Hallo zusammen,
da ich wohl bald Trennungsunterhalt zahlen muss:
Meine Frau hat kurz bevor Sie mir mitgeteilt hat, sich trenenn zu wollen, mit 35 Jahren noch einmal eine Berufsausbildung zur Erzieherin begonnen. Sie hat einen hier nicht anerkannten Abschluß als Lehrerin (Russland), ein Germanistikstudium aus Deutschland sowie eine Umschulung zur Personalreferentin.
Vorher (bis Juni 2013) hat sie deutlich mehr verdient, als was sie jetzt vom Arbeitsamt für diese Umschulung zu Erzieherin bekommt (700€).
Einen befristeten Arbeitsvertrag hat sie im beiderseitigen Einvernehmen mit dem alten AG nicht verlängert.
D.h. Sie hat Ihre Bedürftigkeit doch mutwillig herbei geführt. (und auch so gut wie gar nicht mehr Beworben)
( Ich habe hierzu einen Fachartikel gefunden: http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/verwirkung_von_unterhalt.htm )
Spielt das eine Rolle in der Unterhaltsberechnung?
Stichwort: "Verwirkung, wenn der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat"
Dann habe ich rausgefunden (ich habe die Chat- Protokolle), dass meine Frau schon seit längeren eine Beziehung zu einer anderen Frau !!! pflegt.
Sie schreiben sich, wie schwer verliebt sie sind, usw.
Stichwort "Verwirkung, wenn dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt "
Vielleicht sollt ich Ihr das ganze auch mal in einem Gespräch vorhalten, in dem ich mich gütlich mit Ihr auf einen annehmbaren Unterhaltsbetrag einige?!
@funsurfer:
1. Es gibt keine Schuldfrage mehr bei Scheidungen. Ein "dem Betreffenden schwerwiegendes Fehlverhalten" heißt ihm/ihr die Möglichkeit zu Einkommen unmöglich
zu machen oder zu dessen Verminderung bezutragen, einen erheblichen finanziellen Schaden zuzufügen (Straftatbestand) oder schlichtweg in der Gesellschaft
zu diskreditieren, so dass er seine Lebensbasis verliert.
Ein Seitensprung, neuer Lebenspartner, etc. zählt nicht dazu!
2. Ich traue mir hier nicht zu, ein Urteil zu fällen. Im Prinzip hast Du Recht, .... aber auf See und vor Gericht ....
Das Thema wird sicherlich nicht für sich alleine betrachtet.
Grüße Doni
Hi,
fangen wir unten an.
EIn Gespräch, um sichauf Augenhöhe auf einem Zahlung zu einigen ist nie verkehrt. Wenn du das Gespräch aber mit Vorhaltungen ihrer angeblichen Verfehlungen startest undihr erklären willst, dass ihr da eigentlich gar kein Unterhalt zusteht wirst du sehr vorhersehbar scheitern.
dass meine Frau schon seit längeren eine Beziehung zu einer anderen Frau !!! pflegt.
Sie schreiben sich, wie schwer verliebt sie sind, usw.
Stichwort "Verwirkung, wenn dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fäll
Ein Fehlverhalten dir ggü. kann ich daraus nicht ersehen, schon gar nicht ein schwerwiegendes. Es steht jedem Menschen frei sich neu zu verlieben, auch ihn einen gleichgeschlechtlichen Menschen. Das mag dich in deiner männlichen Ehre kränken , ist aber kein Grund den Unterhalt verwirkt zu haben
Ein schwerwiegendes Fehlverhalten wäre wohl eher ein Mordversuch oder, dass sie dich wissentlich und mit krimineller Energie um viel Geld gebracht hätrte.
Vorher (bis Juni 2013) hat sie deutlich mehr verdient, als was sie jetzt vom Arbeitsamt für diese Umschulung zu Erzieherin bekommt (700€).
Einen befristeten Arbeitsvertrag hat sie im beiderseitigen Einvernehmen mit dem alten AG nicht verlängert.
Ob sie dadurch ihre Bedürftigkeit selbst herbeigeführt hat, darüber lässt sich wahrscheinlich trefflich streiten. Zumindest zahlt das JC ja nicht eine x-belieige Umschulung, wenn es dafür nicht Gründe gibt.
Ich denke du setzt auf das falsche PFerd, wenn du mit allen Mittel eine Unterhaltsverwirkung durchsetzhen willst. Besser wäre eine für beide Seiten akzeptable und zeitlich befristete Lösung
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Das Fass hier:
Dann habe ich rausgefunden (ich habe die Chat- Protokolle), dass meine Frau schon seit längeren eine Beziehung zu einer anderen Frau !!! pflegt.
