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Verzichtserklärung für Zahlung an eine Privatschule

 
(@michsan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

meine Exfrau möchte unsere Tochter auf eine teils Privatschule schicken, womit natürlich wieder zusätzliche Kosten auf mich zukommen würden.
Habe ihr gesagt kann Sie ja gerne machen, wenn Sie die kosten alleine trägt.
Jetzt meine frage, geht das und wie müsste ich so eine Verzichtserklärung schreiben?!
Hoffe ihr könnt mir helfen.

Gruß Micha

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2014 09:57
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Klar geht das. Was für eine "Verzichtserklärung" willst du denn da machen?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2014 10:16
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was für eine Schule ist das und was bietet sie was staatliche Schulen nicht haben und was kostet diese?

Wenn du nichts zahlen möchtest, so sollte die Mutter dich von der Zahlung freistellen. Ob das Bestand hat, wenn sie das Schulgeld nicht zahlt, weiss ich nicht. Denn Privatschulen lassen sich gerne den Vertrag von beiden Elternteilen unterschreiben (besondern bei gemeinsamem Sorgerecht) da sie keine Lust haben auf irgendwelche Streitereien der Eltern untereinander.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2014 11:23
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

"Wenn du nichts zahlen möchtest, so sollte die Mutter dich von der Zahlung freistellen."

Das ist doch gar nicht nötig. Einen Anspruch auf Zahlung von Schulgeld im Rahmen des Mehrbedarfes gibt es nicht. Somit gibt es auch keinerlei Notwendigkeit irgendeine Vereinbarung zu treffen die den KV von der Zahlung freistellt.
Natürlich muss der KV aufpassen das er sich nicht irgendein Dokument zur Unterschrift unterjubeln lässt das eine Zahlungspflicht beinhaltet.

Auch einen Schulvertrag kann man mit dem Zusatz versehen "Zustimmung zum Schulbesuch erteilt. Es erfolgt keinerlei Zustimmung zur Kostenübernahme".

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2014 11:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Michsan,

ich würde es auch nicht so kompliziert machen; der Grundsatz lautet schlicht "wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch". Ansonsten kannst Du auch anfangen, schriftliche Verzichtserklärungen bei den Autohäusern oder Handyläden Deiner Umgebung zu hinterlegen, damit niemand auf die Idee kommt, Dich für Käufe in Anspruch zu nehmen, die Deine Ex dort tätigt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2014 12:14
(@michsan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

es ist eine reine Mädchen Schule und die Kosten betragen ca. 60 Euro.
Meine ältere Tochter ist schon auf dieser Schule (da waren wir noch Verheiratet und alles war gut 😉 ) und da ist es so dass das Mehrbedarf ist und ich den auch bezahlen muss!!!

Nach telefonischer Auskunft (mehr wird leider nicht übernommen) bei einem Anwalt über die Rechtschutz, könnte ich eben eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen, damit ich dann eben nichts zahlen müsste.

Unterschreiben müssen wir wegen dem gemeinsamen Sorgerecht eben leider beide bei der Schule.

Bloß wie schreibe ich jetzt eben die Verzichtserklärung, dass die auch bestand hat falls meiner EX doch irgendwann einfällt, ich soll mit bezahlen und mir mit dem Gericht droht!!!

Gruß Micha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2014 12:56
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin und danke für die weitergehenden Infos.

Reine Mädchenschule... ich will mich jetzt dazu äußern, da das hier nicht Thema ist.

Ich denke auch, dass der Grundsatz zählt, wer die Musik bestellt bezahlt. Insofern wärst Du vom Grundsatz her auf der sicheren Seite, solange Du nichts (zB Schulvertrag) unterzeichnest und Dich auch anderweitig nicht dazu geäußert hast. Eine Mail oÄ in der Du ggü. KM erklärst, dass Du nichts gegen den Besuch der Schule hast (unabhängig von der Kostentragung) halte ich allerdings für grenzwertig. In diesem Fall (und wenn Du als GSR-Inhaber den Schulvertrag unterschreiben muss), dann wäre ein Schriftstück der KM, dass Sie Dich von allen Kosten freihält sicher gut - das ist das, was Du wohl unter "Verzichtserklärung" verstehst.

