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verzichten auf den eigenen unterhalt

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(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hallo,

hätte mal eine frage - wegen des unterhaltsverzicht - , wenn die kindesmutter auf ihren nicht verzichten möchte, mir aber etwas passiert, sei es gesundheitlich,arbeitsmäßig oder sonstiges, sprich wenn ich dann nicht mehr arbeiten gehen kann, müßte sie dann mir unterhalt zahlen ?
wenn wir aber beide daruf verzichten würden, und die oben genannte situation eintreffen würde, dann müßte jeder selbst sehen wie er klar kommt, oder ist es nicht so ? kann mir jem. kurz etwas dazu schreiben.

meine jetzt nicht den lindesunterhalt, sondern 770 euro für mutti

lg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2012 13:11
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Loeffel,

sobald die Sozialsysteme (ARGE, Sozialhilfe) durch irgendwelche Absprachen belastet werden, sind diese hinfällig.

Meinst Du jetzt den Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes oder sprichst Du von der Versorgung in einer Ehe? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2012 13:15
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hi,

also, folgendes, meine ex ist ausgezogen, verheiratet sind wir noch,haben 2 kinder, 5 jahre und 2 jahre, beim anwalt war noch keiner von uns, ich überweise ihr ab und an mal etwas für die kids, sie wohnen momentan bei ihren eltern im haus, ich in unserem. wenns dann zur scheidung kommt, b.z.w zum antrag und trennungsjahr, zahle ich ja für die kids einen gewissen betrag, laut der düsseldorfer tabelle, ihr müßte ich ja dann noch 770 euro zahlen, für ihren eigenbedarf, wenn sie den unbedingt haben möchte,  mir dann aber etwas passiert (bin nicht selbstständig) und ich dann daraufhin nicht arbeiten kann, z.b durch krankheit, müßte sie dann für mich zahlen ?

oder muß sie erst an mich etwas zahlen, wenn sie nach 3 jahren wieder arbeiten gehen würde, und mir dann etwas zustößt ?

wie würde es dann aussehen, wenn sie jetzt sagt, b.z.w wir es vereinbaren, das sie genrell auf ihren unterhalt verzichtet würde ?

bin nämlich au folgen zeilen gestoßen

Der Ex-Partner muß nicht Zahlen,wenn im Scheidungsurteil der Verzicht auf Unterhaltsleistungen auch in Not vereinbart und unterschrieben wurde-

hoffe, ich habe es net so kompliziert formuliert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2012 13:26
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

**Vollquoting gelöscht**

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2012 13:38
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Loeffel,

wenn Deine Ex mit den Kids bereits nicht mehr mit Dir in einem Haushalt lebt, bist Du ihr zum Kindesunterhalt verpflichtet.

ich überweise ihr ab und an mal etwas für die kids

Du hast ihr den Unterhalt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle zu überweisen, wenn sie die Kinder betreut. Sie kann auch einen Titel gegen Dich erwirken, also mit "ab und zu" geht in diesem Punkt gar nicht.

Das Trennungsjahr läuft bereits mit dem Tag des Auszugs Deiner Ex.

Das sie Dir mit zwei Kindern irgendetwas zahlen müsste ist unrealistisch. Du dagegen hast mindestens noch bis zum 3. Lebensjahr Deines zweiten Kindes Betreuungsunterhalt zu leisten. Und den Kindesunterhalt für die nächsten Jahre natürlich dazu.

Nochmal: Solche Vereinbarungen sind unwirksam, sobald Deine Exe sich bei irgendeinem Sozialträger meldet und finanzielle Unterstützung haben möchte (Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe). Dann kommt der Sozialträger auf Dich zu und zieht den Unterhalt von Dir ein. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2012 14:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Wenn man nach der Trennung und vor Eintritt einer evtl. Unterhaltspflicht auf einen gegenseitigen Verzicht einigt, wirkt der auf Gegenseitigkeit.

Andersrum gilt das aber nicht.

Die Tatsache, dass du ihr vielleicht zu Unterhalt verpflichtet werden könntest, heißt noch lange nicht, das sie auch was an dich zahlen müsste, wenn du es gebrauchen könntest.

