Verwirkung von Eheg...
 
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Verwirkung von Ehegattenunterhalt

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du kannst es nur versuchen.

Zunächst im Gespräch mit deiner DEF und, wenn das nicht fruchtet, vor dem Richter.

Der entscheidet wessen Standpunkt er teilt.

Ich traue mir da keine Prognose zu, halte es aber nicht für von vornherein für ausgeschlossen, dass er deinem Standpunkt folgt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2013 22:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mal unabhängig von der Frage, dass das Schuldprinzip bei Scheidungen schon vor fast 40 Jahren abgeschafft wurde und auch durch die Hintertür der § 1579 BGB nur schwer wieder "ein bisschen eingeführt" werden kann: Worin soll denn der "Ausbruch aus intakter Ehe" oder das "schwerwiegende Vergehen gegen den Ehepartner" liegen, wenn der andere Ehepartner während der Ehe feststellt, dass er sich eher zum eigenen als zum fremden Geschlecht hingezogen fühlt? Was war denn an der Ehe "intakt", wenn sie durch einen solchen fundamentalen Irrtum geprägt wurde? Und welcher Richter sollte sich trauen, weltfremderweise zu sagen "nix da, wer hetero unterschrieben hat, hat hinterher gefälligst auch hetereo zu leben!"?

Es sollte sich wirklich niemand wünschen, dass sich die deutsche Justiz auch noch auf die Bettkante der Bürger setzt. DIe NSA ist schliesslich bereits da...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2013 01:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ob Hetero oder Homo spielt keine Rolle.
Wer der Meinung ist, seine Ehe sei nicht intakt, soll sie beenden.
Danach steht ihm die Welt offen.

Wenn man das nicht tut, darf man ja wohl davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist.

Wenn einem erst nachträglich auffällt, dass etwas nicht gestimmt hat, wenn man erwischt wurde, darf man das getrost als Schutzbehauptung abtun.
Dann braucht man auch niemanden auf der Bettkante.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2013 08:51
(@psoidonuem)
Registriert

Naja, nun hat seine Frau doch aber die Beziehung beendet. Wie lange vorher, wenn überhaupt vorher, sie ein neues Verhältnis angefangen hat vermag ich aus den Angaben des TE beim besten Willen nicht zu erkennen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2013 13:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, in dem Falle wird es nicht nur juristisch schwer, ihr etwas vorzuwerfen, sondern auch nach meiner privaten Ansicht. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2013 22:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Ob Hetero oder Homo spielt keine Rolle.
Wer der Meinung ist, seine Ehe sei nicht intakt, soll sie beenden.
Danach steht ihm die Welt offen.

das sind moralische Wertvorstellungen, die man am Stammtisch oder innerhalb der Familie so diskutieren kann. Einklagbar sind sie nicht. Die einen tun die Dinge nacheinander; andere fahren eben zwei- oder mehrgleisig. Letzteres ist weniger verboten als falsch parken.

Wenn man das nicht tut, darf man ja wohl davon ausgehen, dass alles in Ordnung ist.

klar darf man das. Man darf auch davon ausgehen, selbst kerngesund zu sein - und kann trotzdem am gleichen Tag tot umfallen.

Wenn einem erst nachträglich auffällt, dass etwas nicht gestimmt hat, wenn man erwischt wurde, darf man das getrost als Schutzbehauptung abtun.
Dann braucht man auch niemanden auf der Bettkante.

"Erwischt werden" ist nur schlimm bei Dingen, die verboten sind. Bei fremdgehen ist es höchstens peinlich. Und als was andere Leute ihre daraus gezogenen "Erkenntnisse" bezeichnen - ob als Schutzbehauptung, Lüge, Herumgedruckse, Feigheit oder whatever - wen juckt's?

Ich persönlich halte es für einen grossen Fortschritt, dass derart private Dinge nicht (mehr) in Gerichtssälen verfrühstückt werden. Es wäre auch für die "betrogenen" Ehepartner nicht sehr angenehm, wenn dort vor fremden Leuten die Gründe für den "Ehebruch" ausgebreitet werden müssten. Zum Beispiel, dass Madame im heimischen Schlafzimmer seit Jahren nicht mehr Engagement zeigte als sich wie eine Schildkröte auf den Rücken zu legen und Männe machen zu lassen. Oder dass Männe sich von Körperpflege und Zuwendung schon seit langem verabschiedet hat und nur noch einmal pro Woche keuchend auf Muddi herumrutschte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 02:27
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Evtl. abschließend, da hinreichend diskutiert:
Es ist moralische vllt. verwerflich (@Beppo), aber juristisch wohl völlig irrelevant (@Brille) fremd zu gehen, und/oder mehrgleisig zu fahren.
Darum geht es, glaube ich, aber auch nur am Rande.
Bewertet wird hier:
Musste der geprellte davon ausgehen, das die Ehe weiter Bestand haben dürfte, und ist ihm im Verlassen darauf ein (meist finanzieller) Schaden entstanden.

