme gerade ALG II und es gibt einen gültigen Titel)
Du zahlst aus deinem Geld den Unterhalt und mit dem Nachweis und dem Titel gehst du zum JobCenter.
Dann beantragst du für Zeiten des Umganges- sofern du welchen hast- nach § 21 und § 28 Mehraufwand, da du dann mit dem Kind eine temporäre Bedarfsgemeinschaft bildest. Dann erhälst du nämlich auch in den Zeiten wo sich das Kind bei dir aufhält, Leistungen für das Kind und kannst davon Essen usw. kaufen.
A life lived in fear is a life half lived
Moin.
Das:
Also ich habe außer der Vaterschaftsanerkennung und der eidesstattlichen Versicherung noch gar nichts unterschrieben. Die Stundungsvereinbarung
habe ich wie gesagt noch nicht unterschrieben.
Und das:
(... und es gibt einen gültigen Titel)
Passt nicht zusammen.
Wo kommt denn der Titel her, wenn du keinen unterschrieben hast und was steht drauf?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Avaa,
in Ergänzung zu Beppo (die Frage nach dem Unterhaltstitel ist die wichtigste):
Was steht konkret in der Eidesstattlichen Versicherung ?
1. Unterhaltsfestsetzungsbeschluss:
Geht es da um die zu dem Zeitpunkt aufgelaufenen Schulden (also die Anerkennung der 5.500 EUR) ?
Wenn Du das (ohne leistungsfähig zu sein) anerkannt hast, wirst Du zumindest den Teil sehr schwer wieder los ...
2. Zwangsvollstreckungsverzicht:
Was steht da vermeintlich Großzügiges ?
Wie meinst du das ? Das JC übernimmt dann den Unterhalt? (ich bekomme gerade ALG II und es gibt einen gültigen Titel)
Das ist es, was die netten Leute vom Schuldnerforum dir sagen wollten:
Du bedienst den Titel und erhälst das Geld vom JC zurück (das ist aber in der Regel kein Selbstläufer).
Gruß
United
Ohje, jetzt seid ihr aber viele geworden 🙂 guten Morgen erstmal.
Also:
Das mit dem jobcenter werd ich auf jeden fall versuchen.
@Beppo:
Der Titel kommt doch vom Amtsgericht oder schnall ich da irgendwas nicht???
@United:
Also ich hab die eidesstattliche Versicherung gerade nicht zur Hand , aber den Antrag vom Amtsgreicht und die Ladung.
Im Antrag steht folgendes :
Begründung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung:
Nach beigefügten Unterhaltstitel beträgt der Unterhaltsrückstand bis zum bla bla insgesamt 5.545,63€
Anlage Schuldtite:
1.Unterhaltsfestsetzungbeschluss vom Amtsgericht vom bla bla
2.Zangsvollstreckungsverzicht vom JA Region bla bla...
Und dann hängt da eine Tabelle dran mit den 5.545€
Und in der Ladung steht:
Die zu vollstreckende Forderung beträgt per Saldo heute 5.545€
Immer auf die Kleinen
Wenn ich jetzt mal so drüber nachdenke, bin ich mir gar nicht mal so sicher das ich die eidesstattliche Versicherung überhaupt jemals zur Hand hatte.
Ich bin mir auch nicht sicher ob mir der Gerichtsvollzieher überhaupt irgendetwas mitgegeben hat . :question:
Immer auf die Kleinen
Moin Avaa.
Ich möchte an Dich appellieren, dass Du Dich mal dem echten Leben stellst! Von der Art und Weise wie Du schreibst und Dich ausdrückst, bist Du doch offensichtlich jmd, der nicht ganz auf den Kopf gefallen ist. Deswegen müsstest Du eigentlich auch mal erkennen, dass in unserer Gesellschaft Eigeninitiative erforderlich ist und (idR) auch belohnt wird. An Deiner Eigeninitiative, an Deinem Willen etwas zu ändern, nach vorne zu kommen, Probleme zu lösen, scheint es deutlich zu mangeln. Vieles liest sich so, dass Du da (vorm PC) sitzt und wartest, das irgendjmd Deine Probleme löst, weil Du mit 23 Jahren ja noch so jung bist :puzz:, Gesetze unverständlich geschrieben sind :puzz:, es "mit der Sicherheit eines Arbeitsplatzes heutzutage ja so eine Sache ist", schon 3(!) Antworten über Nacht Dir ein "oje" entlocken... und letztlich auch Deine Signatur resignierend klingt...
Natürlich musst Du Dich in dieser Materie beraten lassen, Leute mit Erfahrung fragen und Unterstützung bei Rechtsanwälten suchen. Aber die Empfehlungen die Du bekommst, musst Du schon selbst umsetzen. Antworten die Du erhälst (von JA zB) musst Du selbst hinterfragen. niemanden von uns wird etwas geschenkt im Leben!
Deine Tochter ist 6 Jahre alt - ein Schulkind, das jeden Tag selbständiger wird und Entscheidungen trifft. Welches Vorbild gibst Du denn da ab?
Frag Dich doch mal selbst, was Du in den vergangenen 5 Tagen (die Dir ja sogar 24 Std jeweils zur freien Verfügung stehen) konkret unternommen hast, um aus Deiner Situation herauszukommen!
Wach auf! Unternimm was!
Alles Gute, Toto
Hallo Toto,
sicherlich hätte ich damit schon früher anfangen sollen, aber ich habe mich meist vor dieser Angelegenheit gedrückt, den Kopf in den Sand gesteckt, eben weil ich nichts davon verstehe.
Aber ich habe immer wieder den Drang diese Angelegenheit sauber und vernünftig zu klären, weiß jedoch nicht wo ich anfangen soll und was ich überhaupt für Möglichkeiten habe. Es ist keinesfalls so, dass ich am PC sitze und hoffe das irgendjemand meine Probleme löst, das einzige was ich hoffe ist das mir jemand Wege nennt , die ich gehen kann um meine Situtation zu verbessern. Ich will ja aktiv werden, da ich aber kein Rechtshilfeschein bekommen habe, habe ich mich in Foren angemeldet, um wie du sagst Leute mit Erfahrung zu fragen, bis ich am Mo einen erneuten Versuch starte an so einen Schein ranzukommen.
Immer auf die Kleinen
Hi,
du musst aber auch mal die DInge ordnen und richtig einordnen.
Hast du beim JA etwas unterschrieben, wo irgendwas mit monatlichen Zahlungen draufsteht?
Oder gibt es ein Urteil eines Gerichts, dass dich zur Zahlung von x € pro Monat verurteilt? Aus deiner Schilderung heraus warst du bei keiner Gerichtsverhandlung, wenn dir also ein Urteil vorliegt, dann scheint es um ein Versäumnisurteil zu gehen, weil du dich auf Aufforderungen nicht gemeldet hast. Dagegen kann man dann absolut nicht angehen und evtl. dürfte es ggü. dem JC schwierig werden aus so einem Urteil dir Zahlungen zu bewilligen.
Auf jeden Fall brauchst du einen Beratungschein und soltlest auch eine Abänderung des Titels angehen und dir schnellstmöglich irgendeinen Job suchen.
Die Frage ob und wie du Umgang mit eurem Kind hast, hast du noch nicht beantwortet.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Avaa,
jetzt hast Du (schon wieder) geschrieben was alles bislang nicht ging, weil
eben weil ich nichts davon verstehe.
und versuchst Dich zu rechtfertigen, warum Du bislang nichts gemacht hast.
Seit 6 Jahren bist Du Vater!
Auch wenn Dir vielleicht erst heute Nacht eingefallen ist, das man was tun könnte gg die finanzielle Situation, würde mich schon mal interessieren, was Du in der verg. Wochen getan hast als Vater, gg Deine Arbeitslosigkeit und zur Verbesserung der Schuldensituation?
Du musst das hier nicht breit ausführen. Aber tue Dir selbst den Gefallen und halte Dir den Spiegel vor,
und krieg den A**** hoch!
Gruss, Toto
Hallo Tina,
nein ich habe weder etwas vom JA unterschrieben noch war ich bei einer Verhandlung. Ich wurde aber auch zu keiner Verhandlung geladen!
Ich wurde über einen Antrag auf Festsetzung des Unterhalts benachrichtigt und habe danach schon den Festsetzungsbeschluss erhalten.
