Guten Tag,
ich bin seit heute neu hier und möchte zunächst alle im Forum begrüßen.
Meine Kinder (16 + fast 18) leben nun beide bei der Mutter.
Bisher hatten die Kinder bei mir gelebt und sind nun beide ausgezogen.
Meine Lebensgefährtin und ich hatten vor 1,5 Jahren - extra um die Kinder aufnehmen zu können - ein großes Haus gemietet und alles so eingerichtet, dass die Beiden sich wohlfühlen konnten. Meine Lebensgefährtin hat sogar ihren Job aufgegeben, da beim Wechsel der Kinder zu mir, das Jugendamt eine "gewisse Betreuung" für die beiden Kinder gefordert hatte. Meine Lebensgefährtin ist nun gerade dabei, einen Teilzeitjob aufzubauen und sie hat sich natürlich darauf verlassen, dass ich sie finanziell auffangen kann... was ja kein Problem gewesen wäre.
Leider hat die Mutter im Hintergrund keine Ruhe gelassen und die Kinder massiv manipuliert, sodass sie nun zu ihr zurück gezogen sind... leider ohne mir/uns irgend etwas an Gründen mitzuteilen. Nun ja... so kann es einem gehen...
Nun verlangt die Mutter KU von mir.
Ich kann diesen nicht so recht berechnen, da meine Tochter im nächsten Monat 18 wird.
Wie ändert sich die Situation dann für mich?
Wichtig wäre noch zu erwähnen, dass meine Ex-Frau noch ein weiteres Kind mit ihrem neuen Mann hat, welches aber auch schon 8 Jahre alt ist.
Arbeiten möchte meine Ex-Frau nicht... (die Gründe dafür dürften den meisten Vätern bekannt sein).
Nun weiß ich, dass eine Frau Anrecht auf Taschengeld von ihrem Mann hat.
Meine Ex-Frau ist ja wieder verheiratet und dürfte daher diesen Anspruch haben.
Kann ich davon einen Teil auf den KU für meine fast 18-jährige Tochter anrechnen? Und wenn ja - in welcher Höhe?
Problematisch ist noch, dass meine Lebensgefährtin und ich nun das große Haus (Miete) kündigen mußten, da wir dieses nicht mehr zahlen können, wenn ich KU-Pflichtig werde. Wie ja schon beschrieben, ist meine Lebensgefährtin gerade dabei, ihren Job aufzubauen und verdient noch kaum etwas.
Wer könnte mir einen (oder gerne mehrere) Ratschlag geben?
Danke und schöne Grüße,
Bonner62
Moin Bonner,
mit dem 18. Geburtstag endet der Unterhaltsanspruch zunächst, sofern kein anderslautender/unbegrenzter Unterhaltstitel etwas anderes sagt. Dann muss Deine Tochter (sofern sie noch zur Schulen geht oder sich in Ausbildung oder Studium befindet) Dich und ihre Mutter zur Einkommensauskunft auffordern und Euch die Ergebnisse wechselseitig vorlegen, damit die Unterhaltshöhe und die Quotelung der Anteile berechnet werden können. Ob und inwieweit ein "Taschengeldanspruch" Deiner Ex hier einfliesst, kann man nicht pauschal sagen; einfach "anrechnen" kannst Du da jedenfalls nichts. Wenn Töchting noch bei Muttern lebt, kann diese ihren Unterhaltsanteil auch weiterhin in Naturalien wie Kost und Logis erbringen. Such mal im Forum und beim Gockel nach "Volljährigenunterhalt"; da gibt es massenhaft Fundstellen.
Dass Ihr ein Haus gemietet habt und dass Deine Partnerin ihren Job aufgegeben hat, war Eure Privatentscheidung, die bei der Unterhaltsbemessung keine Rolle spielt; ebenso wenig, dass die Mutter Deiner Kinder vermutlich keinen Unterhalt bezahlt hat, als beide bei Dir lebten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Bonner,
hmm, ja das ist natürlich ärgerlich. Auf der anderen Seite ist es natürlich bei Kindern in dem Alter auch schon absehbar, dass sich allein auf Grund einer Ausbildung schon Veränderungen in den nächsten Jahren abgezeichnet hätten. Eure Planung mit dem großen Haus und dem Job der Lebensgefährtin fällt da leider unter den Punkt: Pech.
Auch die Aufgabe des Jobs find ich persönlich löblich, ich kann mir aber kaum vorstellen, dass dies viele Nexts überhaupt auf sich nehmen würden. Es sind Deine Kinder und Du bist verantwortlich.
Frage: Bestehen denn Titel für die Kinder? Sind diese mit Befristungen versehen? Ansonsten können Dir unsere Experten hier sicher noch weitere Tipps geben. Gruß Ingo
Danke Euch zunächst für Eure schnellen Antworten.
