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verzichten auf den eigenen unterhalt

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(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Loeffel,

also erstmal, aus eigener Erfahrung, musst Du einen Überblick der Themen bekommen, die Dir zur Zeit wichtig sind!!! Ganz wichtig, sonst verzettelst Du Dich!!

Deine Fragen:

Ex-Unterhalt: Madame steht bis zum 3. LJ des zweiten Kindes Unterhalt zu, egal, ob sie bei ihren Eltern oder sonst wo wohnt. Wie hoch der ist, hängt von Deinem Einkommen ab.

Kindesunterhalt:
die Kids stehen vor der Mutter im Unterhaltsrecht. Auch hier kommt es auf Dein Einkommen an. In der Regel die letzten 12 Monate, inkl. Sonderzahlungen, etc. .

Erbschaften im Trennungsjahr/Zugewinnausgleich:
Ehepaare, sofern sie keinen Ehevertrag haben, leben in einer sogenannten Zugewinngemeinsachaft. Das heißt, alles was in der Zeit "dazu" kommt, wird bei einer Scheidung geteilt. Das gilt besonders für die gesetzliche Rente, aber auch die private Altersvorsorge!!!! Wenn eine Erbschaft im Trennungsjahr oder während der Ehe angetreten wird, dann erhöht sich bei demjenigen das sogenannte Anfangsvermögen (Tag der Eheschließung) um genau diesen Betrag. Wenn es dann nach Ablauf des Trennungsjahres zum Schediungsantrag kommt, wird ein Strich gezogen und geprüft, wie hoch das Endvermögen je Ehepartner war/ist. Derjenige, der mehr als am Anfang hatte, ist dem anderen ausgleichsverpflichtet und zwar 50:50. Davon können ehebdingte Finanzierungen (Immobilienkredit) noch abgezogen werden, aber das ganze Thema ist recht umfangreich.

Umgang: ich kann Deine Reaktion ein Stück weit verstehen, aber viele von uns hier kämpfen seit Jahren um verlässlichen Umgang mit unseren Kindern und sind daher "etwas" zappelig, wenn es nur ums liebe Geld geht. Bei Geld-/Vermögensdingen stehen die Fakten einfach fest. Aber wenn Du eine Ex-Mutti hast, die irgendwann beim Umgangsrecht vllt. alle Register zieht, dann ist jeder Cent ein Dreck dagegen. Also daher, Geld ist eine Sache, die Kiddies sind aber wichtiger! Regel das eine, dann ergibt sich das andere. Fange bei den Kindern an, das kann die größte Baustelle werden, wenn Du nicht aufpasst!!

Eine pers. Anmerkung: es scheint mir, dass bei Dir und Frau noch was geht. Ist es vorstellbar, dass ihr euch wieder versöhnt (Übernachtungen, SMS bzgl. wie geht es weiter,etc..).

Gruß
SteMa

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2012 15:41
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

ergänzend zu vorher:

Geschiedene können auf Unterhalt verzichten, jedoch nicht auf Kindesunterhalt. Sobald aber ARGe oder andere öffentliche Träger den Lebensunterhalt finanzieren sollen, wird geschaut, ob ein Ex-Partner nicht in der Lage bzw. vorhanden ist, diese Rolle zu übernehmen. Dies ist ärgerlich, dient aber dem Schutz der allgemeinen Sicherungssysteme. D wird geprüft wieso die Ehe auseinander ging, das ist irrelevant. Und mir persönlich wäre es auch "irgendwie unangenehm" mit meinen Beiträgen fremden Menschen den Lebensunterhalt zu sichern. Also ein Verzicht ist möglich, aber nicht unbedingt wasserdicht für die Ewigkeit.

Gleiches kann man übrigens beim Versorgungsausgleich vereinbaren: der kann ausgeschlossen werden. Wird aber bei Eltern, die sich scheiden lassen, von den Gerichten oftmals nicht akzeptiert oder gar in Erwägung gezogen, da in derFamilienkonstellation da immer eine/r gekniffen wäre. Und auch das finde ich in der Sache gut, auch wenn ich meiner Ex nicht einen Cent hätte geben wollen.