Sie schreiben sich, wie schwer verliebt sie sind, usw.
Stichwort "Verwirkung, wenn dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt "
lass besser zu.
Bei mir war es zwar keine Beziehung zu einer anderen Frau, sondern nen Typ, aber das ist ja heutzutage (Gott sei Dank) egal.
Es geht dabei um die Frage ob "einer der Eheleute aus einer, intakten Ehe ausgebrochen ist". Hier braucht wie bei mir die Gute nur irgendwas daher zu behaupten, was Du nicht zu 100% entkräften kannst und zack, war die Ehe ja ohnehin nicht intakt.
Hab mir da echt verkneifen müssen, den Richter zu fragen, ob er das im umgekehrten Fall ebenso beurteilt hätte.
Vielleicht sollt ich Ihr das ganze auch mal in einem Gespräch vorhalten, in dem ich mich gütlich mit Ihr auf einen annehmbaren Unterhaltsbetrag einige?!
Gütlich einigen wäre schön, aber mit Vorhaltungen?? Druck erzeugt Gegendruck - Und wenn die Katze hier mal aus dem Sack ist, sprich, deine Holde erfährt, was Du alles weißt (oder zu wissen glaubst), auf wen oder was sollte sie da noch Rücksicht nehmen?? Ich würde das für mich behalten, und ihr, nach der Scheidung, wenn alles soweit geregelt ist, und sie es bis dato nicht öffentlich gemacht hat, viel Glück in ihrer neuen gleichgeschlechtlichen Beziehung wünschen.
- Scheidung - ca 3000 Euro
- Unterhalt - 3/7 vom Netto
- Gesicht der Ex wenn sie erfährt das ihr Geheimnis gar keins ist - unbezahlbar!
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Es steht jedem Menschen frei sich neu zu verlieben, auch ihn einen gleichgeschlechtlichen Menschen. Das mag dich in deiner männlichen Ehre kränken , ist aber kein Grund den Unterhalt verwirkt zu haben
Ist der "Ausbruch aus intakter Ehe" nicht immer noch ein Grund, der eine Verwirkung bzgl. Unterhaltsanspruch darstellen kann (nicht: muss!)?
Der TO und seine DEF diskutieren laut separatem Thread doch darüber, den Zeitpunkt der Trennung ggf. auf Januar 2014 zu datieren.
Gruss,
gardo
Hi gardo,
wie definierst du intakte Ehe?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
wie definierst du intakte Ehe?
Wahrscheinlich wäre es entscheidender zu wissen, wie die Definition des Richters aussieht, oder?
Gruss,
gardo
Hi Tina,
So:
wie definierst du intakte Ehe?
hab ich auch geguckt!
Auch meine Anwältin hat sich gewundert, das der Richter diesen Punkt überhaupt zu Klärung gestellt hat, das habe sie schon seit Jahren nicht mehr erlebt.
Ist aber auch nur ne Randnotiz, da mMn überhaupt nicht "klärbar"!
Grüsse!
JB
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Ja und wie wir sie dann definiert?
Mann: Ach Herr Richter, sie hat nach wie vor für mich gekocht, meine Socken gewaschen und ist mit mir ab und zu ins Bett gesprungen. Ich gehe davon aus,dass die Ehe intakt ist.
Frau: Naja gekocht hab ich für ihn, er hat jaschließlich auch eingekauft, die Socken hab ich gewaschen, weil ich sonst die Maschine nicht so voll krieg und außerdem den Geruch nicht inder Wohnungen hängen haben wollte. Und wenn ich mit ihm nicht das Bett geteilt hätte, hätte er mir mit mir gestritten, aber Spaß hat es mit keinen gemacht und gedacht hab ich auch an nen anderen. Die Ehe war nicht intakt, nur mein Mann hat es nicht wahrgenommen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
da mMn überhaupt nicht "klärbar"!
Da bin ich absolut bei Dir. Wenn sich das bei Gericht zu zuträgt wie von @midnightwish beschrieben, ist der Richter wohl derjenige, der entscheiden muss ob eine intakte Ehe vorlag oder nicht...
Gruss,
gardo
Nein, das
Mann: Ach Herr Richter, sie hat nach wie vor für mich gekocht, meine Socken gewaschen und ist mit mir ab und zu ins Bett gesprungen. Ich gehe davon aus,dass die Ehe intakt ist.
