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Verzicht auf Unterhaltstitel

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der Bedarf Deiner Frau ist den URL des zuständigen OLG zu entnehmen. Häufig beläuft er sich auf 800€. Hat sie eigenes EK, so ist dieses normal zu bereinigen und in Abzug zu bringen. Verschärfte Bedingungen wie gesteigerte Erwerbsobliegenheit mit den Einschränkungen im Mangelfall sind nicht anzuwenden, da keine minderjährigen oder privilegierten Kinder im Spiel sind. Kann Deine Frau Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen (SGB XII) oder Wohngeld?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 13.07.2010 00:27
(@derdicke)
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Hallo,

heute war die Güteverhandlung vor dem Amtsgericht, und man glaubt es nicht ich habe gewonnen.
Sie hat vor Gericht auf die Rechte des Titels verzichtet.

Ein Urteil wollte die Richterin nicht sprechen sondern gab meiner Tochter sogar noch PKH  was mein Anwalt garnicht verstand.
Aber nun egal eine Sorge weniger.

Die jüngste Tochter 18Jahre dürfte danach rein weil die Richterin gleich alles über die Buhne haben wollte,aber die jüngste war der Meinung sie wäre physisch labil und nicht Ausbildungsfähig mal sehn was jetzt kommt.

m.f.g

Jürgen


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Themenstarter Geschrieben : 22.07.2010 15:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jürgen,

Die jüngste Tochter 18Jahre dürfte danach rein weil die Richterin gleich alles über die Buhne haben wollte,aber die jüngste war der Meinung sie wäre physisch labil und nicht Ausbildungsfähig mal sehn was jetzt kommt.

dann sollte sie am besten möglichst bald heiraten (einen reichen alten Mann) oder sich sonst einen Sponsor suchen. Du hast unter diesen Voraussetzungen mit ihrem Unterhalt jedenfalls nichts mehr zu tun.

Grüssles
Martin
(auch ab und an mal "physisch labil", aber trotzdem ausgebildet)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 15:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Schön, das ist ja schon mal was!

Wer trägt nun deine Kosten?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 22.07.2010 15:38
(@derdicke)
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habe ja PKH bekommen,
am 12.8.2010 ist ein Verkündungsurteil über die Kosten.
Laut Richterin soll keine Partei zahlen sondern erstmal die Steuerzahler.

Streitwert ist 3600Euro

Wenn ich zahlen muß müsste doch die Gegenseite auch zahlen oder??

Weiß einer welche Kosten da kommen könnten???

Jürgen


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Themenstarter Geschrieben : 22.07.2010 18:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jürgen,

bei gewährter PKH sollten keine Kosten auf Dich zukommen.

Allerdings bin ich persönlich der Ansicht, dass in solchen eindeutigen Fällen der mutwillige Verursacher eines solchen Gerichtsverfahrens - Deine Tochter - zumindest an den Kosten beteiligt werden sollte, und sei es in Monatsraten à 10 EUR. Jeder, der Anwalts- und Gerichtskosten selbst bezahlen muss, muss sich überlegen, ob ein Gerichtsverfahren Sinn macht. PKH-Empfänger sollten da nicht besser gestellt werden als Normalverdiener, nur weil der Blödsinn "gratis" ist.

Grüssles
Martin


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Geschrieben : 22.07.2010 18:22
(@derdicke)
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Hallo Martin,

als mein Anwalt dieses sagte würde die Richterin komisch.

Ein 19 jähriges Mädchen ist halt unerfahren und bei solch einen bösen Vater unterdrückt.

Ich würde ja auch PKH bekommen und das Kind kann ja nix dafür.

Aber ein Teilerfolg, eine weniger noch 15 Jahren nur zahlen.

Jürgen


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Themenstarter Geschrieben : 22.07.2010 19:35
(@derdicke)
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Hallo zusammen,

heute kam die Stellungsnahme meiner Tochter:

Sie konnte die Ausbildung nur 1 Woche ausführen wegen psychischer Probleme.

Sie wäre im Herbst 2009 für etwa 2 Monate in einer Kinder und Jugendphsychatrie gwesen.

Daher wäre sie nicht Ausbildungs und Arbeitsfähig.

Jürgen


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Themenstarter Geschrieben : 23.07.2010 11:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jürgen,

Sie konnte die Ausbildung nur 1 Woche ausführen wegen psychischer Probleme.

Sie wäre im Herbst 2009 für etwa 2 Monate in einer Kinder und Jugendphsychatrie gwesen.

Daher wäre sie nicht Ausbildungs und Arbeitsfähig.

na und? Stell Dir vor, Du schreibst Deinem Chef einen Brief, dass Du ab heute nicht mehr arbeitsfähig wärst und deshalb zuhause bleibst - wie lange denkst Du, dass er Dir Dein Gehalt weiterbezahlt?

Für jeden anderen erwachsenen Menschen gilt dasselbe: Er ist zunächst einmal für sich selbst verantwortlich. Aus einer formlosen Mitteilung, nicht arbeits- oder ausbildungsfähig sein zu wollen, resultiert keine automatische Unterhaltspflicht für andere. Auch wenn manche tatsächlich glauben, man könne auf diesem Wege mal eben regelmässig Geld bestellen.

Ich an Deiner Stelle würde mich (ohne weitere Zahlungen) zurücklehnen und abwarten. Möglicherweise kommt demnächst Anwaltspost - aber auch Anwälte kommen nicht umhin, Unterhaltsansprüche zu begründen. Mit "ich war vor einem Jahr mal 2 Monate in einer psychiatrischen Einrichtung" kommt man nicht weit.

Grüssles
Martin


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Geschrieben : 23.07.2010 12:33
(@derdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Martin,

habe die Zahlung erstmal eingestellt bis Sie mir eine Ausbildungsstelle vorlegt.
Dann bin ich ja auch gerne bereit zu zahlen.

Habe gerade noch erfahren das sie sich einen Hund( Boxer) zugelegt hat ist ja nun die Frage ob sie überhaupt in der Lage ist ein Tier zu halten.

Jürgen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2010 12:49




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jürgen,

für die Frage der Unterhaltsbedürftigkeit muss man sich immer wieder >>>§ 1602 Abs. 1 BGB<<< vor Augen halten (oder notfalls an die Klotüre tackern). Eine formlose Mitteilung von der Sorte "ich hab Rücken / Psyche / keinen Bock" begründet in keinem Fall eine Unterhaltspflicht; weder durch Angehörige noch durch die Allgemeinheit.

Man muss manchen dieser jungen Menschen zugute halten, dass sie in ihrem direkten persönlichen Umfeld über Jahre nichts anderes gesehen haben als diese Schmarotzer-Einstellung. Aber auch da greift möglicherweise irgendwann der Lerneffekt, dass man sich nichts leisten kann, wenn man nichts leistet. Du tust Deiner Tochter mittelfristig also sogar einen Gefallen, wenn Du keine "Sofa-Karriere" unterstützt: Irgendwann fällt bei ihr möglicherweise der Groschen.

Grüssles
Martin


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Geschrieben : 23.07.2010 13:07
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