Es besteht (soweit ich da durchblicke) ein Titel aus dem Jahr 1999 (Scheidung). Damals aber noch in DM und mit natürlich wesentlich weniger an Zahlbetrag.
Ich habe jedoch eine Verpflichtungsurkunde erstellen lassen, womit ich mich zur Zahlung des Mindestunterhaltes für den 16-jährigen verpflichte. Diese Urkunde wird dann wohl jetzt der Mutter übersandt (oder deren Anwältin).
Nach "Volljährigenunterhalt" werde ich mal schauen - danke für den Tipp.
Es ist ja im Grunde schlimm, wenn man über viele, viele Jahre immer wieder nur einen recht kleinen Teil seines verdienten Geldes für sich behalten darf... obwohl die Ex-Frau mit ihrem neuen Mann hervorragend im eigenen Haus lebt und es ihr richtig gut geht. Aber ich weiß... diese Kommentare kommen immer wieder von frustrierten Vätern. Aber schuld sind eigentlich diese völlig realitätsfremden Gesetze in unserem Land. Z.B..... welcher Vater kann in einer Wohnung leben, die 360,- Euro WARM kostet? Das genau wird einem KU-zahlenden Vater zugemutet. Das ist eine Unverschämtheit und kann wohl kaum der Realität entsprechen.
Die Düss. Tabelle wird immer schön angepaßt... aber solche Zahlen werden nicht entsprechend mit angepaßt.
Nun ja.
Es ist, wie es ist und ich werde wohl wieder eine Menge zahlen müssen. Diesmal zahle ich jedoch ungerne für meine Kinder, da diese mich - ohne überhaupt mit mir mal geredet zu haben - einfach "abgeschossen" haben. Das vergißt man nicht!
Ich hoffe, dass es noch weitere Tipps gibt.
Danke und schöne Grüße,
Bonner
Serus Bonner62!
Diesmal zahle ich jedoch ungerne für meine Kinder, da diese mich - ohne überhaupt mit mir mal geredet zu haben - einfach "abgeschossen" haben.
Ich vermute hier ein bisschen mehr als "grundlos ausgezogen", zumal beide gleichzeitig ihre Koffer gepackt haben.
Glaubst Du, der "Auszug" ist endgültig? Ich würde hier erst mal versuchen, Klarheit zu verschaffen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
da diese mich - ohne überhaupt mit mir mal geredet zu haben - einfach "abgeschossen" haben. Das vergißt man nicht!
Das solltest du nochmal überdenken.
Wenn man das weiter spinnt heißt das, dass die Kinder immer einen ihrer Eltern vor den Kopf stoßen müssen, wenn sie sich für einen Lebensmittelpunkt entscheiden.
Sie können dann keine Entscheidung treffen, ohne den anderen zu verletzen.
Das nennt man klassischen Loyalitätskonflikt und damit sollte man Kinderseelen keinesfalls belasten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Bonner,
da musst Du Dich wohl von ein paar Dingen freimachen, um die Angelegenheit zu versachlichen. Das nützt vor allem Dir selbst, weil dann keine fehlgeleiteten Emotionen mehr eine Rolle spielen.
Es besteht (soweit ich da durchblicke) ein Titel aus dem Jahr 1999 (Scheidung). Damals aber noch in DM und mit natürlich wesentlich weniger an Zahlbetrag.
es kommt hier weniger auf den Zahlbetrag als auf die Befristung an; also, ob sinngemäss drinsteht "endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres".
Es ist ja im Grunde schlimm, wenn man über viele, viele Jahre immer wieder nur einen recht kleinen Teil seines verdienten Geldes für sich behalten darf... obwohl die Ex-Frau mit ihrem neuen Mann hervorragend im eigenen Haus lebt und es ihr richtig gut geht.
wenn Deine Ex - wie Du schreibst - selbst gar nicht arbeitet, wird ihr Ehemann dieses Haus gebaut/gekauft haben und auch den Lebensstandard seiner Familie finanzieren. Dieser Mann hat mit Deinen Unterhaltspflichten nun aber gar nichts zu tun; insofern ist da nichts "schlimm". Falls das nicht hilft: Versuche einmal, Dich zu erinnern, wieviel Geld Du zu Ehezeiten "für Dich selbst behalten" durftest - viel wird es auch nicht gewesen sein.
schuld sind eigentlich diese völlig realitätsfremden Gesetze in unserem Land. Z.B..... welcher Vater kann in einer Wohnung leben, die 360,- Euro WARM kostet? Das genau wird einem KU-zahlenden Vater zugemutet. Das ist eine Unverschämtheit und kann wohl kaum der Realität entsprechen.
es gibt Väter, denen nichts anderes übrigbleibt als vom Selbstbehalt zu leben. Andere verdienen deutlich mehr und müssen auch nach einer Trennung/Scheidung nicht in Armut leben. Da man jeden Euro nur einmal ausgeben kann: Wieviel Miete dürften Deine Kinder Deiner Ansicht nach rechnerisch kosten, damit Dir mehr Geld bleibt? (und nein: "Der neue Mann meiner Ex hat ja ein grosses Haus, wo die Kids umsonst wohnen können" ist keine Antwort-Option).
Diesmal zahle ich jedoch ungerne für meine Kinder, da diese mich - ohne überhaupt mit mir mal geredet zu haben - einfach "abgeschossen" haben. Das vergißt man nicht!
nun ja, eine Vorgeschichte wird dieser Umzug sicher gehabt haben. Davon abgesehen: Kindesunterhalt ist keine Belohnung für das Wohlverhalten des Nachwuchses; auch Ehepaare müssen ihre renitenten Teenager durchfüttern, selbst wenn diese sich schlecht benehmen.
Mach Dich einfach frei von allen Gedanken, die mit "es ist ungerecht, dass..." anfangen und befasse Dich stattdessen mit Realitäten und Möglichkeiten. Es lebt sich einfach besser damit.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Natürlich habt Ihr Recht!! :thumbup:
Es ist halt alles noch neu und daher sehr frustrierend, dass man schon wieder alles aufgeben und wieder jeden Cent drei mal umdrehen muss.
Ich bin auch gar nicht frustriert darüber, DASS meine Kinder wieder zur Mutter zurück gegangen sind (dafür gibt es manipulative Gründe, auf die ich keinerlei Einfluss hatte...), sondern WIE sie dies gemacht haben. Da ist es jedenfalls jeder Person in meinem Umfeld verständlich, dass ich frustriert bin.
Und immerhin handelt es sich nicht um kleine Kinder, sondern um Jugendliche/fast Erwachsene von 16 + fast 18 J.
Bezüglich des Titels muss ich nochmals nachschauen.
Was wäre denn, wenn dieser Zusatz "endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres" drin stehen würde?
Und interessieren würde mich auch die Zukunft...
Was ist, wenn meine Tochter im nächsten Jahr eine Ausbildung beginnen würde?
Nochmals danke,
Bonner
Moin Bonner,
Und immerhin handelt es sich nicht um kleine Kinder, sondern um Jugendliche/fast Erwachsene von 16 + fast 18 J.
und Du bist sicher, dass Deine sämtlichen eigenen Handlungen in diesem Alter von Vernunft und Umsicht geprägt waren und dass Du selbst keinesfalls manipulierbar warst? 😉
Was wäre denn, wenn dieser Zusatz "endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres" drin stehen würde?
dann würde er automatisch auslaufen; ansonsten läuft er automatisch weiter. Die Ex müsste ihn Dir im zweiten Fall entweder aushändigen oder schriftlich den Vollstreckungsverzicht erklären; ansonsten müsstest Du ihn herausklagen (würde ich persönlich allerdings erst dann tun, wenn das Kind den ersten Pfändungsversuch unternimmt; die Ex ist ja nicht mehr vertretungsbefugt).
Was ist, wenn meine Tochter im nächsten Jahr eine Ausbildung beginnen würde?
dann läuft die UH-Pflicht weiter oder lebt neu auf. Unterschied zu bisher: Beide Eltern sind (theoretisch) barunterhaltspflichtig; Ausbildungsvergütungen werden teilweise auf den Unterhalt angerechnet. Unterm Strich wird es nach 18 oft billiger als vorher; ohne konkrete Angaben und Zahlen kann man da aber noch nichts berechnen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
dann würde er automatisch auslaufen; ansonsten läuft er automatisch weiter. Die Ex müsste ihn Dir im zweiten Fall entweder aushändigen oder schriftlich den Vollstreckungsverzicht erklären; ansonsten müsstest Du ihn herausklagen (würde ich persönlich allerdings erst dann tun, wenn das Kind den ersten Pfändungsversuch unternimmt; die Ex ist ja nicht mehr vertretungsbefugt).
Grüssles
Martin
Hallo Martin,
sorry... das oben zitierte habe ich noch nicht verstanden. Könntest Du mir das nochmal etwas eingehender erklären (für einen Laien verstehbar)? 😉
Vielen Dank und schönen Gruß,
Bonner
Hi,
ist im Titel/Urteil ein Passus aufgenommen, der besagt ,das der KU bis zum Erreichen des 18. Lebensjahrs gültig ist, so kann ab dem 1. Tag der Volljährigkeit nicht mehr aus diesem vollstreckt werden.
Steht da nur es ist Unterhalt in Höhe von x € oder DDT Stufe x der jeweiligen Alterstufe y zu zahlen, dann ist der Titel unbefristet und theoretisch kann das Kind bis du stirbst aus dieser Urkunde laufend Unterhalt fordern, auch wenn es schon längst eigenes Einkommen hat.
