Hallo zusammen,
ich habe folgende Verständnisfrage:
ich habe die Scheidung eingereicht und 2 Kinder (5 und 7 Jahre), die bei der Ex leben. Nach Abzug der 5% Pauschale und KU verbleiben mir bereinigt 1.300 Euro Netto. Da ja der SB von 1.000 Euro gilt, bekommt die Ex derzeit 300 Euro. Sie arbeitet zur Zeit nicht.
Wenn mir nun mein Chef mir eine Gehaltserhöhung in Höhe von z.B. 200 Euro monatlich gäbe, bekommt das alles die Ex? Also 1.500 - 1.000 SB = 500 EU für sie? Bleibt mir davon nichts? Sehe ich das richtig?
Was ist, wenn meine Ex eine geringfügige Beschäftigung nachgeht und z.b. bereinigt 400 Euro verdient. Dann wird doch nach der Differenzmethode so gerechnet:
(1.300 - 400) x 3/7 = 386 Euro.
D.h. sie hätte einen Anspruch auf 386 Euro. Da der SB 1.000 beträgt, müßte ich ihr weiterhin 300 Euro zahlen, oder?
Bin nur irriert, dass die Aufnahme einer Tätigkeit von ihr mir dann gar nichts bringt.
Sie sagt, sie könne max. eine geringfügige Beschäftigung eingehen, da die Kids ja nur vormittags in Kita/Schule betreut werden.
Wäre für eine Info sehr dankbar!
Prima
hallo erstmal,
bevor du hier daran denkst, an deine ex mehr oder weniger zu zahlen.... vergiss den unterhalt für die kinder nicht!
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2009/2009-01-05_ddorfer_tab.pdf
alles weitere wird dir der rechtsanwalt deines vertrauens erklären können..
gruß,
micha
egal was passiert... ich geb´ nicht auf!
Hallo Prima,
wichtigste Frage vorweg?
Wer hat gesagt, dass du TU zahlen musst?
Gibt es einen Titel oder eine Aufforderung (Inverzugsetzung)?
Womit wird die Nichttätigkeit deiner Ex begründet?
Es kann zwar durchaus sein, dass du TU bzw. EU bezahlen musst, dass ist aber keine Selbstverständlichkeit.
Dein vorauseilender Gehorsam erhöht allerdings die Wahrscheinlichkeit, da du damit belegst, dass du selbst dieser Meinung bist.
In diesem Fall wird sich ein RA berufen fühlen, noch mehr aus dir raus zu pressen.
Schließlich steht er unter Druck, seine Existenzberechtigung nachzuweisen!
Je nachdem wie euer Verhältnis ist, setze ihr eine Frist, zu der du die Aufnahme einer bedarfsdeckenden Erwerbstätigkeit forderst und deine Zahlung einstellst.
Ansonst hast du Recht. Alles was über 1.000,- € liegt könnte sonst abgegraben werden.
Ein echter Leistungsanreiz!
Ein Umstand, der durchaus Auswirkungen auf die Bundestagswahl haben darf!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ Beppo
Wer hat gesagt, dass du TU zahlen musst?
Niemand. Sie ist Verkäuferin und findet keinen Job, der zeitlich paßt. Sie kann nur vormittags arbeiten, da die Kinder nur bis Mittags in der Kita/Schule sind. Das würden die Geschäfte nicht mitmachen, sagt sie. Stichwort Flexiblität. Daher ging ich davon aus, dass ich auch solange zahlen muss.
Gibt es einen Titel oder eine Aufforderung (Inverzugsetzung)?
Nein, bisher haben wir uns so geeinigt. Ohne Titel und ohne RA. Und ich ging bisher davon aus, dass ich alles bis zum SB von 1.000 Euro an sie zu zahlen hätte.
Womit wird die Nichttätigkeit deiner Ex begründet?
s.o. Sie findet angeblich keinen zeitlich passenden Job. Die Kinder sind gesund und die Kita/Schule sind auch bequem zu erreichen.