Gruß
SteMa

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2012 15:58
(@Silencia)

Hallo Loeffel1172,

zu Eurem Haus möchte ich sagen: es ist bestenfalls in Deinem (jetzigen) Interesse. Ich habe (als Ex-Frau) ähnlich gedacht wie Du und bin meinem Ex-Mann mit dem Haus sehr weit entgegen gekommen, damit er es halten kann. Ich hatte kein Interesse, dachte aber notfalls geht es ja an unser Kind. Nun hat er eine Neue mit zwei weiteren Kindern ... was da am Ende für wen bleibt, weiss heute eh noch keiner. Ergo: wenn Du das Haus allein halten kannst und willst - warum nicht. Wenn nicht, solltet Ihr es lieber verkaufen.

Zum Unterhalt: Du bist unterhaltspflichtig für Kinder und Frau (jedenfalls in Deinem Fall, da ein Kind unter 3 ist), sobald sie ausgezogen sind. Es gibt da auch noch so etwas wie Trennungsgeld. So genau weiss ich es nicht, da ich darauf verichtet habe. Aber vielleicht kannst Du es als Entgegenkommen Deiner Noch-Frau betrachten, dass sie sich bisher von ihren Eltern "durchhalten" lässt? Ich kenne ja Eure Vorgeschichte nicht, aber vielleicht ist Ihr auch nur an einer einvernehmlichen Lösung gelegen? Statt allem Spekulieren solltet Ihr vielleicht lieber gemeinsam (und möglichst emotionslos) einen Beratungstermin bei einem Anwalt machen? Uns hat das etwa 60€ gekostet und die kennen sich eben gut aus ...

Silencia

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2012 16:23
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Erträge aus geerebtem Vermögen (z.B. Zinsen oder Wohnvorteil) erhöhen allerdings das unterhaltsrelevante Einkommen.

Ergänzend zu SteMa´s vermögensrechtlicher Betrachtung:

1. Dein Bruder und Du behalten und vermieten das Haus der Eltern:
Dann sind die Ertäge aus Vermietung und Verpachtung anteilig Deinem Einkommen zuzurechnen.

2. Verkauf des Hauses:
a) Legst Du Deinen Anteil aufs Sparbuch, wären die Zinsen unterhaltsrelevantes Einkommen
b) Bei Wohneigentum wird Dir unterhaltsrechtlich die ersparte Miete angerechnet (abzgl. Zinsen), löst Du einen existierenden Hauskredit ab, würde sich der Wohnvorteil entsprechend erhöhen
c) Verprasst Du die Kohle, würde ein Richter Dir vermutlich irgendwelche fiktiven Einkünfte daraus vorrechnen

Konkret zu Deinen grundsätzlichen Unterhaltspflichten kann nur etwas gesagt werden, wenn Du weitere Informationen Preis gibst ...
... und nochmal: wer, aus welchem Grund, wo ausgezogen ist, spielt keine Geige.

Habe zwar keine empirische Untersuchung zum Untermauern, dennoch stelle ich mal die These auf:
Ohne Anwälte einigen ist in 99% der Fälle günstiger und in 100% der Fälle nervenschonender als Streitereien und Einigungen mit Rechtsverdrehern ...
... das gilt insbesondere dann, wenn auf der anderen Seite eine kinderversorgende Ex ohne eigene Einkünfte steht.

Soll heissen: Pack Deinen Ärger über Madame an die Seite und suche nach einem sachlichen Gespräch (und dazu gehört auch und insbesondere die Diskussion über ein vernünftiges Umgangsmodell) ...
... bei entsprechender Beratung für Madame biste sonst ganz schnell mehr Kohle los als Dir Recht ist.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2012 17:52
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hi

jetzt ist es soweit, sie war gestern beim anwalt,während ich einen termin bei meinem doc habe, da ich an dem burn out symdrom leide, daran ist alles zerbrochen, es hat eine lange hintergrund geschichte, aber ich glaube nicht, das sie hingehört oder das sie jem. int. ich weiß nur, das ich keinen plan habe, was kommt, wie und ob das leben überhaupt sinn macht fort zu führen. ich hänge an der frau und an den kids, aber krankheitsbedingt war es nicht immer einfach. hänge auch an dem haus,habe viel zeit,geld und liebe reingesteckt, aber mit 1050 ist da nix zu machen, das schaffe ich nicht, habe vor 2 wochen schon einen kurantrag gestellt, b.z.w phychiche hilfe gefordert, da ich nervlich am ende bin, und mir jetzt alles, was ich geliebt habe genommen wird. das leben ist so ungerecht.........

