Ihr lieben,
habe zwar einiges gefunden bei Euch im Forum aber noch nicht eine klare Antwort in unserem Falle (Mein Partner und ich) gefunden.
Folgendes: Mein Partner hat einen Sohn,19 Jahre! Lebt bei seiner Mutter. Vater zahlt alleine Unterhalt nach D- Tabelle. Die Mutter geht aber auch Vollzeit arbeiten.Wie errechnet sich dann der Unterhalt? Beide Gehälter werden zusammen gerechnet? Und dann? Wieviel Prozente werden denn abgezogen bei der Mutter,da der sohn ja noch bei ihr lebt.? Das gilt bis 1.10.2008
ab Oktober ändert sich die Situation.Der gemeinsame Sohn geht für 11 Monate in einem Berufsbildungswerk wo er auch unter der Woche lebt.Alle 14 Tage am WE kommt er nach hause.Wie wäre dann hier die rechnung,da ja hier bei der Mutter kein Naturalunterhalt mehr leistet in diesen 11 Monaten,oder ist das vom Gesetz her egal solange er gemeldet bei ihr ist?
Hier verdient der gemeinsame sohn nicht viel,in diesen 11 Monaten erhält er monatlich 102,Euro vom Amt.
Ich freue mich über jede Antwort.
Also,
da ab 18 beide Elternteile barunterhatlspflichtig sind wird deren ber. Nettoeinkommen addiert und dann in der DDT der Zahlbetrag abgelesen.
Der Barunterhalt wird dann so aufgeteilt, das jeder den Anteil hat, der dem Prozentsatz seines Einkommens entspricht.
z.B. Vater 3.000, Mutter 2.000 insg ergibt: 3/5 zahlt der KV und 2/5 die KM (es wird dann noch jeweils 77 € KG abgezogen)
Die KM kann allerdings ihren errechneten Anteil weiterhin als naturalunterhalt (Zimmer, Essen, Wäsche...) leisten, solange der Junge bei ihr lebt.
Während der Maßnahme müssen dann beide ihren Barunterhaltsanteil zahlen, allerdings wird vom Bedarf noch (102€ - 90€) abgezogen, da dieses Einkommen seinen Bedarf mindert.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
danke für deine Antwort. Sind jetzt um einiges schlauer.
Allerdings fragen wir uns welchen Prozentsatz?
Also entweder haben wir in Moment den Kopf nicht frei um das zu verstehen oder ....
Also Vater verdient 2200 netto und Mutter 1500 netto ergibt 3700 Euro - laut DDT einen Unterhalt von 401 Euro . So und jetzt?
Und ab Oktober dann hälft hälfte?
Bitte habe geduld mit uns 🙂
na ganz einfach:
KV zahlt 2200/3700= x%
KM zahlt 1500/3700=y%
und dann 401/100 * x (bzw. y)= a (bzw. b)
a+b=401
Zahlbetrag: a-77 € (bzw. b-77 €)
Jetzt klarer? 😉
Wenn er selbst verdient könnte es etwas heikler werden, da Kinder in Ausbildung, die nicht zuhause wohnen, analog zu Studenten einen Bedarf von 640 € haben. Darauf wird dann das KG und sein Verdienst - 90 € pauschale angerechnet.
Dann wäre es wohl 640-154-120= c. Die Aufteilung dann analog oben. Allerdings nur wenn trotz der zahlung der SB gewahrt bleibt.
Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie die unterbringung im berufsbildungswerk interpretiert wird. Evtl. ist das auch unterhaltsmindernd, wenn er da keine Kosten für wohnen oder so hat.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen