Vermögen und Mangel...
 
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Vermögen und Mangelfall????

 
(@franksaeh)
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Hallo,

so ich bin demnächst Steuerklasse I  und werde dadurch zum Mangelfall weil ich unterhalb des Selbstbehalt falle.

Da ich in meinen Eigenheim wohne wird mir noch ein Wohnvorteil von 400,-€ abgezogen.

Jetzt zu meiner Frage  -  Wenn ich das Eigenheim verkaufen sollte fallt der Wohnvorteil weg  -
                                    Wie sieht es den mit dem Vermögen aus dem Verkauf aus??? -wir hatten in der Ehe einen Gütertrennungsvertrag
                                                                                                                              und das Eigenheim gehörte mir schon vor der Ehe.

Wer kann mir hier weiterhelfen??

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2013 17:31
(@Brainstormer)

Moin Franksaeh,

der Erlös durch den Verkauf steht dir allein zu, wenn deine Ex keine finanziellen Mittel eingebracht hat.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2013 19:20
(@Inselreif)

Der Erlös schon. Die Erträge, die aus diesem Erlös erzielt werden, sind jedoch unterhaltsrelevant. Und wenn Du ihn auf den Kopf haust, kann man (durchaus zu Recht) über fiktive Einkünfte nachdenken.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2013 09:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Erträge, die aus diesem Erlös erzielt werden, sind jedoch unterhaltsrelevant.

nicht nur das. Angesichts einer Unterhaltspflicht für >>>4 Kinder<<< kann in einem Mangelfall auch verlangt werden, den so genannten "Vermögensstamm" anzugreifen, um zumindest den Mindestunterhalt leisten zu können - siehe beispielsweise >>>HIER<<<:

Während das minderjährige Kind sein eigenes Vermögen nicht verwerten muss, um sich über Wasser zu halten, § 1602 II BGB, sind seine Eltern verpflichtet, ihr Vermögen anzugreifen, um den Kindesunterhalt bezahlen zu können, § 1603 II 1 BGB, falls sie über kein Einkommen verfügen oder das Einkommen nicht ausreicht, den Mindestunterhalt des Kindes zu decken.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2013 12:07
(@franksaeh)
Schon was gesagt Registriert

ja - Danke erstmal für die Antworten

habe von der KM noch keine neue  Unterhaltsforderung bekommen aber mit ST-Kl 1 werd ich auf jedenfall zum Mangelfall.....

dann werden die mir wahrscheinlich 1000,- Selbstbehalt und ein Wohnvorteil von 500,- einrechnen(wie beim Trennungsunterhalt)  - frag mich nur wie ich davon Leben soll????

Wer hat Erfahrung mit Unterhaltszahlungen wenn man Vermögen hat - werden nur die jährlichen Zinsen dazugerechnet?

mfg
Frank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2013 19:00