Hallo Zusammen,
also ich bin am Verweifeln, alles lief bis jetzt ganz gut und heute kommt ein Brief :
Also ich verdiene 1300€ Netto. Plus Urlaubs und Weihnachtsgeld, wie viel das ist, kann ich noch nicht genau sagen, weil ich erst seit März ind er Firma arbeite.
Habe heute Post vom Anwalt meiner EX bekommen, dass ich Kinderbetreuungsunterhalt in Höhe von 251,87€ zahlen soll. Für das Kind zahle ich KU in höhe von 199€.
Also d.h. ich lebe in Wien, eine rel. teure Stadt, also bleiben mir :
1300€ Gehalt
75€ Kautions-Rückzahlung
23€ Versicherungen
63€ Telefon Internet etc.
600€ Miete
Unterm Strich ca. 330€ zum Leben. Also werde ich jez noch 251,87€ für sie bezahlen und dann bleiben mir noch 78€ ???? da kann ja was nicht stimmen? was soll ich essen etc. ????
Ich weiß echt nicht mehr weiter.....
Gruß
Mario
Moin,
nach derzeitiger Rechtsprechung (bis 1.4.2007) hat die Kindesmutter, bis das Kind3 Jahre alt ist Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Allerdings stellt sich hier erstmal die Frage, wie dieser Unterhalt berechnet wurde, wenn von dir keine Verdienstunterlagen angefordert wurden und auch die Mutter keine rausgegeben hat.
Desweiteren gibt es einen Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muß.
Gruß, Xe
Hey!
Also die Anwältin hat von mir Abrechnungen etc. musste ich einreichen! Abzgl. des Selbstbehalts von 1000€ bleiben also 251,47€ Kinderbetreuungsunterhalt übrig. Die haben ne Schätzung gemacht, weil ich halt erst seit 4Monaten arbeit habe, Urlaubs und Weihnachts-Geld haben sie voll auf das Jahreseinkommen berechnet. Naja und Urlaubs- und Weihnachtsgeld waren halt imemr die Beträge die ich für Anschaffungen gerechnet habe, wie z.b. was für die Wohnung, ist mein erster Eigener Hausstand. Naja und solche Dinge wie Kaution und so werden gar nicht Berücksichtigt. Sehr komisch alles.
Das einzige was mir bleibt ist echt, mal mit meiner Rechtsschutz zu reden, ob die nen RA in Ösi oder in Germany über nehmen etc. und mich mit dem Hartz-4 Amt mal in Vbd. setzten und der RAin von Ihr.
Gruß,
Mario
Hallo,
das Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit eingerechnet werden ist soweit schon korrekt.
Aber was die Gegenseite fordert...kann Dir erstmal egal sein. Suche Dir einen eigenen Anwalt und lasse von Ihm eine Rechnung aufmachen.
Das nächste...rede mit der KM...
Weil ... selbst wenn du Ihr den Betreuungsunterhalt zahlen würdest...ist Sie weiterhin auf staatl. Zuschüsse angewiesen. Finde da eine Einigung...die beiden hilft.
Wenn es ganz dumm läuft...dann bleibt Dir nur dein SB...der Rest geht an die KM.
Das wichtigste zum Schluss... Kümmere Dich um Dein Kind.
mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
In Ergänzung:
Da du in Österreich lebst, muss dein SB an die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst werden! Irgendwo hier im Forum ist darüber geschrieben worden,
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für Eure Antworten. Ja also ich werd mich nachher mal hinsetzten und alles ausrechnen so wie ich es weiß und denke.
Wir haben guten Kontakt, hab gestern auch mit Ihr und Ihren Eltern gesprochen, denen Tut das voll leid,weil die gar nicht wollen, dass ich Unterhalt zahlen muss für die KM, naja aber das Amt vordert das nunmal so, weil sie halt Hartz-4 bekommt.
Und ja ich werde mich so gut es geht, entfernung Wien - nähe Dortmund kümmern. Sie ist ja erst am 26.4. geboren worden und im Okt. bin ich wieder daheim und sehe sie das erste mal .... eine Prinzessin, so sweet!!!
Grüße,
Mario