Beispiel:
Ein Mann kauft ein Haus in der Ehe, ohne Ehevertrag, mit Vermögen, das ihm nachweislich schon vor der Ehe zustand (Altersvorsorge, Erbe, etc.). Wenn alles unter Dach und Fach ist trennt sich die Holde aus Gründen die nachweislich schon bei Vertragsschluss bekannt waren, dann ist ihm ein immenser finanzieller Schaden entstanden. Dabei ist es völlig unerheblich ob die Gute nen anderen Typen beglückt, oder ihre Passion für Askese entdeckt hat, und schon in ein Kloster eingetreten ist. Es ist ein VERMEIDBARER Schaden entstanden. Der Mann lief quasi ins offene Messer.
Könnte mir schon vorstellen, das man hier über Verwirkung nachdenken könnte.

Deshalb meinte ich Ausgangs auch, das der TO dieses Fass zu lassen sollte.

Wichtiger scheint mir der erste Ansatz des TO zu sein.
Warum sollte der TO eine ausgebildete Lehrerin unterhalten müssen, nur, weil diese meint nun eine Ausbildung zur Erzieherin machen zu müssen?

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 11:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jens,

es ist ein weit verbreiteter (und auch hier immer wieder zu lesender) Irrtum, dass es am Ende einer Ehe eine Art Generalabrechnung gäbe, bei der belohnt und bestraft und darüber entschieden wird, wer nun welche Schuld am Scheitern der Ehe hat.

Die Wirklichkeit ist dagegen erschreckend banal: Bei der Scheidung wird (sofern die Beteiligten sich nicht selbst darüber einigen wollen) schlicht von dritter Seite entschieden, wie lange und in welcher Form das eheliche Rollenmodell bzw. seine finanziellen Auswirkungen noch weitergelebt werden und wie in der Ehezeit geschaffene Vermögenswerte verteilt werden. Die Justiz ist dabei vollkommen emotionslos.

Auch einen "Schaden" betrachtet sie oft ganz anders als die Leute, die eine Abrechnung für die Vergangenheit und erlittene Enttäuschungen erwarten. Wenn Eheleute keinen Ehevertrag machen wollten, leben sie schlicht im Status der Zugewinngemeinschaft; das wird am Ende der Ehe auch nicht mehr einseitig geändert, nur weil der finanziell potentere oder der sich "unschuldiger" fühlende Ehepartner das jetzt plötzlich so haben möchte.

Den "Schaden" hätte er durch einen Ehevertrag vermeiden können. Oder auch nicht: Wenn zum Beispiel bei einem Doppelverdiener-Ehepaar, das beschlossen hat, kinderlos verheiratet zu sein, die Frau doch schwanger wird (es vielleicht sogar darauf angelegt hat), hat der Mann einen "Schaden" in  Form von Unterhalt in 6-stelliger Höhe. Theoretisch muss er sich um das ungewollte Kind sogar noch persönlich kümmern; dann kostet es nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Und - tataaa: Keiner wird darin einen Schaden erkennen, der dem Ehemann ersetzt werden müsste.

Am Ende kann man das ganze herunterbrechen auf einen einfachen Nenner: "Wenn Du Deine Kohle für Dich allein behalten willst, heiratest Du am besten nie und steckst auch keine eigenen Körperteile in die anderer Menschen." Alle anderen Schadenersatz- und Bestrafungs-Szenarien sind am Ende einer Ehe oft nur feuchte Träume.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 13:26
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Es geht weder um Schuld am Scheitern der Ehe, noch um Generalabrechnung

[...] und wie in der Ehezeit geschaffene Vermögenswerte verteilt werden. Die Justiz ist dabei vollkommen emotionslos.

... und eben dies ist im skizzierten Fall nicht ganz einfach.

Es spielt doch dabei gar keine Trompete ob das im Rahmen einer Ehe passiert oder nicht, das ist schlicht und ergreifend Betrug.
Hier wird sich unter Vorspielung falscher Tatsachen ein Vorteil verschafft, und dem jeweils anderen ein Schaden zugefügt.

Wenn zum Beispiel bei einem Doppelverdiener-Ehepaar, das beschlossen hat, kinderlos verheiratet zu sein, die Frau doch schwanger wird (es vielleicht sogar darauf angelegt hat), hat der Mann einen "Schaden" in  Form von Unterhalt in 6-stelliger Höhe. Theoretisch muss er sich um das ungewollte Kind sogar noch persönlich kümmern; dann kostet es nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Und - tataaa: Keiner wird darin einen Schaden erkennen, der dem Ehemann ersetzt werden müsste.