Allerdings hat sie mir jetzt mitgeteilt, dass sie bald einer geringfügigen Beschäftigung (ca. 400 Euro) nachgehen könnte. Aber nach meinem Verständnis nützt es mir ja auch nichts, da ich ja nach der Differenzmethode immer noch 300 Euro an sie bezahlen müßte. Wie vorher auch. D.h. selbst wenn ich sie unter Druck setze, wäre mir nicht geholfen, oder? Oder liege ich da falsch? Ist es evtl. möglich sie aufzufordern ihre Erwerbstätigkeit bereits jetzt zu erweitern?
Sie selbst schlug vor, den EU von meiner RAin neu berechnen zu lassen. Aber ich befürchte diese wird zu einem ähnlichen Ergebnis kommen.
Gruss Prima
Ihr Bedarf dürfte mindestens 770,- bis 900,- betragen.
Bei einem 400,- Job spielt die Anrechnungsmethode dann praktisch keine Rolle denn selbst mit deinen 300,- kann sie ihren Bedarf nicht decken.
In dem Falle würde ich versuchen, ihr bei der Jobsuche keine Steine in den Weg zu legen und auf jede Anrechnung verzichten.
Biete ihr doch 300,- für 2 Jahre an und sie kann dazu verdienen, was sie möchte.
Es bleibt auch die Frage ob du schon auf Steuerklase 1 bist?
Wenn nicht, must du das umgehend nachholen!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hallo,
hab erst jetzt gesehen, dass du "ku" bereits in deine berechnung einbezogen hast.... SORRY
egal was passiert... ich geb´ nicht auf!
Servus Prima!
Ergänzend zu beppos Ausführungen:
Hast Du die Möglichkeit, die Kinderbetreuung Nachmittags (wenn auch teilweise) zu übernehmen oder zu gestalten (es gibt ja auch Horte)?
Falls ja, würde ich das so komunizieren, damit die "zeitliche Einschränkung" bei EX wegfällt, nach dem Motto:
Pima kümmert sich um die Kids ab 13:00 Uhr, damit kann KM Vollzeit arbeiten gehen.
Mit diesem ähnlich lautenden Satz habe ich die "Begehrlichkeiten" meiner Ex im Keim erstickt, habe allerdings das Glück, meine Büro zu Hause zu führen.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ihr Bedarf dürfte mindestens 770,- bis 900,- betragen.
Bei einem 400,- Job spielt die Anrechnungsmethode dann praktisch keine Rolle denn selbst mit deinen 300,- kann sie ihren Bedarf nicht decken.
Was meinst du jetzt mit Anrechnungsmethode? Etwa dass sie sich die 400 Euro nicht anrechnen lassen muß? Also schlägst du vor, dass ich weiter für sie zahle, weil sie immer noch unter dem Bedarf liegt? Ich lege ihr ja keine Steine in den Weg, sondern bin ja froh, wenn sie arbeitet und sich selbst versorgen kann.
Der einzige Lichtblick ist, dass der Kleine im nächsten Sommer in die Schule kommt und beide Kinder dann auch nachmittags betreut werden können. So hat sie ein größeres Zeitfenster. Wenn sie dann mehr verdient, könnte ich dann die Zahlung einstellen/reduzieren? Grundsätzlich unterstelle ich ihr nicht, dass sie nicht arbeiten und auf eigenen Beinen stehen möchte. Ich bin auch froh, dass wir keine Schlammschlacht über Anwälte durchführen und diese Dinge unter uns regeln. Ich möchte nur wissen, was ich unter diesen Umständen machen kann, damit ich nicht ewig für sie zahlen muß. KU ist natürlich kein Problem.
Es bleibt auch die Frage ob du schon auf Steuerklase 1 bist?
Wir sind schon 3 Jahre getrennt, d.h. ich bin schon länger in Steuerklasse 1. Warum ist das wichtig?
@netze1972
Leider ist es mir nicht möglich die Kinder nachmittags zu betreuen. Aber das o.g. läßt vielleicht hoffen.
Gruss Prima
Leider ist es mir nicht möglich die Kinder nachmittags zu betreuen. Aber das o.g. läßt vielleicht hoffen.
