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Verzug bei tituliertem KU

 
 AJA
(@aja)
Registriert

KV kann diesen Monat keinen KU überweisen, da er kein Gehalt bekam. Passiert ist das, da er nach fünfwöchiger Krankheit im Krankengeld war (Folgebescheinigung) und offenbar die Krankenkasse versäumt hat, dem AG mitzuteilen, dass er wieder gesund ist. Seine Kontokarte wurde im Geldautomat einbehalten, der Dispo ist überschritten.

Im Moment kann ich das abfedern, da wir etwas geerbt haben. Ein Dauerzustand ist das natürlich nicht.

Bin ich nun verpflichtet, irgendetwas zu melden, möchte aber nicht, dass gleich der Gerichtsvollzieher kommt. Oder kann ich einfach abwarten und habe dann trotzdem den rückwirkenden Anspruch, wenn dann mal wieder Geld fließt?

Im Moment vertraue ich noch darauf, dass er den KU rückwirkend bezahlt, sobald er wieder Gehalt bekommt. Auf der anderen Seite habe ich am WE Dinge erfahren, bei denen jeder noch so abgebrühte Schuldenberater die Hände über dem Kopf zusammen schlagen würde.

Was ist rechtlich zu beachten oder was würdet ihr raten?

Gruß AJA

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2007 22:35
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo AJA,

der Unterhalt ist tituliert, geht also nicht verloren. Du brauchst nichts machen, bist zu nichts verpflichtet. Die Forderung eintreiben kannst Du immer noch, wenn es zum Dauerzustand wird oder die Forderung zu verjähren droht.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2007 23:07
 AJA
(@aja)
Registriert

Danke sky  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2007 23:18