orry,
ist momentan alles zu hoch für mich
also, wir haben 2 kinder, waren 6 jahre verheiratet und haben jetzt seit 4 wochen das trennungsjahr angefangen,
im grundbuch und auch auf der bank sind wir beide eingetragen, mein netto einkommen schwankt zwischen 1980 und 2100 mal ao-nals so, das komplette kindergeld geht eh schon die hganzen jahre auf ihr konto, als raten zahlung haben wir 580 euro, die kids sind noch 2 jahre - wird im juni 3 und 5 jahre-wird im nov 6. meine ex gheht nicht5 arbeiten, wenn ich alles verstanden habe, muß ich ihr 770 und den kids das was in der ddt steht zahlen, richtig ? als selbsterhaltungswert (ätzendes wort) würden mir dann 1050 bleiben müssen, oder ?
so, dann kommt der wohnwert ins spiel, wie genau verhält sich dieser?
ich würde das haus gerne behalten, was von den 1050 nicht möglich ist, was und wie wird dann der wohnwert verrechnet ? kannst du oder jem. anderes mir das mal ausführlich erklären `?
danke
Hallo loeffel1172,
kannst du oder jem. anderes mir das mal ausführlich erklären `?
Ich versuch's mal, aber an manchen Stellen muss ich raten, wie deine Situation wirklich ist. Nimm's also nicht für eine exakte Berechnung, sondern als Anleitung, wie du's mit deinen "echten" Zahlen selber ausrechnen kannst.
mein netto einkommen schwankt zwischen 1980 und 2100 mal ao-nals so,
Ich gehe dann mal von durchschnittlich 2.040 Euro im Monat aus. Wenn's allerdings Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) gibt, dann käme das anteilig oben drauf. Abziehbar sind zunächst berufsbedingte Kosten, dafür rechne ich hier mal pauschal 5%, also 102 Euro. Diese "5% pauschal" gehen bei vielen, aber nicht bei allen Oberlandesgerichten problemlos durch; wenn für dich ein Erbsenzähler-OLG zuständig ist (oder wenn du höhere berufsbedingte Kosten als die 5%-Pauschale hast), dann ist ein Einzelnachweis der berufsbedingten Kosten nötig. Weiterhin sind bis zu 4% vom Bruttoeinkommen für zusätzliche Altersvorsorge abzugsfähig, in deinem Fall kommt dafür insbesondere die Tilgung des Hauskredits in Frage (wenn du außerdem noch einen Riestervertrag, eine Lebensversicherung o.ä. hast, dann auch dieses, aber es ist halt diese Obergrenze "4% vom Brutto" zu beachten).
als raten zahlung haben wir 580 euro
der mietspiegel hier ist relativ hoch, bezahle jetzt 30 euro mehr als die letzte miete
Zum Wohnvorteil: Die Hypothekenrate beträgt also 580 Euro und die letzte Miete waren 550 Euro - für eine vergleichbare, aber angemietete Immobilie? Nun gut, ich nehme jetzt einfach mal an, dass der Wohnvorteil (d.h. die marktübliche Miete) für das eigene Haus 550 Euro beträgt. Weiterhin nehme ich an, dass sich die Darlehensrate von 580 Euro derzeit aus einem Zinsanteil von 500 Euro und einem Tilgungsanteil von 80 Euro zusammensetzt. Dann würde man so rechnen: Dem Wohnvorteil von 550 Euro stehen Zinsen von 500 Euro gegenüber (eventuell gibt's noch weitere Abzugsposten), damit bleibt ein bereinigter Wohnvorteil von 50 Euro; die 80 Euro Tilgung können hingegen als zusätzliche Altersvorsorge geltend gemacht werden (denn 80 Euro bleiben bei dir locker unter der 4%-vom-Brutto-Grenze). Zu Beginn braucht ggf. noch nicht die volle marktübliche Miete als Wohnwert angerechnet zu werden, was in deinem Fall den anrechenbaren Wohnwert vielleicht zunächst sogar auf Null drücken würde; aber diese Sonderregelung ist beschränkt auf das Trennungsjahr, und hilft dir somit für die langfristige Betrachtung nicht wirklich weiter.