Das finde ich, ist immer der größte Haken. Es wird vom anderen Elternteil verlangt, dass er einen Weg findet, Kind und Arbeit unter einen Hut zu bekommen, aber selbst heißt es kategorisch "nicht möglich". Deine Aufgabe ist es ebenfalls, eine Lösung für das Betreuungsproblem zu finden. Sei es auch nur, um es ihr vorzumachen. Du bist so erpicht darauf, den TU/EU loszuwerden, was ich grundsätzlich total verstehe. Aber auch Deine Ex muss Vollzeit arbeiten, um unabhängig zu sein. Also finde Du auch einen Weg, Dich einzubringen und schieb nicht die Verantwortung für die Kinder auf Ex und Nachmittagsbetreuung in der Schule allein!
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also finde Du auch einen Weg, Dich einzubringen und schieb nicht die Verantwortung für die Kinder auf Ex und Nachmittagsbetreuung in der Schule allein!
Du hast recht. Aufgrund der Tatsache, dass sie bisher keinen Job hatte, habe ich ja auch immer für sie gezahlt. Beruflich ist es mir aber fast unmöglich die Kinder nachmittags zu betreuen.
Ich dachte durch das neue Unterhaltsrecht würde sich etwas ändern. Ich möchte es auch nicht eskalieren lassen und ihr gleich schriftlich eine Aufforderung schicken, dass sie sich Arbeit sucht (sollte selbstverständlich sein). Ich habe bisher die Füsse stillgehalten und gehofft sie würde von sich aus aktiv werden. Aber selbst eine geringfügige Beschäftigung von ihr bringt mir ja keine Entlastung. Dann werde ich also wie bisher weiterzahlen, nur sie hat halt 400 Euro mehr in der Tasche.
Die anfängliche Freude über ihre Eigenverantwortlichkeit ist in meinem Fall sehr schnell verpufft.
Gruß Prima
Moin Prima,
nach Deinen Schilderungen gehe ich davon aus, dass Ihr Euch darauf geeinigt habt, dass Deine Ex zunächst einmal zuhause bleibt und Haushalt und Kinder betreut. Diese eheprägende Vereinbarung über die Rollenverteilung fällt nicht durch das Einreichen eines Scheidungsantrages in sich zusammen. Du kannst aber gerne einmal zusammenrechnen, mit wieviel Einkommen Deine Ex einen Drei-Personen-Haushalt schmeissen muss - und wirst feststellen, dass sie auch MIT Deinen UH-Zahlungen, Kindergeld und eigenem Minimal-Einkommen keine Reichtümer zur Verfügung hat.
Wenn Du aber schon das hier
Aber selbst eine geringfügige Beschäftigung von ihr bringt mir ja keine Entlastung. Dann werde ich also wie bisher weiterzahlen, nur sie hat halt 400 Euro mehr in der Tasche.
in die Waagschale wirfst: Warum sollte Deine Ex anders und "sozialer" denken als Du selbst?
Das verbale Gegenstück zu "ich muss arbeiten und kann mich deshalb nur minimal um die Kinder kümmern" heisst nun einmal "ich muss mich um die Kinder kümmern und kann deshalb nur minimal arbeiten".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Prima,
und ergänzend zu allem, was andere dir schon gesagt haben:
Ich habe bisher die Füsse stillgehalten und gehofft sie würde von sich aus aktiv werden. Aber selbst eine geringfügige Beschäftigung von ihr bringt mir ja keine Entlastung. Dann werde ich also wie bisher weiterzahlen, nur sie hat halt 400 Euro mehr in der Tasche.
Die anfängliche Freude über ihre Eigenverantwortlichkeit ist in meinem Fall sehr schnell verpufft.
Denke bitte ein bisschen langfristiger. Sogar wenn es dir im Moment finanziell noch rein gar nichts nützt: Je eher sie eine geringfügige Beschäftigung aufnimmt, desto besser sind später deine Karten, sie zu einer Ausweitung ihrer Arbeitszeit zu bewegen ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.