Verzug bei Unterhal...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Verzug bei Unterhaltszahlung

 
(@kleiner-lg)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Abend an die Community,

habe ein Schreiben der Rain meiner Ex bekommen, in dem Sie Gebühren für Ihre Tätigkeit bei der Geltendmachung des KU fordert.

Hintergrund: Mitte Juni schrieb mir die Ex, sie wolle jetzt den KU für Juli bis zum 1. des Monats. Ich antwortete mit einem Verrechnungsvorschlag, den Sie nicht akzeptierte. Ich antwortete noch mal, bekam jedoch keinen Response. Stattdessen nach Ablauf der Frist Post von der RAin mit einer nochmaligen Frist. Mit zwei Mails verhandelten wir noch mal über Verrechnung oder nicht und ich erhielt eine letzte Frist für die Zahlung, die ich dann auch eingehalten habe.

Kann Sie wirklich Kostenerstattung verlangen? Wie kann ich mich dagegen wehren, immerhin mehr als 400 Euronen.
Kann ich Offenlegung der Zahlung durch meine Ex verlangen, die ja normalerweise die Kosten für eine Beauftragung bezahlen müsste.

Die RAin soll merken, dass ich mich nicht teilnahmslos ergebe, zumal ich das für reine Willkür meiner Ex halte, die RAin einzuschalten. Gezahlt hätte ich sowieso. Denn ein Unterhaltsprozeß lohnt sich dafür doch nicht.

Bin dankbar für jeden Tip.

Beste Grüße
Kleiner LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2009 02:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kleiner LG,

zunächst eine Verständnisfrage: Gibt es einen Titel - und bezahlst Du regelmässig den titulierten Betrag? Falls ja, ist das schon mal kein Streitpunkt, der eine Klage rechtfertigen würde.

Im Titel stehen auch Zahlungsmodalitäten - meist beispielsweise "bis zum 3. Werktag des Monats im Voraus". Falls das so ist, kann Deine Ex weder mit noch ohne Anwalt etwas anderes wie den Monatsersten fordern. Wenn sie das nicht glaubt, soll sie eine Klage anstrengen.

Mir an Deiner Stelle wäre unter den vorgenannten Umständen die Anwaltsrechnung egal. Sollen die Damen ruhig merken, dass Anwälte Geld kosten, das einem niemand erstattet. Aber gib trotzdem mal ein paar Infos zu den Zahlungsmodalitäten, die im Titel oder Urteil vermerkt sind.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2009 02:49
(@greg-hale)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kleiner LG,

grundsätzlich kann ich aus Erfahrung sagen, daß Anwälte immer derjenige zahlt, der sie auch beauftragt.
Es sei den es kommt zu Rechtsstreit, dann legt sowieso der Richter die Kosten fest (Tipp: PKH(Prozesskostenhilfe) beantragen, dann muss man wenigstens nicht sofort alles zahlen). Wenn Deine EX kein Geld hat, dann kann sie sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen, dann ist der Anwalt auch ersteinmal bezahlt.)

!! Es ist wichtig, daß Du keine Schuldeingeständnisse machst. !! Schreib bitte nicht das Du bereit bist zu bezahlen !!

Weiterhin kann ich aus Erfahrung berichten, daß solange Du Deinen Zahlungen nachkommst, das heißt wenn es auch einmal etwas später kommt, dann kann man rechtlich nicht allzuviel tun. Du kannst z.B.: die Überweisung vergessen haben oder Dein Gehalt ist zu spät gekommen.

MfG Greg

Beispiel: Es gibt Väter die immer Ihren Unterhalt bezahlen, bis in der Urlaubszeit. Da vergisst man leicht eine Überweisung. Das Geld wird dann aber nicht sofort bezahlt, sondern in Raten. Also das gibt es auch.
Das Jugendamt oder ander institution sind dagen relativ machtlos. Das heißt sie lassen es zu.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2009 21:12
 elwu
(@elwu)

Kann Sie wirklich Kostenerstattung verlangen? Wie kann ich mich dagegen wehren, immerhin mehr als 400 Euronen.

Hallo,

Schreib' der Dame genau folgendes

----
Sehr geehrte Frau Sowieso,

wegen Ihrer Gebührenforderung wenden Sie sich an Ihre Auftraggeberin.

Mit freundlichem Gruß

Kleiner LG
----

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2009 22:21
(@kleiner-lg)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo an die Tip-Geber,

vielen Dank für die hilfreichen Infos. Insbesondere der von elwu gefällt mir.