Zwischenergebnis: Vom durchschnittlichen Netto von 2.040 Euro ziehst du 102 Euro wegen berufsbedingter Kosten sowie 80 Euro für zusätzliche Altersvorsorge ab; hinzugerechnet wird ein bereinigter Wohnvorteil von 50 Euro. Insgesamt also ein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen von 1.908 Euro. Das ist Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle, aber nur gerade eben so: 8 Euro weniger, und es wäre nur Zeile 2. Daher, hier bitte mit spitzem Bleistift rechnen. Ich gehe hier für die weitere Berechnung allerdings von 1.908 Euro, und somit von Zeile 3 aus.
also, wir haben 2 kinder, waren 6 jahre verheiratet und haben jetzt seit 4 wochen das trennungsjahr angefangen, (...) die kids sind noch 2 jahre - wird im juni 3 und 5 jahre-wird im nov 6.
Zunächst ist zu beachten, dass du eigentlich für drei Personen unterhaltspflichtig bist: Zwei Kinder und eine Ex; die Düsseldorfer Tabelle ist aber auf zwei Unterhaltsempfänger ausgelegt, siehe dazu Anmerkung 1 in der DT. Das übliche Verfahren ist, dass du dann um eine Zeile herabgestuft wirst, also nicht laut Zeile 3, sondern "nur" laut Zeile 2 für die Kinder zahlst.
Im Moment sind beide Kinder noch unter 6 Jahre, der Zahlbetrag je Kind laut Zeile 2 ist 241 Euro. Aber Achtung, im November wird ein Kind 6 Jahre alt und damit steigt der Betrag für dieses Kind dann auf 291 Euro! Bitte unbedingt beachten, bevor du irgendwelche Zusagen hinsichtlich Exen-Unterhalt machst, dass sich ab November eine Änderung ergibt ... für den Exenunterhalt wird nämlich (in deinem konkreten Fall) so gerechnet: Unterhaltsrelevantes Netto minus Kindesunterhalt ist das, was für die Verteilung zwischen dir und der Ex überhaupt noch zur Verfügung steht - der Selbstbehalt von 1.050 Euro bleibt dir, der Rest geht an Ex. Konkret: Derzeit ziehst du von den 1.908 Euro zweimal 241 Euro ab, bleiben 1.426 Euro, somit 376 Euro Unterhalt für die Ex; deine Unterhaltslast beträgt 241 Euro plus 241 Euro plus 376 Euro, also insgesamt 858 Euro. Ab November müsste dann so gerechnet werden: 1.908 Euro minus 291 Euro minus 241 Euro, bleiben 1.376 Euro, somit 326 Euro Unterhalt für die Ex; deine Unterhaltslast beträgt 291 Euro plus 241 Euro plus 326 Euro, also insgesamt ebenfalls 858 Euro. Du siehst hieran aber, dass du ihr die derzeit gültigen 376 Euro nicht bedingungslos zusichern darfst, sondern dass da eine Klausel reinmuss: Wenn sich der Kinderunterhalt erhöht, muss auch der Exenunterhalt neu gerechnet werden. Und auch wenn's noch ein Weilchen hin ist: Ähnliches gilt, wenn das jüngere Kind 6 Jahre wird, und dann wieder, wenn das ältere Kind 12 Jahre wird.
Nun hattest du aber auch gefragt, ob Ex auf ihren eigenen Unterhalt verzichten könnte. Wie andere schon geschrieben haben: Im Prinzip ja, aber nur solange (a) sie sich's nicht doch noch anders überlegt und (b) sie nicht in irgendwelche Sozialtöpfe reingreift. In obiger Rechnung ändert sich aber, wenn sie wirklich auf "ihren" Unterhalt verzichtet, das Folgende: Du hast dann tatsächlich nur noch zwei Unterhaltsempfänger (Standardfall laut Düsseldorfer Tabelle), somit keine Herabstufung nach Zeile 2, sondern es bleibt bei Zeile 3. Die Zahlbeträge für den Kindesunterhalt sind dann: Derzeit zweimal 257 Euro, ab November dann einmal 257 Euro und einmal 309 Euro. Deine Unterhaltslast beträgt dann 514 Euro bzw. ab November 566 Euro. Deutlich weniger als wenn du auch den Exenunterhalt an der Backe hast; aber über dir schwebt trotzdem das Damoklesschwert, dass deine Ex zumindest mit Wirkung für die Zukunft den restlichen Betrag einfordern kann, sobald sie das selber möchte oder von einem Amt dazu gezwungen wird. Wahrscheinlich wird eins von beiden eher früher als später passieren, denn 566 Euro Unterhalt plus 368 Euro Kindergeld, also in Summe 934 Euro - das dürfte für drei Personen denn doch ein bisserl dröge werden ...