@Toto:
Ich weiß nicht ob du nicht verstehst, was ich dir gerade geschrieben habe, aber ich kann es dir gerne nochmal deutlicher erklären.
Ich war Dienstag beim Amtsgericht wegen einem Beratungschein (somit mache ich mir nicht erst seit heute Nacht gedanken darüber).
Warum erst am Dienstag? weil ich vorher noch nie was von diesem Schein gehört habe .
Was ich in der vergangenen Woche getan habe um Situation zu verbessern? Ich war beim Amtsgericht und habe wie die Wochen zuvor
ohne Ende Bewerbungen geschrieben und etwas in Aussicht!
Und ich brauch mich gar nicht zu rechfertigen. Ich weiß das ich früher damit hätte anfangen müssen, was ich aber dummerweise nicht getan habe.
Doch wieso soll ich mir darüber den Kopf zerbrechen , die Zeit die ich mir darüber den Kopf zerbreche, wieso warum und weshalb, nutze ich jetzt dafür vorran zu kommen ! Klar ist jetzt ziemlich spät , aber besser als nie !!!
Krieg den Ar... hoch ?? Soll ich mir einen Anwalt zaubern? Ich bin doch dabei!!!!
Immer auf die Kleinen
Der Unterhalt wird nicht einfach mal so festgesetzt. Mit Sicherheit nicht ohne die Leistungsfähigkeit und die Leistungshöhe zu prüfen. Du musst etwas bekommen haben. Irgendeine Aufforderung dich wem auch immer ggü zu äußern, dein Einkommen zu belegen etc.
Das JA kann nicht irgendetwas festsetzen und du musst dann zahlen, das geht nur über ein Gericht. Das Gericht kann aber, so du dich nicht äußerst eben ein Urteil ohne dein Mitwirken erlassen. Und genau das dürfte passiert sein. Kann es sein ,dass du nette kleine Briefe in geleben Umschlägen ungern aufmachst oder du nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet bist?
Bitte tipp doch einfach mal ab was du an Unterlagen hast oder stell sie (Orts- und Namensangaben bite unkenntlich gemacht) über einen entsprechenden Anbieter hier rein. Direkt hier hochladen geht nicht.
Für uns wird das ein stochern im Nebel und ein lesen aus der Kristallkugel. mal sind es ca. 17000 € Unterhaltsschulden, mal 5.500 €
Ich gehe inzwischen davon aus, dass du keinen Umgang mit dem Kind hast und diesen wohl auch nciht möchtest.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nein , gelbe Briefe mache ich sofort auf , schon immer .
Also ich habe :
chronologisch von Geburt an.
- Vaterschaftsannerkennung
- Antrag auf Festsetzung von Unterhalt
- Unterhaltsfestsetzungsbeschluss 13.10
- einen Beschluss darüber das der Antragstellerin Prozesskostenhilfe bewilligt wure
- die Info das UHV beantragt und bewilligt wurde
- einen Beschluss darüber das der Beschluss von 13.10 wegen Unrichtigkeit berichtigt wurde
- Antrag zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung
- Ladung zur Abnahme ( damals 5.545€)
- die Info das der UHV mitte 2013 eingestellt wird
- die Stundungsvereinbarung ( knapp 17.000€)
- eine Zahlungsaufforderung( mntl. 272€) ob wohl sie wissen das ich ALG II beziehe und ich noch an der Stundungsvereinbarung dran bin..
Das ist alles. Ich wurde erst nach dem Festsetzungsbeschluss nach meinem Einkommen gefragt als schon 4.000€ aufgehäuft waren.
Und da hab ich der unfreundlichen Dame erklärt das ich gar nicht zahlen kann, weil ich kein Einkommen habe. Daraufhin kam der Gerichtsvollzieher, wollte pfänden , gab aber nichts und so wurde ich zur Abgabe der eidesstattlichen versicherung geladen.
Und nein, momentan habe ich keinen Kontakt da ich Streit mit der KM habe und sie das alleinige Sorgerecht.
Immer auf die Kleinen
Dann tippe mal die entscheidenden Passagen aus den beiden gerichtlichen Beschlüssen hier rein:
Mit dem, was du daraus interpretierst kann man, ehrlich gesagt, nicht viel anfangen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.