Aber was grundsätzliches: Du weißt schon, dass Du Dich zum Buhmann machst, wenn Du nun der jüngeren Tochter das verweigerst, was Euch zu Ehezeiten als gute Alternative zu staatl. Schulen erschien und - da die ältere Tochter ja weiterhin dorthin geht - wohl auch weiterhin erscheint?! Ist Dir dies bewusst, wenn Du einen Anteil an 60 EUR pro Monat sparen willst?

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2014 13:33
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

es ist eine reine Mädchen Schule und die Kosten betragen ca. 60 Euro.

Hi,

nur mal so zum besseren Verständnis: Wo gibt es denn in Deutschland eine Privatschule für 60,- € (im Monat nehme ich an)?

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2014 13:34
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@lucasdaddy

Das sind Privatschule, die größtenteils von den Kirchen geleitet werden. Die Schule meiner Tochter (kirchlich) kostet in der Oberstufe 80 € im Monat. In der Grundschule ca 50 und 65 in der Mittelstufe.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2014 13:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

60 EUR pro Monat hört sich rein betragsmässig aber nicht nach "Schulgeld für Privatschule", sondern eher nach "Zuschuss für Kantine oder Nachmittagsbetreuung" oder dergleichen an. Bei Schulgeld wird es nämlich üblicherweise mindestens 3-stellig.

Im Übrigen bin ich bei @Toto: Nachdem die Übernahme dieser Kosten bei der älteren Tochter bereits ehelich geübte Praxis ist, es wohl nur um die Hälfte von 60 EUR geht und die Mutter diese Kohle sehr offensichtlich nicht in Schuhläden trägt: Wo ist das Problem, zu sagen "klar, daran beteilige ich mich!"? Welches Signal schickt man als Vater an die Tochter, wenn's an diesen paar Kröten klemmt?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2014 13:41




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...., es wohl nur um die Hälfte von 60 EUR geht und die Mutter diese Kohle sehr offensichtlich nicht in Schuhläden trägt: Wo ist das Problem, zu sagen "klar, daran beteilige ich mich!"? Welches Signal schickt man als Vater an die Tochter, wenn's an diesen paar Kröten klemmt?

Vielleicht dass man sonst nix zu beißen hat?

Scheidungen kosten Geld, viel Geld und für den Zahler geht dann auch um extenzielle Dinge. Und im Übrigen geht es beim Mehrbedarf nach der Kostenverteilung nach Einkommen ... also weiß hier niemand ob nur um die Hälfte geht ...!

Im übrigen, ich meine nicht, dass man einen Automatismus an den Tag legen sollte, dass man eine "so kleine Summe" übernehmen sollte. Hier sollte es Absprachen geben, die hier scheinbar nicht vorhanden sind. Man kann sich natürlich auch demutsvoll jeder Deriktive beugen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 17.04.2014 23:39
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo,

60 EUR pro Monat hört sich rein betragsmässig aber nicht nach "Schulgeld für Privatschule", sondern eher nach "Zuschuss für Kantine oder Nachmittagsbetreuung" oder dergleichen an. Bei Schulgeld wird es nämlich üblicherweise mindestens 3-stellig.

@AnnaSophie hat doch schon auf die Schulen in kirchlicher Trägerschaft hingewiesen. Dort sind monatliche Beiträge in dieser Höhe durchaus nicht unüblich. Es geht hier also kaum um zusätzliche Verpflegungs- oder Betreuungskosten.
Gruß
Emilian

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2014 02:20
(@psoidonuem)
Registriert

Unterschreiben müssen wir wegen dem gemeinsamen Sorgerecht eben leider beide bei der Schule.

Das bezweifle ich. Ihr müsst beide unterschreiben, weil dann beide für die Beiträge haften. Eben genau weil man gemeinsames Sorgerecht hat darf jeder für sich Sorge tragen. Und wenn das denen nicht reicht, schreibst Du einen Schrieb dazu, dass Du einverstanden bist. Auf keinen Fall sollte man den Schulvertrag unterschreiben.

Unabhängig davon finde ich es genau wie verschiedene Vorschreiber pienzig, wegen 30€ ein Fass aufzumachen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2014 12:40
(@eckstrasse)
Schon was gesagt Registriert

Also das gleiche Thema hab ich auch, allerdings hatte meine Ex zum Zeitpunkt das alleinige Sorgerecht, jetzt will sie das Schulgeld von mir!  Wenn du zustimmst bist du dran!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2014 16:57