Verpflichtung zur T...
 
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Verpflichtung zur Teilerwerbstätigkeit beginnt: Wie lange und wieviel EU zahlen?

 
(@bitte-nicht-knicken)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

habe mit meiner ExFrau einen Vergleich vor Gericht geschlossen. Darin wurde festgehalten, dass ich für meine sie bis zu dem Zeitpunkt einen festen Betrag EU zahle, bis unser Kind in die 3. Klasse geht. Derzeit zahle ich EU 770,- (vorher 1100,-).

Ex ist ab dem Zeitpunkt zur Aufnahme einer Teilerwerbstätigkeit verpflichtet.

Kann mir jemand sagen, um wieviel sich meine EU Zahlung an ExFrau durch diese Tätigkeitverpflichtung reduzieren könnte?
Was wäre ein realer Wert?
Wäre denkbar, dass sie einen MiniJob für ca. 400,- aufnimmt und sich somit die Zahlung um diesen Betrag reduziert?
Muß ich überhaupt noch zahlen.

Sie lebt dann seit ca. 3,5 Jahren in anerkannter verfestigter eheähnlicher Beziehung.

Kindesunterhalt ist unstrittig und geklärt.
EU eben nur bis Laufzeitende ds Vergleichs.

Kommunikation und Einigung geht nur über Anwalt/Gericht. Insofern keine außergerichtliche Einigung in Sicht.

Wenn Infos fehlen, bitte melden.

Danke und Gruß
bnk84

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2007 17:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

wenn ich mich recht erinnere, ist der Vergleich bindend. Das heißt, wahrscheinlich wirst Du entweder das Ende der 3. Klasse abwarten müssen oder dagegen klagen, weil sich ihre Lebensverhältnisse durch den dauerhaften Partner verändert haben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2007 18:29
(@bitte-nicht-knicken)
Schon was gesagt Registriert

erstmal vielen dank für die schnelle rückmeldung!

dass ich bis ende der laufzeit des vergleichs den EU zahle ist für mich klar.
die laufzeit endet nun aber eben im September.
meine Frage bezog sich auf die zeit danach

gruß
bnk84

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2007 19:09
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn Infos fehlen, bitte melden.

meld  😉

poste doch mal den vergleichstext

mit

habe mit meiner ExFrau einen Vergleich vor Gericht geschlossen. Darin wurde festgehalten, dass ich für meine sie bis zu dem Zeitpunkt einen festen Betrag EU zahle, bis unser Kind in die 3. Klasse geht.

und

Sie lebt dann seit ca. 3,5 Jahren in anerkannter verfestigter eheähnlicher Beziehung.

und

Kindesunterhalt ist unstrittig und geklärt.
EU eben nur bis Laufzeitende ds Vergleichs.

könnte es sein,
dass du ab dem moment, wo´s kind die 3.klasse besucht, den EU einfach einstellen kannst

soll ex doch klagen, wenn sie anderer auffassung ist,
ist die bezeihung tatsächlich nachweisbar schon so lang existent,
hat sie ihre ansprüche mögl.-w. verwirkt

aber wie gesagt: könnte

poste mal

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2007 19:11
(@bitte-nicht-knicken)
Schon was gesagt Registriert

hi lonesomewolf,

der text ist im wesentlich der folgende:
unterhalt in höhe von 770,- bis ende september
verpflichtung zur teilerwerbstätigkeit spätestens ab beginn 3. schulklasse
grundlage des vergleichs ist, dass sie über kein eigenes einkommen verfügt
ebenso, dass sie in verfestigter ehegleichen lebensgemeinschaft lebt und der partner nur knapp über 1000,- EUR verdient
(spielt dessen einkommen eigentlich eine rolle?, er kann ja nichts für die sache)

ich werde auf jeden fall den EU einstellen und ich denke, dass dann wieder eine klage kommen wird.
die frage ist nur, ob diese berechtigt ist und mit welchem betrag ich dann rechnen muß

wenn sie einen betrag von x EU verdient kann ich dann einfach rechnen
EU ab oktober  = 770-x ???

was ist, wenn sie keinen job "findet" oder nicht arbeiten gehen kann, weil sie rückenschmerzen hat?
gruß
bnk84

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2007 19:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

der Vergleich ist ja für beide bindend, das heißt, erst mal würdest Du einstellen und sie ggf. klagen. Kann sein, dass die neue kleine Familie als Bedarfsgemeinschaft ergänzend ALG2 bekommt. Kann auch sein, dass Du zum Weiterzahlen verdonnert wirst, ABER durch die gefestigte Lebensgemeinschaft würde ich jetzt mal frech behaupten, stehen die Chancen gar nicht so übel, dass Du nicht mehr zahlen mußt.

Ist doch nicht Dein Problem, dass Next kein Rockefeller ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2007 19:36