Naja, das ist nun mal eine Spezialität des deutschen Rechts.
Ein Mann hat natürlich durch ein Kind keinen Schaden, wohingegen einer Frau ein Kind regelmäßig als Schaden zugestanden wird, den der Mann durch BU/ EU auszugleichen hat.

Grüsse!
JB

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Geschrieben : 13.11.2013 13:51
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hier wird sich unter Vorspielung falscher Tatsachen ein Vorteil verschafft, und dem jeweils anderen ein Schaden zugefügt.

Das sehe ich ähnlich: Unter "normalen Vertragspartnern" stünde der womögliche Tatbestand der arglistigen Täuschung im Raum.
Ob es gelingt, den Nachweis im jeweiligen "Spezialfall Ehe" zu erbringen, steht wohl auf einem anderen Blatt.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 14:05




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jens,

Es spielt doch dabei gar keine Trompete ob das im Rahmen einer Ehe passiert oder nicht, das ist schlicht und ergreifend Betrug.

Wer sagt das?

Hier wird sich unter Vorspielung falscher Tatsachen ein Vorteil verschafft, und dem jeweils anderen ein Schaden zugefügt.

Auch hier: Wer definiert das?

Naja, das ist nun mal eine Spezialität des deutschen Rechts.

In welchem (nicht-deutschen) Rechtssystem ist es anders?

Ein Mann hat natürlich durch ein Kind keinen Schaden, wohingegen einer Frau ein Kind regelmäßig als Schaden zugestanden wird, den der Mann durch BU/ EU auszugleichen hat.

Der Schaden ist nicht das Kind, sondern die vorübergehend fehlende bzw. eingeschränkte Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.

In einem Land, in dem ein Kind ein "Schaden" ist, möchtest Du nicht leben.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 13.11.2013 14:37
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Der erste Teil meiner Frage wurde wie schon festgestellt hinreichend diskutiert.

Der zweite Teil, ob die Berufsausbildung zur Erzieherin nach einem abgeschlossenen Germanistik Studium, einer Umschulung zur Personal Referentin und einen in Deutschland noch nicht anerkannten Lehramt Studium gerechtfertigt ist, interessiert mich viel mehr.

Gestern habe ich mir einen Fachanwalt für Familienrecht darüber gesprochen:

Er meint, man könne durchaus den möglichen verdienst gemäß ihrer Ausbildung ansetzen.
Typisch Anwalt war er doch da aber nicht 100 Prozent sicher.
Wie seht ihr dass?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2013 14:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Gestern habe ich mir einen Fachanwalt für Familienrecht darüber gesprochen:

Er meint, man könne durchaus den möglichen verdienst gemäß ihrer Ausbildung ansetzen.
Typisch Anwalt war er doch da aber nicht 100 Prozent sicher.

das ist nicht "typisch Anwalt"; zumindest nicht im negativen Sinn: Wie ein Gericht diese Frage entscheidet, ist nun einmal nicht vorhersehbar; Einzelfallentscheidungen sind etwas anderes als ein Getränke-Automat, wo man oben einen Dollar reinsteckt und unten garantiert eine Cola rauskommt.

Ein verantwortungsvoller Anwalt kann seinem Mandanten bestenfalls eine Tendenz oder Wahrscheinlichkeit sagen bzw. von sinnlosen Verfahren abraten. Ein unseriöser Anwalt sagt schon mal "das gewinnen wir!" - und lässt seinen Mandanten ggf. im Regen stehen, denn ein Anwalt bekommt für ein verlorenes Gerichtsverfahren genauso viel Kohle wie für ein gewonnenes.

Sicher ist: Wenn Anwälte das Ergebnis von Gerichtsverfahren sicher vorhersagen könnten, bräuchte es ja überhaupt keine Gerichte.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 15:28
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Er meint, man könne durchaus den möglichen verdienst gemäß ihrer Ausbildung ansetzen.
Typisch Anwalt war er doch da aber nicht 100 Prozent sicher.

Dass man das ansetzen kann, da bin ich mir schon zu 100% sicher. Ob man damit "durchkommt" ist eine andere Frage.
In meinem Fall gab es auch von beiden Seiten Berechnungen, die sich nicht unerheblich unterschieden. Die "richtige" Rechnung präsentierte dann der Richter.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 15:32
(@psoidonuem)
Registriert

"Richter" kommt nämlich nicht, wie manche glauben von "Recht" oder "richten" sondern von "richtig". Sie sind Richter weil sie alles richtig machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 16:05
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