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2012 09:19
(@nadda)
Registriert

Hi Löffel,

so, und wenn du jetzt so weitermachst, dann wirst du ganz sicher alles verlieren.
Also, hol dir Hilfe und hör auf deine Gedanken auf das negative zu lenken. Fang an an das zu denken was dir aktuell am wichtigsten ist, und dann tu alles um dieses wichtigste zu erreichen.

Du hast durchaus eine Chance hier noch eine vernünftige Lösung zu kriegen. Allerdings verspielst du diese wenn du dich weiterhin hängen läßt und über Dinge aufregst die du nicht ändern kannst. Ja ich weis das ist schwer, aber ich weis auch das es geht.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2012 11:18
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin Löffel,

egal ob Burnout oder heftige Krise oder Existenzangst....

Deine Auflösungserscheinungen, dein Teppich vor deiner Wahrnehmung  rauben die Sinne.

Gehe ein Problem nach dem anderen an, bloss nicht alles auf einmal.

Das wichtigste ist deine Gesundheit.

Lass' dir helfen.

Daumendrück,
Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2012 14:20
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

guten morgen,

habe gestern mit meiner zukünftigen ex frau noch ne stunde tel. das sie beim anwalt war, habe ich je schon geschrieben, was das für einer ist, kann ich nicht beurteilen, nur seiene aussage ist schon merkwürdig, er sagte zu ihr, das es kein problem sei für mich das haus zu halten, ich müsse ja nicht allzu viel bezahlen, ich glaube, der hat echt humor ! habe ihr dann mal ein paar zahlen an den kopf geschmissen, was sie nicht glauben konnte, sie meinte, das die 770 euro für sie und die kids sei und nicht ihr anteil ! was ich dann mehrmals verniente, sie aber darauf besand, das eich faösche infos aus dem netz b.z.w forum hätte. wie auch immer, wir haben über ihren anteil geredet und ich sagte ihr klipp und klar, das ich das haus so nichthalten könne, es sei denn, sie verzichtet auf ihren unterhalt, dann wäre es mir evtl. möglich es zu halten, erstaunerlicher weise sagte sie ja, sie möchte auch, da sich es behalten kann, alleine schon wegen den kids, wenn sie zu besuch kämen, das sie dann auch platz hätten, ich war, wir euch bestimmt vorstellen könnt einfach nur baff ! das wäre wirklich das größte, naja,zweitgrößte !

deshalb meine frage, beim anwalt war sie, ist es ihr überhaupt gestattet zu sagen, das sie darauf verzichten will ? oder geht das so einfach nicht ? sie möchte das auto und as schlafzimmer haben, ich könnte die küche haben, was für mich in erster linie ein faires angebot dastellt, oder ? aber wie gefragt geht das denn überhaupt so einfach, oder ist es jetzt so nicht machbar? sollte ich mir jetzt auch einen anwalt nehmen ? oder reicht ihrer ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 08:13
(@nadda)
Registriert

Guten Morgen,

ihr könnt prinzipiell viel machen wenn ihr euch einig seid. Frag deine Ex ob ihr eine gemeinsame Erklärung beim Notar machen könnt und so eure finanziellen Dinge gemeinsam und fair regeln könnt. Das wird dann eine schnellere und billigere Scheidung und hat so für euch beide Vorteile.

Allerdings wird ihr ein Anwalt wohl eher erzählen, dass sie mehr kriegt wenn sie das nicht macht.

Ja, man kann sich mit nur einem Anwalt scheiden lassen, sollte sich im Vorfeld aber gut beraten lassen um nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Deine Ex kann natürlich auf ihren Unterhalt verzichten, nicht aber auf den Unterhalt für die Kinder. Nur, sobald sie bei irgend einem Amt aufschlägt und Sozialleistungen beantragt ist so eine Vereinbarung prinzipiell erledigt. Gerade deshalb wäre es gut euch gemeinesam beraten zu lassen, so etwas muss vernünftig geregelt werden und das klappt  meiner Meinung nach nicht mehr sobald zwei Anwälte im Spiel sind und jeder sein "Recht" haben will. Das sie alleine zum Anwalt geht ist da meiner Meinung nach schon das erste Alarmzeichen, aber vielleicht hast du ihr ja die Möglichkeit sich gemeinsam beraten zu lassen noch garnicht genannt?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 08:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Klar kann sie verzichten.
Steht doch oben schon:

Wenn sie es sich leisten kann, kann sie sich selbst verpflichten, dich vom Unterhalt frei zu stellen.
Oder einfach nichts fordern.
Nur Geld vom Amt bekommt sie dann auch nicht.

