Verzichten auf EU
 
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Verzichten auf EU

 
(@trine)
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Hallo !
Ich habe in knapp 2 Wochen mein Scheidungstermin, hab soweit alles mit meiner RA abgesprochen, aber bei dem Thema Ehegattenunterhalt bin ich noch etwas unschlüssig.
Mein Noch-Ehegatte und ich, wir haben während der Ehezeit beide gearbeitet und tun es jetzt auch. Er verdient ca. 200 € weniger als ich. Mein Job ist sicherer (öffentl. Dienst) als seiner (freie Wirtschaft).
Er ist im gemeinsam erbauten Haus wohnen geblieben, kleine Restschuld tilgt er noch ca. 6 Jahre. Ich dagegen werde ja höchstwahrscheinlich ein Leben lang in Mietwohnungen leben. Er hat eine neue LG, die bei ihm wohnt. Ich lebe monentan auch mit jemand zusammen. Unser gemeinsamer Sohn lebt bei ihm und ich zahle KU. Wenn nach langer Zeit mal gerichtlich der Zugewinn geklärt wird, muß er an mich ne X-Summe auszahlen.
Nun meine Frage, soll ich beim Scheidungstermin äußern auf EU immer zu verzichten oder nicht, damit falls mal Bedarf ensteht, diesen auch geltend machen zu können?
(wie gesagt im Moment würde eine Berechnung eher nichts bringen)
Für Erfahrungen, Meinungen und Antworten von euch wäre ich dankbar.
Gruß Trine
:yltype:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2006 23:10
(@bengel)
Registriert

ich glaubs fast nicht.

willst du versorgung für dich, eine hängematte, auf kosten des vaters, der sich um dein kind kümmert??????
grummelgruss

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2006 23:37
(@Aniram)

Hallo Trine !

Zu allererst - ich vertrete den Standpunkt, daß jeder nach
einer Trennung oder Scheidung für sich selbst sorgen und
nicht dem/der Expartner/in auf der Tasche zu liegen hat.

Dann schreibst Du

Mein Job ist sicherer (öffentl. Dienst) als seiner (freie Wirtschaft).

Also ist wohl die Gefahr, mal auf finanzielle Hilfe Deines Ex
angewiesen zu sein, relativ gering.

Und mal ehrlich, wärst Du sehr begeistert, würde er, dessen
Job ja wie Du sagst bei weitem weniger gesichert ist, eines
Tages an Deiner Tür anklopfen und Geld wollen ?

Ich denke nein. Und wenn schon, dann gilt gleiches Recht
für alle.

Ich denke das beantwortet Deine Frage zumindest von meiner
Warte aus.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2006 23:42
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Vom Exmann EU kassieren wollen obwohl er 200€ weniger verdient, einen unsichereren Job hat und das Kind bei ihm lebt.
Tickst Du noch ganz sauber?

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2006 00:00
(@trine)
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Hallo nochmal,
denke falsch verstanden worden zu sein.
Mir geht es nicht ums abkassieren. :note
Wenn beide beim Termin verzichten, ist es am besten.
Das ist mir schon klar, aber Lebensumstände können sich ja mal ändern.
Die Frage allgemein gestellt bzw. von euch zu betrachten.
Verzichten für immer ist besser als es offen zu lassen?
Ich steh hier vor einer Entscheidung, die ich noch nie treffen mußte!
Trine

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2006 00:33
(@Aniram)

Hallo Trine !

Dann anders herum gefragt.

Wäre es für Dich genauso selbstverständlich ihn durchzufüttern,
sollten sich seine Lebensumstände mal unverhofft zum Negativen
hin ändern ?

Würdest Du für ihn genauso Unterhalt bezahlen oder erwarten, daß
er jeden nur denkbar möglichen Job annimmt ?

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2006 01:32
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Trine,

meine Vermutung ist, dass auch du von einem gegenseitigen Verzicht auf Ehegattenunterhalt profitierst, da dein Job "sicherer" ist als seiner.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2006 04:07
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Trine,
derzeit macht ein Verzicht sehr viel Sinn. Su verdienst etwas mehr, musst aber auch KU zahlen. Beide seid ihr nicht bedürftig (was ich darausch schliesse, dass dein Ex noch ein Haus bezahlen kann), also kommt bei der EU berechnung nix raus.

Aber Du hast Angst vor den möglichen Änderungen.

Wenn nun das Einkommen des Ex explodiert, dann hat er in dem Fall genau so viel Glück wie Du, wenn es bei dir passiert. Nur Du hast obendrauf noch Sicherheit. Vielleicht sollte man den Fall schenken, zumal sich euer Kind bei ihm befindet (und mehr Barmitteln auch diesem zugute kommen sollten)

Wenn nun einer von euch beiden ohne Ehepartner oder potenten Lebenspartner in die Arbeitslosigkeit fällt, dann sind alle Absprachen obsolet, der Andere zahlt bei Bedürftigkeit.

Ich würde also den Vorschlag klar annehmen, mich darüber freuen, dass der Ärger ein Ende hat und hin und wieder für den Ex beten, dass er nicht seinen Job verliert, nicht dauerkrank wird oder in den öffentlichen Dienst wechseln kann und will, heiratet...

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2006 08:55
(@Cashcow)

Wenn nun einer von euch beiden ohne Ehepartner oder potenten Lebenspartner in die Arbeitslosigkeit fällt, dann sind alle Absprachen obsolet, der Andere zahlt bei Bedürftigkeit.

dem ist m.E. nichts hinzuzufügen 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2006 10:37