Frau: Naja gekocht hab ich für ihn, er hat jaschließlich auch eingekauft, die Socken hab ich gewaschen, weil ich sonst die Maschine nicht so voll krieg und außerdem den Geruch nicht inder Wohnungen hängen haben wollte. Und wenn ich mit ihm nicht das Bett geteilt hätte, hätte er mir mit mir gestritten, aber Spaß hat es mit keinen gemacht und gedacht hab ich auch an nen anderen. Die Ehe war nicht intakt, nur mein Mann hat es nicht wahrgenommen.
ist ja Firlefanz. Daran bemisst sich die Güte einer Ehe nicht.
Es war recht knapp bei mir:
Altersvorsorgemodell umgestellt, Schulden getilgt, und das zum Teil aus Vermögen, das mir nachweislich schon weit vor der Ehe zur Verfügung stand.
Sie hat alles mit unterschrieben und abgenickt, und hat sich parallel dazu schon mit nem Anderen (vielleicht waren es auch mehrere) vergnügt.
Aufgrund dieser zukunftsgerichteten Planungen, durfte ich annehmen, das die Ehe weiteren Bestand gehabt hätte.
Die Beträge waren wohl alles in allem nicht hoch genug, und so wurde es unter "Pech gehabt" vermerkt.
Wenn sich das bei Gericht zu zuträgt wie von @midnightwish beschrieben, ist der Richter wohl derjenige, der entscheiden muss ob eine intakte Ehe vorlag oder nicht...
So trivial ist es dann doch nicht.
Der Richter entschied das in meinem Fall an harten Fakten, sprich, "dem Schaden, der mir entstanden sei"!
Der war nun für eine Verwirkung nicht hoch genug.
JB
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und hat sich parallel dazu schon mit nem Anderen (vielleicht waren es auch mehrere) vergnügt.
Gilt denn noch dieser Grundsatz, dass ein Verwirkungsgrund vorliegen kann, wenn der/die Andere(n) als Trennungsgrund "nachgewiesen" wird?
Gruss,
gardo
Haha....
Gilt denn noch dieser Grundsatz, dass ein Verwirkungsgrund vorliegen kann, wenn der/die Andere(n) als Trennungsgrund "nachgewiesen" wird?
Du träumst! 😉
Diskutiere nicht mit Idioten -
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Du träumst! 😉
Dachte ich mir schon fast. Danke für die Klarstellung!
Ich erinnere mich dunke, das es da ein Gerichtsurteil gab zu
Ehegattenunterhalt, da war die Frau quasi Übernacht mit Sack und Pack
zu ihrer Nextin abgezogen und ließ den verdutzten Ehemann nebst vier
Kindern zurück. Sogleich forderte sie Ehegattenunterhalt von ihm.
Das Gericht missbilligte zwar das Verhalten der Frau, sprach aber dennoch
den begehrten Unterhalt der Frau zu.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Ja es gibt Urteile zu der Verwirkung des Trennungsunterhaltes, z.B. OLG Zweibrücken, Urteil v. 7.11.2008, 2 UF 102/08, gibt aber noch andere.
"Eine auf Trennungsunterhalt klagende Ehefrau hatte ohne Wissen ihres Mannes während der Ehe eine intime Beziehung aufgenommen und lebt noch heute mit ihrem neuen Partner zusammen. Von ihrem Ehemann verlangte sie Trennungsunterhalt, den ihr das Amtsgericht Neustadt/Weinstraße auch bewilligte.
Das OLG befand dagegen, die Zahlung von Unterhalt sei für den betrogenen Ehemann grob unbillig. Für das Scheitern der Ehe sei in erster Linie die Ehefrau verantwortlich. Anders wäre der Fall, wenn sie das intime Verhältnis erst begonnen hätte, nachdem sie sich schon von ihrem Ehemann abgewandt hatte. Dafür gebe es aber keine Anhaltspunkte, so dass eine intakte Ehe vorgelegen habe."
BGH: Urteil vom 16. April 2008 – XII ZR 7/05:
"Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Ehefrau den Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirken kann, wenn sie eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft aufnimmt.
Die Klägerin nimmt den Beklagten, ihren Ehemann, auf Zahlung von Trennungsunterhalt in Anspruch. Sie hatte diesen nach etwa 26jähriger Ehe, aus der fünf Kinder hervorgegangen sind, aufgrund ihrer sexuellen Umorientierung und gleichgeschlechtlichen Neigungen verlassen und war zu einer Freundin gezogen, zu der sie einige Zeit darauf auch eine intime Beziehung aufnahm. Im Zeitpunkt der Trennung lebten die jüngsten Kinder noch im Haushalt der Parteien; sie blieben nach dem Auszug der Klägerin bei dem Beklagten.
Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. "
Steitpunkt: War die Ehe intakt?
Wer kann die "intakte" Seite oder die "nicht intakte" Seite beweisen?
Das zu Nutzen sollte sich der TO noch überlegen. Und kurze Quellenangaben helfen meist nicht, da man alle greifbaren Fakten kennen muss.
Alleine eine Neuorientierung führt nicht zum Verlust des (Trennungs-)Unterhaltes. Wo das "kann" anfängt ist, mag ich nicht zu beurteilen.
Grpße Doni
Ähm das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand dass die Ehe nicht mehr intakt war wenn ein Partner eine Beziehung mit jemand anderem aufnimmt, daher verstehe ich das OLG da in dem einen Fall nicht.
Anders, wenn wie bei einem Kumpel von mir die Gattin ein Kind von einem anderen bekommt und danach noch ein Jahr mit dem Ehemann zusammenlebt, da wurde bewusst das Bestehen einer intakten Ehe vorgetäuscht und in der Tat war der Unterhalt verwirkt.
@poidoneum: Genau deshalb, bitte alle Fakten zu den Urteilen lesen.
1. Nur weil eine Partei einen neuen Partner sich auswählt, muss die Ehe nicht un-intakt gewesen sein. (Böswilligkeit?)
2. Nur weil man zusammenlebt, muss die Ehe nicht intakt sein.
Die Gerichte urteilen da individuell, da die Situationen auch individuell sind. Ich wollte nur gardos Einwand "es kann Unterhalt verwirken".
Auch Richter sind Menschen und beweisen gesunden Menschenverstand.
Die Entscheidung liegt beim TO. Ich halte es für dünnes Eis. Und lieber 2 - 3 Jahre zahlen und danach ist die Verbindung gefestigt. Womit ich als klagender auf dickerem Eis stehe. Wir alle kennen die genauen Umstände nicht. Daher gebe ich da keine Empfehlung und bleibe bei meiner Feststellung aus der ersten Post.
Grüße Doni
Ähm das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand dass die Ehe nicht mehr intakt war wenn ein Partner eine Beziehung mit jemand anderem aufnimmt, daher verstehe ich das OLG da in dem einen Fall nicht.
Und ich verstehe das Unverständnis nicht.
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass eine Ehe wohl intakt zu sein scheint, wenn sie nicht geschieden ist und noch nichtmal ein Scheidungsantrag oder zumindest eine Trennung verkündet wurde.
Wohl wissend, dass die Justiz das anders sieht.
Aber was sollte uns daran hindern, davon auszugehen, dass eine Ehe intakt ist, solange nicht aktiv ihr Ende betrieben wird?
Von jemandem der meint, sich anderweitig verlieben zu müssen, und damit feststellt, dass seine Ehe offenkundig nicht mehr zufriedenstellend funktioniert kann doch wohl erwartet werden, dass er einen saubere Trennung zumindest initiiert.
Wenn er das nicht tut, und trotzdem ein Verhältnis eingeht, bricht offensichtlich aus einer intakten Ehe aus.
Auch das Argument, dass man ja nicht sofort wüsste, ob der oder die neue denn die große Liebe sei, kann ja wohl keins sein, denn es geht ja nicht darum, jemand besseres zu finden, sondern darum, ob die alte Ehe noch tragfähig ist.
Alleine schon die Möglichkeit, jemand anderes tolleres zu finden, bedeutet eigentlich schon, dass man die eigene Ehe wohl nicht mehr als intakt ansieht.
Also sollte man sich ehrlicherweise trennen und ggf. im Off weiter suchen.
Meiner Meinung braucht keiner hinterher aus dem Busch zu kommen, und zu behaupten, der andere sei Schuld daran, dass man selbst fremdgehen musste, schließlich sei er ja ein ganz fürchterlicher Mensch.
Vor fürchterlichen Menschen soll man sich rechtzeitig trennen.
Dann ist auch diese völlig unsinnige Diskussion, ob die Ehe vor dem Ausbruch noch intakt war oder nicht, obsolet.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ok, das mit dem fremdgehen und der intakten Beziehung wurde ausgiebig diskutiert.
...die Meinungen gehen da auseinander. Mache mir da auch ehrlich gesagt da keine Hoffnungen.
Wie aber ist das mit der Berufsausbildung, wo sie ihre Bedürftigkeit quasi mutwillig herbeiführt?