Edit: Nadda war schneller.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 08:45




(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

min,

ja, sie würde es mir schriftlich geben, zumindest der stand von gestern.
da sie nextes jahr wieder arbeiten gehen möchte, wäre es kein problem.
ok, dann muß ich sie fragen, ob wir zusammen einen termin bei ihrem machen können, mir wäre es auch lieber, wenn es solaufen könnte, dann würdest du eher auf einen eigenen verzichten, sehe ich das richtig ?
also, wenn ich heute post bekommen sollte, das sie folgenden unterhalt zustände, wir uns aber so einigen, dann wäre der schrieb hinfällig ? den unterhalt für die kids ist klar, ich rede jetzt nur von ihrem,nicht falsch verstehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 08:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ja, sie würde es mir schriftlich geben, zumindest der stand von gestern.
da sie nextes jahr wieder arbeiten gehen möchte, wäre es kein problem.

wovon würde sie bis nächstes Jahr leben?

also, wenn ich heute post bekommen sollte, das sie folgenden unterhalt zustände, wir uns aber so einigen, dann wäre der schrieb hinfällig ?

nur wenn sie in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Wenn sie allerdings zur ARGE gehen und Sozialleistungen für sich beantragen muss, ist jede Vereinbarung zwischen Euch hinfällig. Ihr könnt Deine Unterhaltspflicht nicht auf den Steuerzahler verlagern, auch wenn Ihr Euch noch so einig seid. Ist das so schwer zu verstehen?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 14:11
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

@brille007

ist es so schwer für dich zu verstehen, das wir uns einig sind, und wenn du es jetzt ganz henau wissen willst, ihr würde das geld für die kids reichen, bis nextes jahr, wenn sie wieder geht, hoffe, das du das mal verstehst, sorry, aber mir geht das auf die nerven, deine ständige besserwisserei......so, mußte mal raus !ich stelle hier fragen , und erhoffe mir antworten, und nicht wietere kluge fragen von dir.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 14:39
(@Inselreif)

Hi löffel,

brille und auch viele andere haben Dich vor etwas gewarnt, was wir Dir zwar nicht wünschen, aber nicht ganz unwahrscheinlich ist. Es bringt nicht, die Augen davor zu verschliessen und auf Wunschantworten zu warten. Sonst sitzt Du in zwei Monaten wieder hier und stellst neue Fragen, die so nicht hätten sein müssen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 14:47
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

stimme dir ja völlig zu - aber ich weiß mittlerweile, das wenn sie leistungen in anspruch nimmt, das der deal dann hinfällig ist, aber wenn sie glaubt, das es auch ohne hinhauen würde, da sie mich ja nicht ganz blank machen möchte, ist es doch für mich momentan schön, zumindest ein kleiner lichtblick - das es auch anders ausgehen kann, das weiß ich leider zu gut, aber momentan freu ich mich, finde es halt schade, das er irgendwie versucht mir es madig zu machen, mag sien, das er recht hat, aber es wieder und wieder zu schreiben, nervt mich in meiner momentanigen lage doch sehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 14:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ loeffel,

finde es halt schade, das er irgendwie versucht mir es madig zu machen, mag sien, das er recht hat, aber es wieder und wieder zu schreiben, nervt mich in meiner momentanigen lage doch sehr.

Du wirst Dir ggf. die Zeit zurückwünschen, in der nur User eines Internet-Forums nachgefragt haben - und nicht die ARGE, ein Anwalt oder ein Gericht. Es löst Dein Problem nicht, wenn Du nur Wunschantworten zur Kenntnis nimmst. Du wirst Dich (auch wenn Du hier die Antwort darauf verweigerst, als gäbe es die Frage dann nicht mehr) damit beschäftigen müssen, wovon Deine Frau leben soll, bis sie selbst ausreichend Geld verdient, um sich selbst zu versorgen; ansonsten tun das andere für Dich. Unwissenheit schützt nicht vor Unterhaltszahlungen.