Unterhalt von Frau an Mann gibt es sowieso fast nie.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2012 14:06
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hi,

also, das trennungsjahr beginnt mit dem auszug, ok, das problem ist, das sie ab und an nochmal über nacht da war, das heißt, ein bett,eintisch u.s.w dann müßten wir also wieder von vorne anfangen, muß ich dann jetzt selbstständig in der tabelle suchen, mir ein betrag rausfischen und überweisen, ohne irgendwas schriftlich ?
mein anliegen ist halt das, das sie auf ihren anspruch verzichtet, so könnte ich wenigstens dan das haus halten, was ja auch in ihrem int. sein dürfte, weil die kids später ja auch was davon haben. ihre eltern füttern sie schon durch, was die kids betrifft, kein thema, zahle ich, aber net an ex mutti mehr als nötig, ein jahr weiter, wäre mir lieber,dann sind 3 jahre rum

was genau bedeutet dieser satz denn, sorr, bin bißchen durch den wind

Wenn man nach der Trennung und vor Eintritt einer evtl. Unterhaltspflicht auf einen gegenseitigen Verzicht einigt, wirkt der auf Gegenseitigkeit.
kann man ihr das irgendwie schmackhaft machen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2012 15:18
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Loeffel,

das Datum des Auszuges ist ja ein fixes Datum, das beweisbar ist, darum geht es. Dies ist der deutlichste Schritt um sichtbar zu machen, dass die Ehe zerüttet ist.

Ja, theoretisch musst Du da jetzt selber suchen. Du kannst aber auch einfach mal Dein Einkommen, Ausgaben für Altersversorgung und berufliche Aufwendungen hier angeben und dann helfen Dir unsere Unterhaltsexperten weiter. Schriftlich würdest Du etwas bekommen, wenn Deine Exe zum Jugendamt oder Rechtsanwalt gehen würde, und gegen Dich einen Unterhaltstitel erwirken würde bzw. Dich mit dem Unterhalt in Verzug setzen wird.

Eurer Haus interessiert in diesem Fall leider niemanden. Auch nicht Deine Hausbank. Das ist eine andere Baustelle. Die ihr am besten mit dem umgehenden, gemeinsamen Verkauf lösen solltet.

Sorry, Du hast Kinder in die Welt gesetzt und hast Veranwortung für diese. Jetzt rumzuheulen bringt da auch nichts. Die Eltern Deiner Frau sind nicht dafür verantwortlich, den Unterhalt für Deine Ex-Frau bzw. DEINE Kinder zu erwirtschaften. Das ist DEINE Aufgabe.

Du kannst mit Deiner Ex-Frau alles mögliche unterschreiben, auch das Sie Dir im Falle einer Berufsunfähigkeit ab nächsten Monat 6000 Euro monatlich überweist und Dir Weihnachten und Ostern die Kinder im Sonntagsanzug ins Wohnzimmer setzt. Gerne nochmal: Sobald ihr Dritte mit diesen Plänen belastet oder einer von beiden einfach sagt "Nö, mach ich nicht" sind diese Pläne hinfällig.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2012 15:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin loeffel,

um noch ein Missverständnis auszuräumen:

mir aber etwas passiert, sei es gesundheitlich,arbeitsmäßig oder sonstiges, sprich wenn ich dann nicht mehr arbeiten gehen kann, müßte sie dann mir unterhalt zahlen ?

damit hat die Ex in der Regel nichts zu tun: Eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder ein Arbeitsunfall lange nach der Trennung/Scheidung ist nichts, was in der Ehe angelegt war und weshalb man die nacheheliche Solidarität (auf der das Unterhaltsrecht basiert) bemühen könnte. Gegen die Folgen solcher Eventualitäten musst Du Dich schon selbst absichern; beispielsweise mit einer BU-Versicherung.

Eine gelegentliche Übernachtung der Ex (mit oder ohne Kinder) unterbricht Deine Unterhaltspflicht nicht. Und ein "solange sie keinen KU verlangt, zahle ich auch nichts, die Grosseltern füllen den Kühlschrank" klingt auch nicht nach besonderem Verantwortungsgefühl für Deine Kids. Das könnte Dir bei anderen Fragen, beispielsweise in Sachen Umgang, noch böse auf die Füsse fallen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2012 15:39
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