Wenn kein Anspruch auf Unterhalt mehr besteht oder dieser abgeändert werden soll geht das über 2 Wege.
Entweder beide Parteien einigen sich privat, der Titel wird an den Pflichtigen zurückgegeben und ein Vollstreckungsverzicht erklärt (es kann jederzeit eine Zweitschrift der vollstreckbaren Urkunde angefordert werden) oder der Unterhaltspflichtige muß auf Herausgabe/Änderung des Titel klagen.
In der Zeit vor Volljährigkeit ist daher die KM als Vertreter des Kindes Ansprechpartner, aber 18 das Kind selbst.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Bonner,
also: Wenn ein Kind 18 wird gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Kind ist noch in Schule, Ausbildung oder Studium ==> Unterhaltsberechtigung besteht weiterhin, beide Eltern sind unterhaltspflichtig.
2. Kind ist nicht mehr in Schule, Ausbildung oder Studium ==> keine Unterhaltsberechtigung.
Ein Gerichtsvollzieher würde das aber nicht überprüfen; der vollstreckt nur einen Titel. Deshalb ist es wichtig, ob im Titel eine Begrenzung auf das 18. Lebensjahr steht oder ob er unbefristet ist.
Aber bevor wir jetzt hier alle denkbaren Varianten und ihre Folgen diskutieren, wäre es sinnvoller, Du stellst die Passagen des Unterhaltstitels hier ein; dann kann man auch konkret etwas dazu sagen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo und guten Morgen,
gestern Abend habe ich nochmals in den Beschluss (Titel...) nachgeschaut.
Dort steht:
Herr xxx verpflichtet sich, für die Kinder xxx und xxx ab Januar 1999 einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von je xxx DM zu zahlen.
Was bedeutet dies nun für mein weiteres Vorgehen?
Apropos... gestern sagte ein Freund zu mir "was wäre denn, wenn Du ins Ausland gehen würdest?". Na, was wäre dann? Den KU müßte ich sicher dennoch weiter zahlen nehme ich an :question:
Danke und Gruss,
Bonner
Moin,
Herr xxx verpflichtet sich, für die Kinder xxx und xxx ab Januar 1999 einen monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von je xxx DM zu zahlen.
Was bedeutet dies nun für mein weiteres Vorgehen?
das bedeutet, dass Du solange weiterzahlen musst, wie der jeweilige Unterhaltsempfänger bzw. sein gesetzlicher Vertreter den Titel in der Hand hat. Beim jüngeren Kind ist das möglicherweise (noch) vorteilhaft, wenn ein fester DM-Betrag drinsteht (der sich bei einem dynamischen Titel in den vergangenen 12 Jahren kräftig erhöht hätte); beim älteren Kind kann dasselbe gelten, sofern es noch zur Schule geht und insofern noch Anspruchsvoraussetzungen bestehen. Aber da Du die Beträge mit "xxx" verschlüsselt hast, kann man auch hier nur wieder im Nebel herumstochern. Was ist an KU-Beträgen denn so geheim?
gestern sagte ein Freund zu mir "was wäre denn, wenn Du ins Ausland gehen würdest?". Na, was wäre dann? Den KU müßte ich sicher dennoch weiter zahlen nehme ich an :question:
das kommt auf das Ausland an, im Jemen und in Timbuktu beispielsweise werden deutsche Unterhaltstitel nicht vollstreckt. Aber wenn man dann irgendwann wieder nach Deutschland kommt, kann es bereits bei der Einreise unangenehm werden. Was ist denn so schlimm daran, für die eigenen Kinder aufzukommen, dass man deswegen an eine Unterhaltsflucht denken muss? Mal abgesehen davon, dass man im "sicheren Ausland" nicht nur den KU "spart", sondern sich ja auch dort dauernd aufhalten und von irgendwas leben muss. Die deutschen Verhältnisse mit 12 oder 13 sicheren Gehältern, Kranken- und Altersvorsorge, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, medizinischer Versorgung, bezahltem Urlaub, Kündigungsschutz etc. bekommt man nämlich nicht ins Ausland nachgeliefert. Und das persönliche/soziale Umfeld reist einem auch nicht hinterher. Und das alles, um ein paar Hunderter an KU zu sparen?
Grüssles
Martin
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Hallo Martin,
danke Dir vorab...
Es handelt sich um einen Betrag von 349,- Euro aus dem Titel.
Das mit der Flucht ins Ausland war eher scherzhaft gemeint. Dafür mache ich meinen Job hier viel zu gerne und bin auch viel zu gern mit meinen Freunden und Verwandten hier regelmäßig zusammen. Von daher fällt Flucht aus :thumbup:
Schönen Gruß,
Bonner