Ja, es gibt unangenehme Antworten. Eine davon ist und bleibt: Eure privaten Vereinbarungen interessieren keine Sau, sobald eine Behörde ins Spiel kommt und Geld für den Lebensunterhalt Deiner Frau ausspucken soll. Take it or leave it.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 15:22
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

sie sagtre, das sie mit dem ku zurechtkomme, sie wohne ja bei den eltern, müßte nur ein teil zum essen dazugeben, vertraue ihr mal, auch wenn der hintergedanke bleibt, das sie wohl doch unterstüzung vom amt braucht, dann bin ich fällig, klar, aber soll ich jetzt hingehen und sagen, komme ich gebe dir 770 du brauchst es ja eh ? meine, dann wäre ich doch eh der umme, bin ich eh schon, meinte ja nur, wenn ich ihr das jetzt sofort gebe, und sie doch mit dem ku über die runden kommt, dann habe ich doch mein geld ihr hingeworfen und komme selbst kaum über die runden, wir versuchen eine lösung zu finden, und stand von gestern war nunmal, das es reichen würde, alles andere werden wir dann sehen. klar, wenns anders kommen sollte, dann habe ich ein großes problem, dessen bin ich mir bewußt, aber ein wenig vertrauen habe ich, zumindest noch ! was nicht heißen soll, das es in 5 wochen z.b anders ausschaut.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2012 15:33
(@nadda)
Registriert

Hi,

sie will also mit 2 Kindern vom Kindergeld und Kindesunterhalt leben?
Wow, das ist märchendenken, das klappt so meines Erachtens nicht.

Ich glaub ihr sogar, dass sie das so noch glaubt, nur klappen wird es kaum. Es sei denn deine Schwiegereltern geben ihr ständig Geld.

Kindergeld und KU sind ja keine so riesiegen Summen und Ausgaben hat sie trotzdem, meine Eltern hätten mir da spätestens bei der zweiten Bitte um Geld erklärt, dass ich mich an meinen Ex wenden soll. Und diesen Rat bekommt deine Ex auch, vermutlich sogar sehr schnell.

Auto, Kinderkleidung, Kiga, usw da kriegt man schnell mal eine Rechnung die man so einfach nicht mehr stemmen kann und was soll sie dann tun? Im besten Fall kommt sie zu dir und ihr regelt das untereinander, im schlechtesten landet sie auf einem Amt.

Stell dir einfach mal ganz ehrlich, für dich selbst die Frage ob du mit den Kindern von diesem Geld leben könntest, oder ob das nicht super knapp werden würde?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2012 19:48
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

aha,

ok, wie sieht das aus, wenn ich das haus übernehmen würde und die rate alleine weiterzahle, mein bruder meinte irgendwas,das die rate zu nem teil als einkommen gerechnet wird, oder muß ich davon ausgehen, das ich die von den 1050 abziehen muß ? der mietspiegel hier ist relativ hoch, bezahle jetzt 30 euro mehr als die letzte miete, oder wie verhält sich das genau ?

Änderunge durch Malachit: Ich hab's aus dem Thema "Unterhalt was ist der Selbstbehalt ..." abgetrennt und hierhin verschoben. @loeffel1172 -  ich denke, hier in deinem eigenen Thema ist es besser aufgehoben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2012 14:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

dir wird bei einer selbstgenutzen Immobilie ein sog. Wohnwertvorteil angerechnet. Dieser erhöht dann dein Einkommen. Auf der anderen Seite kannst du die Darlehnsraten gegenrechnen.. Meist also ein Nullnummernspiel.
Wäre der Wohnwert höher als die Darlehnsrate würde die Differenz als Einkommen angerechnet. Ist umgekehrt die Darlehnsrate höher als der Wohnwert (= erzielbare Mieteinnahme) liegt es im Ermessen des Richters ob er das Einkommensmindernd anerkennt.

Im schlimmsten Fall wirst du von 950 € deine ganzen Kosten einschließlich Darlehen bestreiten müssen.

Gilt vor allem fü den Fall ,das dein Einkommen nur Platz für den KU, nicht aber für BU/EU/TU lässt.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2012 14:30




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