rin trennungsjahr heißt aber doch - getrennt von bett und tisch - alles wird getrennt erledigt,einkaufen etc. wenn sie dann neben mir schläft und morgens,mittags, abends zusammen mit mir isst, dann sind wir doch schlecht getrennt, oder ? und zumal sie sich ja nicht auskotzt, kommt ne sms, wie gehts denn jetzt weiter,was sollen wir denn machen ? also, von einem trennungsjahr spricht es für mich definitiv noch nicht ! und wieviel bitte schön soll ich überweisen ? 1000,2000 oder besser 3000 ? kann ja nicht sein, das ich mich selbst darüber setzen muß um zu gucken, was sie bekommt, desweitern laufen die kosten ja auch weiter, gibt noch offenen handwerkerrechnungen, dann müßte ich ihr ja davon wieer ein teil abziehen. ist ja noch nicht mal umgemeldet, d.h die kosten für 4 personen müll bezahle ich ja auch noch. wasser,strom, etc. ist ja alles auf 4 personen ausgerichtet, müßte ich denn nix schriftlich von ihr bekommen, wo sie mir mitteilt, trennungsjahr läuft jetzt ! sie will doch was von mir, gestern kam ne sms, das wir XXX steuer zurück bekommen, bitte die hälfte, wenn wir nachzahlen müßten (und das hätten wir, wenn wir nicht schon letzten jahres 600 vorschuss geleistet hätten) müßte ich ja dann auch alleine, oder glaubt jem. daran, das sie mir etwas dazu gibt ? warum ist sie aus allem raus ? am besten haus weit unter dem wert verkauft,schulden teilen, dann hat sie auch was davon !ich bin geladen, das glaubt keiner PUH !

habe was gefunden

Bereits für das Trennungsjahr empfiehlt sich die räumliche Trennung. Räumliche Trennung ist für Sie eine wichtige Voraussetzung, damit der Blick nach vorn nicht täglich vom Anblick Ihres Ex-Partners versperrt wird. Aus rechtlicher Sicht ist die mindeste Voraussetzung das Führen getrennter Haushalte  während des Trennungsjahres. Das kann auch im gleichen Haus erfolgen, sollte aber die gemeinsame Nutzung des Bettes, der Waschmaschine und des Tisches ausschließen.4

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2012 15:48




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Loeffel,

erstmal wieder runterkommen.

Wenn sich beide Parteien einig sind über den Beginn des Trennungsjahres, ist das im Regelfall kein Problem. Es darf nur nicht später vor Gericht dazu kommen, das einer sagt: "Nö, im April waren wir doch noch fest zusammen". Das Datum des Auszuges ist dabei das eindeutigste Argument - gelegentliches Essen oder mal auch übernachten interessiert dabei keinen. Wenn Du es richtig schwarz auf weiß brauchst, kannst Du auch einfach nur bis zum 01.01. 2013 warten. Spätestens dann hast Du die Pflicht, die Trennung auch dem Finanzamt zwecks Lohnsteuerklassenwechsel mitzuteilen. Und dann ist die Trennung definitv amtlich.

kann ja nicht sein, das ich mich selbst darüber setzen muß um zu gucken, was sie bekommt,

Nö, sagt doch auch keiner. Du kannst auch ins Telefonbuch schauen, einen Anwalt für Familienrecht raussuchen und diesen damit beauftragen. Mit max. 190 Euro für die Erstberatung bist Du dabei. Musst Du nichts selber gucken, kriegst Du alles in Briefform nach Hause.

Du kannst auch das Jugendamt um Unterstützung bitten. Wahrscheinlich darfst Du dann aber auch gleich einen Titel für den Kindesunterhalt unterschreiben (darauf hat Deine Ex aufjedenfall ein Anrecht). Dein Selbstbehalt liegt bei ca. 1050 euro - alles andere kann für Kindesunterhalt und Betreeungsunterhalt für Deine Ex einbehalten werden von Dir.

Ihr solltet schleunigst damit beginnen, alles finanzielle zu trennen (eigene Konten) und bzgl. des Hauses zu einer Lösung zu kommen. Wenn Du alleine das Haus nicht halten kannst ( so sieht es zumindest aus) muss es verkauft werden, bevor Du in richtige finanzielle Schwierigkeiten kommst.

warum ist sie aus allem raus ?

