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Verwirrt - Wer ist wem zu Unterhalt verpflichtet?

 
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr Rechen-Meister  😉

Da der Große meines Mann ja momentan bei uns wohnt, wird es auch eine neue Unterhaltsberechnung geben.

Hier bin ich jetzt etwas verwirrt  :puzz: Aktuelle Situation:

  • Bei KM wohnen die zwei jüngeren Kinder meines Mannes
  • Beim KV wohnt der Älteste aus der ersten Ehe, sowie unser gemeinsamer Sohn.

Wenn ich jetzt recht informiert bin, ist mein Mann gegenüber den beiden jüngeren Kindern, die bei der KM leben zum Unterhalt verpflichtet, darf aber auch unseren gemeinsamen Sohn mit in die Berechnung rein nehmen (zwecks Aufteilung des Unterhalts).

Sein ältester Sohn wird durch ihn jetzt betreut, d.h. er leistet seine Unterhaltspflicht in Form von Betreuung ab. KM wäre demnach Barunterhaltspflichtig für Sohn Nr. 1, oder?

KM selber betreut zwei Kinder, darf sich aber ein Kind (Sohn Nr. 1) als Unterhaltsberechtigten anrechnen lassen und muss ggf. damit rechnen, eine Stufe in der DDT nach oben verschoben zu werden. Auch richtig?

Ich bin jetzt total verwirrt, weil unser gemeinsamer Sohn jetzt als (Bar-)Unterhaltsberechtigt meinem Mann zugezählt wird, sein erster Sohn aber (nur) Betruungsunterhalts-Berechtigt ist ...

Sorry, ich komme damit irgendwie nicht klar ...  :puzz:

Danke,

Jaydee

Mission impossible?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2011 14:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Jaydee,

eigentlich nicht so schwer.

Für die jeweils wo anders lebenden Kinder ist der Elternteil Barunterhaltspflichtig, der nicht mit dem Kind zusammenlebt.

Für euer gemeinsames Kind seid ihr sozusagen beide in der Bar- und Betreuungspflicht, da ihr zusammenlebt. Daher wird das Kind bei ihm mit Unterhaltsleistung en berücksichtigt.

Ergibt also:

Für Kind groß: Mutter Barunterhaltspflichtig nach ihrem Einkommen. die bei ihr lebenden Kinder bleiben unberücksichtigt, da deren barunterhalt durch den KV gedeckt ist.

Kinder bei KM: Barunterhaltspflichtig ist der KV, euer Kind wird mitberücksichtigt.

Sonderfall: Ist die KM nicht leistungsfähig, darf der KV das bei euch lebende große Kind ebenfalls in die BErechnung mit einbeziehen.

Die Berechnung sieht also so aus:

Mutter leistungsfähig:
- Anspruch großes Kind ggü. der KM nach deren Einkommen

- KV hat 3 Unterhaltssberechtigte, also sein einzusetzendes Einkommen wird durch 3 geteilt. (natürlich Alter beachten)

Mutter nicht leistungsfähig:

KV hat 4 Unterhaltsberechtigte, also wird sein einzusetzendes Einkommen durch 4 geteilt.

Änderungen wenn du auch Unterhaltsberechtigt bist und er leistungsfähig

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2011 14:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kleine Ergänzung:

Im Mangelfall werden die Geldbeträge berücksichtigt.

Im Nichtmangelfall zählen aber Kinder als Zählkinder um die Zeile der DT zu ermitteln.

Also Mutter hat 3 Unterhaltsberechtigte und Vater 4.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2011 14:58
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank.  :thumbup:

Jetzt sehe ich etwas klarer.

Mission impossible?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2011 15:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

dann müßten es beim Vater aber 5 sein. De mGrudne nach hat ja auch die aktuelle Ehefrau einen Anspruch auf Unterhalt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2011 15:03
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo Midnightwish,

Ich? Aber ich arbeite doch und kann für mich selber sorgen ...

Aber für uns wäre das eh nicht relevant, weil mein Mann nach Mangelfall berechnet wird (ist zwar nicht viel, aber  ...)

Mission impossible?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2011 15:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, auch wenn du arbeitest hast du dem Grunde nach einen Anspruch. Der leitet sich alleine aus der Tatsache ab, das ihr verheiratet seid  😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2011 15:24