Greift vielleicht etwas zu kurz, denn aus Sicht meiner Ex habe ich ja Ihre Frist für den KU versäumt, befand mich also in Zahlungsverzug. Die RAin macht im Grunde Schadenersatz im Wege des abgekürzten Zahlunsweges geltend. Steht so im BGB. Gerät der Schuldner in Verzug, hat er für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Wenn jemand dazu noch einen guten Rat hat, dann her damit. Zahlungsfrist für die Kostennote bis zum 31. August.

@brille007: Es gibt noch keinen Titel. Es ging um die erstmalige Zahlung von KU für Juli 09. Sorry, hatte ich vergessen zu schreiben. Den Titel muß ich erst noch ausstellen lassen. Geht heute über die Bühne.

Beste Grüße
Kleiner LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2009 15:45
 Vic
(@vic)
Zeigt sich öfters Registriert

Greift vielleicht etwas zu kurz, denn aus Sicht meiner Ex habe ich ja Ihre Frist für den KU versäumt, befand mich also in Zahlungsverzug. Die RAin macht im Grunde Schadenersatz im Wege des abgekürzten Zahlunsweges geltend. Steht so im BGB. Gerät der Schuldner in Verzug, hat er für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Hallo Kleiner LG,

also ich wurde auch in Verzug gesetzt, die Anwälte haben hin und her geschrieben.

Nichts bei rumgekommen für die Ex. Es wurde nie wieder über die (unberechtigten) Forderungen der Ex gesprochen.

Ich musste dabei feststellen, dass die "aussergerichtlichen Anwaltstätigkeiten" des eigenen Anwaltes selber zu tragen sind.

Sie aber auch  😉

Klappern gehört (auch bei RA'S) zum Handwerk.

Frage: Was meinst Du, würde passieren, wenn Sie dich wegen des Unterhaltes verklagen ?

Würden Sie gewinnen ?

Solange Du deinen Verpflichtungen, die gesetzlichbestehen oder gerichtlich festgestellt wurden, nachkommst, würde ich mir keine Sorgen machen.

Fordern tun RA viel, weil jeder Brief Bares in die Kasse spült,
ob für den Auftraggeber nacher was rausspringt ist erstmal egal.

Die kriegen immer Ihre Gebühren, ob erfolgreich oder nicht.

Gruß Vic

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2009 11:56
(@kleiner-lg)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo an alle, die mir hier geschrieben haben,

habe die Gebührenforderung zurückgewiesen. Im Gegenzug gabs eine EA auf Ausstellung eines Titels und Zahlung des KU plus der Gebührenforderung der RAin.

Die EA ist dann in sich zusammengefallen, weil rechtzeitig vor dem Gerichtstermin die wesentlichen Forderungen erfüllt waren. Selbstverständlich nicht die Gebühren.... wo kämen wir denn da hin! Habe dann beantragt die EA kostenpflichtig abzuweisen. Doch der Richter hat zwar meine Argumente w kein Verzug gesehen und konnte sie wohl auch nachvollziehen, hat die EA auch eingestellt, allerdings die Kostenentscheidung auf die Hauptsache vertagt. Für mich ein typischer Fall von keine... in der Hose.
Denn inzwischen hatte die Gegenseite "gemerkt", da wären noch 50 EUR mehr Kindesunterhalt zu holen und eine Klage angestrengt. Plus Gebührenforderung natürlich.

Das Verfahren ist Ende November und dann werde ich hoffentlich erfahren, ob tatsächlich Verzug vorlag. Inzwischen sieht auch mein Anwalt die laufenden Verhandlungen im Vordergrund und nicht die Ansicht der Gegenseite "sie waren aber in Verzug". War ein hartes Stück Arbeit.

Zur Klarstellung: bei den Zahlungen hat es keinen Verzug gegeben.

Ich berichte dann zu gegebener Zeit wieder.

Nochmals danke für alle Tips.

Kleiner LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2009 22:51
(@kleiner-lg)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

die Hauptverhandlung war am 10. Dezember. Verzug war überhaupt kein Thema mehr. Die angebliche Gebührenforderung der Gegenseite ist nicht mit einem Wort erwähnt worden!!! Möglicherweise auch deshalb weil die Gegenseite nicht beweisen konnte, ihre Mandantin habe den angeblichen Schaden bezahlt. Es gab zwar eine Rechnung an die Mandantin, nur hatte diese just die gleiche Nummer wie meine Rechnung. Komisch oder? Das hat wohl ganz schnell das Einlenken der Gegenseite bewirkt. So im Nachhinein betrachtet hätte ich das in der Verhandlung vielleicht doch thematisieren sollen.

Also, großes Juhu und danke an alle für die hilfreichen Tips.

Manchmal lohnt es sich anscheinend doch, etwas hartnäckiger zu bleiben und sich nicht gleich in Bockshorn jagen zu lassen.

Kleiner LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2009 18:24