Willkommen im Club kann man da sagen. Weil Väter nach unserem Rechtssystem her bitte alles zu bezahlen haben. Daran kannst Du dich schon mal gewöhnen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2012 16:01
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hi,

sorry, daran werde ich mich nicht gewöhnen können...........
aber muß dann nicht sie zum anwalt gehen, und das einfordern was ihr ja "laut unserem schönen gesetz" zusteht ? warum ich ? habe dann doch wieder 190 euro an der backe hängen womit sie nix zu tun hat, oder ? sie will doch, dann sollte sie doch den schritt machen ? ja, das haus muß weg, wenn sie auf ihren anteil nicht verzichtet, deshalb der eignetlich thread, wie kann ich ihr das schmackhaft machen ? wenn sie sagt, brauche ich nicht, dann könnte ich es halten, sonnst ein zimmer oder unter brücke ! fakt ist doch, das es ihr finz. besser geht ! klar, die kids kosten geld ! wohnen tut sie für lau ! 770 euro nur für sich ! davon kann ich ja nur träumen, irgendwie spricht alles für ne "geschlechtsumwandlung" 🙂 sie ist bei hren eltern gut aufgehoben, sagt sie selbst ! mir gehtds ja auch net ums drücken für die kids, halt nur um sie ! sie ist halt zu faul und will lieber mim popo daheim bleiben.Wenn 3 jahre um sind, sie areiten geht, sagen 400 euro, muß ich ihr dann den differenz betrag von 370 trotzdem noch zahlen ?

wenn das haus weg muß, dann werden ja auch abschlagszinsen fällig, die auch nicht relativ wenig sind, wie sieht es damit aus ? wenn das haus für weniger weg geht, bleibt die restschuld dann auf mir sitzen ? beispiel es geht für 100.000 weg und sind 50.000 über, muß ich die dann alleine tilgen ? oder wird dann wenigstens halb-halb gemacht, schließlich steht sie ja auch mit im grundbuch u.s.w lass mich mal raten, sie bleiben an mir hängen, oder ?

was kann ich denn unternehmen, das sie ihren krempel holen kommt ? oder muß ich das laut deutschem gesetz auch noch schön selber einpacken und ein schleifchen drum machen ? keller,garage, alles noch voll mit ihrem kram !

wie schauts denn aus - wenn ich im trennungsjahr etwas erbe, da hat sie dann bestimmt auch noch anspruch drauf, oder ?

ich liebe texas, da darf jeder eine Waffe besitzen :-))

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2012 16:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi loeffel,

natürlich würde jedes Bettengemeinsamzuwühlen das Trennungsjahr durch den Versöhnungsversuch unterbrechen und dann neu beginnen. Ist das in deinem Interesse? Denn die in diesem Zeitraum erwirtschafteten Rentenansprüche teilst du dann auch wieder mit deiner Ex. Wenn ihr also die nächsten 2 oder 3 Jahre so weitermacht und du dadurch meinst Unterhalt zu sparen, dann führ dir vor Augen das du für genau diesen Zeitraum dann später auch wieder weniger Rente bekommst.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2012 16:20
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

naja,

das mit der rente ist noch lange hin und auch wenn norbi mal sagte"die renten sind sicher" glaube ich darqan sowieso nicht, aber das nur mal am rande !
den ersten schritt sollte sie doch trotzdem tun, oder ?meine, sie ist ausgezogen, nicht ich ! es war ihr wunsch, nicht meiner, im gegenteil, tue noch immer alles, das sie wieder kommen.

und was genau bedeutet das mit der rente ?
kriegt sie dann in 30 jahren von mitr eine teilrente, obwohl wir evtl. bis dahin neue partner haben ?

Wenn ihr also die nächsten 2 oder 3 Jahre so weitermacht und du dadurch meinst Unterhalt zu sparen - was wäre dann, müßte ich dann rückwirkend zahlen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2012 16:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie bekommt Rentenpunkte von dir. Das heißt das du dann zwar nicht direkt an sie zahlst, sondern, das du einfach durch weniger Rentenpunkte weniger Rente bekommst, sie aber die von dir zu übertragenden Punkte als Rente zu ihrer eigenen bekommt. Ganz egal wie dann eure familiäre Situation ist.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2012 17:01
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

eigentlich wieder ne frechheit !

wie schauts denn aus, hatte schon mal gefragt, wenn ich im trennungsjahr etwas erbe, hat sie dann anspruch darauf ? auf einen teil oder sonstiges ?

was können die frauen froh sein, das ich in der schule damals nicht aufgepasst habe, sonst wäre ich heute in Berlin und würde gesetzte schreiben 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2012 17:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin loeffel,

jetzt komm mal wieder auf den Teppich. Dass Du Deiner DEF unterhaltspflichtig bist (und Deinen Kindern sowieso), hat nichts damit zu tun, dass das "ungerecht" oder "unfair" wäre, sondern ist einfach eine Fortsetzung Eures bisherigen Rollenmodells, das Ihr selbst in Eurer Ehe gewählt habt: Du schaffst die Kohle ran; sie kümmert sich um Kinder und Haushalt.