Gehe also für deine Zukunftsplanung lieber von folgender Voraussetzung aus: Du hast 2.040 Euro Nettoeinkommen und musst jederzeit in der Lage sein, eine Unterhaltslast von gut 850 Euro zu stemmen (wenn's dumm läuft sogar noch deutlich mehr, denn manche unserer Familienrichter sind unglaublich kreativ wenn es darum geht, einer armen, armen Mutter zusätzlichen Unterhalt zuzuschanzen). Die restlichen knapp 1.190 Euro müssen dir für alles (!) andere reichen: Hypothek, Hausnebenkosten, Lebensmittel, Kleidung, Auto, Versicherungen und-so-weiter; sowie auch alles, was du während der Umgangszeiten für die Kinder ausgeben musst. Ob du unter diesen Randbedingungen das Haus auf Dauer halten kannst musst du selber wissen; ich jedenfalls sehe das ziemlich kritisch ...
Wenn du den Plan hast, das Haus alleine zu übernehmen - hast du dann schon durchgerechnet, wie der Zugewinnausgleich zwischen dir und Ex aussieht, und anschließend, ob und in welcher Höhe dann noch eine Ausgleichszahlung von dir an die Ex fällig ist, damit du ihre Haushälfte bekommst? Im übrigen, wenn du das Haus und die Schulden allein übernehmen willst, dann hat auch die Hypothekenbank ein sehr gewichtiges Wörtchen mitzureden.
Eine letzte Sache noch: Ihr seid verheiratet, du verdienst Geld aber die Ex nicht - ich vermute, du hast die Lohnsteuerklasse III und sie hat die Lohnsteuerklasse V? Dann berücksichtige bei all deinen Plänen und bei allem, was du hinsichtlich Unterhalt unterschreibst, dass ab Januar 2013 deutlich weniger Geld in der Kasse ist. Das Jahr 2012 ist das Trennungsjahr, da ist die steuerliche Zusammenveranlagung erlaubt, aber ab nächstem Jahr geht das nicht mehr, und damit ist auch Lohnsteuerklasse III für dich tabu. Falls ihr derzeit wirklich Lohnsteuerklassen III/V habt, empfehle ich dir, dies so schnell wie möglich auf IV/IV zu ändern (Steuerklasse IV entspricht fast genau dem, was du ab Januar in Steuerklasse I zwangsweise haben wirst). Dann könnt ihr nämlich alle Berechnungen bereits auf Basis des dauerhaft erzielbaren Nettoeinkommens machen, und vermeidet den vorhersehbaren Streit, den es sonst zum Jahreswechsel geben würde. Du hast dann zwar zunächst monatlich noch weniger Geld zur Verfügung, aber insgesamt geht dir nichts verloren: Die zu viel gezahlte Steuer holst du dir über die Steuererklärung für 2012 wieder (auch wenn du diese Beute dann vorhersehbar mit der Ex wirst teilen müssen).
Schon mal ein Ausblick aufs kommende Steuerjahr: Wenn keine Zusammenveranlagung mehr möglich ist, ist der Unterhalt für die Ex unter gewissen Randbedingungen steuerlich absetzbar; Kindesunterhalt hingegen niemals. Achte also bitte bei deinen Uberweisungen darauf, dass das eine vom anderen klar zu unterscheiden ist (wobei eine klare Angabe des Verwendungszwecks der Überweisung ohnehin eine gute Idee ist - dann gibt's nämlich nachher keinen Streit darüber, ob, für wen, und für welchen Zeitraum der Unterhalt gezahlt wurde).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.