Was dachtest Du denn, wie es jetzt weitergeht? Deine DEF sucht sich von heute auf morgen einen Job, um Dir bloss nicht mehr auf der Tasche zu liegen; Eure Kinder werden von den Grosseltern betreut und finanziert - und alles nur, damit Du Dein Einkommen und das Haus für Dich behalten kannst? Nicht wirklich, oder?

Was mich persönlich ausserdem befremdet: Du redest nur von Geld und Haus und Unterhaltsvermeidung; man liest aber nirgends, wie Du Dir die Regelung von Betreuung und Umgang mit Euren Kinder vorstellst bzw. wo und wie Du Dich dort einbringst. Wäre das aktuell nicht ungleich wichtiger als Geld? Oder sind Deine Kids für Dich vor allem ein Kostenfaktor?

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2012 03:18
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Loeffel,

wie schauts denn aus, hatte schon mal gefragt, wenn ich im trennungsjahr etwas erbe, hat sie dann anspruch darauf ? auf einen teil oder sonstiges ?

Erbschaften sind nicht zu teilen (ggf. werden diese im Rahmen des Zugewinnausgleichs Deinem Anfangsvermögen zugeschlagen).
Erträge aus geerebtem Vermögen (z.B. Zinsen oder Wohnvorteil) erhöhen allerdings das unterhaltsrelevante Einkommen.

eigentlich wieder ne frechheit !

Gerade das Thema Versorgungsausgleich finde ich durchaus gerecht geregelt. Während der Ehe erwirtschaftete Rentenpunkte werden hälftig geteilt.
Dazu zählen auch Rentenpunkte, die Deine DEF für Kindesbetreuung erhält.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2012 12:04
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

@brille007

also, ehrlich gesagt, weiß ich ja nicht wie und wo du lebst, aber in der welt dreht sich nunmal sehr um das liebe geld, ohne geld geht wohl nix, und deshalb ist es auch für meine seite her verständlich, das ich versuche auch über die runden zu kommen, wenn ich irgendwo sparen kann, dann werde ich es versuchen, z.b halt bei der ex mutti. Leider steckt hinter jeder scheidung auch eine geschichte, und diese dürfte dir meines erachtend total unbekannt sein, wieso ich versuche, geld an ihr zu sparen.was die kinder betrifft, das sehe ich ein, und darüber brauchen wir auch nicht zu diskutieren, was das einbringen in der erziehung betrifft, b.z.w das umsorgen von meiner seite aus bezüglich der kids, das geht hier eigentlich niemanden etwas an, wie und was ich dazu beitragen werde, ist alleine unsere sache, ich erhoffe mir hier aus dem forum einfach nur hilfreiche tipps, die mich ein wenig unterstützen bei der ganzen sache.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2012 15:10
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

@united

hallo,

was genau besagt dieser satz
Erbschaften sind nicht zu teilen (ggf. werden diese im Rahmen des Zugewinnausgleichs Deinem Anfangsvermögen zugeschlagen).
Erträge aus geerebtem Vermögen (z.B. Zinsen oder Wohnvorteil) erhöhen allerdings das unterhaltsrelevante Einkommen.

sorry, komme das nicht so ganz mit, ist halt alles neuland - werde irgendwann halt mal das elternhaus erben, b.z.w ich und mein bruder, wenn wir es verkaufen, wird dann der"gewinn" irgendwie verrechnet, wie genau verhält sich das, mal angenommen, es geht weg für 130.000 euro durch 2 sind dann 65.000 für mich und mein bruder, was geschieht mit meinem anteil ? bleibt der dann für mich ?

was ist, wenn ich unser haus verkaufe, dann schuldenmäßig auf null bin, und mir dann das elternhaus nehmen würde und mein bruder ausbezahle, kriegt sie dann auch etwas, ich blicke bei diesen ganzen sachen net mehr durch, deshalb bitte ein wenig geduld

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2012 15:14




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